Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 11.06.1998 - 12 L 1777/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7229
OVG Niedersachsen, 11.06.1998 - 12 L 1777/98 (https://dejure.org/1998,7229)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.06.1998 - 12 L 1777/98 (https://dejure.org/1998,7229)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Juni 1998 - 12 L 1777/98 (https://dejure.org/1998,7229)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,7229) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Art. 3 Abs. 1 GG; § 18 StrG ND; § 21 StrG ND; VerpackV
    Sondernutzungsgebührenpflicht; Duales System; Abfallcontainer; Öffentlicher Straßenraum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sondernutzungsgebührenpflicht; Duales System; Abfallcontainer; Öffentlicher Straßenraum

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 1212 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1998, 728
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87

    Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.1998 - 12 L 1777/98
    Bei der dem Satzungsgeber eröffneten typisierenden Betrachtung (s.a. auch BVerwG, Urt. v. 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 5.87 -, Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 20 [5 f, 8]) kommt hinzu, daß über die Flächeninanspruchnahme hinaus klare, operationalisierbare Maßstäbe für die "Störintensität" bzw. die "Integration" in den öffentlichen Straßenraum bei flächenbeanspruchenden Containern fehlen.

    Hinsichtlich der absoluten Höhe der festgesetzten Gebühren je in Anspruch genommenem Quadratmeter Straßenfläche gilt dabei, daß die Festsetzung zwar die Vorgaben des § 21 Satz 5 NStrG zu beachten und eine erdrosselnde, prohibitive Gebührenhöhe zu vermeiden hat (BVerwG, Urt. v. 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 5.87 -, Buchholz § 407.4 § 8 FStrG [7 f]), innerhalb des so gezogenen Rahmens indes ein "Marktpreis" für die Inanspruchnahme öffentlichen Straßenraumes sich gerade wegen der Erlaubnispflicht für Sondernutzungen und die Festsetzung von Gebührensätzen, die auf die "Marktverhältnisse" lediglich bei der Unterscheidung zwischen unterschiedlichen Standorten und unterschiedlichen Nutzungsarten reagieren kann, nicht bilden kann.

  • VGH Hessen, 26.01.1995 - 10 UZ 91/95

    Berufungszulassung: keine Berufung auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.1998 - 12 L 1777/98
    Namentlich vermag die Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen, oder das Gericht habe es versäumt, Beweis zu erheben, einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs nicht zu begründen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 26. Januar 1995 - 10 UZ 91/95 -, MDR 1995, 525 ; s. bereits BVerfG, Beschl. v. 2. Dezember 1969 - 2 BvR 320/69 -, BVerfGE 27, 248, 251).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.1998 - 12 L 1777/98
    Dabei ist es grundsätzlich Sache des Satzungsgebers, welche in einen Vergleich einzustellenden Elemente er als maßgebend für eine Gleich- oder Ungleichbehandlung ansieht; auch insoweit ist ihm ein gerichtlich nur daraufhin zu überprüfender Gestaltungsspielraum einzuräumen, ob er die (verfassungs)rechtlichen Grenzen dieses Gestaltungsspielraumes überschritten hat (s. - m.w.N. - BVerfG, Beschl. v. 8. Oktober 1991 - 1 BvL 50/86 -, BVerfGE 84, 348 [359]).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.1998 - 12 L 1777/98
    Namentlich vermag die Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen, oder das Gericht habe es versäumt, Beweis zu erheben, einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs nicht zu begründen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 26. Januar 1995 - 10 UZ 91/95 -, MDR 1995, 525 ; s. bereits BVerfG, Beschl. v. 2. Dezember 1969 - 2 BvR 320/69 -, BVerfGE 27, 248, 251).
  • OVG Niedersachsen, 17.09.1997 - 7 L 4944/96

