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   OVG Niedersachsen, 27.06.2000 - 12 L 2377/00   

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https://dejure.org/2000,5934
OVG Niedersachsen, 27.06.2000 - 12 L 2377/00 (https://dejure.org/2000,5934)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00 (https://dejure.org/2000,5934)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - 12 L 2377/00 (https://dejure.org/2000,5934)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches - Fahrtenbuchanordnung -

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 GKG; § 31a StVZO
    Androhung; Aufklärung; Aussageverhalten; Dauer; Ermessen; Ermessenserwägung; Ermittlung des Täters; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchanordnung; Fahrzeugführer; Höchstgeschwindigkeitsüberschreitung; Mitwirkung; Streitwert; Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung; Verhältnismäßigkeit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Oldenburg - 7 A 1552/96
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2000 - 12 L 2377/00
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 02.03.2000 - 12 M 756/00

    Anhörung; Bevollmächtigter; Ermittlung; Fahrtenbuch; Täterfeststellung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2000 - 12 L 2377/00
    Soweit das Verwaltungsgericht daneben - seine Entscheidung insoweit allein tragend - auch auf die Rechtsprechung des Senates (Nds. OVG, Beschl. v. 2. März 2000 - OVG 12 M 756/00 -) abgestellt hat, nach der die Behörde zu weiteren Aufklärungsmaßnahmen nicht verpflichtet ist, wenn der Halter Angaben zur Sache nicht macht, setzt sich der Zulassungsantrag nicht hinreichend mit der ständigen Rechtsprechung des Senates auseinander, nach der in der Regel bereits dann der Schluss gerechtfertigt ist, dass sich der Halter eines Kraftfahrzeuges weigert, an der Aufklärung der Verkehrszuwiderhandlung mitzuwirken, wenn er sich nach Übersendung des Anhörungsbogens nicht (zur Sache) äußert, was bereits (d.h. ohne eine weitere Ermittlungstätigkeit der Verkehrsbehörde für erforderlich zu erachten) die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, rechtfertigt, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen (std. Rspr. d. Senats, vgl. z.B. Nds. OVG, Beschl. v. 12. April 2000 - OVG 12 L 1374/00 -).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2000 - 12 L 2377/00
    Soweit der Zulassungantrag schließlich die Auffassung vertritt, die "Androhung einer Fahrtenbuchauflage (sei in) diesen Fällen ... ausreichend", setzt die Klägerin den Ausführungen des Verwaltungsgerichts und der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. dazu die vom Verwaltungsgericht auf S. 8 UA in bezug genommene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Beschl. v. 12. Juli 1995 - BVerwG 11 B 18.95 -, NJW 1995, 3402), wonach bei einem erstmaligen erheblichen Verstoß gegen Verkehrsvorschriften nicht zunächst die Androhung einer Anordnung nach § 31a StVZO notwendig und ausreichend sei, eine schlichte Rechtsbehauptung entgegen, ohne sich mit der Rechtslage näher zu befassen (insoweit hat das BVerwG - ebenda, hier zit. über juris - festgehalten: "2. Die Beschwerde hat ferner keinen Erfolg, soweit sie eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 3.80 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12 = VRS 64, 466 geltend macht. Ein Rechtssatz, daß bei einem erstmaligen Verkehrsverstoß von einigem Gewicht - wie ihn hier das Berufungsgericht festgestellt hat - zunächst die Androhung einer Fahrtenbuchauflage notwendig und ausreichend ist, läßt sich diesem Urteil nicht entnehmen.").
  • BVerwG, 12.07.1995 - 11 B 18.95

    Voraussetzungen für die Verpflichtung zu einer Fahrtenbuchauflage - Anforderungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2000 - 12 L 2377/00
    Soweit der Zulassungantrag schließlich die Auffassung vertritt, die "Androhung einer Fahrtenbuchauflage (sei in) diesen Fällen ... ausreichend", setzt die Klägerin den Ausführungen des Verwaltungsgerichts und der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. dazu die vom Verwaltungsgericht auf S. 8 UA in bezug genommene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Beschl. v. 12. Juli 1995 - BVerwG 11 B 18.95 -, NJW 1995, 3402), wonach bei einem erstmaligen erheblichen Verstoß gegen Verkehrsvorschriften nicht zunächst die Androhung einer Anordnung nach § 31a StVZO notwendig und ausreichend sei, eine schlichte Rechtsbehauptung entgegen, ohne sich mit der Rechtslage näher zu befassen (insoweit hat das BVerwG - ebenda, hier zit. über juris - festgehalten: "2. Die Beschwerde hat ferner keinen Erfolg, soweit sie eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 3.80 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12 = VRS 64, 466 geltend macht. Ein Rechtssatz, daß bei einem erstmaligen Verkehrsverstoß von einigem Gewicht - wie ihn hier das Berufungsgericht festgestellt hat - zunächst die Androhung einer Fahrtenbuchauflage notwendig und ausreichend ist, läßt sich diesem Urteil nicht entnehmen.").
  • VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h abzüglich der

