Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 06.04.2010 - 12 ME 47/10   

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https://dejure.org/2010,8756
OVG Niedersachsen, 06.04.2010 - 12 ME 47/10 (https://dejure.org/2010,8756)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.04.2010 - 12 ME 47/10 (https://dejure.org/2010,8756)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. April 2010 - 12 ME 47/10 (https://dejure.org/2010,8756)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtmäßigkeit einer für sofort vollziehbar erklärten Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches für eine Dauer von sechs Monaten; Anforderungen an die Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers

  • RA Kotz

    Fahrtenbuchauflage- Zeugenfragebogenzugang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Die Fahrtenbuchauflage, das OVG Lüneburg und die deutsche Post

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Fahrtenbuchauflage und der Zugang des Zeugenfragebogens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2010 - 12 ME 47/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 -, NZV 1995, 460; Beschl. v. 9.9.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386) setzt die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Verkehrsverstoß von einigem Gewicht voraus.

    Da nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227), der der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt, eine nur sechsmonatige Verpflichtung als im unteren Bereich der für eine effektive Kontrolle der Fahrzeugbenutzung erforderlichen Dauer angesiedelt ist, bedurfte es im vorliegenden Fall, in dem gerade diese sechs Monate vorgesehen wurden, weitergehender Ermessenserwägungen nicht.

  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2010 - 12 ME 47/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 -, NZV 1995, 460; Beschl. v. 9.9.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386) setzt die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Verkehrsverstoß von einigem Gewicht voraus.

    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung ein wesentlicher Verkehrsverstoß regelmäßig bereits dann anzunehmen, wenn er nach § 40 FeV i.V.m. der Anlage 13 zu dieser Verordnung zu einer Eintragung mit mindestens einem Punkt im Verkehrszentralregister führt ( vgl. etwa: BVerwG, Beschl. v. 9.9.1999, - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386; Beschl. d. Sen. v. 21.8.2009 - 12 ME 133/09 -).

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2004 - 12 LA 72/04

    Erfordernis weiterer Ermittlungen zur Identität des Fahrers eines Fahrzeug, mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2010 - 12 ME 47/10
    Der Behörde werden in diesen Fällen weitere Ermittlungsversuche, die über die Anhörung des Fahrzeughalters hinausgehen, grundsätzlich nicht zugemutet (st. Rspr. d. Sen., vgl. z.B. Beschl. v. 8.11.2004 - 12 LA 72/04 -, DAR 2005, 231 und v. 31.10.2006 - 12 LA 463/05 -, VerkMitt 2007, Nr. 6).
  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2010 - 12 ME 47/10
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, VRS 64, 466; Beschl. v. 21.10.1987 - 7 B 162.87 -, VRS 74, 233; ebenso st. Rspr. d. Sen.).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2010 - 12 ME 47/10
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, VRS 64, 466; Beschl. v. 21.10.1987 - 7 B 162.87 -, VRS 74, 233; ebenso st. Rspr. d. Sen.).
  • OVG Niedersachsen, 31.10.2006 - 12 LA 463/05

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches; Vereitelung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2010 - 12 ME 47/10
    Der Behörde werden in diesen Fällen weitere Ermittlungsversuche, die über die Anhörung des Fahrzeughalters hinausgehen, grundsätzlich nicht zugemutet (st. Rspr. d. Sen., vgl. z.B. Beschl. v. 8.11.2004 - 12 LA 72/04 -, DAR 2005, 231 und v. 31.10.2006 - 12 LA 463/05 -, VerkMitt 2007, Nr. 6).
  • VGH Bayern, 10.10.2006 - 11 CS 06.607
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2010 - 12 ME 47/10
    Zwar dürfte angesichts des gesetzlichen Ausschlusses in § 2 Abs. 2 Nr. 2 NVwVfG die Regelung des § 41 VwVfG für das Ordnungswidrigkeitenverfahren in Niedersachsen wohl nicht anwendbar und auch zweifelhaft sein, ob ihr ein analogiefähiger Rechtsgedanke zu entnehmen ist (vgl. auch Beschl. d. Bay. VGH v. 10.10.2006 - 11 CS 06.607 - und v. 30.9.2008 - 11 CS 08.1953 - ).
  • VGH Bayern, 30.09.2008 - 11 CS 08.1953

