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   OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 12 ME 234/09   

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OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 12 ME 234/09 (https://dejure.org/2009,1403)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.12.2009 - 12 ME 234/09 (https://dejure.org/2009,1403)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - 12 ME 234/09 (https://dejure.org/2009,1403)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verwertbarkeit einer polizeilich, statt richterlich angeordneten Blutprobe im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verwertungsverbot für nicht richterlich angeordnete körperliche Untersuchungen für den Bereich des Fahrerlaubnisrechts; Kriterien für die Berücksichtigung einer Blutprobenuntersuchung in einem auf Entziehung der Fahrerlaubnis gerichteten Verwaltungsverfahren

  • IWW
  • blutalkohol PDF, S. 180
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81a Abs. 2
    Verwertungsverbot für nicht richterlich angeordnete körperliche Untersuchungen für den Bereich des Fahrerlaubnisrechts; Kriterien für die Berücksichtigung einer Blutprobenuntersuchung in einem auf Entziehung der Fahrerlaubnis gerichteten Verwaltungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Und wieder: Die polizeilich angeordnete Blutprobe

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutprobe im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    [Richtervorbehalt, Blutprobe, Beweisverwertungsverbot]

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Blutprobe im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwertungsverbot für nicht richterlich angeordnete körperliche Untersuchungen für den Bereich des Fahrerlaubnisrechts; Kriterien für die Berücksichtigung einer Blutprobenuntersuchung in einem auf Entziehung der Fahrerlaubnis gerichteten Verwaltungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 629
  • NStZ-RR 2010, 274
  • NZV 2010, 371
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 06.08.2009 - 32 Ss 94/09

    Umfang des Richtervorbehalts bei Anordnung einer Blutprobe; Rechtsfolgen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 12 ME 234/09
    Gegen eine Gefährdung des Untersuchungserfolgs könnte allerdings sprechen, dass der Antragsteller laut polizeilichem Bericht vom 26. Mai 2009 um 11.15 Uhr kontrolliert worden ist und keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass angesichts des einfach gelagerten und ohne Weiteres überschaubaren Sachverhalts ein Richter zu dieser Zeit nicht hätte angerufen werden und dieser auch ohne Aktenvorlage fernmündlich die begehrte Anordnung hätte treffen können, so dass vermutlich bei Einschaltung des Richters eine (erhebliche) zeitliche Verzögerung nicht eingetreten wäre (vgl. dazu OLG Celle, Beschl. v. 15.9.2009 - 322 SsBs 197/09 -, juris; ferner Beschl. v. 6.8.2009 - 32 Ss 94/09 -, NJW 2009, 3524-3527).

    Im Anwendungsbereich des § 81a StPO, der - wie dargelegt - eine Eilanordnung durch Polizeibeamte ohnehin nicht schlechterdings ausschließt, tritt das staatliche Strafverfolgungsinteresse gegenüber dem Individualinteresse des Einzelnen an der Bewahrung seiner Rechtsgüter zurück, wenn Gefahr im Verzug willkürlich angenommen und der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die Rechtslage bei Anordnung der Maßnahme in gleichwertiger Weise verkannt worden ist (OLG Oldenburg, Beschl. v. 12.10.2009 - 2 SsBs 149/09 -, NJW 2009, 3591-3592; ferner OLG Celle, Beschl. v. 6.8.2009 - 32 Ss 94/09 -, a.a.O., jeweils m.w.N.).

