Rechtsprechung
LG Freiburg, 17.01.2011 - 12 O 78/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ein in Verlagsprodukten veranstaltetes Preisrätsel kann bei Verbindung mit einer verdeckten Produktwerbung einen Fall von Schleichwerbung darstellen; Voraussetzungen für das Vorliegen von Schleichwerbung bei Veranstaltung eines Preisrätsels zwecks besseren Absatzes des ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 4 Nr. 3, 11; LPG § 10
Ein in Verlagsprodukten veranstaltetes Preisrätsel kann bei Verbindung mit einer verdeckten Produktwerbung einen Fall von Schleichwerbung darstellen; Voraussetzungen für das Vorliegen von Schleichwerbung bei Veranstaltung eines Preisrätsels zwecks besseren Absatzes des ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schleichwerbung durch Preisrätsel
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Auch bei Preisrätsel muss Fremdwerbung erkennbar sein
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Fremdwerbung muss in Preisrätsel als Werbung erkennbar sein
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Fremdwerbung muss in Preisrätsel als Werbung erkennbar sein
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.10.1997 - I ZR 123/95
Auto '94 - Getarnte Werbung
Auszug aus LG Freiburg, 17.01.2011 - 12 O 78/10
Von Bedeutung kann in diesem Rahmen auch der Umstand sein, dass der als redaktioneller Beitrag erscheinenden Text nicht von der Presse, sondern vom Hersteller des darin beschriebenen Produkts verfasst worden ist (vgl. BGH GRUR 1998, 481 - Auto "94). - BGH, 07.07.1994 - I ZR 162/92
Preisrätselgewinnauslobung II - Getarnte Werbung
Auszug aus LG Freiburg, 17.01.2011 - 12 O 78/10
In den Grenzen des normalen und seriöserweise Üblichen gehört sie zum Anreiz für die Beteiligung am Rätselspiel und der davon erhofften Werbewirkung für den Absatz der Zeitschrift, was der Verkehr im allgemeinen auch erkennen wird (BGH GRUR 1994, 823 - Preisrätselgewinnauslobung II). - BGH, 19.02.1998 - I ZR 120/95
AZUBI '94 - Getarnte Werbung
Auszug aus LG Freiburg, 17.01.2011 - 12 O 78/10
Deshalb bedarf es bei Fallgestaltungen solcher Art, bei denen keine Vermutung für das Vorliegen einer Wettbewerbsförderungsabsicht der Presse besteht, der Feststellung konkreter Umstände, wonach neben der Wahrnehmung der publizistischen Aufgabe die Absicht des Presseorgans, fremden Wettbewerb zu fördern, eine größere als nur eine notwendigerweise begleitende Rolle gespielt hat (BGH WRP 1998, 595 - AZUBI '94).
- BGH, 31.10.2012 - I ZR 205/11
Preisrätselgewinnauslobung V
Das Landgericht hat die Unterlassungsklage lediglich in Bezug auf drei Veröffentlichungen für begründet erachtet und sie im Übrigen abgewiesen (dazu Kloth, LG Freiburg, GRUR-Prax 2011, 480).