    Beseitigung von Wertstoffcontainern; Abwehranspruch, öffentlich-rechtlicher;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.1998 - 12 L 1777/98
    Die Klägerin vernachlässigt damit insbesondere, daß mit der Einführung des Dualen Systems dieser Bereich der Abfall- und Entsorgungswirtschaft - ungeachtet des fortbestehenden öffentlichen Interesses an einer geordneten Abfall- und Entsorgungswirtschaft und der Gewährleistungs- und Überwachungsverantwortung von Trägern öffentlicher Gewalt - die Durchführungsverantwortung im Bereich des dualen Sammel- und Verwertungssystems nicht nur organisationsrechtlich, sondern auch materiellrechtlich privatisiert ist (eingehend dazu NdsOVG, Urt. v. 17. September 1997 - 7 L 4944/96 - zum Dualen System aus ökonomischer Sicht s. Michaelis UPR 1998, 210 ff.) und auch bei der Einschaltung kommerziell tätiger Unternehmen in die Sammlung nicht der Verpackungsverordnung unterfallender Stoffe durch den zuständigen Entsorgungsträger diese nicht als (unselbständige) Verwaltungshelfer oder (rechtlich) im Rahmen von Beleihungsmodellen, sondern in eigener Verantwortung in Erfüllung eines privatrechtlichen Vertrages und - in aller Regel - mit Gewinnerzielungsabsicht tätig werden.
  • VGH Bayern, 25.04.1989 - 8 N 87.01583
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.1998 - 12 L 1777/98
    Der Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ist nur und erst dann verletzt, wenn eine gleiche oder ungleiche Behandlung von Sachverhalten nicht mehr mit eine am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise unvereinbar ist, wenn also ein einleuchtender Grund für die Gleichbehandlung ungleicher oder die Ungleichbehandlung gleicher Sachverhalte fehlt und diese daher willkürlich wäre (vgl. BayVGH, Urt. v. 25.4.1989 - Nr. 8 N 87.01583 -, BayBl. 1989, 435 [436]).
  • OVG Niedersachsen, 21.11.1994 - 12 L 6853/94

    Rechtliches Gehör; Anforderungen an die Darlegung; Schlüssigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.1998 - 12 L 1777/98
    Die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs ist jedenfalls dann, wenn sich diese Rüge nicht darauf richtet, das Verwaltungsgericht habe im einzelnen bezeichnetes Vorbringen der Beteiligten ersichtlich nicht zur Kenntnis genommen oder gewürdigt, schlüssig nur dargelegt, wenn dargelegt wird, daß ein Kläger bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch - zu bezeichnenden - weiteren Tatsachenstoff vorgetragen hätte und dieser geeignet gewesen wäre, den geltend gemachten Anspruch zu klären (vgl. etwa Beschl. des Senats v. 21. November 1994 - 12 L 6853/94 -, AuAS 1995, 107 ); denn nur dann kann geprüft und entschieden werden, ob die Entscheidung auf dem - vermeintlichen oder vorliegenden - Verstoß gegen das rechtliche Gehör auch beruhen kann.
  • OVG Bremen, 11.04.1997 - 1 B 129/96

    Abfallrecht: Entbehrlichkeit der Sondernutzungserlaubnis bei Einrichtung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.1998 - 12 L 1777/98
    Allerdings hat das Oberverwaltungsgericht Bremen (Beschl. v. 11. April 1997 - 1 B 129/96 -, NVwZ 1997, 1022) dahin erkannt, daß die Einrichtung kommunaler Wertstoffsammelplätze im öffentlichen Straßenraum keiner Sondernutzungserlaubnis bedürfe und dies auch dann gelte, wenn private Unternehmen als Erfüllungsgehilfen an der Wertstoffsammlung beteiligt sind.
  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.1998 - 12 L 1777/98
    Denn wäre die Rechtsansicht der Klägerin zutreffend, daß Wertstoffsammelcontainer dem Grunde nach nicht von dem Begriff "Container" in Nr. 4 des Gebührentarifs erfaßt sind, hätte eine rückwirkende Änderung des Gebührentarifs dem Grunde nach die Gebührenpflicht, bezogen auf abgeschlossene Tatbestände, (konstitutiv) erweitert; es wäre mithin nicht nur, was mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes im Einklang steht (s. etwa BVerwG, Urt. v. 15. April 1983 - BVerwG 8 C 170.81 -, BVerwGE 67, 129 ff), rückwirkend eine wegen eines Fehlers im Gebührenmaßstab rechtsunwirksame Satzung durch eine neue Satzung mit geändertem Gebührenmaßstab ersetzt worden; vielmehr wäre die Gebührenpflicht dem Grunde nach erweitert worden.
  • BVerfG, 01.07.1987 - 1 BvL 21/82

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschgebührenregelung nach § 184 SGG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.1998 - 12 L 1777/98
    Dies ändert indes nichts daran, daß es grundsätzlich der Entscheidung des Normgebers vorbehalten ist, nach welchem System er eine Materie ordnen will, und daß eine Regelung nur nach dem Maßstab höherrangigen Rechts, nicht aber unter dem Gesichtspunkt der Systemwidrigkeit als nichtig erkannt werden kann (BVerfGE 76, 130 (140); kritisch zum Gedanken der Systemgerechtigkeit als selbständigem Prüfungsmaßstab auch Peine, Systemgerechtigkeit, Baden-Baden 1985, passim; gegen die Relativierung des Gedankens in der jüngeren Rechtsprechung des BVerfG Schoch DVBl. 1988, 863 [878]).
  • BVerfG, 24.07.1968 - 1 BvR 537/65

