Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 12.09.2002 - 12 LA 576/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17912
OVG Niedersachsen, 12.09.2002 - 12 LA 576/02 (https://dejure.org/2002,17912)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.09.2002 - 12 LA 576/02 (https://dejure.org/2002,17912)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. September 2002 - 12 LA 576/02 (https://dejure.org/2002,17912)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,17912) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2002 - 12 LA 576/02
    Es reicht aus, dass ein die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 (1459) = NdsVBl.

    2000, 244 (245) = NVwZ 2000, 1163).

  • OVG Niedersachsen, 31.07.1998 - 1 L 2696/98

    Ernstliche Zweifel; Richtigkeit eines Urteils; Erfolgswahrscheinlichkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2002 - 12 LA 576/02
    Die Annahme, der Erfolg des Rechtsmittels müsse wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.5.1997 - A 12 S 580/97 -, DVBl. 1997, 1327; Hess. VGH, Beschl. v. 4.4.1997 - 12 TZ 1079/97 -, NVwZ 1998, 195; Nds. OVG, Beschl. v. 31.7.1998 - 1 L 2696/98 -, NdsRpfl.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - A 12 S 580/97

    Zulassung der Beschwerde: Darlegungserfordernis hinsichtlich der Zulassungsgründe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2002 - 12 LA 576/02
    Die Annahme, der Erfolg des Rechtsmittels müsse wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.5.1997 - A 12 S 580/97 -, DVBl. 1997, 1327; Hess. VGH, Beschl. v. 4.4.1997 - 12 TZ 1079/97 -, NVwZ 1998, 195; Nds. OVG, Beschl. v. 31.7.1998 - 1 L 2696/98 -, NdsRpfl.
  • BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 719/93

    Überspannung an die Anforderungen des Verfahrens nach § 78 AsylVfG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2002 - 12 LA 576/02
    Für die Darlegung reicht es aus, dass die aufgeworfene Grundsatzfrage rechtlich derart aufbereitet wird, wie dies nach Maßgabe der Begründung in der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts erforderlich ist; Rechtsfragen, die in der Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung keine Rolle gespielt haben, brauchen im Rahmen des Antrages auf Rechtsmittelzulassung nicht erörtert zu werden, um eine Entscheidungserheblichkeit darzulegen (BVerfG , Beschl. v. 15.8.1994 - 2 BvR 719/93 -, NVwZ-Beil. 1994, 65 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1994 - 5 S 474/94

    Abwehrrecht eines Anliegers gegen die Errichtung einer Bushaltestelle -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2002 - 12 LA 576/02
    Ferner sind die Belange der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu beachten und die Interessen der vom widmungsgemäßen Haltestellenbetrieb möglicherweise betroffenen Anlieger in die Abwägung einzustellen (vgl. dazu: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.10.1994 - 5 S 474/94 -, NZV 1995, 333 ff.; Hess. VGH, Beschl. v. 8.7.2002 - 2 ZU 702/02 -, JURIS).
  • VGH Hessen, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97

    Rechtsmittelzulassung: zur Darlegung des Zulassungsgrundes - zu ernstlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2002 - 12 LA 576/02
    Die Annahme, der Erfolg des Rechtsmittels müsse wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.5.1997 - A 12 S 580/97 -, DVBl. 1997, 1327; Hess. VGH, Beschl. v. 4.4.1997 - 12 TZ 1079/97 -, NVwZ 1998, 195; Nds. OVG, Beschl. v. 31.7.1998 - 1 L 2696/98 -, NdsRpfl.
  • OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 12 LA 522/02

    Ermessensreduzierung; Lärmschutz-Richtlinien-StV; Unzumutbarkeit; Verkehrslärm

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2002 - 12 LA 576/02
    In diesem Rahmen ist die Rechtsposition eines Anliegers - auch bei Berufung auf grundgesetzlich geschützte Rechtspositionen - in der Weise begrenzt, dass er gegenüber der Straßenverkehrsbehörde lediglich einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung im Rahmen des § 45 StVO geltend machen kann (vgl. dazu allgemein: Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, § 45 StVO, Rn. 28a; Petersen, Nds.VBl. 1997, 169 f., jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen, vgl. zuletzt auch: Beschl. des erkennenden Senats v. 26.8.2002 - 12 LA 522/02 -, S. 5 f. BA).
  • BVerwG, 10.12.1985 - 1 B 136.85

    Staatsangehörigkeitsbehörde - Verzicht auf deutsche Staatsangehörigkeit -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2002 - 12 LA 576/02
    Diese Voraussetzungen sind dann nicht gegeben, wenn sich die Frage so, wie sie mit dem Antrag aufgeworfen worden ist, im Rechtsmittelverfahren nicht stellt, ferner dann nicht, wenn sich die Frage nach dem Gesetzeswortlaut ohne Weiteres eindeutig beantworten lässt (BVerwG, Beschl. v. 8.12.1985 - BVerwG 1 B 136.85 -, Buchholz 130 § 22 RuStAG, S. 2) oder sie in der Rechtsprechung - namentlich des Bundesverwaltungsgericht oder des erkennenden Senats - geklärt ist.
  • OVG Niedersachsen, 18.01.1999 - 12 L 5431/98

