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   LG Düsseldorf, 24.03.2010 - 12 O 40/09 U   

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https://dejure.org/2010,73747
LG Düsseldorf, 24.03.2010 - 12 O 40/09 U (https://dejure.org/2010,73747)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.03.2010 - 12 O 40/09 U (https://dejure.org/2010,73747)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. März 2010 - 12 O 40/09 U (https://dejure.org/2010,73747)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.03.2010 - 12 O 40/09
    Diese Regelung betrifft nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 2004, 860-Internet-Versteigerung; bestätigt in GRUR 2007, 708-Internet-Versteigerung II) lediglich strafrechtliche Verantwortlichkeit sowie die Schadensersatzhaftung des Diensteanbieters und sagt nichts darüber aus, ob dieser u. a. als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.03.2010 - 12 O 40/09
    Diese Regelung betrifft nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 2004, 860-Internet-Versteigerung; bestätigt in GRUR 2007, 708-Internet-Versteigerung II) lediglich strafrechtliche Verantwortlichkeit sowie die Schadensersatzhaftung des Diensteanbieters und sagt nichts darüber aus, ob dieser u. a. als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2006 - 15 U 21/06

    Keine Störerhaftung des Forenbetreibers

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.03.2010 - 12 O 40/09
    Zu berücksichtigen ist vielmehr, inwieweit es dem als Störer in Anspruch genommenen technisch und wirtschaftlich möglich sowie zumutbar ist, die Gefahren von Rechtsverletzungen zu meiden, welche Vorteile der Diensteanbieter aus seinen Diensten zieht, welche berechtigten Sicherheitserwartungen der betroffene Verkehrspreis hegen darf, inwieweit Risiken vorhersehbar sind und welche Rechtsgutverletzungen drohen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 07. Juni 2006, Az 15 U 21/06, BeckRS 2006 07146).
  • LG Freiburg, 18.08.2010 - 12 O 38/10

    Wettbewerbsverstoß: Getarnte redaktionelle Werbung in einer

    Im Verfahren 12 O 40/09 wurde der Streitwert nach Anhörung der Parteien, soweit erinnerlich aufgrund deren übereinstimmender Erklärung, mit EUR 20 000 angesetzt.
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