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   LG Düsseldorf, 22.12.2021 - 12 O 34/21   

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https://dejure.org/2021,55166
LG Düsseldorf, 22.12.2021 - 12 O 34/21 (https://dejure.org/2021,55166)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.2021 - 12 O 34/21 (https://dejure.org/2021,55166)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Dezember 2021 - 12 O 34/21 (https://dejure.org/2021,55166)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Strafzinsen sind unzulässig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Strafzinsen-Klausel in Banken-AGB nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam - Verwahrentgelt ist mit wesentlichen Grundlagen der gesetzlichen Regelung unvereinbar

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verwahrentgelte auf Girokonten sind unzulässig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kontogebühr plus Strafzinsen = unzulässig - Banken dürfen für Girokonten mit Kontoführungsgebühr nicht zusätzlich Verwahrentgelt kassieren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwahrentgelt erneut gekippt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verwahrzinsen für gebührenpflichtige Girokonten sind unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksame Bank-AGB: Landgericht Düsseldorf kippt Strafzinsen auf Girokonten mit Kontoführungsgebühr - Verwahrentgelt zusätzlich zu Kontogebühren unvereinbar mit gesetzlichen Regelungen zum Girovertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2022, 368
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Leipzig, 08.07.2021 - 5 O 640/20

    Verwahrentgelte bei Girokonten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.2021 - 12 O 34/21
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Beklagten in Bezug genommenen Urteil des Landgerichts Leipzig (BKR 2021, 499).

    Der dort entschiedene Fall unterschied sich insoweit von dem hier vorliegenden, dass dort neben dem Verwahrentgelt gerade keine Kontoführungsgebühr erhoben worden war (LG Leipzig BKR 2021, 499 Rn. 55).

    Ferner hat die Beklagte auch schon nicht substantiiert dazu vorgetragen, weshalb es für sie einen größeren Aufwand bedeutet, ein Guthaben von mehr als 10.000 EUR zu verwahren als ein geringeres, womit sie mithin das Verwahrentgelt konkret rechtfertigt (vgl. dahingehend auch Anm. von Knops zu LG Leipzig, Urt. v. 8.7.2021 - 05 O 640/20, BKR 2021, 499, 504).

    Die Ansicht des LG Leipzig, wonach kein Kontrollbedürfnis besteht, soweit zusätzlich zu einer womöglich problematischen AGB-Klausel eine Einbeziehung über eine Individualabrede geschieht (BKR 2021, 499 Rn. 49), teilt die Kammer nicht.

  • LG Berlin, 28.10.2021 - 16 O 43/21

    Keine Verwahrentgelte auf Girokonten/Tagesgeldkonten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.2021 - 12 O 34/21
    Das zusätzliche Verlangen eines Entgeltes für die Verwahrung ist als Preisnebenabrede zu qualifizieren (vgl. LG Berlin BeckRS 2021, 34657 Rn. 36 ff.).

    c) Der Auskunftserteilung steht auch nicht Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. d DS-GVO entgegen (vgl. OLG München GRUR-RR 2019, 137; LG Berlin BeckRS 2021, 34657 Rn. 62).

    Daher kann die Auskunft datenschutzrechtlich auch unmittelbar dem Kläger selbst erteilt werden (vgl. LG Berlin BeckRS 2021, 34657 Rn. 63).

  • BGH, 14.12.2017 - I ZR 184/15

    Folgenbeseitigungsanspruch: Versicherer müssen Kunden über fehlerhafte Klauseln

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.2021 - 12 O 34/21
    Der Anspruch steht insbesondere auch dem Kläger als qualifizierter Einrichtung gem. § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG zu, ohne dass es weiterer Voraussetzungen wie der Beeinträchtigung eigener Interessen bedürfte (vgl. BGH GRUR 2018, 423, 429 - Klauselersetzung ).

    Zudem ist die Anwendung des UWG auch nicht durch das UKlaG gesperrt (BGH GRUR 2018, 423, 428 - Klauselersetzung ).

    Denn Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche sind wesensverschieden und verfolgen unterschiedliche Zielrichtungen (BGH GRUR 2018, 423, 425 m.w.N. - Klauselersetzung ).

  • BGH, 18.06.2019 - XI ZR 768/17

    Entgelte für Bareinzahlungen und Barauszahlungen am Bankschalter

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.2021 - 12 O 34/21
    Mit der Klausel soll dem Kunden keine Leistung auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbracht werden, sondern es sollen vielmehr allgemeine Betriebskosten und der Aufwand der Beklagten als Verwenderin zur Erfüllung eigener Pflichten auf den Kunden abgewälzt werden (vgl. zur Kontrollfähigkeit dieser Klauseln BGH BKR 2020, 91 Rn. 23).

    Die Darlehens- und Verwahrungsfunktion des Girokontos ist für den Girovertrag auch nach Inkrafttreten des Zahlungsdiensterechts nach wie vor charakteristisch (vgl. BGH BKR 2020, 91 Rn. 25 f.).

