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   OVG Niedersachsen, 01.12.2011 - 12 ME 198/11   

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OVG Niedersachsen, 01.12.2011 - 12 ME 198/11 (https://dejure.org/2011,88402)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.12.2011 - 12 ME 198/11 (https://dejure.org/2011,88402)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - 12 ME 198/11 (https://dejure.org/2011,88402)
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Wird zitiert von ... (15)

  • VG Oldenburg, 01.09.2020 - 7 B 2242/20

    Benzoylecgonin; Berufliche Interessen; Bußgeldverfahren; Entziehung der

    Nach der ständigen Rechtsprechung sowohl des angerufenen Gerichtes als auch des ihm im Rechtszug insoweit übergeordneten 12. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes gilt nämlich Folgendes (Nds. OVG, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - 12 ME 198/11 - juris, Rdnr. 6, Wortlaut-Auszug):.

    Den zu verlangenden detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhaltsvortrag, der einen vorbezeichneten Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt, lässt der Kläger indessen vermissen, vgl. dazu auch Beschlüsse des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 12. Oktober 2010 - 12 ME 109/10 - und vom 1. Dezember 2011 - 12 ME 198/11 -.".

    Vor dem Hintergrund, dass Hartdrogen allgemein und hier insbesondere Kokain zum einen illegal und zum anderen kostspielig sind, erscheint es wenig wahrscheinlich, dass diese Betäubungsmittel dem Fahrerlaubnisinhaber und hier dem Kläger in der Weise zugeführt werden, dass dies ohne sein Wissen und gegebenenfalls gegen seinen Willen geschieht, sofern nicht (ausnahmsweise) ein nachvollziehbares Motiv für eine solche Handlung aufgezeigt wird (Nds. OVG, Beschlüsse vom 31. März 2017 - 12 ME 26/17 -, juris, und vom 1. Dezember 2011 - 12 ME 198/11 -, juris, sowie VG Oldenburg, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 7 B 181/17 - und Gerichtsbescheid vom 11. Juni 2015 - 7 A 1603/15 -, aaO, sowie Beschluss vom 7. August 2012 - 7 B 4018/12 - Vnb.).

  • VG Oldenburg, 14.12.2019 - 7 B 3414/19

    Amphetamin; Ausnahmefall; Entziehung der Fahrerlaubnis; Güterabwägung;

    Nach der ständigen Rechtsprechung sowohl des angerufenen Gerichtes (z.B. aaO.) als auch des ihm im Rechtszug insoweit übergeordneten 12. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes gilt nämlich Folgendes (Nds. OVG, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - 12 ME 198/11 - juris, Rdnr. 6, Wortlaut-Auszug):.

    Den zu verlangenden detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhaltsvortrag, der einen vorbezeichneten Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt, lässt der Antragsteller indessen vermissen, vgl. dazu auch Beschlüsse des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 12. Oktober 2010 - 12 ME 109/10 - und vom 1. Dezember 2011 - 12 ME 198/11 -.".

    Vor dem Hintergrund, dass Hartdrogen allgemein und z.B. Amphetamin und Kokain zum einen illegal und zum anderen kostspielig sind, erscheint es wenig wahrscheinlich, dass diese Betäubungsmittel dem Fahrerlaubnisinhaber und hier dem Antragsteller in der Weise zugeführt werden, dass dies ohne sein Wissen und gegebenenfalls gegen seinen Willen geschieht, sofern nicht (ausnahmsweise) ein nachvollziehbares Motiv für eine solche Handlung aufgezeigt wird (Nds. OVG, Beschlüsse vom 31. März 2017 - 12 ME 26/17 -, juris, und vom 1. Dezember 2011 - 12 ME 198/11 -, juris, sowie VG Oldenburg, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 7 B 181/17 - und Gerichtsbescheid vom 11. Juni 2015 - 7 A 1603/15 -, aaO, sowie Beschluss vom 7. August 2012 - 7 B 4018/12 - Vnb.).

  • VG Oldenburg, 29.03.2019 - 7 B 820/19

    Amphetamin; Ausnahmefall; Entziehung der Fahrerlaubnis; Hartdrogen; Kokain;

    Nach der ständigen Rechtsprechung sowohl des angerufenen Gerichtes (z.B. aaO.) als auch des ihm im Rechtszug insoweit übergeordneten 12. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes gilt nämlich Folgendes (Nds. OVG, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - 12 ME 198/11 - juris, Rdnr. 6, Wortlaut-Auszug):.