    In einer Geschwindigkeitsübertretung dieser Größenordnung liegt ein erheblicher Verkehrsverstoß, der bereits nach einem erstmaligen Vorfall die Anordnung rechtfertigt, ein Fahrtenbuch zu führen (vgl. BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - BayVBl. 1983, 310; Urt. vom 17.05.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227; Beschl. vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386; Niedersächsisches OVG, Urt. vom 26.06.1980 - 12 OVG A 45/80; Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).

    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab oder erklärt er, dazu nicht im Stande zu sein, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N.; Beschl. vom 21.10.1987 - Buchholz, a.a.O., Nr. 18 m. w. N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass bereits eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h regelmäßig eine so erhebliche Verkehrsübertretung darstellt, dass eine Androhung nicht ausreichend, sondern die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage geboten ist, selbst wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m. w. Nw.; Beschl. v. 12.07.1995, NJW 1995, 3402; Beschl. vom 09.09.1999, NZV 2000, 386; Niedersächsisches OVG, Urt. vom 08.05.1995 - 12 L 7501/94 - Beschl. vom 20.04.1998 - 12 L 1886/98 - Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00 - VG Braunschweig, Urt. vom 10.10.2000 - 322/99 - und 19.12.2003 - 6 A 738/02 -).

    Bereits ein Geschwindigkeitsverstoß, der zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister von einem Punkt führt, rechtfertigt eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches von sechs Monaten (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, aaO; Niedersächsisches OVG Beschl. vom 08.03.1999 - 12 L 976/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - m.w.Nw.).

  • VG Braunschweig, 11.02.2004 - 6 A 193/03

    Aufklärung; Ermittlung; Ermittlungsaufwand; Ermittlungsunmöglichkeit;

    In einer Geschwindigkeitsübertretung dieser Größenordnung liegt ein erheblicher Verkehrsverstoß, der bereits nach einem erstmaligen Vorfall die Anordnung rechtfertigt, ein Fahrtenbuch zu führen (vgl. BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - Bay.VBl. 1983, 310; Urt. vom 17.05.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227; Beschl. vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386; Nds. OVG, Urt. vom 26.06.1980 - 12 OVG A 45/80; Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).

    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab oder erklärt er, dazu nicht im Stande zu sein, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m. w. N.; Beschl. vom 21.10.1987 - Buchholz, a.a.O., Nr. 18 m. w. N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Nds. OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass bereits eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h regelmäßig eine so erhebliche Verkehrsübertretung darstellt, dass eine Androhung nicht ausreichend, sondern die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage geboten ist, selbst wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m.w.Nw.; Beschl. v. 12.07.1995, NJW 1995, 3402; Beschl. vom 09.09.1999, NZV 2000, 386; Nds. OVG, Urt. vom 08.05.1995 - 12 L 7501/94 - Beschl. vom 20.04.1998 - 12 L 1886/98 - Nds. OVG, Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00 - VG Braunschweig, Urt. vom 10.10.2000 - 322/99 - und 19.12.2003 - 6 A 738/02 -).

    Bereits ein Geschwindigkeitsverstoß, der zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister von einem Punkt führt, rechtfertigt eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches von sechs Monaten (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, aaO; Nds. OVG Beschl. vom 08.03.1999 - 12 L 976/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - m. w. Nw.).

  • VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 83/02

    Dauer; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuchauflage; Geltungsdauer;

    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m. w. N.; Beschl. vom 21.10.1987 - Buchholz, aaO., Nr. 18 m. w. N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Nds. OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).

    In der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist geklärt, dass bereits eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h regelmäßig eine so erhebliche Verkehrsübertretung darstellt, dass eine Androhung nicht ausreichend, sondern die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage mit einer Dauer von zumindest sechs Monaten geboten ist, selbst wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m.w.Nw.; Beschl. v. 12.07.1995 - 11 B 18.95 -, NJW 1995, 3402; Beschl. vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386; Nds. OVG, Urt. vom 08.05.1995, 12 L 7501/94; Beschl. vom 20.04.1998, 12 L 1886/98, m.w.Nw.; Nds. OVG, Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00; VG Braunschweig, Urt. vom 23.06.1999 - 6 A 103/99 - und vom 10.10.2000 - 322/99).

