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   OVG Niedersachsen, 25.04.2007 - 12 ME 142/07   

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https://dejure.org/2007,6453
OVG Niedersachsen, 25.04.2007 - 12 ME 142/07 (https://dejure.org/2007,6453)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.04.2007 - 12 ME 142/07 (https://dejure.org/2007,6453)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. April 2007 - 12 ME 142/07 (https://dejure.org/2007,6453)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs. 8 S. 1 FeV; § 13 Abs. 1 Nr. 2c FeV; § 46 Abs. 1 S. 1 FeV; § 3 Abs. 1 S. 1 StVG
    Rechtmäßigkeit eines Entzugs der Fahrerlaubnis unter Anordnung der sofortigen Vollziehung; Führen eines Fahrrades im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 3,14 Promille; Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Ausräumung von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Entzugs der Fahrerlaubnis unter Anordnung der sofortigen Vollziehung; Führen eines Fahrrades im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 3,14 Promille; Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Ausräumung von ...

  • mpu-intensiv.de

    Verweigerung der MPU - Rechtmäßige Führerscheinentziehung bei Weigerung der Vorlage eines Eignungsgutachtens

  • archive.org
  • blutalkohol PDF, S. 179
  • Judicialis

    FeV § 11 Abs. 8; ; FeV § 13 Abs. 1 Nr. 2 c; ; StVG § 29 Abs. 1 S. 2; ; StVG § 29 Abs. 8; ; StVG § 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines rechtmäßig angeordneten Fahreignungsgutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2007 - 12 ME 142/07
    Dies ist vor dem Hintergrund der bei alkoholauffällig gewordenen Verkehrsteilnehmern bestehenden Rückfallgefahren nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.6.2005 - 3 C 21/04 -, DAR 2005, 578 zur Verwertung einer Entscheidung wegen einer unter Drogeneinfluss begangenen Straßenverkehrsgefährdung).

    Vergleichbar dazu hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem weiteren Urteil vom 9. Juni 2005 (- 3 C 21/04 -, a.a.O.) die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV in Anknüpfung an eine sieben Jahre zurückliegende Fahrerlaubnisentziehung wegen einer unter Drogeneinfluss begangenen fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung im Verfahren auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht beanstandet, sondern darauf abgehoben, dass die Entziehungsentscheidung noch keinem Verwertungsverbot (gemäß § 29 Abs. 8 i.V.m. § 65 Abs. 9 StVG) unterliege.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.1999 - 19 B 1629/99

    Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2007 - 12 ME 142/07
    Fahrzeug im Sinne dieser Regelung kann nicht nur ein Kraftfahrzeug sein, sondern wie hier auch ein Fahrrad (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.9.1999 - 19 B 1629/99 -, zfs 2000, 272; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27.9.1995 - 11 C 34/94 -, BVerwGE 99, 249 zu § 15 b StVZO (a.F.)).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2007 - 12 ME 142/07
    Fahrzeug im Sinne dieser Regelung kann nicht nur ein Kraftfahrzeug sein, sondern wie hier auch ein Fahrrad (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.9.1999 - 19 B 1629/99 -, zfs 2000, 272; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27.9.1995 - 11 C 34/94 -, BVerwGE 99, 249 zu § 15 b StVZO (a.F.)).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2007 - 12 ME 142/07
    In seinem Urteil vom 9. Juni 2005 (3 C 25/04 -, DAR 2005, 581) hat das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit der Klärung von Eignungszweifeln wegen eines nachgewiesenen Drogenkonsums ausgeführt, nicht jeder beliebig weit in der Vergangenheit liegende Drogenkonsum könne als Grundlage für die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens herangezogen werden.
  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 11 CS 08.551

