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   OVG Niedersachsen, 30.06.2009 - 12 ME 112/09   

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OVG Niedersachsen, 30.06.2009 - 12 ME 112/09 (https://dejure.org/2009,37570)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.06.2009 - 12 ME 112/09 (https://dejure.org/2009,37570)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Juni 2009 - 12 ME 112/09 (https://dejure.org/2009,37570)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2003 - 12 ME 172/03

    Amphetamin; Droge; Drogenkonsum; Ecstasy; Eignung; einmaliger Konsum; Entziehung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2009 - 12 ME 112/09
    Des Nachweises einer Drogenabhängigkeit, eines regelmäßigen Konsums oder auch nur - bei gelegentlichem Konsum - des Unvermögens zur Trennung von Drogenkonsum und Kraftfahrzeugführung bedarf es nicht (vgl. dazu nur Senat, Beschluss vom 16.6.2003 - 12 ME 172/03 -, DAR 2003, 432 und vom 19.11.2004 - 12 ME 404/04 -, zfs 2005, 48).
  • OVG Niedersachsen, 19.11.2004 - 12 ME 404/04

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis unter Anordnung der sofortigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2009 - 12 ME 112/09
    Des Nachweises einer Drogenabhängigkeit, eines regelmäßigen Konsums oder auch nur - bei gelegentlichem Konsum - des Unvermögens zur Trennung von Drogenkonsum und Kraftfahrzeugführung bedarf es nicht (vgl. dazu nur Senat, Beschluss vom 16.6.2003 - 12 ME 172/03 -, DAR 2003, 432 und vom 19.11.2004 - 12 ME 404/04 -, zfs 2005, 48).
  • VG Lüneburg, 10.04.2019 - 1 B 12/19

    Cannabis; Cannabiskonsum; einmaliger Verstoß; Gebot der Trennung von Konsum und

    Besondere Umstände, die es - abweichend vom Regelfall der Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 FeV - ausnahmsweise gerechtfertigt erscheinen ließen, von einer fortbestehenden Fahreignung des Antragstellers auszugehen (vgl. dazu auch Vorbemerkung Nr. 3 zur Anlage 4 zur FeV; BVerwG, Urt. v. 26.2.2009 - 3 C 1.08 -, juris Rn. 20; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 30.6.2009 - 12 ME 112/09 -, juris Rn. 9) liegen hier nicht vor.
  • VG Lüneburg, 18.05.2020 - 1 B 19/20

    Benzoylecgonin; Entziehung der Fahrerlaubnis; Kokain; Red Bull Cola;

    Des Nachweises einer Drogenabhängigkeit, eines regelmäßigen Konsums oder auch nur bei gelegentlichem oder einmaligem Konsum des Unvermögens zur Trennung von Drogenkonsum und Kraftfahrzeugführung bedarf es vor diesem Hintergrund nicht (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.12.2012 - 12 ME 226/12 -, n.v.; Beschl. v. 11.8.2009 - 12 ME 156/09 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 30.6.2009 - 12 ME 112/09 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 19.11.2004 - 12 ME 404/04 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 16.6.2003 - 12 ME 172/03 -, juris Rn. 3).

    Wer sich auf eine ausnahmsweise unbewusste Aufnahme eines Betäubungsmittels beruft, muss daher einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt darlegen, der einen solchen Geschehensablauf als nachvollziehbar und ernsthaft möglich erscheinen lässt (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 16.4.2018 - 11 ZB 18.344 -, juris Rn. 19; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 7.4.2014 - 16 B 89/14 -, juris Rn. 8; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 1.12.2011 - 12 ME 217/08 -, juris Rn. 6; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 4.10.2011 - 1 M 19/11 -, juris Rn. 8; vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 12.2.2016 - 1 LA 261/15 -, juris Rn. 6; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 30.6.2009 - 12 ME 112/09 -, juris Rn. 7).

  • VG Lüneburg, 25.10.2018 - 1 B 44/18

    Abbauprodukte; Benzoylecgonin; besonderes Vollzugsinteresse; Betäubungsmittel;

    Auf die Häufigkeit des Konsums kommt es dabei in aller Regel nicht an (Nds. OVG, Beschl. v. 11.8.2009 - 12 ME 156/09 -, juris Rn. 7, sowie Beschl. v. 30.06.2009 - 12 ME 112/09 -, juris Rn. 8; VG Oldenburg, Beschl. v. 6.3.2018 - 7 B 938/18 -, juris Rn. 22 m.w.N.).

    Wer sich auf eine ausnahmsweise unbewusste Aufnahme eines Betäubungsmittels beruft, muss jedoch einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt (vgl. Bay. VGH, a.a.O., Rn. 19; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 7.4.2014 - 16 B 89/14 -, juris Rn. 8; Nds. OVG, Beschl. v. 1.12.2011 - 12 ME 217/08 -, juris Rn. 6; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 4.10.2011 - 1 M 19/11 -, juris Rn. 8; vgl. auch OVG B-Stadt, Beschl. v. 12.2.2016 - 1 LA 261/15 -, juris Rn. 6; Nds. OVG, Beschl. v. 30.06.2009 - 12 ME 112/09 -, juris Rn. 7).

    Besondere Umstände, die es - abweichend vom Regelfall der Ziffer 9.1 der Anlage 4 FeV - ausnahmsweise gerechtfertigt erscheinen ließen, von einer fortbestehenden Fahreignung des Antragstellers auszugehen (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 26.2.2009 - 3 C 1.08 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Beschl. v. 30.6.2009 - 12 ME 112/09 -, juris Rn. 9) hat er weder vorgetragen noch sind solche sonst ersichtlich.

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2009 - 12 ME 156/09

    Ausschluss der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Regelfall durch den

    Des Nachweises einer Drogenabhängigkeit, eines regelmäßigen Konsums oder auch nur - bei gelegentlichem oder einmaligem Konsum - des Unvermögens zur Trennung von Drogenkonsum und Kraftfahrzeugführung bedarf es nicht (vgl. dazu nur Senat, Beschl. v. 14.8.2002 - 12 ME 566/02 -, Blutalkohol 40, 327; v. 16.6.2003 - 12 ME 172/03 -, DAR 2003, 432 u. v. 19.11.2004 - 12 ME 404/04 -, zfs 2005, 48; jüngst etwa Beschl. v. 30.6.2009 - 12 ME 112/09 -).
  • VG Lüneburg, 18.12.2018 - 1 B 57/18

    Codein; Morphin; Urinprobe

    Auf die Häufigkeit des Konsums kommt es dabei in aller Regel - wie auch vorliegend - nicht an (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 11.8.2009 - 12 ME 156/09 -, juris Rn. 7, sowie Beschl. v. 30.06.2009 - 12 ME 112/09 -, juris Rn. 8; VG Oldenburg, Beschl. v. 6.3.2018 - 7 B 938/18 -, juris Rn. 22 m.w.N.).

    Besondere Umstände, die es - abweichend vom Regelfall der Ziffer 9.1 der Anlage 4 FeV - ausnahmsweise gerechtfertigt erscheinen ließen, von einer fortbestehenden Fahreignung des Antragstellers auszugehen (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 26.2.2009 - 3 C 1.08 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Beschl. v. 30.6.2009 - 12 ME 112/09 -, juris Rn. 9) hat er weder vorgetragen noch sind solche sonst ersichtlich.

  • VG Oldenburg, 06.03.2018 - 7 B 938/18

    Amphetamin; Ausnahmefall; Entziehung der Fahrerlaubnis; Hartdrogen; Regelfall;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 31. März 2017 - 12 ME 26/17 - Beschluss vom 13. September 2012 - 12 ME 210/12 - Beschluss vom 30. Juni 2009 - 12 ME 112/09 - juris) und insbesondere der Kammer (vgl. u.a. Beschluss vom 23. Januar 2014 - 7 B 6904/13 - juris, auf den sich die Antragsgegnerin in ihrem Schriftsatz vom 5. März 2018 zu Recht bezieht) schließt gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 FeV i.V.m. Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV bereits der einmalige Konsum von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, ausgenommen Cannabis, mithin von harten Drogen, zu denen auch Amphetamin gehört, im Regelfall die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aus.