    Fahrtenbuchauflage; behaupteter Nichtzugang des Anhörungsbogens;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2010 - 12 ME 47/10
    Zwar dürfte angesichts des gesetzlichen Ausschlusses in § 2 Abs. 2 Nr. 2 NVwVfG die Regelung des § 41 VwVfG für das Ordnungswidrigkeitenverfahren in Niedersachsen wohl nicht anwendbar und auch zweifelhaft sein, ob ihr ein analogiefähiger Rechtsgedanke zu entnehmen ist (vgl. auch Beschl. d. Bay. VGH v. 10.10.2006 - 11 CS 06.607 - und v. 30.9.2008 - 11 CS 08.1953 - ).
  • OVG Hamburg, 23.09.2021 - 4 Bs 140/21

    Fahrtenbuchauflage; Einwand des Fahrzeughalters, er habe die Anhörungsbögen nicht

    Die Vorschrift des § 41 Abs. 2 Satz 1 VwVfG i.V.m. § 1 HmbVwVfG, der zufolge ein schriftlicher Verwaltungsakt bei (formloser) Übermittlung durch die Post im Inland am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben gilt, ist vorliegend unanwendbar, da das hamburgische Verwaltungsverfahrensgesetz auf die behördliche Tätigkeit bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten keine Anwendung findet (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 2 HmbVwVfG) und es sich bei einem Anhörungsschreiben zudem nicht um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.4.2010, 12 ME 47/10, juris Rn. 7; VGH München, Beschl. v. 10.10.2006, 11 CS 06.607, juris Rn. 19).

    Auch ein Rückgriff auf § 41 Abs. 2 Satz 1 VwVfG i.V.m. § 1 HmbVwVfG im Wege einer Analogie scheidet aus, da diese Bestimmung nicht Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.4.2010, 12 ME 47/10, juris Rn. 6; U. Stelkens: in Stelkens/Bonk/Sachs, 9. Aufl. 2018, VwVfG, § 41, Rn. 10).

    Von einer nachgewiesenen Absendung ist auszugehen, wenn die Übersendung anhand eines Datensatzauszugs nachvollzogen werden kann (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.3.2006, 12 ME 48/06, juris Rn. 12 f.; Beschl. v. 6.4.2010, 12 ME 47/10, juris Rn. 6 f. m.w.N.; OVG Münster, Beschl. v. 4.4.2013, 8 B 173/13, juris Rn. 12).

  • VG Lüneburg, 03.12.2018 - 1 A 257/17

    Datensatzauszug; ein Punkt; Ermessen; Geschwindigkeitsüberschreitung;

    Dies steht für das Gericht aufgrund der in den Verwaltungsvorgängen vorhandenen Durchschrift der Schreiben (Bl. 4, 9 der Verwaltungsvorgänge) und des sich dort ebenfalls befindenden Statusblattes (Bl. 17 f. der Verwaltungsvorgänge), aus dem der Versand der beiden Schreiben hervorgeht, mit der für die richterliche Überzeugungsbildung erforderlichen Gewissheit fest (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 18.2.2016 - 11 BV 15.1164 -, juris Rn. 19, 21; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 19.2.2015 - OVG 1 B 1.13 -, juris Rn. 24; Nds. OVG, Beschl. v. 6.4.2010 - 12 ME 47/10 -, juris Rn. 6).

    Insoweit ist es ausreichend, dass statt durch einen "Ab-Vermerk" die Übersendung - wie hier - anhand eines Datensatzauszuges nachvollzogen werden kann (Nds. OVG, Beschl. v. 21.3.2016 - 12 LA 142/15 -, n.v.; Beschl. v. 6.4.2010 - 12 ME 47/10 -, juris Rn. 6).

    Die an die Klägerin abgesandten Schreiben kamen auch nicht mit einem Unzustellbarkeitsvermerk zurück (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.12.2017 - 8 B 1104/17 -, juris Rn. 24; Bay. VGH, Urt. v. 18.2.2016 - 11 BV 15.1164 -, juris Rn. 21; Nds. OVG, Beschl. v. 6.4.2010 - 12 ME 47/10 -, juris Rn. 7).

    Sie hat auch weder substantiiert ausgeführt noch ist sonst ersichtlich, dass sie zum Zeitpunkt der Übersendung der Schreiben Postsendungen regelmäßig nicht erreichten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.12.2017 - 8 B 1104/17 -, juris Rn. 24; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 19.2.2015 - OVG 1 B 1.13 -, juris Rn. 29; Nds. OVG, Beschl. v. 6.4.2010 - 12 ME 47/10 -, juris Rn. 7), insbesondere ohne dass die Absender diese zurückerhielten.

  • VG Lüneburg, 03.12.2018 - 1 A 246/17

    Ermittlungsmaßnahmen; Mitwirkung; Zeugenfragebogen; Zugang

    Er hat zwar durch die in den Verwaltungsvorgängen vorhandene Durchschrift (Bl. 1 der Verwaltungsvorgänge) und des sich dort ebenfalls befindenden Statusblattes (Bl. 65 der Verwaltungsvorgänge) ausreichend belegt, dass er das zutreffend adressierte Schreiben an den Kläger abgesandt hat (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 18.2.2016 - 11 BV 15.1164 -, juris Rn. 19, 21; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 19.2.2015 - OVG 1 B 1.13 -, juris Rn. 24; Nds. OVG, Beschl. v. 6.4.2010 - 12 ME 47/10 -, juris Rn. 6).

    Insoweit ist es ausreichend, dass statt durch einen "Ab-Vermerk" die Übersendung anhand eines Datensatzauszuges nachvollzogen werden kann (Nds. OVG, Beschl. v. 21.3.2016 - 12 LA 142/15 -, n.v.; Beschl. v. 6.4.2010 - 12 ME 47/10 -, juris Rn. 6).

    Und grundsätzlich kann zwar auch davon ausgegangen werden, dass ein richtig adressiertes Schreiben den Empfänger auch erreicht (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.12.2017 - 8 B 1104/17 -, juris Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 19.2.2015 - OVG 1 B 1.13 -, juris Rn. 29 kritisch: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, StVZO § 31a Rn. 28 a.E.), zumal das Schreiben vom 19. September 2016 auch nicht etwa mit einem Unzustellbarkeitsvermerk zurückkam (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.12.2017 - 8 B 1104/17 -, juris Rn. 24; Bay. VGH, Urt. v. 18.2.2016 - 11 BV 15.1164 -, juris Rn. 21; Nds. OVG, Beschl. v. 6.4.2010 - 12 ME 47/10 -, juris Rn. 6).

    Der Beklagte hatte keine Anhaltspunkte dafür, dass der Zeugenfragebogen den Kläger nicht erreicht haben könnte, insbesondere kam das Schreiben nicht zurück (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 10.3.2006 - 12 ME 48/06 -, juris Rn. 14; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.12.2017 - 8 B 1104/17 -, juris Rn. 24; Bay. VGH, Urt. v. 18.2.2016 - 11 BV 15.1164 -, juris Rn. 21; Nds. OVG, Beschl. v. 6.4.2010 - 12 ME 47/10 -, juris Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 12 LB 318/08

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches für einen Zeitraum

    Da sich die Entscheidungen hinsichtlich der Fragen, ob und ggf. für wie lange die Führung eines Fahrtenbuchs angeordnet wird, nach denselben Kriterien richten, können zwar u. U. auch die zu der Frage des "Ob" im Bescheid erfolgten Ausführungen für die Begründung des Ermessens hinsichtlich der Dauer der Auflage herangezogen werden (Beschl. d. Sen. v. 6.4.2010 - 12 ME 47/10 -, VD 2010, 175 ).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats ist es bei einem Verkehrsregelverstoß, der gemäß § 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG zur Eintragung des Kraftfahrers in das Verkehrszentralregister mit wenigstens einem Punkt führt, angesichts der vom Verordnungsgeber vorgenommene Bewertung der Ordnungswidrigkeit gerechtfertigt, den Verkehrsregelverstoß generell als so gewichtig einzustufen, dass auch ohne zusätzliche Umstände die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227; ebenso st. Rspr. d. Sen., vgl. nur Beschl. v. 6.4.2010 a. a. O. m. w. N.).

