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   OVG Niedersachsen, 14.08.2008 - 12 ME 183/08   

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https://dejure.org/2008,4563
OVG Niedersachsen, 14.08.2008 - 12 ME 183/08 (https://dejure.org/2008,4563)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.08.2008 - 12 ME 183/08 (https://dejure.org/2008,4563)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. August 2008 - 12 ME 183/08 (https://dejure.org/2008,4563)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Fahrerlaubnisentziehung - Richtervorbehalt bei Blutprobenuntersuchung, Dringlichkeitsentscheidung und Beweisverwertungsverbot

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 46 Abs. 1 OWiG; § 81a Abs. 2 StPO; § 2 Abs. 12 S. 1 StVG; § 24a Abs. 2 StVG
    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Blutprobeuntersuchung unter Missachtung des sogenannten Richtervorbehalts; Durchführung einer Blutuntersuchung bei einem Verkehrsteilnehmer mit körperlichen Anzeichen für einen Drogenkonsum nach Durchführung eines ...

  • IWW
  • blutalkohol PDF, S. 485
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrerlaubnisentziehung: Drogenkonsum - Mahsan-Test

  • Judicialis

    OWiG § 46 Abs. 1; ; StPO § 81 a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 46 Abs. 1; StPO § 81 a Abs. 2
    Entziehung der Fahrerlaubnis; Blutentnahme; Richtervorbehalt: Beweisverwertungsverbot; Blutentnahme; Cannabis; Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Blutentnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Blutprobeuntersuchung unter Missachtung des sogenannten Richtervorbehalts; Durchführung einer Blutuntersuchung bei einem Verkehrsteilnehmer mit körperlichen Anzeichen für einen Drogenkonsum nach Durchführung eines ...

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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2008 - 12 ME 183/08
    Denn bei Verstößen gegen den Richtervorbehalt nach § 81 a Abs. 2 StPO wird, soweit ersichtlich, ein - gesetzlich nicht geregeltes - Beweisverwertungsverbot jedenfalls nicht allgemein, sondern nach den Umständen des Einzelfalles unter Abwägung der Schwere des Eingriffs einerseits sowie des (strafrechtlichen) Verfolgungsinteresses und des gefährdeten Rechtsguts andererseits nur dann angenommen, wenn die angegriffene Maßnahme auf einer objektiv willkürlichen oder grob (bewusst) fehlerhaften Einschätzung des anordnenden Polizeibeamten beruht (vgl. BGH, Urt. v. 18.4.2007 - 5 StR 546/06 -, NJW 2007, 2269; OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.11.2007 - 1 Ss 532/07 -, NStZ 2008, 238).

    Unter diesen Umständen und unter Berücksichtigung des Umstands, dass die streitige Blutentnahme als Maßnahme einer körperlichen Untersuchung einen lediglich geringfügigen Grundrechtseingriff darstellt (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.11.2007, a.a.O.) vermag sich der Senat dem vom Antragsteller geltend gemachten Einwand eines Verwertungsverbotes deshalb jedenfalls im vorliegenden Eilverfahren nicht anzuschließen.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2008 - 1 M 12/08

    Beweisverwertungsverbote im Fahrerlaubnisrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2008 - 12 ME 183/08
    Im ordnungsrechtlichen Fahrerlaubnisentziehungsverfahren ist schon dem Grunde nach zweifelhaft, ob im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren möglicherweise rechtswidrig gewonnene Erkenntnisse, sofern sie für die Beurteilung der Fahreignung des Betroffenen relevant und der Behörde gemäß § 2 Abs. 12 Satz 1 StVG zur Kenntnis gelangt sind, einem Verwertungsverbot unterliegen können (vgl. ablehnend: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.3.2008 - 1 M 12/08 -, juris) oder aber - wofür Erhebliches spricht - im Interesse der Verkehrssicherheit von der Fahrerlaubnisbehörde ebenso zu berücksichtigen sind wie etwa Erkenntnisse aus einem rechtswidrig angeordneten Eignungsgutachten (vgl. dazu BVerwG, st. Rspr., z. B. Beschl. v. 19.3.1996 - 11 B 14/96 -, DAR 1996, 329).
  • BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96

