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   BSG, 27.01.1977 - 12 RAr 83/76   

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BSG, 27.01.1977 - 12 RAr 83/76 (https://dejure.org/1977,1910)
BSG, Entscheidung vom 27.01.1977 - 12 RAr 83/76 (https://dejure.org/1977,1910)
BSG, Entscheidung vom 27. Januar 1977 - 12 RAr 83/76 (https://dejure.org/1977,1910)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausländischer Arbeitsloser - Keine Arbeitserlaubnis - Verfügbarkeit - Arbeitnehmer - Härtefall - Besondere persönliche Verhältnisse - Dauer des Arbeitsverhältnisses - Verlängerung der Arbeitserlaubnis - Versagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 43, 153
  • NJW 1978, 1125
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 22.09.1976 - 7 RAr 142/74

    Zur Ermessensentscheidung der BA in der Frage, ob ein Beruf, der in AFG § 40 Abs.

    Auszug aus BSG, 27.01.1977 - 12 RAr 83/76
    Eine solche Stellung hat die BA im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Entscheidungen (BSGE 138, 138; 39, 189; 40, 1 und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des 7. Senats des BSG vom 22. September 1976 - 7 RAr 142/74 -).
  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62

    Beamtenrechtliche Beurteilung

    Auszug aus BSG, 27.01.1977 - 12 RAr 83/76
    Eine solche Beurteilungsermächtigung kann überhaupt nur dann angenommen werden, wenn die entscheidende Stelle aufgrund persönlichen Eindrucks, besonderer Erfahrungen und Sachkunde für die Beurteilung außerrechtlicher Gesichtspunkte in erster Linie berufen erscheint, verbindliche Qualifikationen vorzunehmen (vgl. Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht 1, 9. Aufl., § 31 I c 4 - S. 192 ff mit weiteren Nachweisen; Kellner, NJW 1966, 857, 859; Ossenbühl, DÖV 1972, 401, 404; auch BVerwGE 21, 127, 130; 39, 197, 204).
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