  • VG Göttingen, 11.06.2019 - 1 B 447/18

    Allgemeine Beweislastregelungen; Anhörung; Anscheinsbeweis; Beweislast, Zugang

    Die Vorschrift des § 41 Abs. 2 Satz 1 VwVfG i. V. m. § 1 NVwVfG, der zufolge ein schriftlicher Verwaltungsakt bei (formloser) Übermittlung durch die Post im Inland am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben gilt, ist vorliegend unanwendbar, da das Niedersächsische Verwaltungsverfahrensgesetz auf die behördliche Tätigkeit bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten keine Anwendung findet (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 2 NVwVfG) und es sich bei einem Anhörungsschreiben zudem nicht um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 06.04.2010 - 12 ME 47/10 -, juris, Rn. 7; BayVGH, Beschluss vom 10.10.2006, a. a. O.).

    Auch ein Rückgriff auf § 41 Abs. 2 Satz 1 VwVfG i. V. m. § 1 NVwVfG im Wege einer Analogie scheidet aus, da diese Bestimmung nicht Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 06.04.2010, a. a. O.; Stelkens: in Stelkens/Bonk/Sachs, 9. Aufl. 2018, VwVfG, § 41, Rn. 10; anders noch VG Göttingen, Beschluss (Einzelrichter) vom 27.09.2018 - 1 B 289/17 -, juris, Rn. 9).

    Insoweit wird im Grundsatz als ausreichend erachtet, wenn die Übersendung anhand eines Datensatzauszugs nachvollzogen werden kann (vgl. zur ständigen Rechtsprechung des Nds. OVG, Beschlüsse vom 10.03.2006 - 12 ME 48/06 -, juris, Rn. 12 f.; vom 17.09.2007 - 12 ME 225/07 -, juris, Rn. 4; vom 06.04.2010, a. a. O., Rn. 6 f. m. w. N.).

  • VG Halle, 12.12.2019 - 8 B 318/19
    Die Vorschrift des § 41 Abs. 2 Satz 1 VwVfG i. V. m. § 1 VwVfG LSA, der zufolge ein schriftlicher Verwaltungsakt bei (formloser) Übermittlung durch die Post im Inland am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben gilt, ist vorliegend unanwendbar, da das Sachsen-Anhaltische Verwaltungsverfahrensgesetz auf die behördliche Tätigkeit bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten keine Anwendung findet (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG LSA) und es sich bei einem Anhörungsschreiben zudem nicht um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 06. April 2010 - 12 ME 47/10 -, juris, Rn. 7; BayVGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006, a.a.O.).

    Auch ein Rückgriff auf § 41 Abs. 2 Satz 1 VwVfG i. V. m. § 1 VwVfG LSA im Wege einer Analogie scheidet aus, da diese Bestimmung nicht Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 06. April 2010, a.a.O.; Stelkens: in Stelkens/Bonk/Sachs, 9. Aufl. 2018, VwVfG, § 41, Rn. 10).

    Insoweit wird im Grundsatz als ausreichend erachtet, wenn die Übersendung anhand eines Datensatzauszugs nachvollzogen werden kann (vgl. zur ständigen Rechtsprechung des Nds. OVG, Beschlüsse vom 10. März 2006 - 12 ME 48/06 -, juris, Rn. 12 f.; vom 17. September 2007 - 12 ME 225/07 -, juris, Rn. 4; vom 06. April 2010, a.a.O., Rn. 6 f. m.w.N.).

  • VG Lüneburg, 17.08.2023 - 1 A 188/22

    Anhörung; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Zugang

    Ihr werden weitere Ermittlungsversuche, die über die Anhörung des Fahrzeughalters hinausgehen, grundsätzlich nicht zugemutet (Urt. d. erk. Kammer v. 21.8.2019 - 1 A 181/18 -, juris Rn. 17 f.; Nds. OVG, Beschl. v. 1.2.2013 - 12 LA 122/12 -, juris Rn. 7, Beschl. v. 7.6.2010 - 12 ME 44/10 -, juris Rn. 8, Beschl. v. 6.4.2010 - 12 ME 47/10 -, juris Rn. 5, jeweils m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung reicht ein Datensatzauszug - wie er hier mit Bl. 2-5 der Beiakte vorliegt - aus, um die Zusendung zu belegen, und gilt dieser Anhörungsbogen sodann auch als zugegangen, wenn ein Rücklauf nicht feststellbar ist (vgl. dahingehend auch Nds. OVG, Beschl. v. 6.4.2010 - 12 ME 47/10 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 21.4.2021 - 12 ME 44/21 -, V.n.b.).