    Gegen die Annahme eines strafprozessualen Verwertungsverbots spricht hier, dass bei einem Sachverhalt der hier vorliegenden Art eine richterliche Anordnung mit hoher Wahrscheinlichkeit regelmäßig auch fernmündlich und typischerweise zu ergehen pflegt, dass eine Blutentnahme durch einen Arzt einen eher geringfügigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Betroffenen darstellt, dem andererseits ein erhebliches öffentliches Interesse an der Abwendung erheblicher Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer gegenübersteht, und dass die die Blutentnahme anordnende Polizeibeamtin die Notwendigkeit einer richterlichen Anordnung nicht schlechthin verkannt, sondern eine solche im Einzelfall wegen Eilbedürftigkeit als entbehrlich angesehen hat (vgl. dazu OLG Celle, Beschl. v. 15.9.2009 und 6.8.2009, a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2008 - 1 M 12/08

    Beweisverwertungsverbote im Fahrerlaubnisrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 12 ME 234/09
    Ebenso wie im Strafprozessrecht kann daher ein solches Verbot nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der gegenläufigen Interessen angenommen werden, wobei jedoch in Verwaltungsverfahren, die wie das Fahrerlaubnisrecht der Gefahrenabwehr dienen, nicht ohne Weiteres dieselben Maßstäbe wie im repressiven Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts gelten (vgl. bereits Senat, Beschl. v. 14.8.2008 - 12 ME 183/08 -, VD 2008, 242-244 unter Bezugnahme auf OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.3.2008 - 1 M 12/08 -, juris; zuletzt Beschl. v. 5.11.2009 - 12 ME 237/09 - ferner VG Osnabrück, Urt. v. 20.2.2009 - 6 A 65/08 -, juris und VG Braunschweig, Beschl. v. 29.1.2008 - 6 B 214/07 -, juris).

    Dieser Gesichtspunkt rechtfertigt es, ein von der Fahrerlaubnisbehörde rechtswidrig angeordnetes Gutachten über die Fahreignung bei der Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis zu berücksichtigen, wenn das Gutachten ein eindeutig negatives Ergebnis ausweist (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 14.8.2008 - 12 ME 183/08 -, a.a.O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.3.2008 - 1 M 12/08 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2008 - 12 ME 183/08

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Blutprobeuntersuchung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 12 ME 234/09
    Ebenso wie im Strafprozessrecht kann daher ein solches Verbot nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der gegenläufigen Interessen angenommen werden, wobei jedoch in Verwaltungsverfahren, die wie das Fahrerlaubnisrecht der Gefahrenabwehr dienen, nicht ohne Weiteres dieselben Maßstäbe wie im repressiven Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts gelten (vgl. bereits Senat, Beschl. v. 14.8.2008 - 12 ME 183/08 -, VD 2008, 242-244 unter Bezugnahme auf OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.3.2008 - 1 M 12/08 -, juris; zuletzt Beschl. v. 5.11.2009 - 12 ME 237/09 - ferner VG Osnabrück, Urt. v. 20.2.2009 - 6 A 65/08 -, juris und VG Braunschweig, Beschl. v. 29.1.2008 - 6 B 214/07 -, juris).

    Dieser Gesichtspunkt rechtfertigt es, ein von der Fahrerlaubnisbehörde rechtswidrig angeordnetes Gutachten über die Fahreignung bei der Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis zu berücksichtigen, wenn das Gutachten ein eindeutig negatives Ergebnis ausweist (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 14.8.2008 - 12 ME 183/08 -, a.a.O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.3.2008 - 1 M 12/08 -, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 1 S 205.09

