Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 24.07.2006 - 12 O 66/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- markenmagazin:recht
Werbung mit unverständlichen Fachbegriffen
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- aufrecht.de
Heilpraktiker darf nicht mit unverständlichen Fachbegriffen werben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Werbung eines Heilpraktikers mit den Begriffen "Osteopathie", Chirotherapie" und "Dunkelfelddiagnose", "T.C.M.", "vegetativ", "B.F.D.", "bioelektrische Funktionsanalyse", "Kirlianphotographie", "Dunkelfeld-Mikroskopie", "Miasmatik", "craniosacrale", "Tuina", "Qi Gong", ...
- info-it-recht.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Werbung muss verständlich sein: Vorsicht mit unklaren Fachbegriffen!
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Werbung mit unverständlichen medizinischen Fachbegriffen wettbewerbswidirg
Besprechungen u.ä.
- heilmittelwerberecht-aktuell.de (Entscheidungsbesprechung)
Werbeverbot wegen fachsprachlicher Bezeichnung
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88
"Antwortpflicht des Abgemahnten"
Auszug aus LG Düsseldorf, 24.07.2006 - 12 O 66/05
Nach allgemeiner Meinung gibt der Verletzer Veranlassung zur Erhebung der Klage bzw. zur Beantragung einer einstweiligen Verfügung regelmäßig erst dann, wenn er auf eine Abmahnung nicht oder negativ reagiert (OLG Düsseldorf OLGR 2001, 460 f.; vgl. BGH NJW 1990, 1905).
- OVG Hamburg, 19.04.2013 - 1 Bf 217/10
Beamter; Dienstunfähigkeit; Betrachtung der gesamten Konstitution des …
Am 28. Februar 2005 erhob der Kläger vor dem Landgericht Saarbrücken Klage auf Zahlung einer Zusatzunfallversicherung wegen andauernder Erwerbsunfähigkeit gegen seine Unfallversicherung, die Cosmos Lebensversicherung (12 O 66/05; im Berufungsverfahren Saarländisches Oberlandesgericht, 5 U 227/08-26).Es kann dahinstehen, ob die Klage bereits mangels Klagebefugnis unzulässig ist, weil der Kläger bisher nicht nur keine Tatsachen vorgetragen hat, die es denkbar erscheinen lassen, dass seine Versetzung in den Ruhestand rechtswidrig sein könnte, sondern im Gegenteil sowohl im verwaltungsrechtlichen als auch in den parallelen zivilrechtlichen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg (320 O 19/07) bzw. dem Landgericht Saarbrücken (12 O 66/05) und dem Saarländischen Oberlandesgericht (5 U 227/08-26) durchgehend vorgetragen und unter Beweis gestellt hat, dass er vollkommen erwerbsunfähig sei (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.1.2010, 5 B 21/09, juris).
- LG Düsseldorf, 16.10.2013 - 12 O 348/12
Unterlassung der Bewerbung von Praxisleistungen eines Physiotherapeuten unter der …
Bei der Verwendung der Begriffe "PNF", "Cranio-mandisula", "craniosacrale Therapie" sowie "McKenzie" ohne weitere Erläuterung handelt es sich um einen Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Nr. 6 HWG a.F. Die Kammer kann dies aus eigener Sachkunde beurteilen, da auch ihre Mitglieder zu dem angesprochenen Personenkreis gehören und in der Lage sind, die erforderliche Parallelwertung in der Laiensphäre vorzunehmen (Kammerurteil vom 24.07.2006, Az. 12 O 66/05).