Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 23.07.2012 - 12 LA 186/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Teilnahme an einem Aufbauseminar; Verfassungsmäßigkeit
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 2a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StVG; Anlage 12 zu § 34 Abs. 1 FeV; § 35 FeV
Zulassung der Berufung im Zusammenhnag mit einem Streit über die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar i.S.v. § 35 FeV - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulassung der Berufung im Zusammenhnag mit einem Streit über die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar i.S.v. § 35 FeV
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulassung der Berufung im Zusammenhnag mit einem Streit über die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar i.S.v. § 35 FeV
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 15.07.2011 - 7 A 393/11
- OVG Niedersachsen, 23.07.2012 - 12 LA 186/11
Papierfundstellen
- NZV 2012, 559
- NZV 2012, 6
- DVBl 2012, 1189
- DÖV 2012, 779
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 11.08.2009 - 10 S 839/09
Geschwindigkeitsüberschreitung als schwerwiegende Zuwiderhandlung im Sinne des § …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2012 - 12 LA 186/11
Er darf vielmehr von einem typischen Gesamtbild ausgehen, das sich aus den ihm vorliegenden Erfahrungen ergibt, und sich auf dieser Grundlage generalisierender, typisierender und pauschalierender Regelungen bedienen (…vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 12.3.2002 - 7 A 11244/01 -, NZV 2002, 528; VG Bad.-Württ., Beschl. v. 11.8.2009 - 10 S 839/09 -, zfs 2009, 654 m. w. N.). - OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2002 - 7 A 11244/01
Rechtliche Zulässigkeit der Nachschulungspflicht und der Verlängerung der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2012 - 12 LA 186/11
Er darf vielmehr von einem typischen Gesamtbild ausgehen, das sich aus den ihm vorliegenden Erfahrungen ergibt, und sich auf dieser Grundlage generalisierender, typisierender und pauschalierender Regelungen bedienen (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 12.3.2002 - 7 A 11244/01 -, NZV 2002, 528; VG Bad.-Württ., Beschl. v. 11.8.2009 - 10 S 839/09 -, zfs 2009, 654 m. w. N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2012 - 16 A 108/12
Rechtmäßigkeit des Abstellens auf das Vorliegen einer rechtskräftigen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2012 - 12 LA 186/11
Vielmehr hat sich gemäß § 2a Abs. 2a Satz 1 StVG durch diese Anordnung kraft Gesetzes die Probezeit um 2 Jahre verlängert (vgl. dazu auch OVG NRW, Beschl. v. 16.4.2012 - 16 A 108/12 -, juris). - OVG Saarland, 22.12.1993 - 3 W 54/93
Entscheidungsspielraum des Verwaltungsgerichts zu der Frage der Geeignetheit und …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2012 - 12 LA 186/11
Sie ist vielmehr ihrer Art nach generell geeignet, weil die Durchführung eines Aufbauseminars schon bei einer schwerwiegenden Zuwiderhandlung, wie der Nichtbeachtung des Rotlichts, eine Verbesserung des Problembewusstseins gerade des Fahranfängers bewirken kann und deshalb auch wegen der schweren Folgen, die sich aus einer solchen Missachtung - hier der Vorfahrt - ergeben können, gerechtfertigt ist (vgl. OVG Saarl., Beschl. v. 22.12.1993 - 3 W 54/93 -, zfs 1994, 190).
- VG Lüneburg, 05.11.2018 - 1 B 42/18
Ablieferung; Androhung; Aufbauseminar; Einziehung; Fahrerlaubnis auf Probe; …
Gemäß § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG (zur Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 1 Satz 1 StVG i.d.F.v. 2.12.2010: Nds. OVG, Beschl. v. 23.7.2012 - 12 LA 186/11 -, juris Rn. 6 f.) hat die Fahrerlaubnisbehörde, in dem Fall, dass gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 oder 3 Buchst. a oder c StVG in das Fahreignungsregister einzutragen ist, seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende Zuwiderhandlung oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat. - VG Würzburg, 22.11.2012 - W 6 S 12.924
Unerheblichkeit von beanstandungsfreiem Fahren über längere Zeit
Die Durchführung eines Aufbauseminars ist schon bei einer einzigen schwerwiegenden Zuwiderhandlung, wie dem vorliegenden Geschwindigkeitsverstoß, geeignet, eine Verbesserung des Problembewusstseins gerade des Fahranfängers bewirken zu können und deshalb auch wegen der schweren Folgen, die sich aus dem Verkehrsverstoß ergeben können, gerechtfertigt (vgl. OVG Niedersachsen, B.v. 23.07.2012, Az.: 12 LA 186/11, DVBl. 2012, 1189). - VG Hamburg, 23.02.2013 - 15 E 1209/13
Fahrerlaubnis auf Probe; zwingende Entziehung; kein Ermessen
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen, um die es sich bei der Fahrerlaubnis auf Probe handelt, muss der Gesetzgeber nicht jeden einzelnen denkbaren Fall betrachten, sondern darf auch Gesichtspunkte der Praktikabilität durchgreifen lassen, von einem typischen Gesamtbild ausgehen, das sich aus den ihm vorliegenden Erfahrungen ergibt, und sich auf dieser Grundlage generalisierender, typisierender und pauschalierender Regelungen bedienen (vgl. m.w.N. Niedersächs. OVG, Beschluss vom 23.7.2012, 12 LA 186/11, DVBl. 2012, 1189 ff., juris Rn. 6; BayVGH…, Beschluss vom 9.9.2010, 11 ZB 09.2105, juris Rn. 13 f.). - VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 129/18
Aufbauseminar; Fahrerlaubnis auf Probe
Gemäß § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift in der Fassung vom 2.12.2010: Nds. OVG, Beschl. v. 23.7.2012 - 12 LA 186/11 -, juris Rn. 6f.) hat die Fahrerlaubnisbehörde, in dem Fall, dass gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 oder 3 Buchst. a oder c StVG in das Fahreignungsregister einzutragen ist, seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende Zuwiderhandlung oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat. - VG Ansbach, 20.10.2015 - AN 10 K 14.01760
Anordnung eines Aufbauseminars für Fahranfänger wegen Bindung der …
Sie liegt in den Grenzen des gesetzgeberischen Beurteilungsspielraums, da es letztlich um die Regulierung von sicherheitsrelevanten Massenerscheinungen geht (vgl. in diesem Sinn OVG Lüneburg vom 23.7.2012 - Az. 12 LA 186/11, juris, insbesondere Rn. 6).