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   LG Düsseldorf, 11.03.2015 - 12 O 461/14   

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https://dejure.org/2015,9095
LG Düsseldorf, 11.03.2015 - 12 O 461/14 (https://dejure.org/2015,9095)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.03.2015 - 12 O 461/14 (https://dejure.org/2015,9095)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. März 2015 - 12 O 461/14 (https://dejure.org/2015,9095)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertrieb und Verkauf von nostalgischen Werbeprodukten (hier: Blechkarten) übers Internet hinsichtlich wettbewerbswidrigen Verhaltens

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Zum Rechtsmissbrauch bei gesonderter Verfolgung von Verstößen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zu Mehrfachabmahnungen ohne sachlichen Grund

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen missbräuchlicher Mehrfachabmahnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen missbräuchlicher Mehrfachabmahnung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Onlinehändler 7-mal abgemahnt: Rechtsmissbrauch bejaht

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchliche Abmahnung

  • wettbewerb.law (Kurzinformation)

Besprechungen u.ä.

  • ra-staemmler.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mehrere Abmahnungen in nur wenigen Tagen können rechtsmißbräuchlich sein

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2013 - 20 U 157/12
    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.03.2015 - 12 O 461/14
    Ausreichend ist, dass die sachfremden Ziele überwiegen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2013 - I-20 U 157/12, 20 U 157/12 -, Rn. 19, juris).

    Auch die getrennte Verfolgung unterschiedlicher Streitgegenstände ist geeignet, den Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens zu begründen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2013 - I-20 U 157/12, 20 U 157/12 -, Rn. 19, juris).

    Der vorliegende Fall liegt insoweit anders, als dass alles, was vom Unterlassungsgläubiger ohne Nachteile in einem Verfahren geltend gemacht werden kann, zusammenzufassen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2013 - I-20 U 157/12, 20 U 157/12 -, Rn. 19, juris).

  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.03.2015 - 12 O 461/14
    Missbräuchlich kann sich ein Gläubiger verhalten, wenn er bei einem einheitlichen Wettbewerbsverstoß getrennte Verfahren anstrengt und dadurch die Kostenlast erheblich erhöht, obwohl eine Inanspruchnahme in einem Verfahren für ihn mit keinerlei Nachteilen verbunden ist (BGH, GRUR 2006, 243 Rn. 16 - MEGA SALE).

    Erst wenn in ausreichendem Umfang Indizien vorgetragen sind, die für eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruches sprechen, obliegt es sodann dem Anspruchsteller, diese Umstände zu widerlegen (BGH, GRUR 2006, 243 - MEGA-Sale; OLG Hamm, Urteil vom 14. August 2014 - 4 U 46/14 -, Rn. 39, juris).

  • OLG Hamm, 14.08.2014 - 4 U 46/14

    Anforderungen an die Kennzeichnung von Stereo-Kopfhörern

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.03.2015 - 12 O 461/14
    Erst wenn in ausreichendem Umfang Indizien vorgetragen sind, die für eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruches sprechen, obliegt es sodann dem Anspruchsteller, diese Umstände zu widerlegen (BGH, GRUR 2006, 243 - MEGA-Sale; OLG Hamm, Urteil vom 14. August 2014 - 4 U 46/14 -, Rn. 39, juris).

    Der Umstand, dass die Antragstellerin bereits in größerem Umfang Abmahnungen ausgesprochen hat, ist für sich genommen nicht geeignet, einen Missbrauch zu belegen (vgl. BGH, GRUR 2012, 286 - Falsche Suchrubrik; OLG Hamm, Urteil vom 14.08.2014 - 4 U 46/14 -, Rn. 40, juris; Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 8 Rz. 4.12).

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.03.2015 - 12 O 461/14
    Das Rechtschutzbedürfnis bzgl. der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs fehlt und damit ist der Antrag als unzulässig zurückzuweisen, wenn die Voraussetzungen des § 8 Abs. 4 UWG vorliegen (vgl. BGH, GRUR 2002, 357, 359/360 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).
  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 42/10

    Falsche Suchrubrik

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.03.2015 - 12 O 461/14
    Der Umstand, dass die Antragstellerin bereits in größerem Umfang Abmahnungen ausgesprochen hat, ist für sich genommen nicht geeignet, einen Missbrauch zu belegen (vgl. BGH, GRUR 2012, 286 - Falsche Suchrubrik; OLG Hamm, Urteil vom 14.08.2014 - 4 U 46/14 -, Rn. 40, juris; Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 8 Rz. 4.12).
  • OLG München, 12.05.2005 - 29 U 4737/04
    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.03.2015 - 12 O 461/14
    Denn die Abmahnbefugnis des verletzten Markeninhabers folgt anders als die Abmahnbefugnis im Recht des unlauteren Wettbewerbs aus einem durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten subjektiven Ausschließlichkeitsrecht (OLG München, Urteil vom 12.05.2005 - 29 U 4737/04 -, Rn. 62, juris).
  • BGH, 26.02.2014 - I ZR 120/09

    Unterlassungsklage bei Wettbewerbsverstoß durch ausländische

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.03.2015 - 12 O 461/14
    Ein Grund für die Erhebung gesonderter Klagen kann sich daraus ergeben, dass sich die Rechtsdurchsetzung in der einen Hinsicht anders - und insbesondere zeitaufwendiger - gestalten kann als in der anderen Hinsicht und daher bei Erhebung einer einheitlichen Klage die - gerade bei in die Zukunft gerichteten Unterlassungsansprüchen relevante - Gefahr besteht, dass ein an sich ohne viel Aufwand durchsetzbarer Anspruch zunächst nicht ausgeurteilt wird (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2014 - I ZR 120/09 -, Rn. 10, juris).
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