Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 28.10.2009 - 12 O 328/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Zu den Anforderungen an Stoffbeschreibungen in Nahrungssupplementen nach der Health-Claim-Verordnung
- aufrecht.de
Unlautere Werbung für Medikamente / Nahrungsergänzungsmittel
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Werbung im geschäftlichen Verkehr für Lentinulin(R), Grifolanin(R), Ganodermin(R), Cordicipin(R), Agarikin(R) und ShiiLing(R) - Pilz-Tee durch einen Vertreiber von Nahrungsergänzungsmitteln
- kanzlei.biz
Drin ist, was drauf steht! - Zumindest sollte es das
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Gesundheitsbezogene Angaben von Lebensmitteln müssen wissenschaftlich beweisbar sein
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Health Claims Verordnung - Nachweis für wissenschaftliche Behauptungen muss derjenige führen, der damit wirbt
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)
Health-Claims Verordnung
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 10.11.2011 - 6 U 174/10
Gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel
Soweit die Rechtsprechung darüber hinaus grundsätzlich fordert, dass derjenige, der sich in einem Rechtsstreit auf die fehlende wissenschaftliche Absicherung einer Wirkungsangabe beruft, darzulegen hat, dass die von ihm angegriffenen Wirkungsaussagen in der wissenschaftlichen Diskussion überhaupt umstritten sind (…vgl. BGH Urt. v. 07.03.1991 - I ZR 127/89 - GRUR 1991, 848 - juris-Tz 16 f), kann es darauf für den Anwendungsbereich der Health-Claims-Verordnung aus den Gründen der Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 28.10.2009 (12 O 328/09 Magazindienst 2010, 113 juris-Tz 18) nicht ankommen.