    Straßenverkehrsrecht: Verwertbarkeit des medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2008 - 12 ME 183/08
    Im ordnungsrechtlichen Fahrerlaubnisentziehungsverfahren ist schon dem Grunde nach zweifelhaft, ob im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren möglicherweise rechtswidrig gewonnene Erkenntnisse, sofern sie für die Beurteilung der Fahreignung des Betroffenen relevant und der Behörde gemäß § 2 Abs. 12 Satz 1 StVG zur Kenntnis gelangt sind, einem Verwertungsverbot unterliegen können (vgl. ablehnend: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.3.2008 - 1 M 12/08 -, juris) oder aber - wofür Erhebliches spricht - im Interesse der Verkehrssicherheit von der Fahrerlaubnisbehörde ebenso zu berücksichtigen sind wie etwa Erkenntnisse aus einem rechtswidrig angeordneten Eignungsgutachten (vgl. dazu BVerwG, st. Rspr., z. B. Beschl. v. 19.3.1996 - 11 B 14/96 -, DAR 1996, 329).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2008 - 12 ME 183/08
    Denn bei Verstößen gegen den Richtervorbehalt nach § 81 a Abs. 2 StPO wird, soweit ersichtlich, ein - gesetzlich nicht geregeltes - Beweisverwertungsverbot jedenfalls nicht allgemein, sondern nach den Umständen des Einzelfalles unter Abwägung der Schwere des Eingriffs einerseits sowie des (strafrechtlichen) Verfolgungsinteresses und des gefährdeten Rechtsguts andererseits nur dann angenommen, wenn die angegriffene Maßnahme auf einer objektiv willkürlichen oder grob (bewusst) fehlerhaften Einschätzung des anordnenden Polizeibeamten beruht (vgl. BGH, Urt. v. 18.4.2007 - 5 StR 546/06 -, NJW 2007, 2269; OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.11.2007 - 1 Ss 532/07 -, NStZ 2008, 238).
  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2008 - 12 ME 183/08
    Der Richtervorbehalt - auch der einfachgesetzliche - zielt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. nur: Beschl. v. 12.2.2007 - 2 BvR 273/06 -, NJW 2007, 1345) auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme in ihren konkreten gegenwärtigen Voraussetzungen durch eine unabhängige und neutrale Instanz.
  • OVG Niedersachsen, 27.10.2000 - 12 M 3738/00

    Sofortige Vollziehung der Entziehung der Fahrerlaubnis auf Grund des regelmäßigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2008 - 12 ME 183/08
    Der Senat hat sich zu dieser Frage im Zusammenhang mit einem geltend gemachten Verstoß gegen den Richtervorbehalt gemäß § 81 a Abs. 2 StPO noch nicht abschließend geäußert (vgl. demgegenüber Beschl. d. Sen. v. 27.10.2000 - 12 M 3738/00 -, NJW 2001, 459 zur Unbeachtlichkeit eines Verwertungsverbotes nach § 136 a Abs. 3 Satz 2 StPO im Entziehungsverfahren) und muss es auch im vorliegenden Verfahren nicht.
  • BVerfG, 28.06.2014 - 1 BvR 1837/12

    Rüge einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) nicht

    Mangels zulässiger Rüge besteht daher kein Anlass, der Frage nachzugehen, ob es mit der Verfassung vereinbar ist, dass nicht nur im Einzelfall sondern nach gefestigter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 11 CS 09.1443 -, juris, Rn. 27; Beschluss vom 21. November 2011 - 11 CS 11.2247 -, juris, Rn. 11; Beschluss vom 9. Mai 2012 - 11 ZB 12.614 -, juris, Rn. 4) wie auch anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 10 S 4/10 -, juris, Rn. 11; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. November 2009 - OVG 1 S 205.09 -, juris, Rn. 3; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 M 12/08 -, juris, Rn. 7; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. August 2008 - 12 ME 183/08 -, juris, Rn. 6; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. September 2010 - 16 B 382/10 -, juris, Rn. 2; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09 -, juris, Rn. 8; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. November 2012 - 3 O 141/12 -, juris, Rn. 7; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 1. Februar 2010 - 3 B 161/08 -, juris, Rn. 7; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 4 MB 121/09 -, juris, Rn. 3 f.) bei der Entziehung von Führerscheinen offenbar generell die Verwertung von Erkenntnissen akzeptiert wird, die auf Blutentnahmen beruhen, welche unter Verstoß gegen den einfachgesetzlichen Richtervorbehalt in § 81a Abs. 2 StPO gewonnen wurden.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2010 - 10 S 4/10

    Fahrerlaubnisentziehungsverfahren und strafprozessuales Verwertungsverbot

    11 Auch wenn aber ein strafprozessuales Verwertungsverbot unterstellt wird, ist im vorliegenden Verwaltungsverfahren keine entsprechende Bewertung geboten (ebenso Sächsisches OVG, Beschl. v. 01.02.2010 - 3 B 161/08 - juris; OVG Niedersachsen, Urt. v. 14.08.2008 - 12 ME 183/08 - und Beschl. v. 16.12.2009 - 12 ME 234/09 - jeweils juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 3.11.2009 - 1 S 205.09 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 29.01.2010 - 10 B 11226/09 - juris; BayVGH, Beschl. v. 28.01.2010 - 11 CS 09.1443 - juris).

