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   LG Düsseldorf, 21.09.2011 - 12 O 435/10   

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https://dejure.org/2011,48041
LG Düsseldorf, 21.09.2011 - 12 O 435/10 (https://dejure.org/2011,48041)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.09.2011 - 12 O 435/10 (https://dejure.org/2011,48041)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. September 2011 - 12 O 435/10 (https://dejure.org/2011,48041)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Klausel zum Stornierungrecht bei verspätetem Zahlungseingang in den Reisebedingungen bei der Vermittlung von Reiseleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307
    Wirksamkeit einer Klausel zum Stornierungrecht bei verspätetem Zahlungseingang in den Reisebedingungen bei der Vermittlung von Reiseleistungen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsverpflichtung des Übernehmers - Reisestorno bei Zahlungsverzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Reiserecht: Häufige Reisebüro-Stornierungs-AGB gekippt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Stornierungs-AGB bei Online-Buchung

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Zur Rechtmäßigkeit einer Stornierungs Klausel von einem Online-Reisebüro

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Stornierungs-AGB bei Online-Buchung rechtswidrig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit einer Stornierungs Klausel

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 18.01.1994 - 4 U 125/93

    Vertragsstrafeversprechen als selbstständige eigene Schuld; Übergang von

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.09.2011 - 12 O 435/10
    § 25 Abs. 1 HGB macht hinsichtlich der Art der im Geschäftsbetrieb begründeten Verbindlichkeiten nämlich keine Einschränkungen, erfasst also auch solche, die in einem Unterlassen bestehen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1995, 608).

    Dies gilt selbst dann, wenn die Vertragsstrafenverpflichtung wie hier im Zeitpunkt der Übernahme noch nicht verwirkt war (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1995, 608).

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