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   FG Hessen, 02.03.1998 - 12 Ko 5220/97   

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FG Hessen, 02.03.1998 - 12 Ko 5220/97 (https://dejure.org/1998,9512)
FG Hessen, Entscheidung vom 02.03.1998 - 12 Ko 5220/97 (https://dejure.org/1998,9512)
FG Hessen, Entscheidung vom 02. März 1998 - 12 Ko 5220/97 (https://dejure.org/1998,9512)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Besprechungsgebühren für Rechtsanwälte durch das Finanzamt; Voraussetzungen für eine Besprechung im Sinne der Besprechungsgebühr; Erinnerung gegen Pfändungsverfügung durch das Finanzamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 15.04.2015 - 1 ARs 22/14

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Fälligkeit und Verjährung des Anspruchs auf

    Nach den zum alten Recht der BRAGO ergangenen Entscheidungen des Kammergerichts war dabei auf den ersten in § 16 Satz 2 BRAGO (jetzt § 8 Abs. 1 Satz 2 RVG) genannten Fälligkeitszeitpunkt abzustellen, also auf eine ergangene Kostenentscheidung oder auf die Beendigung des Rechtszuges (vgl. KG, Beschlüsse vom 3. August 2010 - 1 ARs 32/09 - und 18. Januar 2005 - 4 ARs 65/04 - KG JurBüro 1999, 26; so auch OLG Braunschweig, Beschluß vom 17. Januar 2000 - ARs 55/99 - bei juris; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluß vom 7. November 1990 - Xs 132/90 - bei juris).

    Auch aus dem Umstand, daß der Gesetzgeber lediglich in § 52 Abs. 5 Satz 1 RVG eine von § 8 RVG abweichende Regelung für den Beginn der Verjährungsfrist ab Rechtskraft des Verfahrens getroffen und nicht auch für die Ansprüche aus den §§ 51, 55 RVG vorgesehen hat, ergibt sich nichts anderes (so aber KG JurBüro 1999, 26 für den gleichlautenden § 100 Abs. 3 Satz 1 BRAGO).

  • KG, 03.08.2010 - 1 ARs 44/09

    Pauschvergütung für Pflichtverteidiger: Rückzahlungsanspruch für einen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Kammergerichts zur BRAGO beginnt die Verjährungsfrist für den Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch nach dem ersten in § 16 BRAGO genannten Zeitpunkt fällig wird; ein Anspruch auf Pauschvergütung nach § 99 Abs. 1 BRAGO kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn hinsichtlich des Vergütungsanspruchs Verjährung eingetreten ist (vgl. KG JurBüro 1999, 26; Beschluss vom 12. Mai 2004 - 4 ARs 71/03 - m.w.N.).
  • KG, 03.08.2010 - 1 ARs 32/09

    Pauschvergütung für Pflichtverteidiger: Beweislast für Eingang des

    Nach ständiger Rechtsprechung des Kammergerichts zur BRAGO beginnt die Verjährungsfrist für den Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch nach dem ersten in § 16 BRAGO genannten Zeitpunkt fällig wird; ein Anspruch auf Pauschvergütung nach § 99 Abs. 1 BRAGO kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn hinsichtlich des Vergütungsanspruchs Verjährung eingetreten ist (vgl. KG JurBüro 1999, 26; Beschluss vom 12. Mai 2004 - 4 ARs 71/03 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.12.2000 - 2 (s) Sbd 6-249/00

    Pauschvergütung; Beginn der Verjährungsfrist, Entpflichtung des

    5 - 129/97 -, veröffentlicht in AnwBl. 1998, 220; KG in JurBüro 1999, 26; OLG Braunschweig in JurBüro 2000, 475 - jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 25.07.2002 - VerfGH 89/01
    Sie nehmen jedoch zugleich auf den Beschluss vom 1. September 1998 - 4 ARs 68/98 - (JurBüro 1999, 26) Bezug, in dem sich das Kammergericht eingehend mit den für die Auffassung der Beschwerdeführer sprechenden Argumenten auseinandersetzt.
  • OLG Hamm, 27.06.2001 - 2 (s) Sbd 6-249/00

    Pauschvergütung; Beginn der Verjährungsfrist, Entpflichtung des

    5 - 129/97 -, veröffentlicht in AnwBl. 1998, 220; KG in JurBüro 1999, 26; OLG Braunschweig in JurBüro 2000, 475 - jeweils m. w. N.).
  • OLG Braunschweig, 17.01.2000 - ARs 55/99

    Pauschvergütung für Nebenklagevertreter - Beginn der Verjährungsfrist

    Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluß des Jahres, in dem der Anspruch nach dem ersten in § 16 BRAGO genannten Zeitpunkt fällig geworden ist (allgemeine Meinung in Rechtsprechung und Literatur, vgl. z.B. OLG Celle JurBüro 1983, 699, OLG Hamburg JurBüro 91, 233, Kammergericht JurBüro 1999, 26; Gerold/Schmidt u.a., BRAGO , 14. Aufl., § 16 Rdnr.23).
  • FG Bremen, 21.09.1998 - 298148Ko 2

    Anspruch auf Abänderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Voraussetzungen für

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