    Beschwerde; Fahrerlaubnisentziehung; Betäubungsmittelkonsum; regelmäßiger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 12 ME 234/09
    Für dieses Ergebnis spricht auch, dass weder das Straßenverkehrsgesetz noch die Fahrerlaubnis-Verordnung für die Anordnung von ärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen einen Richtervorbehalt vorsehen und es einen Wertungswiderspruch bedeutete, wenn Fälle, die ihren Ausgang in einem straf- oder bußgeldrechtlich ahndungsfähigen Verkehrsverstoß nehmen, anders behandelt würden als solche, in denen die Behörde nach § 11 Abs. 2 FeV aufgrund ihr bekannt gewordener Tatsachen selbst Zweifeln an der Kraftfahreignung eines Betroffenen nachgeht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 3.11.2009 - 1 S 205.09 -, juris).
  • OLG Oldenburg, 12.10.2009 - 2 SsBs 149/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme unter Umgehung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 12 ME 234/09
    Im Anwendungsbereich des § 81a StPO, der - wie dargelegt - eine Eilanordnung durch Polizeibeamte ohnehin nicht schlechterdings ausschließt, tritt das staatliche Strafverfolgungsinteresse gegenüber dem Individualinteresse des Einzelnen an der Bewahrung seiner Rechtsgüter zurück, wenn Gefahr im Verzug willkürlich angenommen und der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die Rechtslage bei Anordnung der Maßnahme in gleichwertiger Weise verkannt worden ist (OLG Oldenburg, Beschl. v. 12.10.2009 - 2 SsBs 149/09 -, NJW 2009, 3591-3592; ferner OLG Celle, Beschl. v. 6.8.2009 - 32 Ss 94/09 -, a.a.O., jeweils m.w.N.).
  • VG Osnabrück, 20.02.2009 - 6 A 65/08

    Amphetamin; Beweisverwertungsverbot; Blutentnahme; Drogenkonsum, unbewusster;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 12 ME 234/09
    Ebenso wie im Strafprozessrecht kann daher ein solches Verbot nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der gegenläufigen Interessen angenommen werden, wobei jedoch in Verwaltungsverfahren, die wie das Fahrerlaubnisrecht der Gefahrenabwehr dienen, nicht ohne Weiteres dieselben Maßstäbe wie im repressiven Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts gelten (vgl. bereits Senat, Beschl. v. 14.8.2008 - 12 ME 183/08 -, VD 2008, 242-244 unter Bezugnahme auf OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.3.2008 - 1 M 12/08 -, juris; zuletzt Beschl. v. 5.11.2009 - 12 ME 237/09 - ferner VG Osnabrück, Urt. v. 20.2.2009 - 6 A 65/08 -, juris und VG Braunschweig, Beschl. v. 29.1.2008 - 6 B 214/07 -, juris).
  • VG Braunschweig, 29.01.2008 - 6 B 214/07

    Beweisverwertungsverbot bei Entzug der Fahrerlaubnis; Beweisverwertungsverbot;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 12 ME 234/09
    Ebenso wie im Strafprozessrecht kann daher ein solches Verbot nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der gegenläufigen Interessen angenommen werden, wobei jedoch in Verwaltungsverfahren, die wie das Fahrerlaubnisrecht der Gefahrenabwehr dienen, nicht ohne Weiteres dieselben Maßstäbe wie im repressiven Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts gelten (vgl. bereits Senat, Beschl. v. 14.8.2008 - 12 ME 183/08 -, VD 2008, 242-244 unter Bezugnahme auf OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.3.2008 - 1 M 12/08 -, juris; zuletzt Beschl. v. 5.11.2009 - 12 ME 237/09 - ferner VG Osnabrück, Urt. v. 20.2.2009 - 6 A 65/08 -, juris und VG Braunschweig, Beschl. v. 29.1.2008 - 6 B 214/07 -, juris).
  • OLG Celle, 15.09.2009 - 322 SsBs 197/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung einer Blutentnahme unter Umgehung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 12 ME 234/09
    Gegen eine Gefährdung des Untersuchungserfolgs könnte allerdings sprechen, dass der Antragsteller laut polizeilichem Bericht vom 26. Mai 2009 um 11.15 Uhr kontrolliert worden ist und keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass angesichts des einfach gelagerten und ohne Weiteres überschaubaren Sachverhalts ein Richter zu dieser Zeit nicht hätte angerufen werden und dieser auch ohne Aktenvorlage fernmündlich die begehrte Anordnung hätte treffen können, so dass vermutlich bei Einschaltung des Richters eine (erhebliche) zeitliche Verzögerung nicht eingetreten wäre (vgl. dazu OLG Celle, Beschl. v. 15.9.2009 - 322 SsBs 197/09 -, juris; ferner Beschl. v. 6.8.2009 - 32 Ss 94/09 -, NJW 2009, 3524-3527).
  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 12 ME 234/09
    Für den Strafprozess ist anerkannt, dass über das Vorliegen eines Beweisverwertungsverbotes - mit Ausnahme ausdrücklich geregelter Verwertungsverbote wie in § 136a Abs. 3 Satz 2 StPO - jeweils nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.7.2009 - 2 BvR 2225/08 -, NJW 2009, 3225-3226 m.w.N. zur Rechtsprechung der Strafgerichte).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2010 - 10 S 4/10

