Rechtsprechung
LG Nürnberg-Fürth, 13.12.2019 - 12 Qs 33/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,44150) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- BAYERN | RECHT
RVG § 15; StPO § 141
Entstehung einer Verfahrensgebühr für den Pflichtverteidiger im Verfahren der nachträglichen Gesamtstrafenbildung - Burhoff online
Gesamtstrafenverfahren, Pflichtverteidiger, gesetzliche Gebühren
- rewis.io
Entstehung einer Verfahrensgebühr für den Pflichtverteidiger im Verfahren der nachträglichen Gesamtstrafenbildung
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 07.06.2019 - 44 Ds 808 Js 8905/17
- LG Nürnberg-Fürth, 13.12.2019 - 12 Qs 33/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Bamberg, 11.06.2019 - 1 Ws 265/19
Pflichtverteidigervergütung für nachträgliche Gesamtstrafenbildung
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.12.2019 - 12 Qs 33/19
Entgegen ihrer noch im aufgehobenen Beschtuss vom 28.08.2019 vertretenen Ansicht und entgegen den Ausführungen des Bezirksrevisors beim Amtsgericht Nürnberg vom 1.03.2019 und 1.04.2019 und der Begründung des Amtsgerichts Nürnberg in seinem Beschluss vom 07.06.2019 folgt die Kammer nun der vom OLG Bamberg im Beschluss vom 11.06.2019 - 1 Ws 265/19 und der bereits früher vom OLG Brandenburg vertretenen Ansicht, dass die Bestellung des Pflichtverteidigers nach § 141 StPO auch im Verfahren über die nachträgliche Gesamtstrafenbildung fortwirkt und ihm daher für dieses Verfahren eine Verfahrensgebühr nach Nr. 4204 RVG-VV zusteht.