Rechtsprechung
LG Bochum, 31.08.2015 - I-12 O 190/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Zurücktreten des Prioritätsprinzips bei Gleichnamigkeit und Catch-all-Funktion im Domainrecht
- damm-legal.de
Zur möglichen Irreführung bei Firmierung unter demselben Familiennamen
- JurPC
Abfangen von E-Mails
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen einer Verwechselungsgefahr von Markenbezeichnungen i.R. des Vertriebs von Hebezeugen; Firmierung in Anbetracht von Warennähe
- kanzlei.biz
Kein Wettbewerbsverstoß durch "Catch-all"-Funktion bei ähnlichem Firmennamen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Zur möglichen Irreführung bei Firmierung unter demselben Familiennamen
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
"Catch all-Funktion" = kein wettbewerbswidriges Abfangen von Mails an Konkurrenz
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"Catch all"-Funktion ist kein wettbewerbswidriges Abfangen von Konkurrenz-Mails
- st-sozien.de (Kurzinformation)
Gleichnamigenrecht
Papierfundstellen
- MMR 2016, 332
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.02.2003 - I ZB 23/02
Kosten der Schutzschrift I
Auszug aus LG Bochum, 31.08.2015 - 12 O 190/14
Die Kosten der Schutzschrift hätte die Beklagte nur ersetzt verlangen können, wenn ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingegangen wäre (vergleiche BGH NJW 2003, 1257).
Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 08.03.2017 - 12 O 190/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lhr-law.de (Kurzinformation)
16.000 EUR Schadensersatz für 51 Lichtbilder: Anwendung von MFM-Tabelle auf Produktfotos
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2017, 496
- MMR 2018, 636
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 11.11.1997 - 20 U 31/97
Fehlende Urheberbenennung / Werbebroschüre
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.03.2017 - 12 O 190/14
Wegen der fehlenden Urheberbenennung ist nach dem auf der Basis der MFM zu ermittelnden Grundhonorar ein Zuschlag von 100 % vorzunehmen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 194, abrufbar über beck-online.).