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   LG Düsseldorf, 23.05.2007 - 12 O 151/07   

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https://dejure.org/2007,2629
LG Düsseldorf, 23.05.2007 - 12 O 151/07 (https://dejure.org/2007,2629)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.05.2007 - 12 O 151/07 (https://dejure.org/2007,2629)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - 12 O 151/07 (https://dejure.org/2007,2629)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Telemedicus

    Mitstörerhaftung des Usenet-Providers

  • Telemedicus

    Mitstörerhaftung des Usenet-Providers

  • JurPC

    UrhG §§ 97, 85, 19a
    Störerhaftung des Hostproviders bei Downloads über das Usenet

  • aufrecht.de

    Haftung des Usenet-Providers für illegale Inhalte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Bereitstellung von Musikaufnahmen auf einem Computer zum Abruf durch Teilnehmer im Internet; Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten; Öffentliches Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten Musikaufnahmen in einem Usenet im Internet

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    UseNet / Use Net

    §§ 19a, 85 Abs. 1, 97 Abs. 1 UrhG

  • kanzlei.biz

    Haftung für Usenet-Zugangsdienst

  • webhosting-und-recht.de

    Haftung für Usenet-Zugangsdienst

  • RA Kotz

    Musikstücke (geschützte) - widerrechtliche Zugänglichmachung im Internet

  • united-newsserver.de PDF

    Urheberrecht; Zugangsvermittlung zu MP3-Dateien im Usenet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Betreiber von Newsserver im Usenet haftet für illegale Angebote

  • heise.de (Pressebericht, 30.05.2007)

    Widersprüchliche Rechtsprechung zu Angeboten im Usenet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitstörerhaftung für Usenet-Zugangsdienst

  • beck.de (Leitsatz)

    Haftung für die Zugangsvermittlung bei UseNet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mitstörerhaftung für Usenet-Zugangsdienst

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 534
  • MIR 2007, Dok. 212
  • ZUM 2007, 553
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.05.2007 - 12 O 151/07
    Wie sich aus § 8 Abs. 2 TDG ergibt, ist die hier in Betracht kommende Haftungsprivilegierung des § 11 TDG nicht auf Unterlassungsansprüche anwendbar (BGH, GRUR 2004, 860, 862 f.).

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH GRUR 2004, 860, 864; BGH GRUR 1999, 418, 419 f.).

  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 120/96

    Möbelklassiker

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.05.2007 - 12 O 151/07
    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH GRUR 2004, 860, 864; BGH GRUR 1999, 418, 419 f.).
  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02

    Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.05.2007 - 12 O 151/07
    Adäquat ist eine Bedingung dann, wenn das Ereignis im Allgemeinen und nicht nur unter besondern eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg der fraglichen Art herbeizuführen (BGH NJW 2005, 1420, 1421 m.w.N.).
  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.05.2007 - 12 O 151/07
    Sobald der Forumsbetreiber Kenntnis vom Anspruch eines Betroffenen hat, ist er nach Auffassung des Bundesgerichtshofs in der Pflicht, seine Website von den Vorwürfen zu säubern, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags (BGH, Urt.v. 27.3.2007, Az. VI ZR 101/06).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.05.2007 - 12 O 151/07
    Nach ständiger Rechtsprechung der BGH haftet im Rahmen des Unterlassungsanspruchs in entsprechender Anwendung des § 1004 BGB jeder als Störer für eine Schutzrechtsverletzung, der - ohne selbst Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich sowie adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt (BGHZ 148, 13, 17).
  • LG Frankfurt/Main, 09.10.2008 - 3 O 509/08

    "WHO’S WHO INTERNATIONAL MAGAZINE"

    Wenn der Provider aber nach einer Abmahnung der konkreten Rechtsverletzung die weitere Verbreitung nicht verhindert, verletzt er seine Prüf- und Überwachungspflichten und haftet als Störer auf Unterlassung (so für Hostprovider bei urheberrechtlicher Verletzung LG Düsseldorf CR 2007, 601 ff).
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