    Bereits ein Geschwindigkeitsverstoß, der zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister von einem Punkt führt, rechtfertigt eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches von sechs Monaten (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, aaO; Nds. OVG Beschl. vom 08.03.1999 - 12 L 976/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - m. w. Nw., nicht unmissverständlich jedoch vom Beklagten angeführte Stelle bei Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. A., § 31a StVZO Rn 8: die dort zum Stichwort Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h zitierten Rechtsprechung hatte jeweils Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h zu beurteilen).

  • VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 602/02

    Dauer; Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage;

    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m. w. N.; Beschl. vom 21.10.1987 - Buchholz, aaO., Nr. 18 m. w. N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Nds. OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).

    In der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist geklärt, dass bereits eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h regelmäßig eine so erhebliche Verkehrsübertretung darstellt, dass eine Androhung nicht ausreichend, sondern die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage mit einer Dauer von zumindest sechs Monaten geboten ist, selbst wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m.w.Nw.; Beschl. v. 12.07.1995 - 11 B 18.95 -, NJW 1995, 3402; Beschl. vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386; Nds. OVG, Urt. vom 08.05.1995, 12 L 7501/94; Beschl. vom 20.04.1998, 12 L 1886/98, m.w.Nw.; Nds. OVG, Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00; VG Braunschweig, Urt. vom 23.06.1999 - 6 A 103/99 - und vom 10.10.2000 - 322/99).

    Bereits ein Geschwindigkeitsverstoß, der zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister von einem Punkt führt, rechtfertigt eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches von sechs Monaten (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, aaO; Nds. OVG Beschl. vom 08.03.1999 - 12 L 976/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - m. w. Nw.).

  • VG Braunschweig, 07.02.2001 - 6 A 132/00

    Anhörungsfrist; Erinnerungsvermögen; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchdauer; Foto;

    In einer Geschwindigkeitsübertretung dieser Größenordnung liegt ein erheblicher Verkehrsverstoß, der bereits nach einem erstmaligen Vorfall die Anordnung rechtfertigt, ein Fahrtenbuch zu führen (vgl. BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - Bay. VBl. 1983, 310; Urt. vom 17.05.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227; Beschl. vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386; Nds. OVG, Urt. vom 26.06.1980 - 12 OVG A 45/80; Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).

    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N.; Beschl. vom 21.10.1987 - Buchholz, a.a.O., Nr. 18 m.w.N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Nds. OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 12.04.2000 - OVG 12 L 1374/00 Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).

    1983, 310; Nds. OVG, Urt. vom 08.05.1995, 12 L 7501/94; Beschl. vom 20.04.1998, 12 L 1886/98, m.w.Nw.; Nds. OVG, Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00, st. Rspr. auch des VG Braunschweig, vgl. etwa Urt. vom 23.06.1999 - 6 A 103/99 - und vom 10.10.2000 - 322/99).

  • VG Braunschweig, 17.07.2012 - 6 A 89/12

    Beifahrer; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungsverweigerung; Probefahrt

    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, U. v. 17.12.1982 - 7 C 3/80 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12 m. w. N.; B. v. 21.10.1987 - 7 B 162/87 -, Buchholz, a.a.O., Nr. 18 m. w. N.; B. v. 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Nds. OVG, B. v. 17.02.1999 - 12 L 669/99 - B. v. 27.06.00 - 12 L 2377/00 - B. v. 04.12.2003 - 12 LA 442/03 -, DAR 2004, 607).

    Dies gilt selbst dann, wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U. v. 17.05.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m. w. N.; B. v. 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386; Nds. OVG, U. v. 08.05.1995 - 12 L 7501/94 - B. v. 27.06.2000 - 12 L 2377/00 - VG Braunschweig, U. v. 19.12.2003 - 6 A 738/02 -).

  • VG Braunschweig, 12.03.2012 - 6 B 40/12

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungsverweigerung

    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, U. v. 17.12.1982 - 7 C 3/80 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12 m. w. N.; B. v. 21.10.1987 - 7 B 162/87 -, Buchholz, a.a.O., Nr. 18 m. w. N.; B. v. 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Nds. OVG, B. v. 17.02.1999 - 12 L 669/99 - B. v. 27.06.00 - 12 L 2377/00 - B. v. 04.12.2003 - 12 LA 442/03 -, DAR 2004, 607).

    Dies gilt selbst dann, wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U. v. 17.05.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m. w. N.; B. v. 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386; Nds. OVG, U. v. 08.05.1995 - 12 L 7501/94 - B. v. 27.06.2000 - 12 L 2377/00 - VG Braunschweig, U. v. 19.12.2003 - 6 A 738/02 -).

  • VG Braunschweig, 21.07.2006 - 6 A 16/06

    Anhörung; Antritt; Beweis; Beweisfoto; einmalig; einsetzen; Ergebnis; erheblich;

    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N.; Beschl. vom 21.10.1987, Buchholz, aaO., Nr. 18 m.w.N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - ; Beschl. vom 04.12.2003, DAR 2004, 607).