    Fahrerlaubnisentziehungsverfahren und strafprozessuales Verwertungsverbot

    11 Auch wenn aber ein strafprozessuales Verwertungsverbot unterstellt wird, ist im vorliegenden Verwaltungsverfahren keine entsprechende Bewertung geboten (ebenso Sächsisches OVG, Beschl. v. 01.02.2010 - 3 B 161/08 - juris; OVG Niedersachsen, Urt. v. 14.08.2008 - 12 ME 183/08 - und Beschl. v. 16.12.2009 - 12 ME 234/09 - jeweils juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 3.11.2009 - 1 S 205.09 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 29.01.2010 - 10 B 11226/09 - juris; BayVGH, Beschl. v. 28.01.2010 - 11 CS 09.1443 - juris).

    Für dieses Ergebnis spricht auch, dass weder das Straßenverkehrsgesetz noch die Fahrerlaubnis-Verordnung für die Anordnung von ärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen einen der Vorschrift des § 81 Abs. 2 StPO vergleichbaren Richtervorbehalt vorsehen und es einen Wertungswiderspruch bedeutete, wenn Fälle, die ihren Ausgang in einem straf- oder bußgeldrechtlich relevanten Verkehrsverstoß nehmen, anders behandelt würden als solche, in denen die Behörde nach § 11 Abs. 2 FeV aufgrund ihr bekannt gewordener Tatsachen selbst Zweifeln an der Kraftfahreignung eines Betroffenen nachgeht (zum Ganzen Sächsisches OVG, Beschl. v. 01.02.2010 a.a.O.; OVG Niedersachsen, Urt. v. 14.08.2008 a.a.O. u. Beschl. v. 16.12.2009 a.a.O.; OVG Berlin - Brandenburg, Beschl. v. 3.11.2009 a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 29.01.2010 a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 28.01.2010 a.a.O.).

  • OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot, Drogenfahrt,

    Für den Verstoß gegen § 81 a Abs. 2 StPO bedeutet dies, dass ein Beweisverwertungsverbot anzunehmen ist, wenn Gefahr in Verzug willkürlich angenommen und der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die Rechtslage bei Anordnung der Maßnahme in gleichwertiger Weise grob verkannt worden ist (OLG Köln, BeckRS 2010, 3706; OLG Celle, BeckRS 2009, 27705; OLG Nürnberg, Beschl. v. 07.12.2009 - 1 St OLG Ss 232/2009; OLG Oldenburg, NJW 2009, S. 3591 jeweils m. w. N.; zur Abwägung im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.12.2009 - 12 ME 234/09; zum Verwaltungsverfahren zum Waffen- und Jagdrecht vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 22.02.2010 - 21 CS 09.2767).
  • VG Bremen, 10.01.2018 - 5 V 3111/17

