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   LG Münster, 06.09.2010 - 012 O 614/09   

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https://dejure.org/2010,29350
LG Münster, 06.09.2010 - 012 O 614/09 (https://dejure.org/2010,29350)
LG Münster, Entscheidung vom 06.09.2010 - 012 O 614/09 (https://dejure.org/2010,29350)
LG Münster, Entscheidung vom 06. September 2010 - 012 O 614/09 (https://dejure.org/2010,29350)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Es besteht keine Haftung für Schmerzensgeld und Verdienstausfall eines Lagermitarbeiters gegenüber einem Kraftfahrer für i.R.d. Vornahme betrieblicher Schäden in einer gemeinsamen Betriebsstätte erlittener Schäden; Haftung für Schmerzensgeld und Verdienstausfall eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Es besteht keine Haftung für Schmerzensgeld und Verdienstausfall eines Lagermitarbeiters gegenüber einem Kraftfahrer für i.R.d. Vornahme betrieblicher Schäden in einer gemeinsamen Betriebsstätte erlittener Schäden; Haftung für Schmerzensgeld und Verdienstausfall eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 24.05.2002 - 10 U 253/01

    Haftungsbeschränkung zulasten eines bei einem koordinierten Abladevorgang

    Auszug aus LG Münster, 06.09.2010 - 12 O 614/09
    Der von dem Kläger und dem Beklagten zu 1) verfolgte gemeinsame Zweck, den gleichen LKW zu beladen, ist ausreichend, um eine entsprechende Verbindung zwischen den Tätigkeiten zu begründen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.05.2002, 10 U 253/01).
  • BGH, 11.12.1984 - VI ZR 218/83

    Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erfolgsaussichten eines einzulegenden

    Auszug aus LG Münster, 06.09.2010 - 12 O 614/09
    Denn nach der Verkehrssicherungspflicht sind nur solche Vorkehrungen geschuldet, die nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs erforderlich sind (BGH NJW 1985, 1076).
  • BGH, 17.10.2000 - VI ZR 67/00

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus LG Münster, 06.09.2010 - 12 O 614/09
    Es ist hierfür nicht erforderlich, dass zwischen den Beteiligten eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit getroffen worden ist (BGH NJW 2001, 443).
  • BGH, 17.06.2008 - VI ZR 257/06

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus LG Münster, 06.09.2010 - 12 O 614/09
    Dass es sich um einen Arbeitsunfall im Sinne des § 108 SGB VII gehandelt hat und der Kläger und der Beklagte zu 1) damit Versicherte im Sinne der Vorschriften des SGB VII sind, hat die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung mit Schreiben vom 17.06.2008 verbindlich festgestellt (vgl. BGH NJW 2008, 2916).
  • BGH, 22.01.2008 - VI ZR 17/07

    Tätigkeit eines Bauarbeiters und eines mit der Sicherung der Arbeiten

    Auszug aus LG Münster, 06.09.2010 - 12 O 614/09
    Entscheidend ist, dass es sich nicht lediglich um beziehungslos nebeneinander stehende, rein zufällig aufeinander treffende Tätigkeiten handelt, sondern die Tätigkeiten faktisch aufeinander bezogen oder miteinander verknüpft sind (BGH a. a. O.; BGH NZA 2005, 643; BGH NJW 2008, 2116).
  • BGH, 11.11.2003 - VI ZR 13/03

    Haftung des nicht auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätigen Unternehmers für

    Auszug aus LG Münster, 06.09.2010 - 12 O 614/09
    Aufgrund dessen ist die Haftung des Unternehmers auf die Fälle beschränkt, in denen diesen nicht nur eine Haftung wegen vermuteten Auswahl- oder Überwachungsverschuldens gemäß § 831 BGB, sondern eine eigene Verantwortlichkeit zur Schadensverhütung, etwa wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten oder Organisationsverschulden trifft (BGH, Urteil vom 11.11.2003, VI ZR 13/03).
  • BGH, 14.09.2004 - VI ZR 32/04

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte; Voraussetzungen der

    Auszug aus LG Münster, 06.09.2010 - 12 O 614/09
    Entscheidend ist, dass es sich nicht lediglich um beziehungslos nebeneinander stehende, rein zufällig aufeinander treffende Tätigkeiten handelt, sondern die Tätigkeiten faktisch aufeinander bezogen oder miteinander verknüpft sind (BGH a. a. O.; BGH NZA 2005, 643; BGH NJW 2008, 2116).
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