    Dies gilt selbst dann, wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m.w.N.; Beschl. v. 12.07.1995, NJW 1995, 3402; Beschl. vom 09.09.1999, NZV 2000, 386; Niedersächsisches OVG, Urt. vom 08.05.1995 - 12 L 7501/94 - Beschl. vom 20.04.1998 - 12 L 1886/98 - Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00 - VG Braunschweig, Urt. vom 10.10.2000 - 6 A 322/99 - und 19.12.2003 - 6 A 738/02 -).

  • VG Braunschweig, 17.07.2007 - 6 A 433/06

    Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandung

    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - 7 C 3/80 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12 m. w. N.; Beschl. vom 21.10.1987 - 7 B 162/87 -, Buchholz, a.a.O., Nr. 18 m. w. N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - Beschl. vom 04.12.2003 - 12 LA 442/03 -, DAR 2004, 607).

    Dies gilt selbst dann, wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urt. vom 17.05.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m.w.N.; Beschl. v. 12.07.1995 - 11 B 18/95 -, NJW 1995, 3402; Beschl. vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386; Niedersächsisches OVG, Urt. vom 08.05.1995 - 12 L 7501/94 - Beschl. vom 20.04.1998 - 12 L 1886/98 - Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00 - VG Braunschweig, Urt. vom 10.10.2000 - 6 A 322/99 - und 19.12.2003 - 6 A 738/02 -).

  • VG Braunschweig, 14.07.2005 - 6 A 156/05

    Fahrtenbuchauflage bei Geschwindigkeitsüberschreitung

    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N.; Beschl. vom 21.10.1987, Buchholz, aaO., Nr. 18 m.w.N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - ; Beschl. vom 04.12.2003, DAR 2004, 607).

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass bereits eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h regelmäßig eine so erhebliche Verkehrsübertretung darstellt, dass eine Androhung nicht ausreicht, sondern die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage geboten ist; dies gilt selbst dann, wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m.w.N.; Beschl. v. 12.07.1995, NJW 1995, 3402; Beschl. vom 09.09.1999, NZV 2000, 386; Niedersächsisches OVG, Urt. vom 08.05.1995 - 12 L 7501/94 - Beschl. vom 20.04.1998 - 12 L 1886/98 - Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00 - VG Braunschweig, Urt. vom 10.10.2000 - 6 A 322/99 - und 19.12.2003 - 6 A 738/02 -).

  • VG Braunschweig, 27.04.2009 - 6 B 52/09

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkung;

  • VG Braunschweig, 09.06.2005 - 6 A 191/05

    Zur Fahrtenbuchanordnung bei Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung nach § 31a

  • VG Braunschweig, 16.08.2004 - 6 A 477/03

    Beweisfoto; Ermessen; Ermittlungsaufwand; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuch;

  • VG Braunschweig, 04.06.2010 - 6 A 190/09

    Zum erforderlichen Ermittlungsaufwand der Ordnungsbehörde vor einer

  • VG Braunschweig, 07.04.2003 - 6 A 84/02

    Angemessenheit; Anhörung; Aussageverweigerungsrecht; Dauer; Ermessen;

  • VG Braunschweig, 08.02.2001 - 6 A 312/99

    Fahrtenbuch; Geschwindigkeitsüberschreitung; Geschäftsfahrzeug; Messgerät;

  • VG Braunschweig, 17.09.2004 - 6 A 258/04

    Ersatzfahrzeug; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuch; Fahrzeughalter; fehlende

  • VG Braunschweig, 10.10.2000 - 6 A 322/99

    Fahrtenbuch; Geschwindigkeitsüberschreitung; Geschäftsfahrt; Geschäftsfahrzeug

  • VG Braunschweig, 31.05.2011 - 6 A 162/10

    Autovermietung; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungsverweigerung

  • VG Hannover, 24.02.2020 - 5 B 5094/19

    Angemessenheit; Anordnung der sofortigen Vollziehung; elektronischer

  • VG Braunschweig, 04.06.2008 - 6 A 281/07

    Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO; Ergänzungsfahrzeug; Ermittlungen;

  • VG Braunschweig, 13.11.2007 - 6 A 173/06

    Anhörungsbogen; Behörde; Beifahrer; Ermittlungsschritt; Fahrer;

  • VG Braunschweig, 15.10.2001 - 6 B 193/01

    Auskunftspflicht; Auskunftsverweigerung; Fahrtenbuch; Fahrzeugführer;

  • VG Braunschweig, 25.06.2003 - 6 A 111/03

    Aussageverweigerung; erheblicher Verkehrsverstoß; Fahrtenbuch;

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