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   OVG Niedersachsen, 09.10.1998 - 12 M 4206/98   

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OVG Niedersachsen, 09.10.1998 - 12 M 4206/98 (https://dejure.org/1998,4416)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.10.1998 - 12 M 4206/98 (https://dejure.org/1998,4416)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Oktober 1998 - 12 M 4206/98 (https://dejure.org/1998,4416)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrgastbeförderung; Persönliche Zuverlässigkeit; Verkehrsordnungswidrigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrgastbeförderung; Persönliche Zuverlässigkeit; Verkehrsordnungswidrigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 15 e Abs. 1

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVO § 15 e Abs. 1

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.1992 - 19 B 358/92

    Persönliche Zuverlässigkeit; Eignen zum Führen von Kraftfahrzeugen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.1998 - 12 M 4206/98
    Das Merkmal der persönlichen Zuverlässigkeit ist dabei eine zusätzliche, von der durch § 15e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StVZO (i.V.m. §§ 4 bis 15 StVZO) erfaßten Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu unterscheidende subjektive Zulassungsvoraussetzung und nicht etwa eine Steigerung der in § 4 StVG, § 9 StVZO genannten Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in dem Sinne, daß (bestehende, aber ausgeräumte) Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen trotzdem für sich allein noch zur Bejahung von Bedenken an der Zuverlässigkeit genügen könnten (insoweit zutreffend OVG NRW, Beschl. v. 2. Juni 1993 - 19 B 358/92 -, NVWBl. 1992, 57 [58]; VG Hamburg, Beschl. v. 27. März 1997 - 12 VG 960/97 -, NZV 1997, 536).

    Soweit das OVG NRW (Beschl. v. 2. Juni 1992 - 19 B 358/92 -, NVWBl. 1993, 57 [58]) weiter ausführt, das Zuverlässigkeitserfordernis sei nicht aufgestellt worden, um die Fahrgäste vor Unfällen zu schützen (weil dies der von § 15e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StVZO erfaßten Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zuzuordnen sei), sondern betreffe das besondere Vertrauensverhältnis zwischen dem Inhaber der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung und den Fahrgästen in bezug auf deren ordnungsgemäße Beförderung, so tritt der Senat dem in dieser Form schon deswegen nicht bei, weil sich diese Aspekte gerade nicht klar scheiden lassen, das auch nach dieser Ansicht von § 15e Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVZO geschützte Vertrauen der Fahrgäste sich vielmehr auch und gerade auf die ungefährdete Beförderung erstreckt.

  • BVerwG, 01.09.1970 - VII B 60.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.1998 - 12 M 4206/98
    Als von der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen unabhängiges Erfordernis eigener Art ist es ein Instrument sicherheits- und ordnungsrechtlicher Gefahrenabwehr; die "persönliche Zuverlässigkeit" i.S.d. § 15e Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 2. Alternative StVZO bezeichnet eine persönliche Charaktereigenschaft, die die Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen kennzeichnet und für deren Prüfung wesentlich darauf abzustellen ist, ob der Betroffene sich des Vertrauens, er werde die Beförderung von Fahrgästen ordentlich (d.h. aber auch: unter Beachtung der für alle geltenden Verkehrsvorschriften) ausführen, würdig erweist oder nicht (s. BVerwG, Beschl. v. 1. September 1970 - BVerwG VII B 60.70 -, Buchholz 442.16 § 15e StVZO Nr. 1; Beschl. v. 19. März 1986 - BVerwG 7 B 19.86 -, Buchholz 442.16 § 15e StVZO Nr. 3 = NJW 1986, 2779; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17. April 1989 - 10 S 750/89 -, NVwZ-RR 1990, 164 [165]).

    Das zusätzliche Merkmal der "persönlichen Zuverlässigkeit", welches an die Gesamtpersönlichkeit anknüpft, ist vielmehr in bezug auf die mit der Erlaubnis auszuübenden Tätigkeit zu sehen, so daß bei der persönlichen Zuverlässigkeit i.S.d. § 15e Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 2. Alternative StVZO darauf abzustellen ist, ob der Inhaber der Erlaubnis sich des Vertrauens, er werde die Beförderung von Fahrgästen ordentlich ausüben, würdig zeigt oder nicht (BVerwG, Beschl. v. 1. September 1970 - BVerwG VII B 60.70 -, Buchholz 442.16 § 15e StVZO Nr. 1); dies erlaubt auch die Berücksichtigung von Handlungen (namentlich Straftaten und Ordnungswidrigkeiten) nichtverkehresrechtlicher Art und hat so letztlich die Funktion, den Bereich der in die Gesamtbetrachtung einzustellenden Vorkommnisse zu erweitern, hat aber keine beschränkende Funktion in der Weise, daß nur solche - nicht unmittelbar eignungsrelevanten - Umstände zu berücksichtigen seien.