    Dieser Nachweis ist ausreichend (st. Rspr. der Kammer, vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 6.4.2010 - 12 ME 47/10 -, juris Rn. 6).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2020 - 3 M 16/20

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches mit Anordnung der sofortigen

    Bei einer derartigen Sachlage ist die zuständige Behörde regelmäßig nicht gehalten, weitere aufwendige und zeitraubende Ermittlungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 3. Mai 2019, a.a.O.; VGH BW, Beschluss vom 10. August 2015 - 10 S 278/15 - juris Rn. 8 m.w.N.; NdsOVG, Beschluss vom 6. April 2010 - 12 ME 47/10 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2013 - 1 S 50.12

    Rechtliche Bewertung des Bestreitens des Zugangs der Anhörungsbögen im

    Zunächst kann sich die Antragsteller nicht mit Erfolg darauf zurückziehen, schlicht zu bestreiten, sie habe die fraglichen Anhörungsbögen nicht erhalten, wenn die aus den Akten ersichtlichen Umstände eher auf das Gegenteil hinweisen (vgl. insoweit entsprechend auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. April 2010 - 12 ME 47/10 -, [...], Rdn. 7).
  • VG Oldenburg, 23.03.2012 - 7 A 1074/11

    Erledigung in der Hauptsache nach Ablauf der Dauer einer Fahrtenbuchauflage -

    Auf die Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 6. April 2010 - 12 ME 47/10 -) könne der Beklagte sich nicht berufen, weil der Fall unterschiedlich gelagert sei: Hier sei eine Reaktion auf den Anhörungsbogen durch die Klägerin mangels Zugangs völlig ausgeblieben, aber der das Ordnungswidrigkeitenverfahren führende Landkreis ... habe eine dritte Person (Frau ...) als Betroffene in den Blick genommen.

    Ihr einfaches Bestreiten genüge daher nicht, um den Beklagten zum Nachweis des Zugangs und des Zeitpunkts des Zugangs zu verpflichten; insoweit hat sich der Einzelrichter auf den Beschluss des Nds. Oberverwaltungsgerichtes vom 6. April 2010 - 12 ME 47/10 - bezogen.

  • VG Oldenburg, 30.04.2021 - 7 B 1850/21

    Benennung des Fahrers; Betriebsfahrzeug; Dienstfahrzeug; Dokumentationspflicht;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2015 - 1 B 1.13

    Fahrtenbuchanordnung; Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers;

  • VG Potsdam, 19.03.2012 - 10 L 52/12

    Fahrtenbuch, Anordnungsvoraussetzungen, Mitwirkungspflicht, Anhörungsbogen,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 3 M 19/21

    Missverständlichkeit von Formulierungen des Anhörungsschreibens im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2014 - 8 B 591/14

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des

  • VG Hamburg, 20.10.2014 - 15 E 4571/14

    Fahrtenbuchauflage - hier: zur Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2013 - 8 B 1213/13

    Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs; Unmöglichkeit der Feststellung eines

  • VG Göttingen, 27.09.2018 - 1 B 289/17

    Unterlassene Anhörung; fortwährende Aufbewahrungsfrist; Aufbewahrungsfrist;

  • VG Hannover, 24.02.2020 - 5 B 5094/19

    Angemessenheit; Anordnung der sofortigen Vollziehung; elektronischer

  • VG Lüneburg, 17.10.2022 - 1 A 139/21

    Fahrtenbuchanordnung; Tarnname; Täuschung; unrichtige Angaben

  • VG Aachen, 30.04.2012 - 2 K 714/11

    Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs bei Überschreiten der

  • VG Stade, 08.11.2016 - 1 A 40/16

    Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Leasingfahrzeug; sechs Monate

  • VG Gera, 12.07.2017 - 3 E 451/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.06.2012 - L 14 U 85/12
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