    Auszug aus BSG, 27.01.1977 - 12 RAr 83/76
    Eine solche Beurteilungsermächtigung kann überhaupt nur dann angenommen werden, wenn die entscheidende Stelle aufgrund persönlichen Eindrucks, besonderer Erfahrungen und Sachkunde für die Beurteilung außerrechtlicher Gesichtspunkte in erster Linie berufen erscheint, verbindliche Qualifikationen vorzunehmen (vgl. Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht 1, 9. Aufl., § 31 I c 4 - S. 192 ff mit weiteren Nachweisen; Kellner, NJW 1966, 857, 859; Ossenbühl, DÖV 1972, 401, 404; auch BVerwGE 21, 127, 130; 39, 197, 204).
  • BSG, 26.09.1972 - 5 RKnU 21/70
    Auszug aus BSG, 27.01.1977 - 12 RAr 83/76
    Wegen der stets zu berücksichtigenden besonderen Funktion der einzelnen Vorschriften brauchte der erkennende Senat sich auch nicht mit Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) auseinanderzusetzen, die zu anderen - wenn teilweise auch im Wortlaut ähnlichen - "Härte"-Regelungen ergangen sind (vgl. BSGE 34, 269 = SozR Nr. 1 zu § 602 RVO; BSG SozR Nrn. 2 und 9 zu § 89 BVG; BSG, Urteil vom 7. Dezember 1965 - 10 RV 291/64 - BVBl 1966, 86; BSG, Urteil vom 19. Dezember 1967 - 8 RV 509/65 - VersorgB 1968, 49; BSG, Urteil vom 20. August 1970 - 1 RA 235/69 - SozEntsch VI § 140 AVG nF Nr. 5; ferner BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 1972 - Buchholz, 436.0 § 91 Nr. 4; OVG Hamburg FamRZ 1976, 475).
  • BSG, 07.12.1965 - 10 RV 291/64
    Auszug aus BSG, 27.01.1977 - 12 RAr 83/76
    Wegen der stets zu berücksichtigenden besonderen Funktion der einzelnen Vorschriften brauchte der erkennende Senat sich auch nicht mit Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) auseinanderzusetzen, die zu anderen - wenn teilweise auch im Wortlaut ähnlichen - "Härte"-Regelungen ergangen sind (vgl. BSGE 34, 269 = SozR Nr. 1 zu § 602 RVO; BSG SozR Nrn. 2 und 9 zu § 89 BVG; BSG, Urteil vom 7. Dezember 1965 - 10 RV 291/64 - BVBl 1966, 86; BSG, Urteil vom 19. Dezember 1967 - 8 RV 509/65 - VersorgB 1968, 49; BSG, Urteil vom 20. August 1970 - 1 RA 235/69 - SozEntsch VI § 140 AVG nF Nr. 5; ferner BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 1972 - Buchholz, 436.0 § 91 Nr. 4; OVG Hamburg FamRZ 1976, 475).
  • BSG, 20.08.1970 - 1 RA 235/69
    Auszug aus BSG, 27.01.1977 - 12 RAr 83/76
    Wegen der stets zu berücksichtigenden besonderen Funktion der einzelnen Vorschriften brauchte der erkennende Senat sich auch nicht mit Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) auseinanderzusetzen, die zu anderen - wenn teilweise auch im Wortlaut ähnlichen - "Härte"-Regelungen ergangen sind (vgl. BSGE 34, 269 = SozR Nr. 1 zu § 602 RVO; BSG SozR Nrn. 2 und 9 zu § 89 BVG; BSG, Urteil vom 7. Dezember 1965 - 10 RV 291/64 - BVBl 1966, 86; BSG, Urteil vom 19. Dezember 1967 - 8 RV 509/65 - VersorgB 1968, 49; BSG, Urteil vom 20. August 1970 - 1 RA 235/69 - SozEntsch VI § 140 AVG nF Nr. 5; ferner BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 1972 - Buchholz, 436.0 § 91 Nr. 4; OVG Hamburg FamRZ 1976, 475).
  • BSG, 19.12.1967 - 8 RV 509/65
    Auszug aus BSG, 27.01.1977 - 12 RAr 83/76
    Wegen der stets zu berücksichtigenden besonderen Funktion der einzelnen Vorschriften brauchte der erkennende Senat sich auch nicht mit Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) auseinanderzusetzen, die zu anderen - wenn teilweise auch im Wortlaut ähnlichen - "Härte"-Regelungen ergangen sind (vgl. BSGE 34, 269 = SozR Nr. 1 zu § 602 RVO; BSG SozR Nrn. 2 und 9 zu § 89 BVG; BSG, Urteil vom 7. Dezember 1965 - 10 RV 291/64 - BVBl 1966, 86; BSG, Urteil vom 19. Dezember 1967 - 8 RV 509/65 - VersorgB 1968, 49; BSG, Urteil vom 20. August 1970 - 1 RA 235/69 - SozEntsch VI § 140 AVG nF Nr. 5; ferner BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 1972 - Buchholz, 436.0 § 91 Nr. 4; OVG Hamburg FamRZ 1976, 475).
  • BSG, 06.05.1975 - 7 RAr 106/73

    Zur Frage, wann eine Bildungsmaßnahme eine erfolgreiche berufliche Bildung

    Auszug aus BSG, 27.01.1977 - 12 RAr 83/76
    Eine solche Stellung hat die BA im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Entscheidungen (BSGE 138, 138; 39, 189; 40, 1 und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des 7. Senats des BSG vom 22. September 1976 - 7 RAr 142/74 -).
  • BSG, 06.03.1975 - 7 RAr 66/72

    Zweckmäßigkeit einer Umschulung im allgemeinen und beim Techniker zum Lehrer

    Auszug aus BSG, 27.01.1977 - 12 RAr 83/76
    Eine solche Stellung hat die BA im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Entscheidungen (BSGE 138, 138; 39, 189; 40, 1 und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des 7. Senats des BSG vom 22. September 1976 - 7 RAr 142/74 -).
  • BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 108/87

    Gewährung von Arbeitslosenhilfe an einen Türken - Erteilung einer

    Allerdings setzt die Verfügbarkeit eines ausländischen Arbeitslosen nicht stets das Vorhandensein einer gültigen AE voraus; es genügt, wenn der Arbeitslose erwarten kann, für eine Beschäftigungsmöglichkeit eine AE zu erhalten (BSGE 43, 153, 160 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 45, 153, 158 f = SozR 4100 § 103 Nr. 10; SozR 4100 § 19 Nr. 6; SozR 4100 § 103 Nrn 14, 22, 29; SozR 1300 § 48 Nr. 28).

