Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 08.10.2014 - 12 O 200/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur irreführenden Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben ohne Nachweis der Wirksamkeit
- aufrecht.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer gesundheitsbezogenen Angabe bei der Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben
- Jurion (Kurzinformation)
Vorliegen einer gesundheitsbezogenen Angabe bei der Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.01.2013 - I ZR 5/12
Vitalpilze
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.10.2014 - 12 O 200/14
Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin handelt es sich insbesondere hinsichtlich der Aussagen zu 1., 3., 7. und 9. auch nicht um unspezifische Angaben im Sinne von Artikel 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, die allein deshalb nicht unzulässig sind, weil die Liste nach Artikel 13 und 14 der genannten Verordnung noch nicht erstellt sind (vgl. BGH BeckRS 2013, 13047 Rdnr. 15 - Vitalpilze).Es fehlt an einer Grundlage für den von der Antragsgegnerin zu führenden Nachweis, dass den betreffenden Inhaltsstoffen die jeweils behauptete Wirkung tatsächlich zukommt (vgl. BGH BeckRS 2013, 13047 Rn. 21 - Vitalpilze).
- EuGH, 06.09.2012 - C-544/10
Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.10.2014 - 12 O 200/14
Der "Zusammenhang" ist dabei weit zu verstehen (EUGH GRUR 2012, 1161= WRP 2012, 1368 Rn. 34 - Deutsches Weintor).Eine gesundheitsbezogene Angabe liegt immer dann vor, wenn impliziert wird, dass durch den Verzehr des Lebensmittel eine Verbesserung des Gesundheitszustandes stattfindet (EUGH GRUR 2012, 1161 = WRP 2012, 1368 Rdnr. 35 - Deutsches Weintor;… BGH, GRUR 2013, 189 = WRP 2013, 180 Rdnr. 9 - Monsterbacke).
- BGH, 14.11.1996 - I ZR 164/94
Geburtstagswerbung II - Sonderveranstaltung/Sonderangebote
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.10.2014 - 12 O 200/14
Für das Vorhandensein der erforderlichen personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattungen spricht beim Antragsteller, der seit vielen Jahren entsprechend tätig ist und in dieser Zeit stets als entsprechend ausgestattet angesehen worden ist, eine tatsächliche Vermutung (BGH GRUR 1997, 476 - Geburtstagswerbung II). - BGH, 05.12.2012 - I ZR 36/11
Darf "Monsterbacke" "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" sein?
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.10.2014 - 12 O 200/14
Eine gesundheitsbezogene Angabe liegt immer dann vor, wenn impliziert wird, dass durch den Verzehr des Lebensmittel eine Verbesserung des Gesundheitszustandes stattfindet (…EUGH GRUR 2012, 1161 = WRP 2012, 1368 Rdnr. 35 - Deutsches Weintor; BGH, GRUR 2013, 189 = WRP 2013, 180 Rdnr. 9 - Monsterbacke). - OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 20 U 222/11
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines "Collagen-Lift-Drinks" mit …
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.10.2014 - 12 O 200/14
Auch insoweit ist es erforderlich, das allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise zur Wirksamkeit vorgelegt werden (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2013, 06715).
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2018 - 3 L 358/17
Produktbezeichnung eines Nahrungsergänzungsmittels
Etwas anderes mag für Nahrungsergänzungsmittel gelten, die nach den spezifischen Angaben des Produktes "die natürliche Beweglichkeit der Gelenke unterstützend, außerdem entzündungshemmend und schmerzlindernd, sogar den Schmerz beseitigend (als Schmerzkiller) bei rheumatischen Erkrankungen" wirken sollen (hierzu OLG Hamm, Urteil vom 4. Juli 2013 - I-4 U 20/13 -, juris), "zur Vorbeugung bei Gelenkbelastung in Beruf und Sport", "bei morgendlicher Gelenksteifigkeit" helfen und "die Beweglichkeit der Gelenke [...] fördern" sollen (hierzu LG Düsseldorf, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 12 O 200/14 -, juris ). - VG Magdeburg, 28.11.2017 - 1 A 118/16
Produktbezeichnung eines Nahrungsergänzungsmittels; Verwendung einer …
Eine gesundheitsbezogene Angabe liegt jedenfalls immer dann vor, wenn impliziert wird, dass durch den Verzehr des Lebensmittels eine Verbesserung des Gesundheitszustandes stattfindet (LG Düsseldorf, Urt. v. 08.10.2014.- 12 O 200/14 -, juris unter Verweis auf EuGH, Urt. v. 06.09.2012, a. a. O.).