    Fahrerlaubnisentzug - Fahrerlaubnisentziehung; Gutachten; Verwertbarkeit

    Die Fahrerlaubnisbehörde darf daher im überwiegenden Interesse an dem Schutz hochrangiger Rechtsgüter einer großen Zahl von Verkehrsteilnehmern in einem auf Entziehung der Fahrerlaubnis gerichteten Verwaltungsverfahren auch ein unter Ver- - 11 - stoß gegen den Richtervorbehalt des § 81a StPO gewonnenes Ergebnis einer Blutprobenuntersuchung berücksichtigen, wenn dieses auf die fehlende Kraftfahreignung des Betroffenen hinweist (vgl. ausführlich VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.06.12 - 10 S 452/10, juris; vgl. ferner Thüringer OVG, B. v. 25.06.14 - 2 EO 124/14; OVG NRW, B. v. 02.09.2013 - 16 B 976/13; OVG MV, B. v. 20.03.2008 - 1 M 12/08; OVG Nds., B. v. 16.12.09 - 12 ME 234/09; Sächs. OVG, B. v. 01.02.2010 - 3 B 161/08, jeweils juris).
  • VG Oldenburg, 14.12.2019 - 7 B 3414/19

    Amphetamin; Ausnahmefall; Entziehung der Fahrerlaubnis; Güterabwägung;

    Dies folgt zum einen daraus, dass ein derartiger Verstoß in der Regel nicht von der Fahrerlaubnisbehörde selbst zu verantworten ist, und zum anderen vor allem aus der gefahrenabwehrrechtlichen Schutzrichtung des Verwaltungsverfahrens (vgl. OVG Nds., Beschluss v. 16. Dezember 2009 - 12 ME 234/09 -, juris, Rn. 5).

    Ergänzend macht das Gericht dazu noch wie folgt die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts aufmerksam, dass am 16. Dezember 2009 - 12 ME 234/09 - Folgendes (auszugsweise) wörtlich festgehalten hat (juris):.

  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 11 CS 09.1443

    Gelegentlicher Konsum von Cannabis; Verstoß gegen das Trennungsgebot;

    Lässt sich in der Rückschau nicht sicher bejahen, dass eine richterliche Anordnung nach § 81 a Abs. 2 StPO, wäre sie beantragt worden, zweifelsfrei ergangen wäre, liegt andererseits aber auch kein "absoluter Verfahrensfehler" vor, der auch bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 46 BayVwVfG beachtlich ist (vgl. zum Rechtsinstitut des "absoluten Verfahrensfehlers" z.B. Sachs in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, RdNr. 30 zu § 46; Meyer in: Knack/Hennecke, VwVfG, 9. Aufl. 2010, RdNr. 23 zu § 46; Schemmer in: Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, 2010, RdNrn. 26 - 30 zu § 46), so hängt die Frage, ob das Ergebnis der Analyse einer unter Missachtung des Richtervorbehalts nach § 81 a Abs. 2 StPO erlangten Blutprobe für Zwecke des Fahrerlaubnisrechts verwertet werden darf, von einer Abwägung der inmitten stehenden Interessen ab (NdsOVG vom 14.8.2008 Blutalkohol Bd. 45 [2008], 416/418; vom 16.12.2009 Az. 12 ME 234/09, Juris, RdNr. 5 m.w.N.; VG Osnabrück vom 20.2.2009 Az. 6 A 65/08, Juris, RdNr. 17).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 10 B 11226/09

    Ohne richterliche Anordnung entnommene Blutprobe für Entziehung der Fahrerlaubnis

    Es würde nämlich - ohne dass sich dies mit Blick auf den den Fahrerlaubnisbehörden obliegenden Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Kraftfahrzeugführern rechtfertigen ließe - für die Unterbindung der weiteren Verkehrsteilnahme des betreffenden zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeigneten Kraftfahrers darauf ankommen, ob sich der Fahrerlaubnisbehörde die mangelnde Fahreignung wegen des Konsums von Alkohol oder Betäubungsmitteln aus dem Ergebnis eines vorangegangenen repressiven polizeilichen Vorgehens erschließt oder ob sie auf der Grundlage anderweitig erlangter Erkenntnisse in dieser Richtung eigene Ermittlungen zur Fahreignung des betreffenden Verkehrsteilnehmers anstellt (wie hier auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. November 2009, BA 2010, 40; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 12 ME 234/09 -, Juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 M 12/08 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2010 - 16 B 382/10

    Verfahrensrechtliche Bedeutung der für die zur Wiedererlangung der Fahreignung

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 7. Juni 2010 16 B 507/10 und vom 20. August 2010 16 B 371/10 ; vgl. ferner OVG MV, Beschluss vom 20. März 2008 1 M 12/08 , Juris (Rn. 7); OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 3. November 2009 OVG 1 S 205.09 , Blutalkohol 47 (2010), 40 = Juris (Rn. 3); OVG Nieders., Beschluss vom 16. Dezember 2009 12 ME 234/09 , NZV 2010, 371 = DAR 2010, 221 = Blutalkohol 47 (2010) = Juris (Rn. 5); Bayer. VGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 11 CS 09.1443 , Juris (Rn. 23 ff.); OVG Rheinl.-Pf., Beschluss vom 29. Januar 2010 10 B 11226/09 , Blutalkohol 47 (2010), 264 = Juris (Rn. 8 ff.); Sächs. OVG, Beschluss vom 1. Februar 2010 3 B 161/08 , Juris (Rn. 7); VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21. Juni 2010 10 S 4/10 , Juris (Rn. 11).
  • VG Oldenburg, 10.01.2020 - 7 B 3622/19

    Benzoylecgonin; Eigene Angaben; Entziehung der Fahrerlaubnis; Güterabwägung;

    Die folgt zum einen daraus, dass ein derartiger Verstoß in der Regel nicht von der Fahrerlaubnisbehörde selbst zu verantworten ist und zum anderen und vor allem aus der gefahrenabwehrrechtlichen Schutzrichtung des Verwaltungsverfahrens (vgl. OVG Nds., Beschluss v. 16. Dezember 2009 - 12 ME 234/09 -, juris Rn. 5).".

    Denn die Nichtverwertbarkeit der Aussagen des Antragstellers wegen eines etwaigen strafprozessualen Beweisverwertungsverbotes wegen fehlerhafter oder fehlender Belehrung scheidet in der Regel - so auch hier - im Hinblick auf die gefahrenabwehrrechtliche Schutzrichtung des verwaltungsrechtlichen Verfahrens aus (vgl. etwa OVG Nds., Beschluss v. 16. Dezember 2009 - 12 ME 234/09 -, juris Rn. 5).".

    Schließlich aber macht das Gericht noch auf die entsprechenden Hinweise in der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts aufmerksam, das wörtlich im Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 12 ME 234/09 - Folgendes auszugsweise festgehalten hat:.

  • VGH Hessen, 17.08.2017 - 2 B 1213/17

    Trennungsvermögen bei gelegentlichem Konsum von Cannabis

    Diese führt regelmäßig zu einer Zulässigkeit der Verwertung, denn während Beweisverwertungsverbote im repressiv geprägten Strafprozess dem Grundrechtsschutz des Betroffenen dienen, sind im Fahrerlaubnisrecht präventive Ziele, nämlich der Schutz von Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer, maßgeblich (Hess. VGH, Beschluss vom 22. März 2017 - 2 B 847/17 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. September 2016 - 16 B 685/16 -, juris Rz. 13 ff.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 12 ME 234/09 -, juris Rz. 4 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 11 CS 09.1443 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Februar 2016 - 3 M 14/16 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.03.2010 - 12 ME 37/10

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis auf Grund des

    Insoweit mache sich die Kammer die Erwägungen zu eigen, die der Senat unlängst mit Blick auf eine ohne richterliche Anordnung gewonnene Blutprobe mit Beschluss vom 16. Dezember 2009 (12 ME 234/09) angestellt habe.

    Vielmehr gilt auch insoweit die Feststellung des Senats in seinem Beschluss vom 16. Dezember 2009 (- 12 ME 234/09 -, zfs 2010, 114 = NJW 2010, 629) entsprechend, dass für den Bereich des Fahrerlaubnisrechts weder im Straßenverkehrsgesetz noch in der Fahrerlaubnis-Verordnung ein ausdrückliches Verwertungsverbot - hier für die mittels einer Videoaufzeichnung vorgenommene Abstandsmessung - bestimmt ist.

