Rechtsprechung
LG Osnabrück, 29.11.2013 - 12 O 2638/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Verfügungsgrund bei öffentlichem Aufruf zur Kündigung des Bankkontos des Verfügungsklägers wegen angeblicher Tierschutzverstöße
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfügungsgrund bei öffentlichem Aufruf zur Kündigung des Bankkontos des Verfügungsklägers wegen angeblicher Tierschutzverstöße
Kurzfassungen/Presse (12)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Antrag wegen Boykottaufrufs des Deutschen Tierschutzbüros abgelehnt
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Antrag wegen Boykottaufrufs des Deutschen Tierschutzbüros abgelehnt
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Boykottaufruf an eine Bank, bestimmte Konten zu kündigen, kann gerichtlich nicht verboten werden
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Boykottaufruf an Bank Konten zu kündigen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Konto der Pelztierzüchter
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Boykottaufrufs des Deutschen Tierschutzbüros rechtens
- lto.de (Kurzinformation)
Meinungsfreiheit - Pelztierzüchter müssen Boykottaufruf hinnehmen
- Jurion (Kurzinformation)
Antrag wegen Boykottaufrufs des Deutschen Tierschutzbüros abgelehnt
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Boykottaufruf wegen angeblicher Tierschutzverstöße per se zulässig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Boykottaufruf wegen angeblicher Tierschutzverstöße per se zulässig
- niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Pelztierzüchter beantragen Unterlassung eines Boykottaufrufs durch Tierschutzbüro
- niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Urteil wg. Boykottaufrufs des Tierschutzbüros wird am 29.11. um 09:00 Uhr verkündet
Sonstiges
- hoecker.eu (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Boykottaufruf von Meinungsfreiheit gedeckt - Tierschutzverein erfolgreich gegen Inkriminierungsversuch durch Pelztierzüchter verteidigt
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 08.10.2007 - 1 BvR 292/02
Verfassungsrecht: Meinungsfreiheit; Boykottaufruf gegen Scientology
Auszug aus LG Osnabrück, 29.11.2013 - 12 O 2638/13
Ein Boykottaufruf gegenüber der Öffentlichkeit und damit auch gegenüber den Kunden der Bank als Teil der Öffentlichkeit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW-RR 2008, 200 [BVerfG 08.10.2007 - 1 BvR 292/02] ) erlaubt, wenn die Motive des Aufrufenden dies rechtfertigen und sich die Maßnahme auf einen Versuch geistiger Einflussnahme ohne Hinzunahme weiterer Machtmittel beschränkt.
Rechtsprechung
LG Osnabrück, 10.12.2013 - 12 O 2638/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Berichtigung des Tatbestands eines Urteils bei einer Unrichtigkeit
- Wolters Kluwer
Berichtigung des Tatbestands eines Urteils bei einer Unrichtigkeit