    Verletzung des Rückwirkungsverbots im Bundesrückerstattungsgesetz

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvR 338/68

    Verfassungsmäßigkeit des körperschaftsteuerlichen Abzugsverbots für

  • VG Gelsenkirchen, 12.03.2013 - 14 K 889/12

    Wartung und Entsorgung aus einer Hand bei Abfallcontainern als Kriterium bei

    Das entspricht verbreiteter Auffassung in der Rechtsprechung, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Oktober 1996- 23 B 2398/96 -, NVwZ-RR 1997, 384, juris, vom15. Juli 1999 - 23 B 334/99 -, NWVBl 2000, 216, juris und vom 17. Dezember 2012 - 11 B 1330/12 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 11. Juni 1998 - 12 L 1777/98 -, NVwZ-RR 1998, 728 ff.; BayVGH, Urteil vom 19. Juli 1996- 8 B 95.730 -, juris, Rn. 11 und Beschluss vom15. Mai 2006 - 8 B 03.3360 -, UPR 2006, 317 = juris,Rn. 19; VG Braunschweig, Urteil vom 10. Februar 2009- 6 A 240/07 -, juris; VG Gießen, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 10 E 31/00 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom6. Februar 2001 - 16 K 4925/98 -, juris; VG Aachen, Beschluss vom 20. Juni 2008 - 6 L 252/08 -, juris, Rn. 28 ff (32); VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2012 - 18 K 73/12 -, juris, und wird auch von der Klägerin nicht in Zweifel gezogen.

    OVG, Beschluss vom 11. Juni 1998 - a.a.O.; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 19. Juli 1996 - 8 B 95.730 -, juris, Rn. 11 a.E.

    OVG, Beschluss vom 11. Juni 1998 a.a.O..

  • VG Wiesbaden, 09.01.2015 - 7 L 1576/14

    Straßen- und Wegerecht (ohne Enteignungsrecht sowie Eisenbahn-, Kleinbahn-,

    Selbst wenn die, mit dem Befüllen der Container verbundenen Handlungen - Lektüre einer Gebrauchsanweisung, Öffnen einer Klappe, Einwerfen von Schuhen oder Kleidung - keine Vorgänge darstellen würde, die überwiegend dem Verkehr dienten, sondern der gewerblichen Betätigung des Aufstellers zuzurechnen wären (so OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.07.1999 - 23 B 324/99 - NVwZ-RR 1998, 728 und Beschluss vom 25.09.2013 - 11 B 798/13; VG Mainz, Beschluss vom 12.02.2014 - 6 L 123/14.MZVG = LKRZ 2014, 343; VG des Saarlandes, Beschluss vom 08.07.2013 - 10 L 828/13; VG Neustadt, Beschluss vom 27.02.2013 - 4 L 90/13.NW; VG Düsseldorf, Urteil vom 20.06.2012 - 16 K 1516/11), müsste im Einzelnen von der Antragsgegnerin dargelegt werden, in welcher Distanz die Container von der Straße entfernt standen und ob die Klappe eventuell von den, der Straße abgewandten Seiten zu bedienen war.
  • VG Braunschweig, 10.02.2009 - 6 A 240/07

    Erlaubnis für Altkleidercontainer: Konzept der Wartung und Entsorgung aus einer

    Dass diese Plätze dem allgemeinen Interesse an der Verwertung von Abfällen dienen, reicht für eine abweichende straßenrechtliche Beurteilung nicht aus (im Ergebnis ebenso Nds. OVG, B. v. 11.06.1998 - 12 L 1777/98 -, www.dbovg.niedersachsen.de - im Folgenden: dbovg - = NVwZ-RR 1998, 728 ff.; BayVGH, U. v. 19.07.1996 - 8 B 95.730 -, juris Rn. 11; Sauthoff, Straße und Anlieger, Rn. 558; a. A. für die Aufstellung durch kommunale Entsorgungsträger bzw. deren Erfüllungsgehilfen OVG Bremen, B. v. 14.03.1996 - 1 B 102/96 -, juris Rn. 16 = NVwZ-RR 1997, 385 ff.; s. a. B. v. 11.04.1997 - 1 B 129/96 -, NVwZ 1997, 1022).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 1 B 23.12

