Rechtsprechung
LG München I, 26.09.2013 - 12 O 5413/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
AGB-Klausel in Reiseverträgen, die erheblichen Aufschlag bei Namensänderung vorsieht, ist unzulässig
- kanzlei.biz
Klausel über Mehrkosten von bis zu 100% bei Namensänderung in Reisevertrags-AGB benachteiligt Kunden unangemessen
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)
Reiseveranstalter darf für Namensänderung keine willkürlichen Kosten berechnen
- reise-recht-wiki.de
Namensänderungskosten sind eine unangemessene Benachteiligung
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Allgemeine Reisebedingungen / Namensänderungen
- Verbraucherzentrale Bundesverband
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
AGB-Kausel "Mehrkosten von 100% bei Namensänderung" in AGB eines Reiseveranstalters wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Überzogene Gebühren bei Namensänderungen
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Aufschlag zum Reisepreis bei Namensänderung per AGB ist unzulässig!
- derwesten.de (Pressemeldung, 17.10.2013)
Umbuchungen: Landgericht verbietet übertriebene Kosten für Namensänderung bei Reisen
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Reiseveranstalter darf für Namensänderung keine willkürlichen Kosten berechnen -
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Gericht untersagt überzogene Kosten für Namensänderung bei Reisen - Veranstalter dürfen nur tatsächliche Mehrkosten verlangen
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Reiseveranstalter darf nur tatsächliche Mehrkosten fordern
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Reiserecht: Was dürfen Reiseunternehmer verlangen, wenn eine Ersatzperson die Reise antritt?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Reiserecht: Was dürfen Reiseunternehmer verlangen, wenn eine Ersatzperson die Reise antritt?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Reisende nicht verpflichtet generell Mehrkosten einer Namensänderung zu tragen - Unangemessene Benachteiligung der Verbraucher liegt vor
Sonstiges
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Reiseveranstalter darf für Namensänderung keine willkürlichen Kosten berechnen
Verfahrensgang
- LG München I, 25.09.2013 - 12 O 5413/13
- LG München I, 26.09.2013 - 12 O 5413/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.02.2009 - VIII ZR 32/08
Von einem Verbraucherverband beanstandete Hinweise im Katalog eines …
Auszug aus LG München I, 26.09.2013 - 12 O 5413/13
Eine Vertragsbedingung liegt vor, wenn eine verwendete Klausel nach ihrem objektiven Wortlaut bei dem Durchschnittskunden als Empfänger den Eindruck hervorruft, es solle damit der Inhalt eines vertraglichen oder vorvertraglichen Rechtsverhältnisses bestimmt werden und vertragliche Rechte und Pflichten begründet werden (Palandt/Grüneberg, BGB, § 305 Rn. 4, BGH NJW 2009, 1337 ff).
- LG Rostock, 09.10.2020 - 1 O 259/20
Kreuzfahrt - Rückzahlung Reisepreis
Dies gilt umso mehr, als es nicht um eine Vertragsübertragung, sondern nur um eine Korrektur der Vornamensreihenfolge eines Reisenden geht (ebenso zum alten Recht LG München I, Schlussurteil v. 26.9.2013 - 12 O 5413/13, BeckRS 2014, 4019, beck-online). - AG Leipzig, 23.02.2016 - 115 C 1517/15 Die Klausel verstößt daher gegen § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB (LG München I, Urteil vom 26.09.2013, Az.: 12 O 5413/13).
Rechtsprechung
LG München I, 25.09.2013 - 12 O 5413/13 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Namensänderungen auf Reisetickets dürfen nicht zu viel kosten
Verfahrensgang
- LG München I, 25.09.2013 - 12 O 5413/13
- LG München I, 26.09.2013 - 12 O 5413/13