    Berücksichtigungsfähigkeit lange zurückliegender Tatsachen bei der Überprüfung

    Beschränkt sich die sachliche Rechtfertigung der in den beiden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 2005 enthaltenen Aussagen aber nicht auf Fahreignungszweifel, die ihre Ursache in einem länger zurückliegenden Betäubungsmittelkonsum des Betroffenen finden, so kann die Abgrenzung zwischen den divergierenden Aussagen, die sich in diesen Urteilen finden, nicht dergestalt vorgenommen werden, dass den Grundsätzen, die in dem im Verfahren 3 C 25.04 ergangenen Urteil aufgestellt wurden, nur dann Beachtlichkeit zuerkannt wird, wenn die Gutachtensanforderung auf § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV gestützt wurde (so aber NdsOVG vom 25.4.2007 Az. 12 ME 142/07, RdNr. 8 im Juris-Ausdruck).
  • VG Cottbus, 27.03.2014 - 1 K 405/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Aus dieser Entscheidung kann jedoch nicht der Schluss gezogen werden, dass die Fahrerlaubnisbehörde ausnahmslos und losgelöst von den Besonderheiten des Einzelfalls auf die im Verkehrszentralregister noch nicht getilgten Alkohol- oder Drogendelikte zurückgreifen dürfte (a. A. für die dortigen Fallkonstellationen: Bayerischer VGH, Beschl. v. 06. Mai 2008 - 11 CS 08.551 - juris Rn. 35 ff.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 25. April 2007 - 12 ME 142/07 - juris 8 - maßgebend sind allein die Tilgungsbestimmungen; so jedoch auch Bayerischer VGH, Beschl. vom 10. August 2011 - 11 CS 11.1271 - juris Rn. 7; VG Ansbach, Beschl. v. 27. Februar 2012 - AN 10 S 12.00140 - juris; Hessischer VGH, Beschl. v. 19. August 2009 - 2 B 2136/09 - juris Rn. 5 ff.; VG Hamburg, Beschl. v. 16. Juni 2003 - 15 VG 1340/2003 - juris Rn. 8): In der Fallkonstellation, die der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Grunde lag, war die Fahrerlaubnisinhaberin im Straßenverkehr unter dem Einfluss von Drogen aufgefallen und hatte die Fahrerlaubnis, die ihr durch strafgerichtliche Entscheidung entzogen worden war, nach sieben Jahren erneut beantragt; in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Antrag hatte sie die Fahrerlaubnisbehörde zu einer Begutachtung aufgefordert.

    Entsprechend ist der Senat in dem Beschluss vom 29. April 2010 (OVG 1 M 40.10) davon ausgegangen, dass eine Gutachtenanordnung neun Jahre nach dem Vorfall - der Antragsteller hatte zwei Mal ein Fahrrad im Straßenverkehr mit einer BAK von 2, 84 â?° und einer BAK von 2, 38 â?° geführt - nicht zu beanstanden sei, denn ungeachtet der sehr hohen Alkoholisierung war die Fahrerlaubnisbehörde sofort nach Kenntniserlangung tätig geworden war ( zu einer vergleichbaren Konstellationen vgl. auch etwa Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 25. April 2007 - 12 ME 142/07 - juris < 7,5 Jahre zwischen einmaliger Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 3, 14 â?° und Bekanntwerden des Vorfalls/Aufforderung durch die Fahrerlaubnisbehörde>).

    Die Alkoholfahrt vom 17. Dezember 2000 war am 13. Juli 2011 allerdings noch verwertbar, denn die Tilgungsfrist von zehn Jahren nach § 29 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der Bekanntmachung vom 05. März 2003 (BGBl. I S. 310) - welche die Absicht des Gesetzgebers verdeutlicht, die Berücksichtigung von Alkoholstraftaten im Straßenverkehr für einen relativ langen Zeitraum zuzulassen (zu diesem Gesichtspunkt vgl. etwa Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 25. April 2007 - 12 ME 142/07 - juris Rn. 7) - begann hier nicht mit dem Tag des ersten Urteils am 26. Juni 2001 zu laufen, § 29 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 StVG, sondern nach § 29 Abs. 5 StVG erst mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis durch den Beklagten am 02. Juli 2002.

  • VG Bremen, 23.02.2010 - 5 V 1192/09

    Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad und MPU-Verweigerung

    Dies ist vor dem Hintergrund der bei alkoholauffällig gewordenen Verkehrsteilnehmern bestehenden Rückfallgefahren nicht zu beanstanden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 25.04.2007, Az. 12 ME 142/07; BVerwG, Urteil vom 09.06.2005, a.a.O., zur Verwertung einer Entscheidung wegen einer unter Drogeneinfluss begangenen Straßenverkehrsgefährdung).

    Im Hinblick auf die Regelungen in § 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 8 Satz 1 und 2 StVG zur Verwertbarkeit von Entscheidungen wegen Alkoholstraftaten begegnet es keinen Bedenken, hier auf länger zurückliegende Auffälligkeiten zurückzugreifen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 25.04.2007, Az. 12 ME 142/07).