    Sondernutzungsgebühren für die Baustelle zum Rückbau des Palastes der Republik

    Es folgt weder aus dem Bundes- noch aus dem Landesrecht der Grundsatz, dass die über das allgemein Zulässige hinausgehende Inanspruchnahme öffentlicher Straßen dann gebührenfrei sein müsse, wenn sie im öffentlichen Interesse geschieht; einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, wonach die Behörde öffentlichen Straßenraum zur Wahrnehmung öffentlicher Interessen stets unentgeltlich zur Verfügung zu stellen hätte, gibt es nicht (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Juni 1998 - 12 L 1777/98 -, juris, Rn. 20).

    Das wirtschaftliche Interesse eines Gebührenschuldners entfällt nicht dadurch, dass eine Tätigkeit, welche kaufmännisch (gewerblich) betrieben wird, öffentlichen Interessen zu dienen bestimmt ist und ohne eine Übertragung auf kaufmännisch tätige Unternehmen durch einen Träger öffentlicher Verwaltung selbst durchgeführt werden könnte (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Juni 1998, a.a.O., Rn. 10).

  • VG Halle, 25.09.2013 - 6 A 95/12

    Erhebung von Sondernutzungsgebühren für das Aufstellen von Maschinen im

    (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 11. Juni 1998 - 12 L 1777/98 -, zit. nach juris Rdn. 20; Sauthoff, aaO., Rdn. 416 unter Verweis auf VGH München, Urteil vom 9. November 1999 - 8 B 99.850 -, zit. nach juris).

    Nimmt dieser dagegen als Privatperson bzw. wie eine Privatperson am Marktgeschehen teil und unterscheidet sich die (lediglich auch) im öffentlichen Interesse liegende Tätigkeit nicht von anderen gewerblichen Tätigkeiten mit der Absicht der Gewinnerzielung, besteht kein Anlass für eine gebührenrechtliche Privilegierung (vgl. VG Minden, aaO. Rdn. 52; zur Aufstellung von Wertstoffsammelcontainern im öffentlichen Straßenraum: NdsOVG, Beschluss vom 11. Juni 1998, aaO., Rdn. 66 und BayVGH, Urteil vom 9. November 1999, aaO., Rdn. 29).

  • VG Saarlouis, 08.07.2013 - 10 L 828/13

    Straßenrechtliche Sondernutzung: Aufstellen von Altkleidercontainern auf

    etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.12.2012, 11 B 1330/12, a.a.O.; ferner Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.06.1998, 12 L 1777/98, NVwZ-RR 1998, 728, sowie Bay.VGH, Beschluss vom 15.05.2006, 8 B 03.3360 NuR 2006, 714, m.w.N.
  • VGH Bayern, 09.11.1999 - 8 B 99.850

    Sondernutzungsgebühr für das Aufstellen von Wertstoffcontainern

    Für kommunale Gebietskörperschaften dieser Art ist die Abfallbeseitigung eine Aufgabe auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge; sie ist zugleich eine Maßnahme des Umweltschutzes und der Seuchenabwehr und verfolgt damit Gemeininteressen von hoher Bedeutung (vgl. BVerfGE 79, 127/156; BVerwGE 85, 44/47; BayVGH vom 12.4.1995 Az. 8 CS 95.572; OVG Lüneburg vom 11.6.1998 NVwZ-RR 1998, 728/734).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2021 - 1 B 2.19

    Sondernutzungsgebühren für die Nutzung eines öffentlichen Platzes zur Lagerung

    Entgegen der Ansicht der Klägerin entfällt das privatwirtschaftliche Interesse auch nicht dadurch, dass die vom Gebührenschuldner entfaltete Tätigkeit durch einen Träger öffentlicher Verwaltung selbst hätte durchgeführt werden können (vgl. Senatsurteil vom 23. April 2015 - OVG 1 B 23.12 - juris Rn. 74 unter Hinweis auf OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Juni 1998 - 12 L 1777/98 - juris Rn. 10).
  • VG Saarlouis, 19.07.2013 - 10 L 861/13

    Untersagung der Aufstellung von Altkleider- und Altschuhcontainer im Stadtgebiet

    etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.12.2012, 11 B 1330/12, a.a.O.; ferner Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.06.1998, 12 L 1777/98, NVwZ-RR 1998, 728, sowie Bay.VGH, Beschluss vom 15.05.2006, 8 B 03.3360 NuR 2006, 714, m.w.N.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht