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   OVG Niedersachsen, 21.06.2010 - 12 ME 240/09   

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OVG Niedersachsen, 21.06.2010 - 12 ME 240/09 (https://dejure.org/2010,4670)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.06.2010 - 12 ME 240/09 (https://dejure.org/2010,4670)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Juni 2010 - 12 ME 240/09 (https://dejure.org/2010,4670)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Immissionsschutzrecht: Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage; Grenzabstand

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO; § 5 Abs. 1 S. 1 BImSchG; § 7a Abs. 1 NBauO ; § 12a Abs. 1 NBauO
    Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage des Typs F. E-53 mit einer Nabenhöhe von 73,25 m, einem Rotordurchmesser von 52,90 m, einer Gesamthöhe von 99,90 m und einer Nennleistung von 800 kW; ...

  • IWW
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Windenergieanlage: Ausreichender Abstand zu einem Wohnhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage des Typs F. E-53 mit einer Nabenhöhe von 73,25 m, einem Rotordurchmesser von 52,90 m, einer Gesamthöhe von 99,90 m und einer Nennleistung von 800 kW; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Windenergieanlagen und Schmalseitenprivileg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage des Typs F. E-53 mit einer Nabenhöhe von 73,25 m, einem Rotordurchmesser von 52,90 m, einer Gesamthöhe von 99,90 m und einer Nennleistung von 800 kW; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 797
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 12 ME 38/07

    Nachbarschutz gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2010 - 12 ME 240/09
    Dass, wenn der Abstand zwischen einem Wohnhaus und einer Windkraftanlage mindestens das Dreifache der Gesamthöhe der geplanten Anlage, beträgt, im Regelfall keine optisch bedrängende Wirkung der Anlage zu Lasten der Wohnnutzung anzunehmen ist, ist in der Rechtsprechung auch des Senats anerkannt (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11.12.2006 - 4 B 72.06 -, NVwZ 2007, 336; OVG NRW, Urt. v. 9.8.2006 - 8 A 3726/05 -, DVBl. 2006, 1532; Beschl. d. Sen. v. 17.9.2007 - 12 ME 38/07 - und v. 13.2.2009 - 12 ME 104/08 -).

    Dort muss aber mit der Errichtung von gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegierten Windkraftanlagen grundsätzlich gerechnet werden, so dass das Schutzbedürfnis des dort Wohnenden in Bezug auf negative - auch auf optische - Auswirkungen der Windkraftanlagen deutlich schwächer ist als bei einer beeinträchtigten Wohnnutzung etwa in allgemeinen Wohngebieten (vgl. dazu: Beschl. d. Sen. v. 17.9.2007, a. a. O.).

    Der Senat macht sich hierzu die zutreffenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts zu eigen, wonach eine Unterschreitung der darin lediglich für die Regionalplanung ausgesprochenen Abstandsempfehlungen keinen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot begründet (so schon Beschl. d. Sen. v. 17.9.2007 - 12 ME 38/07 - ).

  • BVerwG, 11.12.2003 - 7 C 19.02

    Nanopartikel; Gesundheitsrisiko; Schutzpflicht; Vorsorgepflicht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2010 - 12 ME 240/09
    Die objektive Rechtswidrigkeit der Genehmigung allein kann einem Nachbarantrag dagegen nicht zum Erfolg verhelfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.2003 - 7 C 19.02 -, BVerwGE 119, 329).

    Eine derart drittschützende Wirkung der Vorsorgepflicht (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BImSchG) verneint das Bundesverwaltungsgericht, dem der Senat folgt, in ständiger Rechtsprechung, weil diese Regelung nicht der Begünstigung eines individualisierbaren Personkreises, sondern dem Interesse der Allgemeinheit daran dient, potentiell schädlichen Umwelteinwirkungen generell und auch dort vorzubeugen, wo sie keinem bestimmten Emittenten zuzuordnen sind (vgl. Urt. v. 11.12.2003, a. a. O., m. w. N.) .

  • OVG Niedersachsen, 19.06.2000 - 1 L 2170/00

    Abstandfläche; Abstandsfläche; Baugenehmigung; Baunachbarklage; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2010 - 12 ME 240/09
    Soweit er zur Begründung der gegenteiligen Auffassung einen Beschluss des 1. Senat des erkennenden Gerichts (Beschl. v. 19.6.2000 - 1 L 2170/00 -, BRS 63 Nr. 142) heranzieht, wonach sich das Schmalseitenprivileg auf eine beliebige Grenze des Baugrundstücks bezieht, und daraus folgert, es könne demnach nur für unmittelbar angrenzende Grundstücke in Anspruch genommen werden, so verkennt er den Inhalt der Entscheidung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2002 - 7 B 665/02

    Lärmbeeinträchtigung durch Windenergieanlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2010 - 12 ME 240/09
    Insbesondere fehlt es weiter an einer konkreten Darlegung der bei der gehaltenen Pferderasse bzw. den konkret gehaltenen Tieren zu befürchtenden Reaktionen auf eine Windenergieanlage bei den gegebenen Abständen (zu den Anforderungen an die Darlegung einer unzumutbaren Beeinträchtigung eines Pferdezuchtbetriebes vgl. OVG NRW, Beschl. v. 17.5.2002 - 7 B 665/02 -, NVwZ 2002, 1133-1135).
  • VGH Bayern, 28.07.2009 - 22 BV 08.3427

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Windkraftanlage; Abstandsflächen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2010 - 12 ME 240/09
    Soweit der Antragsteller dem entgegenhält, der Abstand sei zu Unrecht unter Anwendung des sog. Schmalseitenprivilegs ermittelt worden und insoweit u. a. auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urt. v. 28.7.2009 - 22 BV 08.3427 -, NVwZ-RR 2009) verweist, folgt der Senat dem nicht.
  • BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06

    Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2010 - 12 ME 240/09
    Dass, wenn der Abstand zwischen einem Wohnhaus und einer Windkraftanlage mindestens das Dreifache der Gesamthöhe der geplanten Anlage, beträgt, im Regelfall keine optisch bedrängende Wirkung der Anlage zu Lasten der Wohnnutzung anzunehmen ist, ist in der Rechtsprechung auch des Senats anerkannt (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11.12.2006 - 4 B 72.06 -, NVwZ 2007, 336; OVG NRW, Urt. v. 9.8.2006 - 8 A 3726/05 -, DVBl. 2006, 1532; Beschl. d. Sen. v. 17.9.2007 - 12 ME 38/07 - und v. 13.2.2009 - 12 ME 104/08 -).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.1996 - 6 L 4040/94

    Schmalseitenprivileg; Windkraftanlage; Rücksichtnahme; Wohngarten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2010 - 12 ME 240/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung der "Bausenate" des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist § 7a NBauO auf Windkraftanlagen anwendbar (vgl. schon Beschl. v. 15.9.1982 - 6 OVG B 46/82 -, Nds.Rpfl. 1982, 255; Urt. v. 28.10.1996 - 6 L 4040/94 -, OVGE 46, 460; Beschl. v. 13. August 2001 - 1 L 4089/00 -, NdsRpfl. 2001, 431, vgl. auch Große-Suchsdorf/Lindorf/ Schmaltz/Wiechert, NBauO, Kommentar, 8. Aufl., § 12 a Rdn. 13) .
  • OVG Niedersachsen, 13.08.2001 - 1 L 4089/00

    Abstandfläche; Abstandsfläche; Klagerücknahme; Rotorblatt; Schmalseitenprivileg;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2010 - 12 ME 240/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung der "Bausenate" des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist § 7a NBauO auf Windkraftanlagen anwendbar (vgl. schon Beschl. v. 15.9.1982 - 6 OVG B 46/82 -, Nds.Rpfl. 1982, 255; Urt. v. 28.10.1996 - 6 L 4040/94 -, OVGE 46, 460; Beschl. v. 13. August 2001 - 1 L 4089/00 -, NdsRpfl. 2001, 431, vgl. auch Große-Suchsdorf/Lindorf/ Schmaltz/Wiechert, NBauO, Kommentar, 8. Aufl., § 12 a Rdn. 13) .
  • OVG Niedersachsen, 05.01.1994 - 1 L 96/90

    Schmalseitenprivileg; Gebäudebezogen; Grenzabschnitt; Fiktion ; Winkel; Bauherr

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2010 - 12 ME 240/09
    Dementsprechend gelte das Schmalseitenprivileg auch für einen runden Fernmeldeturm ( OVG Lüneburg, Beschl. v. 5. Januar 1994 - 1 L 96/90 -, Nds.Rpfl. 1994, 192), obwohl er keine Schmalseite aufweise.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 3726/05

    Optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2010 - 12 ME 240/09
    Dass, wenn der Abstand zwischen einem Wohnhaus und einer Windkraftanlage mindestens das Dreifache der Gesamthöhe der geplanten Anlage, beträgt, im Regelfall keine optisch bedrängende Wirkung der Anlage zu Lasten der Wohnnutzung anzunehmen ist, ist in der Rechtsprechung auch des Senats anerkannt (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11.12.2006 - 4 B 72.06 -, NVwZ 2007, 336; OVG NRW, Urt. v. 9.8.2006 - 8 A 3726/05 -, DVBl. 2006, 1532; Beschl. d. Sen. v. 17.9.2007 - 12 ME 38/07 - und v. 13.2.2009 - 12 ME 104/08 -).
  • VG Osnabrück, 20.06.2016 - 2 B 2/16

    Antragsbefugnis; Artenschutzrechtliche Einwendungen; Bekanntmachung; Drittschutz;

    Bei einem solchen Abstand treten die Baukörperwirkung und Rotorbewegung der Anlage so weit in den Hintergrund, dass ihr in der Regel keine beherrschende Dominanz und keine optisch bedrängende Wirkung gegenüber der Wohnbebauung zukommen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 21.06.2010 - 12 ME 240/09 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 28.08.2008 - 8 A 2138/06 -, juris).

    Zudem ist auch in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass im Außenbereich grundsätzlich mit der Errichtung von Windenergieanlagen gerechnet werden muss und das Schutzbedürfnis des Antragstellers deshalb auch in Bezug auf die optischen Auswirkungen deutlich schwächer ist, als es etwa bei einer beeinträchtigten Wohnnutzung in anderer Lage wäre (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 17.09.2007 - 12 ME 38/07 -, juris, und vom 21.06.2010 - 12 ME 240/09 -, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 23.09.2016 - 6 K 2683/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 19

    Das OVG Lüneburg (Beschl. v. 21.06.2010 - 12 ME 240/09 -, Rn. 17, juris) lehnte die Annahme einer rücksichtslosen Betroffenheit ab, nachdem eine konkrete Darlegung dazu fehlte, welche relevanten Reaktionen bei der gehaltenen Pferderasse bzw. den konkret gehaltenen Tieren auf eine Windenergieanlage bei den gegebenen Abständen (dort: 320 m) zu befürchten seien.
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 12 ME 227/13

    Ausübung rechtmäßigen Ermessens bei der Abweichung von Grenzabstandsregelungen

    Dem Beschluss des beschließenden Senats vom 21. Juni 2010 (- 12 ME 240/09 -, NVwZ-RR 2010, 797, juris) liegt eine Abstandsflächenberechnung nach Maßgabe der seinerzeitigen Rundverfügung der Bezirksregierung Hannover vom 26. April 1995 (205-24159/10) zugrunde, die der Berechnung, die nach dem Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Familie, Gesundheit und Integration vom 14. November 2012 vorzunehmen ist, weitgehend entspricht (vgl. dazu näher auch Lindorf, in: Große-Suchsdorf, NBauO, 8. Aufl., § 12a Rdn. 12 ff., 14).
  • VG Würzburg, 08.08.2017 - W 4 K 14.1310

    Erfolglose Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von zehn

    Bei einem solchen Abstand treten die Baukörperwirkung und die Rotorbewegung der Anlage soweit in den Hintergrund, dass ihr in der Regel keine beherrschende Dominanz und keine optisch bedrängende Wirkung gegenüber der Wohnbebauung zukommt (vgl. OVG NRW, B.v. 21.6.2010 - 12 ME 240/09 - und vom 28.8.2008 - 8 A 2138/06 - jeweils juris).

    Zudem darf in diesem Zusammenhang nicht unberücksichtigt bleiben, dass gerade im Außenbereich grundsätzlich auch mit der Errichtung von Windenergieanlagen gerechnet werden muss und das Schutzbedürfnis der Kläger deshalb auch in Bezug auf die optischen Auswirkungen deutlich schwächer ist, als es etwa bei einer beeinträchtigten Wohnnutzung in anderer Lage wäre (vgl. OVG Niedersachsen, B.v. 21.6.2010 - 12 ME 240/09 - juris).

  • VG Würzburg, 05.12.2017 - W 4 K 15.530

    Gemeindliches Einvernehmen und immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Bau von

    Bei einem solchen Abstand treten die Baukörperwirkung und die Rotorbewegung der Anlage soweit in den Hintergrund, dass ihr in der Regel keine beherrschende Dominanz und keine optisch bedrängende Wirkung gegenüber einer Wohnbebauung zukommt (vgl. OVG Münster, B.v. 21.6.2010 - 12 ME 240/09 - juris; B.v. 28.8.2008 - 8 A 2138/06 - juris).
  • VG Osnabrück, 20.06.2016 - 2 B 4/16

    Antragsbefugnis; Aussetzungsantrag; Drittschutz; Einstweiliger Rechtsschutz;

    Eine dominante und optisch bedrängende Wirkung einer Windenergieanlage ist der Rechtsprechung zufolge bereits in der Regel ausgeschlossen, wenn der Abstand zwischen einem Wohnhaus und einer Windkraftanlage mindestens das Dreifache der Gesamthöhe der geplanten Anlage beträgt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 21.06.2010 - 12 ME 240/09 - OVG NRW, Urteil vom 28.08.2008 - 8 A 2138/06 -, jeweils zit. nach juris, und auch Nr. 3.4.1.9 des "Windenergieerlasses", a.a.O.).
  • VG Minden, 15.07.2020 - 11 K 3616/19
    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 21.06.2010 - 12 ME 240/09 -, juris Rn. 16.
  • VG Hannover, 05.11.2010 - 12 B 3883/10

    Ausnahme; Drittschutz; Giebeldreieck; Grenzabstand; Schmalseitenprivileg;

    In derartigen Fällen wird den betroffenen Nachbarn die Befugnis eingeräumt, ausnahmsweise die Anwendbarkeit des Schmalseitenprivilegs gegenüber allen Grenzen zur Überprüfung zu stellen, um zu verhindern, dass die in der dreifachen Anwendung des Schmalseitenprivilegs liegende Rechtsverletzung im Ergebnis von keinem der betroffenen Nachbarn geltend gemacht werden kann (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.06.2010 - 12 ME 240/09, juris).
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