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   FG Düsseldorf, 04.01.1990 - 12 Ko 24/88 KF   

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FG Düsseldorf, 04.01.1990 - 12 Ko 24/88 KF (https://dejure.org/1990,27769)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.01.1990 - 12 Ko 24/88 KF (https://dejure.org/1990,27769)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Januar 1990 - 12 Ko 24/88 KF (https://dejure.org/1990,27769)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1990, 332
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • FG Münster, 30.08.2010 - 11 Ko 1820/09

    Streitwert nach Insolvenz

    Unter Verwaltungsverfahren in diesem Sinne versteht der Senat in Steuersachen nicht nur das eigentliche Veranlagungsverfahren, d.h. die Erstellung von Steuererklärungen, sondern auch das Tätigkeitwerden im Rahmen einer Außenprüfung (ebenso FG Düsseldorf, Beschluss vom 04.01.1990 - 12 Ko 24/88 KF, EFG 1990, 332 für ein vorausgegangenes Fahndungsverfahren und FG Köln, Beschluss vom 28.06.2007 - 10 Ko 715/07, EFG 2007, 1474 zu einer vorausgegangenen Umsatzsteuer-Sonderprüfung).
  • FG Düsseldorf, 14.10.2009 - 3 Ko 439/09

    Zulässigkeit der Berechnung der Geschäftsgebühr nach Nr. 2400

    Keiner besonderen Beurteilung bedarf die Frage, ob die Annahme derselben Angelegenheit davon abhängig ist, dass die jeweiligen Einsprüche zeitgleich eingelegt worden sind (verneinend unter anderem Beschluss des FG Brandenburg vom 27.2.2001 1 KO 3064/00, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2001, 653 sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 9.5.2000 11 C 1/99, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2000, 2289 / bejahend unter anderem Beschluss des FG Düsseldorf vom 4.1.1990 12 Ko 24/88 KF, EFG 1990, 332 sowie Beschluss des FG Bremen vom 15.11.1993 2 93 0 77 E 2, EFG 1994, 313, jeweils unter Hinweis auf die bei getrennt eingelegten Einsprüchen bestehenden unterschiedlichen Zeitpunkte betreffend die Entstehung der Geschäftsgebühr).
  • OLG Schleswig, 21.04.2006 - 11 W 22/05

    Steuerfahndung - Schadenersatz bei überzogenen Maßnahmen

    Diese Frage ist in der Rechtsprechung jedoch - soweit ersichtlich - zumindest noch nicht in dem Sinne abschließend geklärt, dass nur von einer Angelegenheit ausgegangen werden kann (zur abweichenden Beurteilung in ähnlichen Fällen vgl. insbesondere FG Düsseldorf EFG 1990, 332 und FG Bremen EFG 1994, 316).
  • FG Münster, 07.11.2002 - 15 Ko 4204/02

    Kostenberechnung bei mehreren Einsprüchen

    Die Verbindung der Verfahren zu einer einheitlichen Einspruchsentscheidung vermag an der grundsätzlichen Trennung der getrennt anhängig gemachten Rechtsbehelfsverfahren nichts zu ändern (FG Düsseldorf in EFG 1990, 332; FG Bremen in EFG 1994, 313).
  • FG Brandenburg, 27.02.2001 - 1 KO 3064/00

    Wertgebühr eines Steuerberaters bei Tätigwerden in einem einheitlichen Rahmen;

    Dazu verweist die Erinnerungsführerin auf die Beschlüsse des Finanzgerichts Düsseldorf vom 04.01.1990 - 12 Ko 24/88 KF, Entscheidung der Finanzgerichte -EFG- 1990, 332 und des Finanzgerichts Bremen vom 15.11.1993 - 2 93 077 E 2, EFG 1994, 313.
  • FG Köln, 23.08.2000 - 10 Ko 1701/99

    Gebührenbestimmung in mehreren gleichliegenden außergerichtlichen Vorverfahren

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  • FG Köln, 23.08.2000 - 10 K 1701/99

    Gebühren bei gleichliegenden Angelegenheiten

    Denn ungeachtet der Ähnlichkeit bzw. der Gleichheit der Sach- und Rechtslage ist jedes Einspruchsverfahren als selbständige Angelegenheit i.S.d. §§ 13 Abs. 1, 118 Abs. 1, 119 Abs. 1 BRAGO anzusehen (Beschluß des HambOVG vom 16.03.1972 Bs II 3/72, MDR 1972, 808; Beschluß des Finanzgerichts Düsseldorf vom 04.01.1990 12 Ko 24/88 KF, EFG 1990, 332).
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