  • VG München, 03.01.2018 - M 26 K 17.3911

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr

    Dies ist vor dem Hintergrund der bei alkoholauffällig gewordenen Verkehrsteilnehmern bestehenden Rückfallgefahren nicht zu beanstanden (vgl. Nds. OVG, B.v. 25.4.2007 - 12 ME 142/07; BVerwG, U.v. 9.6.2005 - a.a.O., zur Verwertung einer Entscheidung wegen einer unter Drogeneinfluss begangenen Straßenverkehrsgefährdung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2009 - 16 E 1439/08

    Rechtmäßigkeit einer auf § 13 Nr. 2 Buchst. c FeV gestützten

    OVG, Beschluss vom 25. April 2007 12 ME 142/07 , Blutalkohol 45 (2008), 146 (= Juris, Rn. 8).
  • VG Osnabrück, 11.07.2013 - 6 B 34/13

    Betreuung; Prozessfähigkeit; Rechtsmittelverzicht; Fahrerlaubnis; Gutachten;

    Vor diesem Hintergrund hat das OVG Lüneburg (B. v. 25.04.2007 - 12 ME 142/07 - Blutalkohol 2008, 146) eine entsprechende Gutachtenanordnung daher auch nach einer bereits mehr als 7 Jahre zurückliegenden Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 ‰ nicht beanstandet.".
  • VG Würzburg, 26.09.2016 - W 6 S0 16.933

    Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen - Erfolgloser

    Wie lange dem Inhaber einer Fahrerlaubnis bzw. dem Führer eines Fahrzeugs ein in der Vergangenheit liegendes Fehlverhalten entgegengehalten werden darf, beantwortet sich - soweit einschlägige Regelungen vorhanden sind - nach Maßgabe gesetzlicher Tilgungs- und Verwertungsbestimmungen (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25/04 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 12; BayVGH, B.v. 22.3.2007 - 11 CS 06.1634 - juris; OVG Lüneburg, B.v. 25.4.2007 - 12 ME 142/07 - VD 2007, 206), d. h. insbesondere nach § 29 StVG.
  • VG Cottbus, 02.11.2007 - 2 L 236/07

    Anordnung und Begründung einer Fahrerlaubnisentziehung mit Sofortvollzug

    Dies dürfte zwar -wie der Antragsgegner meint- nicht ohne Weiteres aus dem Umstand folgen, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eine Begutachtung nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV betraf und sich auf die Besonderheiten dieser Regelung, deren Tatbestand offener formuliert sei und nicht auf ein feststehendes Ereignis abstelle, bezogen habe (so aber OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25. April 2007 -12 ME 142/07-, zitiert nach Juris, zu einer Begutachtensaufforderung nach § 13 Nr. 2c FeV).
  • VG München, 11.01.2008 - M 6b K 07.2109

    Entziehung der Fahrerlaubnis; wiederholte Zuwiderhandlungen unter

    Unerheblich ist hierbei, dass zwischen der Straftat aus dem Jahr 1993 und der Ordnungswidrigkeit vom Oktober 2005 geraume Zeit verstrichen war, denn entscheidend ist allein, dass die Straftat im maßgeblichen Zeitpunkt noch - wie bereits dargestellt - verwertbar war (vgl. hierzu auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 25. April 2007 12 ME 142/07).
  • VG Hamburg, 05.07.2007 - 15 E 2027/07

    Sofortige Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines nach zwei

    Wie lange dem Inhaber einer Fahrerlaubnis ein in der Vergangenheit liegendes Fehlverhalten entgegengehalten werden darf, beantwortet sich nämlich - soweit einschlägige Regelungen vorhanden sind - nach Maßgabe gesetzlicher Tilgungs- und Verwertungsbestimmungen (vgl. BVerwG Urteil vom 9.6.2005 Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11, S. 7, Juris Rn. 26; VGH München, Beschluss vom 22.3.2007, 11 CS 06.1634, Juris Rn. 21; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.4.2007, 12 ME 142/07, Juris Rn. 7 f.) , d.h. insbesondere nach § 29 StVG.
  • VG Würzburg, 26.09.2016 - W 6 KO 16.932

    Fahrerlaubnis, Prozesskostenhilfe, Freiheitsstrafe, Bescheid, Trunkenheitsfahrt,

  • VG München, 13.05.2008 - M 6b S 08.1293

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG München, 16.04.2008 - M 6a S 08.1005

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG München, 17.03.2008 - M 6a K 07.2909

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Wiederholte Zuwiderhandlungen unter

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