    Für dieses Ergebnis spricht auch, dass weder das Straßenverkehrsgesetz noch die Fahrerlaubnis-Verordnung für die Anordnung von ärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen einen der Vorschrift des § 81 Abs. 2 StPO vergleichbaren Richtervorbehalt vorsehen und es einen Wertungswiderspruch bedeutete, wenn Fälle, die ihren Ausgang in einem straf- oder bußgeldrechtlich relevanten Verkehrsverstoß nehmen, anders behandelt würden als solche, in denen die Behörde nach § 11 Abs. 2 FeV aufgrund ihr bekannt gewordener Tatsachen selbst Zweifeln an der Kraftfahreignung eines Betroffenen nachgeht (zum Ganzen Sächsisches OVG, Beschl. v. 01.02.2010 a.a.O.; OVG Niedersachsen, Urt. v. 14.08.2008 a.a.O. u. Beschl. v. 16.12.2009 a.a.O.; OVG Berlin - Brandenburg, Beschl. v. 3.11.2009 a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 29.01.2010 a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 28.01.2010 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 12 ME 234/09

    Verwertungsverbot für nicht richterlich angeordnete körperliche Untersuchungen

    Ebenso wie im Strafprozessrecht kann daher ein solches Verbot nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der gegenläufigen Interessen angenommen werden, wobei jedoch in Verwaltungsverfahren, die wie das Fahrerlaubnisrecht der Gefahrenabwehr dienen, nicht ohne Weiteres dieselben Maßstäbe wie im repressiven Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts gelten (vgl. bereits Senat, Beschl. v. 14.8.2008 - 12 ME 183/08 -, VD 2008, 242-244 unter Bezugnahme auf OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.3.2008 - 1 M 12/08 -, juris; zuletzt Beschl. v. 5.11.2009 - 12 ME 237/09 - ferner VG Osnabrück, Urt. v. 20.2.2009 - 6 A 65/08 -, juris und VG Braunschweig, Beschl. v. 29.1.2008 - 6 B 214/07 -, juris).

    Dieser Gesichtspunkt rechtfertigt es, ein von der Fahrerlaubnisbehörde rechtswidrig angeordnetes Gutachten über die Fahreignung bei der Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis zu berücksichtigen, wenn das Gutachten ein eindeutig negatives Ergebnis ausweist (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 14.8.2008 - 12 ME 183/08 -, a.a.O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.3.2008 - 1 M 12/08 -, a.a.O.).

  • VG Oldenburg, 14.12.2019 - 7 B 3414/19

    Amphetamin; Ausnahmefall; Entziehung der Fahrerlaubnis; Güterabwägung;

    Ebenso wie im Strafprozessrecht kann daher ein solches Verbot nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der gegenläufigen Interessen angenommen werden, wobei jedoch in Verwaltungsverfahren, die wie das Fahrerlaubnisrecht der Gefahrenabwehr dienen, nicht ohne Weiteres dieselben Maßstäbe wie im repressiven Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts gelten (vgl. bereits Senat, Beschl. v. 14.8.2008 - 12 ME 183/08 -, VD 2008, 242-244 unter Bezugnahme auf OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.3.2008 - 1 M 12/08 -, juris; zuletzt Beschl. v. 5.11.2009 - 12 ME 237/09 - ferner VG Osnabrück, Urt. v. 20.2.2009 - 6 A 65/08 -, juris und VG Braunschweig, Beschl. v. 29.1.2008 - 6 B 214/07 -, juris).

