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   OVG Niedersachsen, 09.06.2010 - 12 OA 336/09   

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https://dejure.org/2010,23228
OVG Niedersachsen, 09.06.2010 - 12 OA 336/09 (https://dejure.org/2010,23228)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.06.2010 - 12 OA 336/09 (https://dejure.org/2010,23228)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - 12 OA 336/09 (https://dejure.org/2010,23228)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Streitwertbemessung: Vorläufiger Rechtschutz gegen eine Fahrtenbuchauflage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 52 Abs. 1 GKG; § 53 Abs. 2 Nr. 2 GKG
    Halbierung eines anhand des Streitwertkatalogs bemessenen Interesses an der Aufhebung einer Fahrtenbuchauflage aufgrund der Durchführung lediglich eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 52 Abs. 1; GKG § 53 Abs. 2 Nr. 2
    Halbierung eines anhand des Streitwertkatalogs bemessenen Interesses an der Aufhebung einer Fahrtenbuchauflage aufgrund der Durchführung lediglich eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Halbierung eines anhand des Streitwertkatalogs bemessenen Interesses an der Aufhebung einer Fahrtenbuchauflage aufgrund der Durchführung lediglich eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2009 - 10 S 3350/08

    Fahrtenbuchauflage, sofortige Vollziehung; Streitwert bei Verfahren auf Gewährung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.06.2010 - 12 OA 336/09
    Soweit die Beschwerdeführer meinen, wegen einer Vorwegnahme der Hauptsache komme eine Halbierung nicht in Betracht, und insoweit auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 9.2.2009 (- 10 S 3350/08 -, NZV 2009, 413) hinweisen, folgt der Senat dem ebenso wenig wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, der in neuerer Zeit eine Halbierung selbst bei einer 6-monatigen Fahrtenbuchauflage vorgenommen hat (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 1.7.2009 - 11 CS 09.1177 -, juris) .
  • VGH Bayern, 01.07.2009 - 11 CS 09.1177

    Einstweiliger Rechtsschutz - Fahrtenbuchauflage - Aufzeichnungsobliegenheit für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.06.2010 - 12 OA 336/09
    Soweit die Beschwerdeführer meinen, wegen einer Vorwegnahme der Hauptsache komme eine Halbierung nicht in Betracht, und insoweit auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 9.2.2009 (- 10 S 3350/08 -, NZV 2009, 413) hinweisen, folgt der Senat dem ebenso wenig wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, der in neuerer Zeit eine Halbierung selbst bei einer 6-monatigen Fahrtenbuchauflage vorgenommen hat (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 1.7.2009 - 11 CS 09.1177 -, juris) .
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2013 - 3 M 727/12

    Zum Streitwert bei Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge

    Dieser Betrag ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu halbieren (so auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.06.2010 - 12 OA 336/09 -, juris; OVG Münster, Beschl. v. 05.05.2011 - 8 B 453/11 -, juris, a. A. VGH Mannheim, Beschl. v. 09.02.2009 - 10 S 3350/08 -, juris: keine Halbierung, da regelmäßig Vorwegnahme der Hauptsache); mithin ist ein Betrag von 219.600,- ? festzusetzen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 7 E 10653/22

    Streitwertfestsetzung bei Anordnung einer Fahrtenbuchauflage für mehrere

    Der Auffassung, dass bei Fahrtenbuchauflagen der Wert der Hauptsache in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entgegen der Regel in Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs nicht zu halbieren sei (vgl. VGH BW, Beschlüsse vom 9. Februar 2009 - 10 S 3350/08 -, juris, Rn. 6 und vom 14. Januar 2014 - 10 S 2438/13 -, juris, Rn. 13) folgt der Senat nicht, da dies auch mit Blick auf eine teilweise Vorwegnahme der Hauptsache durch die Eilentscheidung nicht geboten erscheint (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 9. Juni 2010 - 12 OA 336/09 -, juris, Rn. 2 ff.; im Ergebnis ebenso: OVG NRW, Beschluss vom 5. Mai 2011 - 8 B 453/11 -, juris, Rn. 26; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 3 M 727/12 -, NVwZ-RR 2013, 663; BayVGH, Beschluss vom 26. Oktober 2001 - 11 ZS 01.2008 -, juris, Rn. 13).
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