    Den zu verlangenden detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhaltsvortrag, der einen vorbezeichneten Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt, lässt der Antragsteller indessen vermissen, vgl. dazu auch Beschlüsse des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 12. Oktober 2010 - 12 ME 109/10 - und vom 1. Dezember 2011 - 12 ME 198/11 -.".

    Vor dem Hintergrund, dass Hartdrogen allgemein und hier insbesondere Amphetamin und Kokain zum einen illegal und zum anderen kostspielig sind, erscheint es wenig wahrscheinlich, dass diese Betäubungsmittel dem Fahrerlaubnisinhaber und hier dem Antragsteller in der Weise zugeführt werden, dass dies ohne sein Wissen und gegebenenfalls gegen seinen Willen geschieht, sofern nicht (ausnahmsweise) ein nachvollziehbares Motiv für eine solche Handlung aufgezeigt wird (Nds. OVG, Beschlüsse vom 31. März 2017 - 12 ME 26/17 -, juris, und vom 1. Dezember 2011 - 12 ME 198/11 - , juris, sowie VG Oldenburg, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 7 B 181/17 - und Gerichtsbescheid vom 11. Juni 2015 - 7 A 1603/15 -, aaO, sowie Beschluss vom 7. August 2012 - 7 B 4018/12 - Vnb.).

  • VG Oldenburg, 11.03.2022 - 7 B 692/22

    Amphetamin; Entziehung der Fahrerlaubnis; Hartdrogen; Nachweisdauer

    Nach der ständigen Rechtsprechung sowohl des angerufenen Gerichtes (z.B. aaO.) als auch des ihm im Rechtszug insoweit übergeordneten 12. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes gilt nämlich Folgendes (Nds. OVG, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - 12 ME 198/11 - juris, Rdnr. 6, Wortlaut-Auszug):.

    Den zu verlangenden detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhaltsvortrag, der einen vorbezeichneten Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt, lässt der Antragsteller indessen vermissen, vgl. dazu auch Beschlüsse des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 12. Oktober 2010 - 12 ME 109/10 - und vom 1. Dezember 2011 - 12 ME 198/11 -.".

    Vor dem Hintergrund, dass Hartdrogen allgemein und z.B. Amphetamin und Kokain zum einen illegal und zum anderen kostspielig sind, erscheint es wenig wahrscheinlich, dass diese Betäubungsmittel dem Fahrerlaubnisinhaber und hier dem Antragsteller in der Weise zugeführt werden, dass dies ohne sein Wissen und gegebenenfalls gegen seinen Willen geschieht, sofern nicht (ausnahmsweise) ein nachvollziehbares Motiv für eine solche Handlung aufgezeigt wird (Nds. OVG, Beschlüsse vom 31. März 2017 - 12 ME 26/17 -, juris, und vom 1. Dezember 2011 - 12 ME 198/11 -, juris, sowie VG Oldenburg, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 7 B 181/17 - und Gerichtsbescheid vom 11. Juni 2015 - 7 A 1603/15 -, aaO, sowie Beschluss vom 7. August 2012 - 7 B 4018/12 - Vnb.), woran es hier auch fehlt.

  • VG Oldenburg, 23.01.2014 - 7 B 6904/13

    Benzoylecgonin; Blutentnahme; Cocain; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fluorid-Blut;

    Nach der Rechtsprechung des 12. Senats gilt insoweit Folgendes (Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - 12 ME 198/11 -, Vnb):.

    Den zu verlangenden detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhaltsvortrag, der einen vorbezeichneten Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt, lässt der Antragsteller indessen vermissen, vgl. dazu auch Beschlüsse des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 12. Oktober 2010 - 12 ME 109/10 - und vom 1. Dezember 2011 - 12 ME 198/11 -.".

  • VG Oldenburg, 12.12.2019 - 7 B 3434/19

    Benzoylecgonin; Entziehung der Fahrerlaubnis; Güterabwägung; Hartdrogen; Kokain

    Nach der ständigen Rechtsprechung sowohl des angerufenen Gerichtes (z.B. aaO.) als auch des ihm im Rechtszug insoweit übergeordneten 12. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes gilt nämlich Folgendes (Nds. OVG, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - 12 ME 198/11 - juris, Rdnr. 6, Wortlaut-Auszug):.

    Den zu verlangenden detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhaltsvortrag, der einen vorbezeichneten Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt, lässt der Antragsteller indessen vermissen, vgl. dazu auch Beschlüsse des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 12. Oktober 2010 - 12 ME 109/10 - und vom 1. Dezember 2011 - 12 ME 198/11 -.".

    Vor dem Hintergrund, dass Hartdrogen allgemein und z.B. Amphetamin und Kokain zum einen illegal und zum anderen kostspielig sind, erscheint es wenig wahrscheinlich, dass diese Betäubungsmittel dem Fahrerlaubnisinhaber und hier dem Antragsteller in der Weise zugeführt werden, dass dies ohne sein Wissen und gegebenenfalls gegen seinen Willen geschieht, sofern nicht (ausnahmsweise) ein nachvollziehbares Motiv für eine solche Handlung aufgezeigt wird (Nds. OVG, Beschlüsse vom 31. März 2017 - 12 ME 26/17 -, juris, und vom 1. Dezember 2011 - 12 ME 198/11 -, juris, sowie VG Oldenburg, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 7 B 181/17 - und Gerichtsbescheid vom 11. Juni 2015 - 7 A 1603/15 -, aaO, sowie Beschluss vom 7. August 2012 - 7 B 4018/12 - Vnb.).

  • VG Oldenburg, 06.03.2018 - 7 B 938/18

    Amphetamin; Ausnahmefall; Entziehung der Fahrerlaubnis; Hartdrogen; Regelfall;

    Nach der Rechtsprechung des 12. Senats gilt insoweit Folgendes (Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - 12 ME 198/11 -, Vnb):.

    Den zu verlangenden detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhaltsvortrag, der einen vorbezeichneten Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt, lässt der Antragsteller indessen vermissen, vgl. dazu auch Beschlüsse des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 12. Oktober 2010 - 12 ME 109/10 - und vom 1. Dezember 2011 - 12 ME 198/11 -.".

  • VG Oldenburg, 11.06.2015 - 7 A 1603/15

    Abbauzeit; Anhörung; Ausnahmefall; Blutwerte; Cocaine; Entziehung; Fahrerlaubnis;

    Nach der Rechtsprechung des 12. Senats gilt insoweit Folgendes (Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - 12 ME 198/11 -, Vnb):.

    Den zu verlangenden detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhaltsvortrag, der einen vorbezeichneten Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt, lässt der Antragsteller indessen vermissen, vgl. dazu auch Beschlüsse des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 12. Oktober 2010 - 12 ME 109/10 - und vom 1. Dezember 2011 - 12 ME 198/11 -.".

  • VGH Bayern, 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums

    Daher muss, wer sich auf eine ausnahmsweise unbewusste Aufnahme eines Betäubungsmittel beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2018 - 11 ZB 18.344 - NJW 2018, 2430 = juris Rn. 19; B.v. 19.1.2016 a.a.O.; B.v. 24.7.2012 - 11 ZB 12.1362 - juris Rn. 11; B.v. 31.5.2012 - 11 CS 12.807 u.a. - juris Rn. 12; B.v. 24.3.2011 - 11 C 11.318 - juris Rn. 9 m.w.N.; OVG NW, B.v. 10.3.2016 - 16 B 166/16 - juris Rn. 11 ff.; B.v. 6.3.2013 a.a.O.; NdsOVG, B.v. 1.12.2011 - 12 ME 198/11 - juris Rn. 6) und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2020 - 16 B 655/20

    Darlegen eines unbewussten Konsums von Amphetamin hinsichtlich Entziehung der

    - 12 ME 198/11 -, juris, Rn. 6; VG Oldenburg, Beschluss vom 29. März 2019 - 7 B 820/19 -, juris, Rn. 14.
  • VG Neustadt, 30.11.2021 - 1 L 1086/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis; Anforderungen an die

  • VG Göttingen, 30.06.2023 - 3 A 144/22

    Betäubungsmittelkonsum; Entlassung; Kokain; Soldat auf Zeit; Trunkenheitsfahrt;

  • VG Bremen, 23.01.2020 - 5 K 740/19

    Fahrerlaubnisentziehung bei einmaligem Kokainkonsum - unbewusste Einnahme

  • VG Göttingen, 01.04.2019 - 1 B 36/19

    Einnahme; Entziehung; Fahrerlaubnis; Kokain; Methadon; Substitution; unbewusst;

  • VG Göttingen, 05.11.2018 - 1 B 486/18

    Amphetamin; Drogen; Einnahme; Entziehung; Fahrerlaubnis; Motiv; unbewusst;

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