Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 04.07.2012 - 12 O 224/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einbeziehung von Bestimmungen zur Verbindlichkeit von Flugzeiten oder der Änderung von Flugzeiten in Pauschalreiseverträgen
- reise-recht-wiki.de
Unterlassungsanspruch der AGB eines Anbieters von Pauschalreisen im Internet
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einbeziehung von Bestimmungen zur Verbindlichkeit von Flugzeiten oder der Änderung von Flugzeiten in Pauschalreiseverträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Reiseveranstalter dürfen Abflugzeiten nicht einseitig ändern
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Pauschalreisevertrag und die unverbindlichen Flugzeiten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Von Reiseveranstaltern verwendete Klauseln über unverbindliche Flugzeiten sind unwirksam
- taz.de (Pressebericht, 08.12.2012)
Gerichte stärken Fluggastrechte: Chaos beim Abflug
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Reiseveranstalter darf Abflugzeiten nicht einseitig ändern - Verbraucherzentrale Bundesverband klagt erfolgreich gegen TUI, alltours und Schauinsland
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Rechte der Fluggäste gestärkt - Reiseveranstalter darf Abflugzeiten nicht einseitig ändern
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Abflugzeiten sind verbindlich
- blogspot.com (Kurzinformation)
Vorläufige Flugzeiten grundsätzlich verbindlich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unverbindliche Flugzeiten sind unzulässig
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 04.07.2012 - 12 O 224/11
- OLG Düsseldorf, 02.05.2013 - 6 U 123/12
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 02.05.2013 - 6 U 123/12
Formularmäßige Vereinbarung der Berechtigung zur nachträglichen Änderung …
Die Berufung der Beklagten gegen das am 04. Juli 2012 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (12 O 224/11) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Die Beklagte beantragt (sinngemäß), die Klage unter Abänderung des am 04. Juli 2012 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf (12 O 224/11) abzuweisen.