  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 194/06

    Geld-zurück-Garantie II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.2021 - 12 O 34/21
    Die Pauschale ist auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn die Abmahnung nur teilweise berechtigt ist (vgl. BGH GRUR 2009, 1064 Rn. 47 - Geld-zurück-Garantie II ).
  • OLG München, 24.10.2018 - 3 U 1551/17

    Ansprüche aus einem Vertragshändlervertrag: Auskunft über Abnehmer eines Krans

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.2021 - 12 O 34/21
    c) Der Auskunftserteilung steht auch nicht Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. d DS-GVO entgegen (vgl. OLG München GRUR-RR 2019, 137; LG Berlin BeckRS 2021, 34657 Rn. 62).
  • LG Frankfurt/Main, 18.11.2022 - 25 O 228/21

    Klauseln über Verwahrentgelte (sog. "Strafzinsen") unwirksam

    Bei den Klauseln handelt es sich um kontrollfähige Preisnebenabreden (ebenso LG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2021-12 O 34/21 - nach juris).
  • OLG Dresden, 30.03.2023 - 8 U 1389/21

    Verwahrentgelte für Guthaben auf Girokonten

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur vertreten wird, die Aufbewahrung eines Kontokorrentguthabens durch die Bank sei keine (gesonderte) Hauptleistungspflicht der Bank, da der Giroverkehr sachlogisch die Verwahrung voraussetze, weil zumindest für eine kurze Zeit die Bank vor dem Zahlungsvorgang Geld - in ausreichender Höhe - verwahrt haben muss (Schwintowski in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 675f BGB (Stand: 12.05.2022), Rn. 24_2; LG Berlin, Urteil vom 28.10.2021 - 16 O 43/21, juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2021 - 12 O 34/21, juris; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 28.10.2022 - 7 O 566/21, Anlage K 14; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.11.2022 - 2-25 O 228/21, juris), überzeugt dies nicht.

    Die Verwahrung des Guthabens auf dem Girokonto für die Kunden stellt vielmehr eine Hauptleistung der Bank dar (so auch Langner, in: Ellenberger/Bunte, BankR-HdB, 6. Aufl., § 45 Rn. 85; Freitag, ZBB 2018, 269, 272; Beyer, WuB 2022, 357, 358; Homberger, EWiR 2022, 163, 164; Vogel, BKR 2018, 45, 54; Freitag, JZ 2022, 134; Wollgarten/Bohne, BKR 2022, 113, 114; a. A. Strobl, NJW 2021, 881, 884; MüKoHGB/Fest, 4. Aufl., Band 6, N. Einlagengeschäft, Rn. 444; Beyer, WuB 2022, 357, 359).

    (Nur) Soweit die Fruchtziehung durch die Bank höher als der Aufwand für die Verwahrung ausfällt, erhielt der Kunde einen positiven Betrag als Kundenzins (vgl. ausführlicher Langner, in: Ellenberger/Bunte, BankR-HdB, 6. Aufl., § 45 Rn. 85; Vogel, BKR 2018, 45, 53; Freitag, JZ 2022, 132, 133; ähnlich Homberger, EWiR 2022, 163, 164, nach dem die Kreditinstitute in der Vergangenheit lediglich freiwillig auf die separate Bepreisung der Verwahrung verzichtet haben).

  • OLG Düsseldorf, 21.09.2023 - 5 U 4/22
    Dies erscheint dem Senat auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass qualifizierte Einrichtungen wie der Kläger bei lauterkeitsrechtlichen Ansprüchen wie auch solchen nach dem UKlaG oft keine entsprechenden Erkenntnisse haben, für die Bestimmtheit eines Leistungsanspruchs nicht ausreichend (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2021 - 12 O 34/21, Rn. 27/28 mit zustimmender Anmerkung Büscher, WRP 2023, 639 ff., 641; a.A. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.08.2023 - I-20 U 102/22, B.I.2. der Gründe; Urteil vom 30.03.2023 - I-20 U 16/22, Rn. 37; ohne Begründung OLG Dresden, Urteil vom 10.04.2018 - 14 U 82/16).
  • KG, 09.08.2023 - 26 U 129/21

    Zulässigkeit der Erhebung von Verwahrentgelt bei Bankkonten und Kosten für die

    Demgegenüber sieht die landgerichtliche Rechtsprechung (LG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2021 - 12 O 34/21; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 28.10.2022 - 7 O 566/21; LG Frankfurt a. M., Urteil vom 18.11.2022 - 2-25 O 228/21) in der Verwahrung der Einlagen eine Nebenpflicht, welche einer Inhaltskontrolle gem. § 307 Abs. 1, 2 BGB zugänglich ist.
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2023 - 20 U 102/22

    Zulässigkeit und Begründetheit von Rückzahlungsansprüchen zu Unrecht aufgrund

    Während dies teilweise als unproblematisch angesehen wird (so LG Leipzig, Urteil vom 10. Dezember 2015, Az.: 5 O 1239/15, ZIP 2016, 207; OLG Dresden, Urteil vom 10. April 2018, Az.: 14 U 82/16, WRP 2019, 347), führt dies nach anderer Auffassung zur Unzulässigkeit der Klage mangels hinreichender Bestimmtheit (LG Düsseldorf, Urteil vom 23.12.2021, Az.: 12 O 34/21, ZIP 2022, 368; Büscher WRP 2023, 639 Rn. 7 ff.).
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