    Jedoch darf nach der Rechtsprechung des BSG ein ausländischer Arbeitnehmer, der keine gültige AE hat und eine arbeitsmarktunabhängige AE nicht beanspruchen kann, iS des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG eine Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht ausüben, wenn ihm wegen des Vorranges der deutschen Arbeitnehmer, der den deutschen Arbeitnehmern gleichgestellten ausländischen Arbeitnehmer und derjenigen ausländischen Arbeitnehmer, die im Besitz einer AE sind, der nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten und dem Umfang seiner Arbeitsbereitschaft zugängliche Arbeitsmarkt verschlossen ist (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; SozR 4100 § 19 Nr. 6; BSGE 45, 153, 159 = SozR 4100 § 103 Nr. 10; SozR 4100 § 103 Nrn 14, 22, 29; SozR 1300 § 48 Nr. 28).

    Eine solche Zeitspanne ist nicht mehr als geringfügig zu bezeichnen (BSGE 43, 153, 156 = SozR 4100 § 19 Nr. 2); sie gestattet infolgedessen nicht einen Rückgriff auf die vor ihr liegenden Beschäftigungszeiten.

    Anders als in dem Fall, welcher der Entscheidung des 12. Senats vom 27. Januar 1977 zugrundelag (BSGE 43, 153, 157 = SozR 4100 § 19 Nr. 2), hat der Kläger den Zeitraum von fünf Jahren ununterbrochener rechtmäßiger Beschäftigung auch nicht lediglich deswegen nicht erreicht, weil der Arbeitgeber es trotz entsprechender Pflichtübernahme versäumt hätte, den Antrag auf Verlängerung der am 7. Juli 1977 auslaufenden AE zu stellen.

    Fehlt es - wie hier - schon an den Voraussetzungen für die Erteilung der AE, bleibt der Beklagten kein Ermessen, die AE gleichwohl zu erteilen (BSGE 43, 153, 155 = SozR 4100 § 19 Nr. 2).

    Von einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes für ausländische Arbeitnehmer kann nach mindestens einjährigen erfolglosen Vermittlungsbemühungen gesprochen werden, wenn während des Jahres der für den Ausländer in Betracht kommende Arbeitsmarkt so intensiv geprüft worden ist, daß der Schluß gerechtfertigt ist, es gäbe keine offenen Stellen, in die er auch unter Berücksichtigung des Vorranges deutscher und ihnen gleichgestellter ausländischer Arbeitnehmer mit einer AE vermittelt werden kann (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 22).

    Dies erfordert während der Prüfungsfrist eine nachhaltige, fortgesetzte Tätigkeit in dem Sinne, daß bei jeder gemeldeten offenen Stelle, die für den ausländischen Arbeitsuchenden in Betracht kommt, geprüft wird, ob er dorthin vermittelt und ihm hierfür eine AE erteilt werden kann (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 45, 153, 160 = SozR 4100 § 103 Nr. 10; SozR 4100 § 19 Nr. 6; SozR 4100 § 103 Nr. 22).

    Ist eine Vermittlung des ausländischen Arbeitslosen nicht möglich, hat die Beklagte schließlich zu prüfen, ob durch berufliche Fortbildung und Umschulung in Berufe, in denen bessere Unterbringungschancen bestehen, die Unterbringung des ausländischen Arbeitnehmers gefördert werden kann (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 45, 153, 160 = SozR 4100 § 103 Nr. 10; SozR 4100 § 19 Nr. 6 und § 103 Nr. 22).

  • BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 61/86

    Entziehung von Arbeitslosenhilfe mangels Verfügbarkeit - Verschlossenheit des

    Einer Arbeitserlaubnis bedarf hiernach auch der aus Jugoslawien stammende Kläger; denn zugunsten jugoslawischer Arbeitnehmer ist in zwischenstaatlichen Vereinbarungen nichts anderes bestimmt noch anderweitig eine Ausnahme vorgesehen (vgl BSGE 43, 153, 156 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 44, 82, 84 = SozR 4100 § 19 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 22).

    Ein Arbeitsloser, der für eine Beschäftigung über die dafür erforderliche Arbeitserlaubnis nicht verfügt, darf dagegen iS des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG eine Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts nicht ausüben, wenn er eine arbeitsmarktunabhängige Arbeitserlaubnis nicht beanspruchen kann und wegen des Vorrangs der deutschen Arbeitnehmer und angesichts der ausländischen Arbeitnehmer, die den deutschen Arbeitnehmern gleichgestellt sind oder aufgrund gültiger Arbeitserlaubnisse beschäftigt werden dürfen, in absehbarer Zeit mit einer Arbeitserlaubnis nach Lage und Entwicklung des deutschen Arbeitsmarkts für eine Beschäftigung nicht mehr rechnen kann, für die er nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten und dem Umfang seiner Arbeitsbereitschaft in Betracht kommt (sogenanntes Verschlossensein des deutschen Arbeitsmarkts für ausländische Arbeitslose, vgl BSGE 43, 153, 160 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 45, 153, 158 f = SozR 4100 § 103 Nr. 10; SozR 4100 § 19 Nr. 6; SozR 4100 § 103 Nrn 14, 22, 29; SozR 1300 § 48 Nr. 28).

    Wenn sich aber trotz intensiver Vermittlungsbemühungen, die mindestens ein Jahr gedauert haben, für einen bestimmten Arbeitslosen keine Beschäftigung finden läßt, für die ihm eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann, und eine alsbaldige grundlegende Änderung des für den Arbeitslosen in Betracht kommenden Arbeitsmarktes nicht zu erwarten ist, kann dies den auf tatsächlichem Gebiet liegenden, eine Prognose einschließenden Schluß zulassen, es gebe keine Stelle, für die ihm eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann, (vgl BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 22).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) setzt eine Schlußfolgerung dieser Art voraus, daß die Beklagte während der Prüfzeit von einem Jahr eine nachhaltige, fortgesetzte Tätigkeit in dem Sinne entfaltet hat, daß bei jeder gemeldeten offenen Stelle, die für den ausländischen Arbeitsuchenden in Betracht kommt, geprüft wird, ob er dorthin vermittelt und ob ihm hierfür eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 45, 153, 160 = SozR 4100 § 103 Nr. 10; SozR 4100 § 19 Nr. 6; SozR 4100 § 103 Nr. 22).

    Zur Prüfung des Verschlossenseins des Arbeitsmarkts sind, wie die Revision zu Recht hervorhebt, grundsätzlich auch die Möglichkeiten einer überörtlichen Vermittlung auszuschöpfen, also die Möglichkeiten des Arbeitskräfteausgleichs über den Arbeitsamtsbezirk hinaus auf Landes- oder Bundesebene wahrzunehmen; denn die Beklagte hat Arbeitnehmer regional nicht nur in einem Arbeitsamtsbezirk, sondern innerhalb des gesamten Bundesgebiets (einschließlich West-Berlins) zu vermitteln, sofern nicht aus persönlichen Gründen eine Einschränkung geboten ist (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2).

    Ist eine Vermittlung des ausländischen Arbeitslosen nicht möglich, hat die Beklagte des weiteren zu prüfen, ob durch berufliche Fortbildung und Umschulung in Berufe, in denen bessere Unterbringungschancen bestehen, die Unterbringung des ausländischen Arbeitnehmers gefördert werden kann (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 45, 153, 160 = SozR 4100 § 103 Nr. 10; SozR 4100 § 19 Nr. 6 und § 103 Nr. 22).

  • BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 75/97 R

    Arbeitslosenhilfe - Ausländer - Verfügbarkeit - Arbeitserlaubnis -

    Insoweit besteht für Ausländer ein allgemeines Beschäftigungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt und damit ein "Rechtshindernis", das einer Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet entgegensteht (BSGE 43, 153, 155 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 44, 82, 84 = SozR 4100 § 19 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 22; BSG InfAuslR 1989, 22, 23).

    Geboten ist nach § 19 Abs. 1 Satz 2 AFG, § 1 Abs. 1 AEVO eine Prognose der jeweiligen Arbeitsmarktverhältnisse, die ein Urteil darüber erlaubt, ob für den ausländischen Arbeitnehmer nach seinen sprachlichen, beruflichen und ausländerrechtlichen Verhältnissen in absehbarer Zeit eine Beschäftigung in Betracht kommt, für die ihm eine Arbeitserlaubnis erteilt werden darf (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 45, 153, 158 f = SozR 4100 § 103 Nr. 10; BSG InfAuslR 1989, 22, 24 mwN).

    Diese Lage beschreibt die Rechtsprechung des BSG mit dem Begriff "Verschlossenheit des Arbeitsmarktes" (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2 uö).

    Damit die für die Beurteilung der Verfügbarkeit unerläßliche Prognose der Arbeitslage nicht durch Momentaufnahmen bedingte Zufallsergebnisse zeitigt, macht die Rechtsprechung den Ausschluß der Verfügbarkeit nicht bevorrechtigter ausländischer Arbeitnehmer davon abhängig, daß Vermittlungsbemühungen der BA über den Zeitraum von mindestens einem Jahr seit der Arbeitslosmeldung erfolglos geblieben sind (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 22; BSG InfAuslR 1989, 22, 24; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 3).

    Im übrigen ist zu bedenken, daß der Prüfzeitraum "mindestens ein Jahr" beträgt und die Prognose "unter dem Vorbehalt gleichbleibender Verhältnisse steht" (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 65, 126, 130 = SozR 4100 § 19 Nr. 22).

  • BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 83/86

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe für einen arbeitlosen Türken - Verschlossenheit

    Ein Arbeitsloser, der für eine Beschäftigung über die dafür erforderliche Arbeitserlaubnis nicht verfügt, darf dagegen iS des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG eine Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts nicht ausüben, wenn er eine arbeitsmarktunabhängige Arbeitserlaubnis nicht beanspruchen kann und wegen des Vorrangs der deutschen Arbeitnehmer und angesichts der ausländischen Arbeitnehmer, die den deutschen Arbeitnehmern gleichgestellt sind oder aufgrund gültiger Arbeitserlaubnisse beschäftigt werden dürfen, in absehbarer Zeit mit einer Arbeitserlaubnis nach Lage und Entwicklung des deutschen Arbeitsmarkts für eine Beschäftigung nicht mehr rechnen kann, für die er nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten und dem Umfang seiner Arbeitsbereitschaft in Betracht kommt (sogenanntes Verschlossensein des deutschen Arbeitsmarkts für ausländische Arbeitslose, vgl BSGE 43, 153, 160 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 45, 153, 158 f = SozR 4100 § 103 Nr. 10; SozR 4100 § 19 Nr. 6; SozR 4100 § 103 Nrn 14, 22, 29; SozR 1300 § 48 Nr. 28).

    Wenn sich aber trotz intensiver Vermittlungsbemühungen, die mindestens ein Jahr gedauert haben, für einen bestimmten Arbeitslosen keine Beschäftigung finden läßt, für die ihm eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann, und eine alsbaldige grundlegende Änderung des für den Arbeitslosen in Betracht kommenden Arbeitsmarkts nicht zu erwarten ist, kann dies den auf tatsächlichem Gebiet liegenden, eine Prognose einschließenden Schluß zulassen, es gebe keine Stelle, für die ihm eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann (vgl BSGE 43, 153, 163 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 22).