  • VG Saarlouis, 09.12.2020 - 5 K 736/20

    Fahrtenbuchauflage - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messgerät

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2012 - 4 B 1250/11

    Annahme der Unzuverlässigkeit eines Architekten bei Eröffnung des

  • VerfGH Thüringen, 25.03.2010 - VerfGH 49/09

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 12 ME 44/10

    Verwertbarkeit einer Abstandsmessung im Zusammenhang mit der Anordnung des

  • VGH Bayern, 22.02.2010 - 21 CS 09.2767

    Widerruf der Waffenbesitzkarte; Ungültigerklärung und Einziehung des Jagdscheins;

  • VG Oldenburg, 23.01.2014 - 7 B 6904/13

    Benzoylecgonin; Blutentnahme; Cocain; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fluorid-Blut;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2013 - 16 B 976/13

    Herbeiführung eines Verwertungsverbots im präventiv-polizeilichen

  • OVG Sachsen, 01.02.2010 - 3 B 161/08

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Blutprobe, Verwertungsverbot

  • OVG Thüringen, 25.06.2014 - 2 EO 124/14

    Fahrerlaubnisentziehungsverfahren und strafprozessuales Verwertungsverbot

  • VG Hamburg, 25.01.2011 - 15 E 19/11

    Fahrerlaubnisentziehung bei gelegentlichem Cannabiskonsum

  • VG Saarlouis, 24.06.2020 - 5 K 47/20

    Fahrtenbuchanordnung; Verhältnis zur Entscheidung des VerfGH Saarbrücken, Urteil

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2012 - 3 O 141/12

    Entziehung einer Fahrerlaubnis

  • VG Oldenburg, 19.01.2010 - 7 B 3383/09

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauferlegung wegen des Abstandsverstoßes eines

  • VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20

    Führung eines Fahrtenbuchs - hier: aufschiebende WirkungFahrtenbuchauflage -

  • VGH Bayern, 31.01.2013 - 11 CS 12.2623

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Einnahme von Betäubungsmitteln; fehlendes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2014 - 16 B 228/14

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt i.R.e.

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 1 RVs 1/10

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot

  • VG Meiningen, 08.02.2011 - 2 K 3/11

    Zum Vorrang des Strafverfahrens gegenüber dem Fahrerlaubnisentziehungsverfahren

  • VG Gelsenkirchen, 20.06.2012 - 9 L 592/12

    THC-Konzentration im Blut lässt Rückschlüsse auf Häufigkeit von Cannabis-Konsum

  • VG Oldenburg, 13.01.2010 - 7 B 3230/09

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Punkte; Punktesystem; Bußgeldbescheid; Rechtskraft;

  • VG Weimar, 24.09.2015 - 1 K 42/15

    Beweisverwertungsverbot hinsichtlich einer Blutprobe im

  • OVG Sachsen, 23.09.2015 - 3 A 570/14

    Darlegungsanforderungen im Berufungszulassungsverfahren; Verwertbarkeit von

  • VG Bremen, 02.02.2011 - 5 V 44/11

    Zum Fahrerlaubnisentzug nach Alkoholmissbrauch und Verweigerung einer

  • VG Mainz, 18.08.2010 - 3 K 219/10

    Fahrerlaubniserteilung; gleichzeitiger Alkohol- und Cannabiskonsum;

  • VG Saarlouis, 24.02.2009 - 10 K 724/09

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum;

  • VG Gelsenkirchen, 15.11.2010 - 7 L 1337/10

    Fahrerlaubnis, Entziehung

  • VGH Bayern, 14.09.2010 - 11 CS 10.1462

    Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art; Alkoholabhängigkeit

  • VG München, 23.03.2010 - M 1 K 09.5978

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Cannabis; Verstoß gegen das

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