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   LG Nürnberg-Fürth, 24.06.2021 - 12 Qs 39/21   

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https://dejure.org/2021,18673
LG Nürnberg-Fürth, 24.06.2021 - 12 Qs 39/21 (https://dejure.org/2021,18673)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 24.06.2021 - 12 Qs 39/21 (https://dejure.org/2021,18673)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 24. Juni 2021 - 12 Qs 39/21 (https://dejure.org/2021,18673)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nachfragepflicht eines Gerichtes bei Auslegungszweifeln bzgl. einer Rechtsmitteleinlegung

  • rewis.io

    Beschwerde, Auslegung, Rechtsmittel, Strafbefehl, Schreibweise, Form, Beschuldigte, Zweifel, Vorlage, Ratenzahlung, Vereinbarung, Rechtsmitteleinlegung, Beistand, Hinweis, sofortige Beschwerde, gerichtliche Entscheidung, sofortigen Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Die nicht eindeutige (Rechtsmittel)Erklärung - Dann muss das Gericht nachfragen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zweifel zum Vorliegen des Willens zur Einlegung eines Rechtsmittels muss durch Nachfrage geklärt werden - Zweifel aufgrund fehlender Verwendung des Worts "Beschwerde", Rechtsunkundigkeit und mangelnder Sprachkenntnisse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bamberg, 08.09.2016 - 3 OLG 7 Ss 78/16

    Zweideutiger Anfechtungswille bei vorbehaltener Revision

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.06.2021 - 12 Qs 39/21
    Das Rechtsmittel muss von einem unzweideutigen Anfechtungswillen getragen sein (OLG Bamberg, Beschluss vom 8. September 2016 - 3 OLG 7 Ss 78/16, juris Rn. 4).
  • BGH, 12.12.1951 - 3 StR 691/51
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.06.2021 - 12 Qs 39/21
    Bleibt auch nach der durchzuführenden Auslegung der Erklärung der Anfechtungswille unklar, ist der verbleibende Zweifel durch eine Nachfrage zu klären (zutreffend Hoch in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 4. Aufl., § 300 Rn. 4 unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1951 - 3 StR 691/51, BGHSt 2, 63, 67).
  • LG Hechingen, 28.03.2022 - 3 Qs 7/22

    Beschwerde, Anfechtungswille

    Ein Anfechtungswille wird indes nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass die sprachliche Form der abgegebenen Erklärung ihrerseits missverständlich oder uneindeutig ist (LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 24. Juni 2021 - 12 Qs 39/21, BeckRS 2021, 15647).
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