    Dieser Gesichtspunkt rechtfertigt es, ein von der Fahrerlaubnisbehörde rechtswidrig angeordnetes Gutachten über die Fahreignung bei der Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis zu berücksichtigen, wenn das Gutachten ein eindeutig negatives Ergebnis ausweist (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 14.8.2008 - 12 ME 183/08 -, a.a.O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.3.2008 - 1 M 12/08 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 11 LC 232/13

    Anlasstat; erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft;

    Rdnr. 11; Sächs. OVG, Beschl. v. 1.2.2010 - 3 B 161/08 -, juris, Rdnr. 7; Nds. OVG Urt. v. 14.8.2008 - 12 ME 183/08 -, juris, Rdnr. 6, jeweils m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 23.01.2014 - 7 B 6904/13

    Benzoylecgonin; Blutentnahme; Cocain; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fluorid-Blut;

    Ebenso wie im Strafprozessrecht kann daher ein solches Verbot nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der gegenläufigen Interessen angenommen werden, wobei jedoch in Verwaltungsverfahren, die wie das Fahrerlaubnisrecht der Gefahrenabwehr dienen, nicht ohne Weiteres dieselben Maßstäbe wie im repressiven Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts gelten (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 14. August 2008 - 12 ME 183/08 -, VD 2008, 242-244 unter Bezugnahme auf OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 M 12/08 -, juris; zuletzt Beschluss vom 5. November 2009 - 12 ME 237/09 - ferner VG Osnabrück, Urteil vom 20. Februar 2009 - 6 A 65/08 -, juris und VG Braunschweig, Beschluss vom 29. Januar 2008 - 6 B 214/07 -, juris).

    Dieser Gesichtspunkt rechtfertigt es, ein von der Fahrerlaubnisbehörde rechtswidrig angeordnetes Gutachten über die Fahreignung bei der Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis zu berücksichtigen, wenn das Gutachten ein eindeutig negatives Ergebnis ausweist (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 14. August 2008 - 12 ME 183/08 -, a.a.O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 M 12/08 -, a.a.O.).

  • VG Saarlouis, 09.12.2020 - 5 K 736/20

    Fahrtenbuchauflage - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messgerät

    So ist etwa das (negative) Ergebnis einer nicht richterlich angeordneten Blutuntersuchung im Fahrerlaubnisrecht ebenso grundsätzlich verwertbar [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 04.12.2018 - 1 D 317/18 -, juris, Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.06.2010 - 10 S 4/10 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 01.02.2010 - 3 B 161/08 -, juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 14.08.2008 - 12 ME 183/08 - und Beschluss vom 16.12.2009 - 12 ME 234/09 -, jeweils juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.11.2009 - 1 S 205.09 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.01.2010 - 10 B 11226/09 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 28.01.2010 - 11 CS 09.1443 -, juris; vgl. auch VG des Saarlandes, Beschluss vom 25.02.2016 - 1 K 558/16 - zum Beweisverwertungsverbot eines möglicherweise unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81a Abs. 2 StPO gewonnenen Ergebnisses einer Blutprobe im Verfahren des Widerrufs von Waffenbesitzkarten; nachfolgend OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.12.2016 - 2 A 85/16 -, juris] wie ein vorliegendes medizinisches Gutachten unabhängig von der Rechtmäßigkeit seiner Anordnung.
  • VG Oldenburg, 10.01.2020 - 7 B 3622/19

    Benzoylecgonin; Eigene Angaben; Entziehung der Fahrerlaubnis; Güterabwägung;

    Ebenso wie im Strafprozessrecht kann daher ein solches Verbot nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der gegenläufigen Interessen angenommen werden, wobei jedoch in Verwaltungsverfahren, die wie das Fahrerlaubnisrecht der Gefahrenabwehr dienen, nicht ohne Weiteres dieselben Maßstäbe wie im repressiven Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts gelten (vgl. bereits Senat, Beschl. v. 14.8.2008 - 12 ME 183/08 -, VD 2008, 242-244 unter Bezugnahme auf OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.3.2008 - 1 M 12/08 -, juris; zuletzt Beschl. v. 5.11.2009 - 12 ME 237/09 - ferner VG Osnabrück, Urt. v. 20.2.2009 - 6 A 65/08 -, juris und VG Braunschweig, Beschl. v. 29.1.2008 - 6 B 214/07 -, juris).

    Dieser Gesichtspunkt rechtfertigt es, ein von der Fahrerlaubnisbehörde rechtswidrig angeordnetes Gutachten über die Fahreignung bei der Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis zu berücksichtigen, wenn das Gutachten ein eindeutig negatives Ergebnis ausweist (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 14.8.2008 - 12 ME 183/08 -, a.a.O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.3.2008 - 1 M 12/08 -, a.a.O.).

