Rechtsprechung
   LG Koblenz, 19.12.2012 - 2090 Js 29752/10 - 12 KLs, 2090 Js 29.752/10 - 12 KLs   

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https://dejure.org/2012,46693
LG Koblenz, 19.12.2012 - 2090 Js 29752/10 - 12 KLs, 2090 Js 29.752/10 - 12 KLs (https://dejure.org/2012,46693)
LG Koblenz, Entscheidung vom 19.12.2012 - 2090 Js 29752/10 - 12 KLs, 2090 Js 29.752/10 - 12 KLs (https://dejure.org/2012,46693)
LG Koblenz, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - 2090 Js 29752/10 - 12 KLs, 2090 Js 29.752/10 - 12 KLs (https://dejure.org/2012,46693)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Ablehnung, Besorgnis der Befangenheit, Schokoladennikolaus, Staatsanwalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Befangenheit durch das Hinlegen von zwei "Schokoladenikoläusen" auf den regelmäßig von den Vertretern der Staatsanwaltschaft benutzten Sitzungstisch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit durch das Hinlegen von zwei "Schokoladenikoläusen" auf den regelmäßig von den Vertretern der Staatsanwaltschaft benutzten Sitzungstisch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Nicht Rosen, sondern Schoko-Nikoläuse gibt es beim LG Koblenz für den Staatsanwalt

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Morgen bitte VORSICHT walten lassen: Schokoladennikolaus macht befangen!

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Die Befangenheit und die Nikoläuse - Stellt ein Schöffe Nikoläuse auf den Sitzungstisch der Staatsanwaltschaft, kann dies die Besorgnis der Befangenheit begründen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schoko-Nikolaus für den Staatsanwalt: Schöffe befangen - Urteile in einem Satz

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Befangenheit durch eine nette Geste?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafrecht - Ablehnung eines Schöffen wegen Befangenheit - Nikoläuse für den Staatsanwalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nikolaus für den Staatsanwalt: Befangen wegen Schokolade?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nur an Staatsanwaltschaft verschenkte Schokoladennikoläuse begründet Misstrauen an Unparteilichkeit des Schöffen - Angeklagte kann Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • blogspot.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 20.12.2012)

    Aktionsbüro Mittelrhein - Nikolausschöffe ist raus!

  • blogspot.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.12.2012)

    Aktionsbüro Mittelrhein - Der Schöffe und die Nikoläuse

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Nicht Rosen, sondern Schoko-Nikoläuse gibt es beim LG Koblenz für den Staatsanwalt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 801
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90

    Befangenheit durch Urteilsabsprache

    Auszug aus LG Koblenz, 19.12.2012 - 12 KLs 2090 Js 29752/10
    Dabei ist entscheidend auf den nach außen deutlich gewordenen Eindruck von der inneren Haltung des Richters abzustellen (BGHSt 37, 298, 302 = NJW 1991, 1692 ), ohne dass dieser Eindruck tatsächlich der inneren Haltung des Richters entsprechen müsste (BGH NStZ-RR 2012, 211 f).
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus LG Koblenz, 19.12.2012 - 12 KLs 2090 Js 29752/10
    Denn es genügt nicht allein das Misstrauen als rein subjektives Empfinden; dieses muss vielmehr gerechtfertigt, also in objektivierbaren Umständen begründet sein (individuell-objektiver Maßstab, vgl. BVerfGE 31, 145, 165 = NJW 1971, 2122 ; BGHSt 43, 16, 18 = NJW 1998, 550 ).
  • BGH, 13.03.1997 - 1 StR 793/96

    Besorgnis der Befangenheit, wenn der Schöffe Mitglied der Vertreterversammlung

    Auszug aus LG Koblenz, 19.12.2012 - 12 KLs 2090 Js 29752/10
    Denn es genügt nicht allein das Misstrauen als rein subjektives Empfinden; dieses muss vielmehr gerechtfertigt, also in objektivierbaren Umständen begründet sein (individuell-objektiver Maßstab, vgl. BVerfGE 31, 145, 165 = NJW 1971, 2122 ; BGHSt 43, 16, 18 = NJW 1998, 550 ).
  • BGH, 29.03.2012 - 3 StR 455/11

    Ablehnung eines Vorsitzenden wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LG Koblenz, 19.12.2012 - 12 KLs 2090 Js 29752/10
    Dabei ist entscheidend auf den nach außen deutlich gewordenen Eindruck von der inneren Haltung des Richters abzustellen (BGHSt 37, 298, 302 = NJW 1991, 1692 ), ohne dass dieser Eindruck tatsächlich der inneren Haltung des Richters entsprechen müsste (BGH NStZ-RR 2012, 211 f).
  • LG Flensburg, 20.01.2021 - V KLs 2/19

    Richterablehnung im Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit eines Schöffen

    Dies ist dann der Fall, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhaltes Grund zu der Annahme hat, dass der abgelehnte Richter ihm gegenüber eine innere Haltung einnimmt, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (st. Rspr., statt vieler LG Koblenz, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 2090 Js 29752/10 -12 KLs-, juris, Rn. 8; Meyer-Goßner/ Schmitt- Schmitt , StPO, 62. Auflage, § 24 Rn. 8).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 29.05.2017 - 2090 Js 29.752/10-12 KLs   

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https://dejure.org/2017,16990
LG Koblenz, 29.05.2017 - 2090 Js 29.752/10-12 KLs (https://dejure.org/2017,16990)
LG Koblenz, Entscheidung vom 29.05.2017 - 2090 Js 29.752/10-12 KLs (https://dejure.org/2017,16990)
LG Koblenz, Entscheidung vom 29. Mai 2017 - 2090 Js 29.752/10-12 KLs (https://dejure.org/2017,16990)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wegen überlanger Dauer: Koblenzer Neonazi-Verfahren eingestellt

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.08.2012)

    Mitglieder des Aktionsbüros Mittelrhein stehen vor Gericht: Heimlich Sender am Auto angebracht

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.09.2012)

    Mammutprozess gegen Rechtsextreme: Zwei Ankläger, 52 Verteidiger

  • rhein-zeitung.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 20.08.2012)

    Gereizte Stimmung im Prozess gegen Neonazis vom "Braunen Haus"

  • rhein-zeitung.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 31.01.2014)

    Aktionsbüro: Neonaziprozess kostet Millionen

  • welt.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.11.2014)

    Koblenzer Neonazi-Prozess schleppt sich dahin

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Lösungsansätze für das Problem platzender Prozesse wegen Ruhestandes, Schwangerschaft, Elternzeit etc. (RiLG Dr. Mirja Feldmann; HRRS 2018, 395)

In Nachschlagewerken

Sonstiges (4)

  • wordpress.com (Sitzungsbericht)

    Sitzungsberichte

  • lawblog.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    Lieber ein Ende mit Schrecken …

  • blogspot.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung, 21.08.2012)

    Aktionsbüro Mittelrhein - Bericht von hinten links

  • blogspot.com (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Aktionsbüro Mittelrhein: Freiheit für die letzten 7

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1590/89

    Strafgerichtliche Kostenentscheidung und Unschuldsvermutung

    Auszug aus LG Koblenz, 29.05.2017 - 12 KLs 2090 Js 29752/10
    Stellt ein Gericht das Verfahren durch Beschluss außerhalb der Hauptverhandlung wegen eines Verfahrenshindernisses ein, so kann es davon absehen, die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse aufzuerlegen, wenn ein auf die bisherige Beweisaufnahme der ausgesetzten Hauptverhandlung gestützter erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer neuen Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (BGH, Beschluss des 3. Strafsenats vom 05.11.1999, Az. StB 1/99,. NJW 2000, 1427-1429; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 16.12.1991, Az. 2 BvR 1590/89, NJW 1992, 1611-1612).

    Sie schützt den Beschuldigten auch vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches prozessordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafbemessung vorausgegangen ist (BVerfG, Beschluss des 2. Senats vom 26.03.1987, Az. 2 BvR 589/79 und 740/81 und 284/85, BVerfGE 74, 358-380 = NJW 1987, 2427-2429; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senat vom 16.12.1991, Az. 2 BvR 1590/89, NJW 1992, 1611-1612).

    Schuldzuweisungen oder Schuldfeststellungen in den Gründen eines das Strafverfahren abschließenden Beschlusses, der vor Durchführung einer Hauptverhandlung bis zur Schuldspruchreife ergeht, vermögen zur Feststellung eines selbständigen Grundrechtsverstoßes zu führen (BVerfG, Beschluss des 2. Senats vom 26.03.1987, Az. 2 BvR 589/79 und 740/81 und 284/85, BVerfGE 74, 358-380 = NJW 1987, 2427-2429; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 1.6.12.1991, Az. 2 BvR 1590/89, NJW 1992, 1611-1612).

    Dieser Unterschied muss begründbar sein und sich aus dem Sinnzusammenhang der gesamten Entscheidungsgründe erschließen (BVerfG, Beschluss des 2. Senats vom 26.03.1987, Az. 2 BvR 589/79 und 740/81 und 284/85, BVerfGE 74, 358-380 = NJW 1987, 2427-2429; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 16.12.1991, Az. 2 BvR 1590/89, NJW 1992, 1611-1612).

    Das Gericht kann gemäߧ 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO davon absehen, die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse aufzuerlegen, wenn er wegen einer Straftat nur deshalb nicht verurteilt wird, weil ein Verfahrenshindernis besteht (BVerfG, Beschluss des 2. Senats vom 26.03.1987, Az. 2 BvR 589/79 und 740/81 und 284/85, BVerfGE 74, 358-380 = NJW 1987, 2427-2429; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 16.12.1991, Az. 2 BvR 1590/89, NJW 1992, 1611-1612).

  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Auszug aus LG Koblenz, 29.05.2017 - 12 KLs 2090 Js 29752/10
    Stellt ein Gericht das Verfahren durch Beschluss außerhalb der Hauptverhandlung wegen eines Verfahrenshindernisses ein, so kann es davon absehen, die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse aufzuerlegen, wenn ein auf die bisherige Beweisaufnahme der ausgesetzten Hauptverhandlung gestützter erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer neuen Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (BGH, Beschluss des 3. Strafsenats vom 05.11.1999, Az. StB 1/99,. NJW 2000, 1427-1429; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 16.12.1991, Az. 2 BvR 1590/89, NJW 1992, 1611-1612).

    hender Durchführung der Hauptverhandlung bei Eintritt des Verfahrenshindernisses ein auf die bisherige Beweisaufnahme gestützter erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei Fortführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (BGH, Beschluss des 3. Strafsenats vom 05.11.1999, Az. StB 1/99, NJW 2000, 1427-1429; OLG Karlsruhe, Beschluss des 3. Strafsenats vom 12.05.1980, Az. 3 Ws 93/80, JR 1981, 38-39).

    Vielmehr wird durch das Gericht damit nur abgelehnt, die notwendigen Auslagen zu Lasten der Allgemeinheit zu erstatten (vgl. EGMR, Urteil vom 25.08.1987, Az. 10282/83, 9/1986/107/155, NJW 1988, 3257-3258; BGH, Beschluss des 3. Strafsenats vom 05.11.1999, Az. StB 1/99, NJW 2000, 1427-1429; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats, Az. 2 BvR 2588/93, NStZ-RR 1996, 45-46; OLG Frankfurt, Beschluss des 2. Strafsenats, Az. 2 Ws 90/80, NJW 1980, 2031-2032).

    Bei der Ausübung des Ermessens darf dabei auf die Stärke des Tatverdachts abgestellt werden (BGH, Beschluss des 3. Strafsenats vom 05.11.1999, Az. StB 1/99, NJW 2000, 1427-1429).