    Ernstliche Zweifel; Berufung; Erfolgswahrscheinlichkeit; Richtigkeit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2002 - 12 LA 576/02
    Ernstliche Zweifel i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen dann vor, wenn der Erfolg des Rechtsmittels (mindestens) ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (vgl. Senat, Beschl. v. 18.1.1999 - 12 L 5431/98 -, NdsVBl. 1999, 93; Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Januar 2001, RdNrn. 395g, h zu § 80; Kopp/Schenke, aaO, RdNr. 7 zu § 124; Happ: in Eyermann, VwGO, 10. Aufl. 1998, RdNr. 20 zu § 124).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 575/09

    Anspruch auf Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens bei Verkehrsschildern

    § 45 Abs. 3 Satz 1 StVO, wonach "im Übrigen die Straßenverkehrsbehörden bestimmen, wo und welche Verkehrszeichen anzubringen und zu entfernen sind", dient lediglich der Abgrenzung der Zuständigkeiten der Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden beim (tatsächlichen) Aufstellen und Entfernen der Verkehrszeichen als Vollzug der diesen zugrundeliegenden verkehrsbehördlichen Anordnungen (so wohl auch Nieders. OVG, Beschl. v. 12.09.2002 - 12 LA 576/02 - Senat, Urt. v. 20.10.1994 - 5 S 474/94 -, NZV 1995, 333, VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.09.1988 - 3 S 838/88 -, NVwZ-RR 1990, 59) und stellt insofern keine die allgemeinen Aufhebungsvorschriften der §§ 48 ff. LVwVfG verdrängende Sonderregelung dar (offen gelassen von OVG Saarl., Urt. v. 21.06.1995 - 9 R 14/95 -).
  • VG Göttingen, 06.07.2010 - 1 A 71/08

    Abwägen; Anordnung; Beurteilung; Bus; Bushaltestelle; einrichten; Entfernung;

    Diese Interessen sind im Rahmen der Anfechtung verkehrsbehördlicher Anordnungen in Bezug auf Verkehrszeichen grundsätzlich berücksichtigungsfähig, weil sie als ermessenserhebliche Belange in die behördliche Entscheidung einzufließen haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.06.1986 - 7 C 76/84 -, BVerwGE 74, 234; Nds. OVG, Beschluss vom 12.09.2002 - 12 LA 576/02 -, juris; VG Koblenz, Urteil vom 17.11.2008 - 4 K 1963/07.KO -, juris).

    Daraus folgt, dass der Kläger in Bezug auf die Einrichtung der Bushaltestelle lediglich einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung durch die Beklagte hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.06.1986, a.a.O.; Nds. OVG, Beschluss vom 12.09.2002, a.a.O.; VG Osnabrück, Urteil vom 05.07.2002 - 2 A 112/00 -, juris).

    Andererseits sind die Belange der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs zu beachten und die Interessen der vom widmungsgemäßen Haltestellenbetrieb möglicherweise betroffenen Anlieger zu berücksichtigen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 12.09.2002, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.1994 - 5 S 474/94 -, NZV 1995, 333; Hess. VGH, Beschluss vom 08.07.2002 - 2 UZ 702/02 -, juris; VG Koblenz, Urteil vom 17.11.2008, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 21.11.2022 - 6 A 73/21

    Verlegung einer Bushaltestelle; straßenverkehrsrechtliche Anordnung; Anspruch auf

    In diesem Rahmen ist die Rechtsposition eines Anliegers - auch bei Berufung auf grundgesetzlich geschützte Rechtspositionen - in der Weise begrenzt, dass er gegenüber der Straßenverkehrsbehörde lediglich einen Anspruch auf eine abwägungsfehlerfreie Entscheidung im Rahmen des § 45 StVO geltend machen kann (SächsOVG, Beschl. v. 4. Juli 2017 - 3 A 83/17 -, juris Rn. 6; NdsOVG, Beschl. v. 12. September 2002 - 12 LA 576/02 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 21.11.2021 - 6 A 73/21

    Verkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung einer Bushaltestelle und Ausweisung

    In diesem Rahmen ist die Rechtsposition eines Anliegers - auch bei Berufung auf grundgesetzlich geschützte Rechtspositionen - in der Weise begrenzt, dass er gegenüber der Straßenverkehrsbehörde lediglich einen Anspruch auf eine abwägungsfehlerfreie Entscheidung im Rahmen des § 45 StVO geltend machen kann (SächsOVG, Beschl. v. 4. Juli 2017 - 3 A 83/17 -, juris Rn. 6; NdsOVG, Beschl. v. 12. September 2002 - 12 LA 576/02 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
  • VG Saarlouis, 12.05.2011 - 10 K 647/10

    Straßenverkehrsbehördliche Festsetzung einer Bushaltestelle

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.07.2004, 1 W 11/04; ferner Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12.09.2002, 12 LA 576/02, zitiert nach juris, sowie VGH Mannheim, Urteil vom 20.12.1994, 5 S 474/94, NZV 1995, 333, m. w. N.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht