Rechtsprechung
LG Aurich, 11.08.2011 - 12 Qs 113/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Befriedungsgebühr, Strafverfahren, Einstellung, Abgabe an die Verwaltungsbehörde
- Burhoff online
Grundgebühr, Verfahrensgebühr, Abgeltungsbereich
- Burhoff online
Grundgebühr, Verfahrensgebühr, Abgeltungsbereich
- Burhoff online
Befriedungsgebühr, Abgabe an die Verwaltungsbehörd, Grundgebühr, Abgeltungsbereich
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Nr. 4100 VV RVG; Nr. 4141 VV RVG; § 43 OWiG
Verfahrensgebühr bei über die Grundgebühr hinausgehende Tätigkeiten; Einstellung des Strafverfahrens und Abgabe an die Verwaltungsbehörde zwecks Einleitung eines Bußgeldverfahrens als Hindernis für die Entstehung einer zusätzlichen Gebühr - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgebühr bei über die Grundgebühr hinausgehende Tätigkeiten; Einstellung des Strafverfahrens und Abgabe an die Verwaltungsbehörde zwecks Einleitung eines Bußgeldverfahrens als Hindernis für die Entstehung einer zusätzlichen Gebühr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG Nr. 4100 VV; RVG Nr. 4141 VV; OWiG § 43
Verfahrensgebühr bei über die Grundgebühr hinausgehende Tätigkeiten; Einstellung des Strafverfahrens und Abgabe an die Verwaltungsbehörde zwecks Einleitung eines Bußgeldverfahrens als Hindernis für die Entstehung einer zusätzlichen Gebühr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)
Anwaltsfreundlich, aber falsch (?)
Verfahrensgang
- AG Norden, 11.04.2011 - 18 OWi 395/10
- AG Norden, 11.04.2011 - 8c OWi 395/10
- LG Aurich, 11.08.2011 - 12 Qs 113/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.09.2008 - IX ZR 174/07
Voraussetzungen der Erledigungsgebühr
Auszug aus LG Aurich, 11.08.2011 - 12 Qs 113/11
Zudem hat der Verteidiger durch seine für den Mandanten abgegebene Einlassung eine zur Förderung der Einstellung geeigneten Tätigkeit erbracht (vgl. Burhoff , in: Gerold/Schmidt, RVG , Nr. 4141 VV Randziffer 6 unter Hinweis auf BGH DAR 2009, Seite 56). - LG Osnabrück, 28.08.2006 - 2 Qs 69/06
Auszug aus LG Aurich, 11.08.2011 - 12 Qs 113/11
Die von der Bezirksrevisorin in ihrer Stellungnahme in Ansatz gebrachte Entscheidung des Landgerichts Osnabrück (Beschluss vom 28.08.2006, 2 Qs 69/06) steht dem nicht entgegen, da der dieser Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt eine völlig andere Konstellation betraf: Dort hatte sich der Verteidiger gerade noch nicht zur Sache eingelassen, sondern lediglich Akteneinsicht beantragt.