  • BVerwG, 19.03.1986 - 7 B 19.86

    Ablehnung der Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.1998 - 12 M 4206/98
    Als von der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen unabhängiges Erfordernis eigener Art ist es ein Instrument sicherheits- und ordnungsrechtlicher Gefahrenabwehr; die "persönliche Zuverlässigkeit" i.S.d. § 15e Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 2. Alternative StVZO bezeichnet eine persönliche Charaktereigenschaft, die die Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen kennzeichnet und für deren Prüfung wesentlich darauf abzustellen ist, ob der Betroffene sich des Vertrauens, er werde die Beförderung von Fahrgästen ordentlich (d.h. aber auch: unter Beachtung der für alle geltenden Verkehrsvorschriften) ausführen, würdig erweist oder nicht (s. BVerwG, Beschl. v. 1. September 1970 - BVerwG VII B 60.70 -, Buchholz 442.16 § 15e StVZO Nr. 1; Beschl. v. 19. März 1986 - BVerwG 7 B 19.86 -, Buchholz 442.16 § 15e StVZO Nr. 3 = NJW 1986, 2779; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17. April 1989 - 10 S 750/89 -, NVwZ-RR 1990, 164 [165]).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.1989 - 10 S 750/89

    Fahrgastbeförderung - Zuverlässigkeit bei strafrechtlicher Verfehlung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.1998 - 12 M 4206/98
    Als von der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen unabhängiges Erfordernis eigener Art ist es ein Instrument sicherheits- und ordnungsrechtlicher Gefahrenabwehr; die "persönliche Zuverlässigkeit" i.S.d. § 15e Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 2. Alternative StVZO bezeichnet eine persönliche Charaktereigenschaft, die die Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen kennzeichnet und für deren Prüfung wesentlich darauf abzustellen ist, ob der Betroffene sich des Vertrauens, er werde die Beförderung von Fahrgästen ordentlich (d.h. aber auch: unter Beachtung der für alle geltenden Verkehrsvorschriften) ausführen, würdig erweist oder nicht (s. BVerwG, Beschl. v. 1. September 1970 - BVerwG VII B 60.70 -, Buchholz 442.16 § 15e StVZO Nr. 1; Beschl. v. 19. März 1986 - BVerwG 7 B 19.86 -, Buchholz 442.16 § 15e StVZO Nr. 3 = NJW 1986, 2779; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17. April 1989 - 10 S 750/89 -, NVwZ-RR 1990, 164 [165]).
  • VG Hamburg, 27.03.1997 - 12 VG 960/97
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.1998 - 12 M 4206/98
    Das Merkmal der persönlichen Zuverlässigkeit ist dabei eine zusätzliche, von der durch § 15e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StVZO (i.V.m. §§ 4 bis 15 StVZO) erfaßten Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu unterscheidende subjektive Zulassungsvoraussetzung und nicht etwa eine Steigerung der in § 4 StVG, § 9 StVZO genannten Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in dem Sinne, daß (bestehende, aber ausgeräumte) Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen trotzdem für sich allein noch zur Bejahung von Bedenken an der Zuverlässigkeit genügen könnten (insoweit zutreffend OVG NRW, Beschl. v. 2. Juni 1993 - 19 B 358/92 -, NVWBl. 1992, 57 [58]; VG Hamburg, Beschl. v. 27. März 1997 - 12 VG 960/97 -, NZV 1997, 536).
  • VG Düsseldorf, 20.10.2012 - 6 L 1336/12

    Busfahrer D-Klassen besondere Verantwortung Zuverlässigkeit Verkehrsvorschriften

    Mai 2008 - 3 BS 411/07 -, juris Rdnr. 14 f.; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 28. Juli 2006 - 12 ME 121/06 -, juris Rdnr. 5, und vom 9. Oktober 1998 - 12 M 4206/98 -, juris Rdnr. 11 ff.; OVG Bremen, Beschluss vom 10. Februar 1993 - 1 B 13/93 -, juris Rdnr. 2.

    vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 9. Oktober 1998 - 12 M 4206/98 -, juris Rdnr. 46.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2014 - 16 A 730/13

    Fehlen des Gewährbietens der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von

    Wenngleich dem Kläger als Berufskraftfahrer im Hinblick auf die anzunehmende hohe Fahrleistung kein "Vielfahrerrabatt" zuzugestehen ist, vgl. dazu Nds. OVG, Beschluss vom 9. Oktober 1998 - 12 M 4206/98 -, juris, Rn. 41; Dauer, a. a. O., Rn. 26, vielmehr mit der gesteigerten Verkehrsteilnahme auch gesteigerte Anforderungen an die Beachtung allgemein geltender Bestimmungen im Straßenverkehr und die Aufrechterhaltung der erforderlichen Aufmerksamkeit einhergehen, lässt sich aus den hier in Rede stehenden Übertretungen, die noch nicht einmal zum Beschreiten der ersten von den drei Sanktionsstufen des für alle Kraftfahrer geltenden Punktsystems nach § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG geführt haben, noch kein Verantwortungsmangel i. S. v. § 48 Abs. 4 Nr. 2 FeV herleiten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2013 - 16 B 1408/12