    Allerdings darf es sich dabei nicht um eine gerichtliche Schuldfeststellung oder Schuldzuweisung handeln, sondern nur um die Beschreibung und Bewertung einer Verdachtslage (BGH, Beschluss des 3. Strafsenats vom 05.11.1999, Az. StB 1/99, NJW 2000, 1427-1429; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats, Az. 2 BvR 2588/93, NStZ-RR 1996, 45-46).

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus LG Koblenz, 29.05.2017 - 12 KLs 2090 Js 29752/10
    Sie schützt den Beschuldigten auch vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches prozessordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafbemessung vorausgegangen ist (BVerfG, Beschluss des 2. Senats vom 26.03.1987, Az. 2 BvR 589/79 und 740/81 und 284/85, BVerfGE 74, 358-380 = NJW 1987, 2427-2429; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senat vom 16.12.1991, Az. 2 BvR 1590/89, NJW 1992, 1611-1612).

    Schuldzuweisungen oder Schuldfeststellungen in den Gründen eines das Strafverfahren abschließenden Beschlusses, der vor Durchführung einer Hauptverhandlung bis zur Schuldspruchreife ergeht, vermögen zur Feststellung eines selbständigen Grundrechtsverstoßes zu führen (BVerfG, Beschluss des 2. Senats vom 26.03.1987, Az. 2 BvR 589/79 und 740/81 und 284/85, BVerfGE 74, 358-380 = NJW 1987, 2427-2429; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 1.6.12.1991, Az. 2 BvR 1590/89, NJW 1992, 1611-1612).

    Dieser Unterschied muss begründbar sein und sich aus dem Sinnzusammenhang der gesamten Entscheidungsgründe erschließen (BVerfG, Beschluss des 2. Senats vom 26.03.1987, Az. 2 BvR 589/79 und 740/81 und 284/85, BVerfGE 74, 358-380 = NJW 1987, 2427-2429; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 16.12.1991, Az. 2 BvR 1590/89, NJW 1992, 1611-1612).

    Das Gericht kann gemäߧ 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO davon absehen, die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse aufzuerlegen, wenn er wegen einer Straftat nur deshalb nicht verurteilt wird, weil ein Verfahrenshindernis besteht (BVerfG, Beschluss des 2. Senats vom 26.03.1987, Az. 2 BvR 589/79 und 740/81 und 284/85, BVerfGE 74, 358-380 = NJW 1987, 2427-2429; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 16.12.1991, Az. 2 BvR 1590/89, NJW 1992, 1611-1612).

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   LG Koblenz, 20.11.2018 - 12 KLs 2090 Js 29752/10   

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LG Koblenz, 20.11.2018 - 12 KLs 2090 Js 29752/10 (https://dejure.org/2018,38357)
LG Koblenz, Entscheidung vom 20.11.2018 - 12 KLs 2090 Js 29752/10 (https://dejure.org/2018,38357)
LG Koblenz, Entscheidung vom 20. November 2018 - 12 KLs 2090 Js 29752/10 (https://dejure.org/2018,38357)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Besetzungsrüge, Zuständigkeit, allgemeine Strafkammer, Staatsschutzkammer, Aktionsbüro Mittelrhein

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Aktionsbüro Mittelrhein-Verfahren geplatzt

  • swr.de (Pressebericht, 21.11.2018)

    Koblenzer Neonazi-Prozess bis Jahresende ausgesetzt

  • spiegel.de (Pressemeldung, 21.11.2018)

    Neu aufgerollter Neonazi-Prozess vorübergehend ausgesetzt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 406/17

    Einstellung des Strafverfahrens wegen überdauerndem Verfahrenshindernisses:

    Auszug aus LG Koblenz, 20.11.2018 - 12 KLs 2090 Js 29752/10
    Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 04.12.2017 die Einstellungsentscheidung aufgehoben und die Fortsetzung des Verfahrens angeordnet.

    war das hiesigen Strafverfahren 12 KLs 2090 Js 29752/10 nach Aufhebung des Einstellungsbeschlusses des Oberlandesgerichtes Koblenz mit Beschluss vom 04.12.2017 nicht ohne weiteres in den Zuständigkeitsbereich der I. großen Strafkammer - als Staatsschutzkammer - gefallen.