    Nach der Rechtsprechung des BSG setzt eine Schlußfolgerung dieser Art voraus, daß die Beklagte während der Prüfzeit von einem Jahr eine nachhaltige, fortgesetzte Tätigkeit in dem Sinne entfaltet hat, daß bei jeder gemeldeten offenen Stelle, die für den ausländischen Arbeitsuchenden in Betracht kommt, geprüft wird, ob er dorthin vermittelt und ob ihm hierfür eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 45, 153, 160 = SozR 4100 § 103 Nr. 10; SozR 4100 § 19 Nr. 6; SozR 4100 § 103 Nr. 22).

  • BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 33/84

    Zulässigkeit der Berufung - Erweiterung des Streitgegenstandes - Sozialleistung

    Nach der Rechtsprechung des BSG gilt dies sogar in bestimmten Fällen dann, wenn der unbestimmte Rechtsbegriff in einer Rechtsanspruehsnorm enthalten ist (BSGE 38, 138, 143 = SozR 4100 § 43 Nr. 9; BSGE 38, 278, 289 = SozR 4100 § 42 Nr. 5; BSGE 43, 153, 158 ff. = SozR 4100 § 19 Nr. 2).
  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 7/07 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitsfähigkeit eines Grenzgängers aus Polen -

    e) Verfügbarkeit bzw Arbeitsfähigkeit kann allerdings nicht schon im Hinblick auf den in der BSG-Rechtsprechung entwickelten Prognose-Zeitraum von einem Jahr (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; Urteil des Senats vom 26. März 1998 aaO mwN) bejaht werden.
  • BSG, 17.01.1991 - 7 RAr 70/90

    Mangelnde Verfügbarkeit eines Ausländers wegen Verschlossenheit des

    Der mangelnden Verfügbarkeit eines Ausländers wegen Verschlossenheit des Arbeitsmarktes (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2) steht nicht entgegen, daß überbezirkliche Vermittlungsbemühungen unterblieben sind, wenn der Aufenthalt des Ausländers räumlich auf den Bezirk eines Arbeitsamtes beschränkt war.

    Richtig ist allerdings, daß während des Prüfjahres grundsätzlich auch die Möglichkeiten einer überörtlichen Vermittlung auszuschöpfen sind; denn die Beklagte hat Arbeitnehmer regional nicht nur in einem Arbeitsamtsbezirk, sondern innerhalb des gesamten Bundesgebiets zu vermitteln, sofern nicht aus persönlichen Gründen eine Einschränkung geboten ist (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2).

  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 3.95

    Ausländerrecht - Regelungsgehalt des Art. 6 Abs. 2 ARB 1/80, Zeitweiliges Fehlen

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. Januar 1977 - 12 RAr 83/76 - (NJW 1978, 1125), in welchem es das Gericht für gerechtfertigt erklärt hatte, den ausländischen Arbeitnehmer, der nach materiellem deutschen Arbeitsrecht Anspruch auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis hat, nicht mit Folgen zu belasten, die durch das Verhalten seines Arbeitgebers herbeigeführt worden sind.
  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 114/88

    Annahme einer Härte iS. von § 2 Abs. 6 ArbErlaubV bei erfolglos gebliebenen

    Mit ihr hat der Verordnungsgeber von der ihm in § 19 Abs. 4 Satz 2 AFG (bis zum Wartezeitgesetz: § 19 Abs. 3 Satz 2 AFG) eingeräumten Befugnis Gebrauch gemacht, für einzelne Personengruppen Ausnahmen von dem Grundsatz des § 19 Abs. 1 Satz 2 AFG zuzulassen, daß die Arbeitserlaubnis nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes erteilt wird (BSGE 43, 153, 159 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSG SozR 4210 § 2 Nrn 9 und 10; BSGE 54, 14, 20 = SozR 4100 § 19 Nr. 16).

    Nicht anders als bei einer arbeitsmarktabhängigen Arbeitserlaubnis und in den ausdrücklich geregelten Fällen des § 2 Abs. 1 ArbErlaubV besteht auch auf eine auf den Rechtsgrund des § 2 Abs. 6 ArbErlaubV gestützte Erlaubnis ein Rechtsanspruch, wenn die Versagung eine Härte bedeuten würde (BSGE 43, 153, 157 ff = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 44, 82, 85 = SozR 4100 § 19 Nr. 3; SozR 4100 § 19 Nr. 5 und 4210 § 2 Nrn 9 und 10).