    Erforderlichkeit der bei der Beförderung von Fahrgästen besonderen Verantwortung

    In diesem Sinne bereits Sächs. OVG, Beschlussvom 15. Mai 2008 - 3 BS 411/07 -, juris, Rdnr. 14 f.; Nds. OVG, Beschlüsse vom 28. Juli 2006 - 12 ME 121/06 -, juris, Rdnr. 5 (= VerkMitt 2006, Nr. 9),und vom 9. Oktober 1998 - 12 M 4206/98 -, juris, Rdnr. 11 f. (= VerkMitt 1999, Nr. 6); OVG Bremen, Beschluss vom 10. Februar 1993 - 1 B 13/93 -, juris, Rdnr. 2.; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 48 FeV Rdnr. 26.
  • OVG Niedersachsen, 28.07.2006 - 12 ME 121/06

    Anspruch auf Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Besonderes

    Der Senat hat zur früheren Rechtslage in seinem Beschluss vom 9. Oktober 1998 (12 M 4206/98, VerkMitt 1999, Nr. 6) grundlegend folgendes ausgeführt:.
  • VG Braunschweig, 30.03.2004 - 6 B 185/04

    Besondere Verantwortung; Fahrerlaubnis; Fahrgastbeförderung; Gutachten;

    Es reicht aus, wenn die Art und Weise der Tatausführung Charaktereigenschaften erkennen lässt, die sich im Falle der Personenbeförderung zum Schaden der Allgemeinheit oder der Fahrgäste auswirken können (vgl. BVerwG, Beschl. vom 19.03.1986 - 7 B 19.86, Buchholz 442.16 Nr. 3; VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 17.04.1989 - 10 S 750/89, NVwZ-RR 1990, 164; Nds. OVG, Beschl. vom 09.10.1998 - 12 M 4206/98, VerkMitt 1999, Nr. 6, jew. zu § 15e Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVZO a.F.; vgl. ferner - zur vergleichbaren Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37.A., § 48 FeV, Rn. 12).
  • VG München, 12.08.2011 - M 6a E 11.2282

    Vorläufige Ausstellung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung im Wege der

    Als subjektive Zulassungsvoraussetzung für die Berufsausübung haben Regelungen wie diejenige des § 48 Abs. 5 Nr. 3 bzw. § 48 Abs. 4 Nr. 2 FeV unter dem Blickwinkel des Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG - zum Schutze wichtiger Rechtsgüter verfassungsrechtlich Bestand (NdsOVG v. 9.10.1998, Az.: 12 M 4206/98; VG München v. 3.9.2009, Az.: ... und vom 17.2.2004, Az.: ...; VG Aachen v. 25.11.2004, Az.: 2 L 914/04).
  • VG München, 11.05.2009 - M 6a E 09.1311

    Einstweilige Anordnung; Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; kein

    Als subjektive Zulassungsvoraussetzung für die Berufsausübung haben Regelungen wie § 48 Abs. 5 Nr. 3 bzw. § 48 Abs. 4 Nr. 2 FeV unter dem Blickwinkel des Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes zum Schutze wichtiger Gemeinschaftsgüter verfassungsrechtlich Bestand (NdsOVG v. 9.10.1998, Az.: 12 M 4206/98; VG München v. 17.2.2004, Az.: M 6a K 03.3619; VG Aachen v. 25.11.2004, Az.: 2 L 914/04).
  • VG Aachen, 25.11.2004 - 2 L 914/04

    Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung im Wege des einstweiligen

    vgl. Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 9. Oktober 1998 - 12 M 4206/98 -, zitiert nach JURIS.
  • VG München, 17.02.2012 - M 6b E 11.5987

    Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Als subjektive Zulassungsvoraussetzung für die Berufsausübung haben Regelungen wie § 48 Abs. 5 Nr. 3 bzw. § 48 Abs. 4 Nr. 2 FeV unter dem Blickwinkel des Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes zum Schutze wichtiger Gemeinschaftsgüter verfassungsrechtlich Bestand (NdsOVG v. 9.10.1998, Az.: 12 M 4206/98; VG München v. 17.2.2004, Az.: M 6a K 03.3619; VG Aachen v. 25.11.2004, Az.: 2 L 914/04).
  • VG München, 03.09.2009 - M 6a E 09.3604

    Einstweilige Anordnung; Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; kein

    Als subjektive Zulassungsvoraussetzung für die Berufsausübung haben Regelungen wie § 48 Abs. 5 Nr. 3 bzw. § 48 Abs. 4 Nr. 2 FeV unter dem Blickwinkel des Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes zum Schutze wichtiger Gemeinschaftsgüter verfassungsrechtlich Bestand (NdsOVG v. 9.10.1998, Az.: 12 M 4206/98; VG München v. 17.2.2004, Az.: M 6a K 03.3619; VG Aachen v. 25.11.2004, Az.: 2 L 914/04).
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