    Erstmals nach Aussetzung der Hauptverhandlung mit Beschluss der Kammer vom 02.05.2017, spätestens jedoch nachdem das Oberlandesgericht Koblenz den Einstellungsbeschluss mit Entscheidung vom 04.12.2017 aufgehoben und die Fortsetzung des Verfahrens angeordnet hat, trat im Dezember 2017 angesichts der zwingenden gesetzlichen Bestimmung in § 74a GVG eine Regelungslücke im Geschäftsverteilungsplan auf, die gegebenenfalls einer Entscheidung des Präsidiums im Hinblick auf die Einrichtung einer zweiten Staatsschutzkammer bedurft.

  • BGH, 11.04.1978 - 1 StR 576/77

    Verteilung von Schwurgerichtssachen auf eine andere Strafkammer nur bei

    Auszug aus LG Koblenz, 20.11.2018 - 12 KLs 2090 Js 29752/10
    Für Schwurgerichtssachen hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 11.04.1978 - 1 StR 576/77 bereits entschieden, dass es mit dem Konzentrationsgrundsatz unvereinbar ist, wenn das Präsidium des Landgerichts eine bestimmte Anzahl der Strafkammern zugleich als Schwurgerichtskammern einrichtet und ihnen sowohl Schwurgerichtssachen als auch allgemeine Strafsachen zuweist, ohne zu beachten, dass die Schwurgerichtskammern allein mit Schwurgerichtssachen voll ausgelastet sein müssen, und dass bei der Mehrzahl der Schwurgerichtskammern das Schwergewicht dann auch noch bei der Erledigung der allgemeinen Strafsachen liegt.

    In seinem Urteil vom 11.04.1978 - 1 StR 576/77 hat der Bundesgerichtshof eine Verletzung des Konzentrationsgrundsatzes durch Einrichtung von zwei Schwurgerichtskammern bejaht.

  • BGH, 09.02.1978 - 4 StR 636/77

    Konzentration der Schwurgerichtssachen bei einer einzigen Strafkammer des

    Auszug aus LG Koblenz, 20.11.2018 - 12 KLs 2090 Js 29752/10
    Mehreren großen Strafkammern darf das Präsidium des Landgerichts die Aufgabe als Staatsschutzkammer nur zuweisen, wenn eine Staatsschutzkammer voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, den Geschäftsanfall zu bewältigen (vgl. etwa BGH, NJW 1978, 1273; BGH NJW 1978, 1594).
  • BGH, 21.12.2007 - 2 StR 485/06

    Einstellung des Verfahrens aufgrund täuschungsbedingten Tatsachenirrtums

    Auszug aus LG Koblenz, 20.11.2018 - 12 KLs 2090 Js 29752/10
    Das Verfahren ist sodann in dem Verfahrensstand fortzusetzen, in welchem er sich vor der Einstellungsentscheidung befand (hierzu BGH. Beschluss vom 21.12.2007 - 2 StR 485/06, NJW 2008, 1008).
  • BGH, 11.08.1981 - 5 StR 309/81

    Geltendmachung der Unzuständigkeit der allgemeinen Strafkammer nach Vernehmung

    Auszug aus LG Koblenz, 20.11.2018 - 12 KLs 2090 Js 29752/10
    Für die Frist kommt es wiederum ausschließlich auf die erste Hauptverhandlung an; der Einwand kann also nicht (erneut) erhoben werden, wenn es nach einer Aussetzung der Hauptverhandlung zu einer erneuten Hauptverhandlung kommt, unabhängig davon ob sich in tatsächlicher Hinsicht die Umstände geändert haben (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Auflege 2018, § 6a Rn. 10 m.w.N.; KK-StPO/Scheuten, 7. Auflage 2013, StPO, § 6a Rn. 8; BGH, Urteil vom 11.08.1981 - 5 StR 309/81, NJW 1981, 2311 m.w.N,).
  • BGH, 12.01.2016 - 3 StR 490/15

    Unzulässige Änderung des Geschäftsverteilungsplans durch wiederholte

    Auszug aus LG Koblenz, 20.11.2018 - 12 KLs 2090 Js 29752/10
    Eine solche Vorlageverpflichtung würde sich jedenfalls vor dem Tatgericht in reiner Förmelei erschöpfen, da den Berufsrichtern der Inhalt des ihr eigenes Gericht betreffenden Geschäftsverteilungsplans geläufig ist (vgl. etwa BGH, Urteil vom 12.01.2016 - 3 StR 490/15),.
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 28.09.2015 - 2090 Js 29752/10 - 12 KLs   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26231
LG Koblenz, 28.09.2015 - 2090 Js 29752/10 - 12 KLs (https://dejure.org/2015,26231)
LG Koblenz, Entscheidung vom 28.09.2015 - 2090 Js 29752/10 - 12 KLs (https://dejure.org/2015,26231)
LG Koblenz, Entscheidung vom 28. September 2015 - 2090 Js 29752/10 - 12 KLs (https://dejure.org/2015,26231)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Schöffe, Besorgnis der Befangenheit, Handynutzung während der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung der Besorgnis der Befangenheit gegenüber einem Schöffen; Festlegung eines Schöffen an der dem Kernbereich richterlicher Tätigkeit unterfallenden Beweisaufnahme auf ein bestimmtes Ergebnis mangels uneingeschränkten Interesses; Nutzung eines Mobiltelefons ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Schöffe mit Handy in der Hauptverhandlung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Handy ist für Schöffen tabu

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 169
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus LG Koblenz, 28.09.2015 - 12 KLs 2090 Js 29752/10
    Denn es genügt nicht allein das Misstrauen als rein subjektives Empfinden; dieses muss vielmehr gerechtfertigt, also in objektivierbaren Umständen begründet sein (individuell-objektiver Maßstab, vgl. BVerfGE 31, 145, 165; NJW 1971, 2122; BGHSt 43, 16, 18 = NJW 1998, 550).
  • BGH, 13.03.1997 - 1 StR 793/96

    Besorgnis der Befangenheit, wenn der Schöffe Mitglied der Vertreterversammlung

    Auszug aus LG Koblenz, 28.09.2015 - 12 KLs 2090 Js 29752/10
    Denn es genügt nicht allein das Misstrauen als rein subjektives Empfinden; dieses muss vielmehr gerechtfertigt, also in objektivierbaren Umständen begründet sein (individuell-objektiver Maßstab, vgl. BVerfGE 31, 145, 165; NJW 1971, 2122; BGHSt 43, 16, 18 = NJW 1998, 550).
  • BGH, 17.06.2015 - 2 StR 228/14

    Ablehnung eines Richters wegen des Verdachts der Befangenheit (Voraussetzungen;

    Auszug aus LG Koblenz, 28.09.2015 - 12 KLs 2090 Js 29752/10
    Auch aus der Sicht eines besonnenen Angeklagten gab die Nutzung des Mobiltelefons durch den abgelehnten Schöffen während laufender Hauptverhandlung begründeten Anlass zu der Befürchtung, der Schöffe habe sich mangels uneingeschränkten Interesses an der dem Kernbereich richterlicher Tätigkeit unterfallenden Beweisaufnahme auf ein bestimmtes Ergebnis festgelegt (vgl. BGH Urt. v. 17.06.2015 -2 StR 228/14) hat.
  • BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90

    Befangenheit durch Urteilsabsprache

    Auszug aus LG Koblenz, 28.09.2015 - 12 KLs 2090 Js 29752/10
    Dabei ist entscheidend auf den nach außen deutlich gewordenen Eindruck von der inneren Haltung des Richters abzustellen (BGHSt 37, 298, 302 = NJW 1991, 1692), ohne dass dieser Eindruck tatsächlich der inneren Haltung des Richters entsprechen müsste (BGH NStZ-RR 2012, 211 f).
  • BGH, 29.03.2012 - 3 StR 455/11

    Ablehnung eines Vorsitzenden wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LG Koblenz, 28.09.2015 - 12 KLs 2090 Js 29752/10
    Dabei ist entscheidend auf den nach außen deutlich gewordenen Eindruck von der inneren Haltung des Richters abzustellen (BGHSt 37, 298, 302 = NJW 1991, 1692), ohne dass dieser Eindruck tatsächlich der inneren Haltung des Richters entsprechen müsste (BGH NStZ-RR 2012, 211 f).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 05.04.2017 - 12 KLs 2090 Js 29752/10   

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LG Koblenz, 05.04.2017 - 12 KLs 2090 Js 29752/10 (https://dejure.org/2017,17036)
LG Koblenz, Entscheidung vom 05.04.2017 - 12 KLs 2090 Js 29752/10 (https://dejure.org/2017,17036)
LG Koblenz, Entscheidung vom 05. April 2017 - 12 KLs 2090 Js 29752/10 (https://dejure.org/2017,17036)
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Volltextveröffentlichung

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

  • lawblog.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Der Null-Internet-Richter

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 02.05.2017 - 12 KLs - 2090 Js 29752/10   

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https://dejure.org/2017,13001
LG Koblenz, 02.05.2017 - 12 KLs - 2090 Js 29752/10 (https://dejure.org/2017,13001)
LG Koblenz, Entscheidung vom 02.05.2017 - 12 KLs - 2090 Js 29752/10 (https://dejure.org/2017,13001)
LG Koblenz, Entscheidung vom 02. Mai 2017 - 12 KLs - 2090 Js 29752/10 (https://dejure.org/2017,13001)
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Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Aktionsbüro Mittelrhein: Hauptverhandlung abgebrochen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Richter tritt in Ruhestand ein: Koblenzer Neonazi-Prozess geplatzt

  • spiegel.de (Pressemeldung, 02.05.2017)

    Richter geht in Ruhestand - Neonazi-Prozess geplatzt

  • welt.de (Pressemeldung, 02.05.2017)

    Richter zu alt: Neonazi-Mammutprozess geplatzt

  • taz.de (Pressebericht, 02.05.2017)

    Der unvollendete Prozess

  • spiegel.de (Pressebericht, 03.05.2017)

    Der Zirkus in Saal 128

Sonstiges

  • lawblog.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Desaster in Koblenz

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 29.03.2019 - 12 KLs 2090 Js 29752/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,7157
LG Koblenz, 29.03.2019 - 12 KLs 2090 Js 29752/10 (https://dejure.org/2019,7157)
LG Koblenz, Entscheidung vom 29.03.2019 - 12 KLs 2090 Js 29752/10 (https://dejure.org/2019,7157)
LG Koblenz, Entscheidung vom 29. März 2019 - 12 KLs 2090 Js 29752/10 (https://dejure.org/2019,7157)
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Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressebericht, 29.03.2019)

    Prozess gegen rechtsextremes "Aktionsbüro Mittelrhein" - ein Angeklagter freigesprochen

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 06.08.2012 - 12 KLs 2090 Js 29752/10   

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LG Koblenz, 06.08.2012 - 12 KLs 2090 Js 29752/10 (https://dejure.org/2012,54211)
LG Koblenz, Entscheidung vom 06.08.2012 - 12 KLs 2090 Js 29752/10 (https://dejure.org/2012,54211)
LG Koblenz, Entscheidung vom 06. August 2012 - 12 KLs 2090 Js 29752/10 (https://dejure.org/2012,54211)
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Verfahrensgang

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