    So liegt der Fall und dem folgt das Gericht auch angesichts der Begründung für die Klage und den Eilantrag, es läge ein Ausnahmefall der unwissentlichen Aufnahme der Hartdroge vor, zumal es unglaubhaft ist, dass die Antragstellerin nichts vom Konsum gespürt haben will, und weil zudem der benannte Zeuge (der Ehemann) sie nicht gleichsam lückenlos überwacht haben kann, und weil insgesamt die erforderliche (Nds. OVG, Beschluss vom 30. Juni 2009 - 12 ME 112/09 -, juris) substantiierte Darlegung eines konkreten atypischen Geschehensablaufs fehlt.

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2009 - 12 ME 159/09

    Zulässigkeit eines Abstellens auf die Einnahme von "harten" Drogen als solche und

    Des Nachweises einer Drogenabhängigkeit, eines regelmäßigen Konsums oder auch nur - bei gelegentlichem oder einmaligem Konsum - des Unvermögens zur Trennung von Drogenkonsum und Kraftfahrzeugführung bedarf es nicht (vgl. dazu nur Senat, Beschl. v. 14.8.2002 - 12 ME 566/02 -, Blutalkohol 40, 327; v. 16.6.2003 - 12 ME 172/03 -, DAR 2003, 432 u. v. 19.11.2004 - 12 ME 404/04 -, zfs 2005, 48; jüngst etwa Beschl. v. 30.6.2009 - 12 ME 112/09 -).
  • VG Lüneburg, 05.12.2018 - 1 B 54/18

    Abbau; Abgabe Führerschein; Blutprobenentnahme; Cannabis; Gelegentlichkeit; THC

    Besondere Umstände, die es - abweichend vom Regelfall der Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 FeV - ausnahmsweise gerechtfertigt erscheinen ließen, von einer fortbestehenden Fahreignung des Antragstellers auszugehen (vgl. dazu auch Vorbemerkung Nr. 3 zur Anlage 4 zur FeV; BVerwG, Urt. v. 26.2.2009 - 3 C 1.08 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Beschl. v. 30.6.2009 - 12 ME 112/09 -, juris Rn. 9) hat er weder vorgetragen noch sind solche sonst ersichtlich.
  • VG Lüneburg, 14.12.2018 - 1 B 56/18

    2,7 ng/ml THC; Berufstätigkeit; Betäubungsmittel; Gutachten; sofortige

    Besondere Umstände, die es - abweichend vom Regelfall der Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 FeV - ausnahmsweise gerechtfertigt erscheinen ließen, von einer fortbestehenden Fahreignung des Antragstellers auszugehen (vgl. dazu auch Vorbemerkung Nr. 3 zur Anlage 4 zur FeV; BVerwG, Urt. v. 26.2.2009 - 3 C 1.08 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Beschl. v. 30.6.2009 - 12 ME 112/09 -, juris Rn. 9) hat er weder vorgetragen noch sind solche sonst ersichtlich.
  • VG Lüneburg, 18.02.2019 - 1 B 1/19

    Abstinenz; Drogen; Drogenabstinenz; Drogenkonsum; Fahreignung; Fahrerlaubnis;

    Des Nachweises einer Drogenabhängigkeit, eines regelmäßigen Konsums oder auch nur bei gelegentlichem oder einmaligem Konsum des Unvermögens zur Trennung von Drogenkonsum und Kraftfahrzeugführung bedarf es nicht (st. Rspr. - vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.12.2012 - 12 ME 226/12 -, n.v.; Beschl. v. 11.8.2009 - 12 ME 156/09 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 30.6.2009 - 12 ME 112/09 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 19.11.2004 - 12 ME 404/04 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 16.6.2003 - 12 ME 172/03 -, juris Rn. 3).
  • VG Lüneburg, 26.09.2019 - 1 B 33/19

    Ausländische Fahrerlaubnis; Cannabis; Kokain

  • VG Oldenburg, 13.05.2020 - 7 B 1093/20

    Streitwertkatalog; FE-Klassen; Berufliche Interessen; Entziehung der

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