  • BSG, 17.07.1980 - 7 RAr 20/79

    Wehrdienst - Unterbrechung des Wehrdienstes - Fünfjahresfrist - Frist -

    stehenden Befugnis Gebrauch gemacht, für einzelne Personen- , gruppen durch Rechtsverordnung Ausnahmen zuzulassen (BSGE 43, 153, 159 = SozR 4100 5 19 Nr. 2).

    5 19 AFG bezweckt einen Vorrang deutscher und ihnen gleichgestellter ausländischer Arbeitnehmer bei der Arbeitsvermittlung (BSGE 43, 153, 160 = SozR 4100 5 19 Nr. 2; SozR 4100 5 19 Nr. 5 und 9).

  • BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 23/80

    Unbeschränkte befristete Arbeitserlaubnis - Widerspruchsverfahren - Ablehnung

  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 44/93

    Arbeitserlaubnis - Fahrendes Personal - Grenzüberschreitender Verkehr

  • BSG, 09.03.1988 - 9a RV 24/85

    Sozialleistung - Rechtssreit - Entziehungsbescheid - Rückerstattung - Kondiktion

  • BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 53/77

    Revision - Ablehnung einer Arbeitserlaubnis - Erledigung eines Verwaltungsakts -

  • BSG, 09.08.1990 - 7 RAr 120/89

    Verfügbarkeit eines Ausländers für die Arbeitsvermittlung

  • BSG, 09.09.1986 - 7 RAr 20/85
  • BSG, 16.01.1986 - 4b RV 25/85

    VA-Aufhebung - Ausschlußfrist

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1994 - 13 S 1718/93

    Zur ordnungsgemäßen Beschäftigung im Sinne des EWGAssRBes 1/80 Art 6 Abs 1 - zu

  • BSG, 22.06.1977 - 7 RAr 131/75
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2013 - L 16 KR 774/12

    Risikostrukturausgleich zwischen Krankenkassen ist teilweise rechtswidrig

  • BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 106/81

    Erteilung einer Arbeitserlaubnis; Zurückgekehrte Ausländer; Wartezeiten und

  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 46/94

    Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe, Anwendung von § 15 Abs. 1 S. 3 FRG

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2014 - L 16 KR 743/13
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2014 - L 16 KR 747/13
  • BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 94/88

    Verfügbarkeit eines rechtskräftig abgelehnten Asylbewerbers

  • LSG Baden-Württemberg, 04.08.2003 - L 13 AL 2554/03

    Arbeitserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2013 - L 16 KR 800/12

    Risikostrukturausgleich zwischen Krankenkassen ist teilweise rechtswidrig

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2010 - L 18 AL 29/10

    Verfügbarkeit eines Ausländers ohne Arbeitserlaubnis; Arbeitslosengeld

  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2003 - L 13 AL 1666/03

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung als

  • BSG, 10.10.1978 - 12 RAr 39/77

    Revision - Falsche Urteilsverkündigung - Berücksichtigung von Amts wegen -

  • LSG Niedersachsen, 13.12.2001 - L 8 AL 327/00

    Bewilligung von Arbeitslosenhilfe wegen eines angenommenen verschlossenen

  • LSG Baden-Württemberg, 16.08.2000 - L 13 Al 3593/99

    Versagung der Arbeitserlaubnis für Straftäter

  • BSG, 24.11.1977 - 9 RV 64/76

    Verwaltungsakt - Ablehnung eines Zugunstenbescheids - Aufhebung durch das SG -

  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 10/87

    Gewährung von Arbeitslosengeld an einen Asylbewerber - Verfügbarkeit eines

  • BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 51/88
  • BSG, 11.11.1982 - 7 RAr 71/81
  • SG Stuttgart, 29.07.1983 - S 5 Ar 2617/81

    Rechtsanspruch bestimmter Personengruppen auf Erteilung der Arbeitserlaubnis

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