  • VG Lüneburg, 04.02.2016 - 6 B 165/15

    Atemalkoholkonzentration; Blutalkohol; Jagdschein; Munition; Strafverfahren;

    Rdnr. 11; Sächs. OVG, Beschl. v. 1.2.2010 - 3 B 161/08 -, juris, Rdnr. 7; Nds. OVG Urt. v. 14.8.2008 - 12 ME 183/08 -, juris, Rdnr. 6, jeweils m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 13.01.2010 - 7 B 3230/09

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Punkte; Punktesystem; Bußgeldbescheid; Rechtskraft;

    Ebenso wie im Strafprozessrecht kann daher ein solches Verbot nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der gegenläufigen Interessen angenommen werden, wobei jedoch in Verwaltungsverfahren, die wie das Fahrerlaubnisrecht der Gefahrenabwehr dienen, nicht ohne Weiteres dieselben Maßstäbe wie im repressiven Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts gelten (vgl. bereits Senat, Beschl. v. 14.8.2008 - 12 ME 183/08 -, VD 2008, 242-244 unter Bezugnahme auf OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.3.2008 - 1 M 12/08 -, juris; zuletzt Beschl. v. 5.11.2009 - 12 ME 237/09 - ferner VG Osnabrück, Urt. v. 20.2.2009 - 6 A 65/08 -, juris und VG Braunschweig, Beschl. v. 29.1.2008 - 6 B 214/07 -, juris).

    Dieser Gesichtspunkt rechtfertigt es, ein von der Fahrerlaubnisbehörde rechtswidrig angeordnetes Gutachten über die Fahreignung bei der Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis zu berücksichtigen, wenn das Gutachten ein eindeutig negatives Ergebnis ausweist (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 14.8.2008 - 12 ME 183/08 -, a.a.O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.3.2008 - 1 M 12/08 -, a.a.O.).

  • VerfGH Thüringen, 25.03.2010 - VerfGH 49/09

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 12 ME 44/10

    Verwertbarkeit einer Abstandsmessung im Zusammenhang mit der Anordnung des

  • VG Neustadt, 22.09.2014 - 3 K 364/14

    Betriebsprüfung des Taxenunternehmers

  • VG Saarlouis, 24.06.2020 - 5 K 47/20

    Fahrtenbuchanordnung; Verhältnis zur Entscheidung des VerfGH Saarbrücken, Urteil

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2011 - 11 LA 209/11

    In Zweifel ziehen einer erheblichen Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts

  • VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20

    Führung eines Fahrtenbuchs - hier: aufschiebende WirkungFahrtenbuchauflage -

  • VGH Bayern, 31.01.2013 - 11 CS 12.2623

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Einnahme von Betäubungsmitteln; fehlendes

  • VG Oldenburg, 09.12.2016 - 7 A 4738/15

    Berufsunfähigkeitsrente; Beweisverwertungsverbot; konkludentes Einverständnis;

  • KG, 29.12.2008 - 3 Ws (B) 467/08

    Blutentnahme ohne richterliche Anordnung bei Verdacht von Cannabiskonsum:

  • VG Gelsenkirchen, 20.06.2012 - 9 L 592/12

    THC-Konzentration im Blut lässt Rückschlüsse auf Häufigkeit von Cannabis-Konsum

  • VG Osnabrück, 20.02.2009 - 6 A 65/08

    Amphetamin; Beweisverwertungsverbot; Blutentnahme; Drogenkonsum, unbewusster;

  • AG Pirna, 05.10.2009 - 212 Cs 152 Js 16477/09

    Blutentnahme, Richtervorbehalt. Beweisverwertungsverbot

  • OVG Sachsen, 23.09.2015 - 3 A 570/14

    Darlegungsanforderungen im Berufungszulassungsverfahren; Verwertbarkeit von

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2010 - 2 MB 4/10

    Verwertbarkeit des Ergebnisses der Blutprobenentnahme im

  • VG Gelsenkirchen, 14.04.2015 - 9 L 261/15

    Fahrerlaubnisentziehung; Fahrerlaubnis; Untersuchungsanordnung; Richtervorbehalt

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.12.2009 - 4 MB 121/09
  • VG Würzburg, 13.11.2009 - W 6 K 09.268

    Fahrerlaubnisentzug; Cannabis; gelegentlicher Konsum

  • VG Hannover, 09.08.2010 - 9 B 2935/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum - Beweisverwertungsverbot

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