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   BSG, 12.03.1975 - 12 RJ 330/74   

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https://dejure.org/1975,1497
BSG, 12.03.1975 - 12 RJ 330/74 (https://dejure.org/1975,1497)
BSG, Entscheidung vom 12.03.1975 - 12 RJ 330/74 (https://dejure.org/1975,1497)
BSG, Entscheidung vom 12. März 1975 - 12 RJ 330/74 (https://dejure.org/1975,1497)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ladung - Zustellung - Niedergelegtes Mandat - Zeitpunkt der Anzeige

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1384
  • MDR 1975, 609
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 12.03.1958 - 9 RV 976/56

    Umfang einer erteilten Prozessvollmacht - Beschränkung auf einzelne

    Auszug aus BSG, 12.03.1975 - 12 RJ 330/74
    BSGE 7, 58, 59), Mitteilungen, die das LSGan den bis-- .herigen Prozeßbevollmächtigten richtet, sind und bleiben genauso wirksam wie Mitteilungen des Gerichts, die zu einer Zeit, in der dem Gericht die Vertretung eines Beteiligten n0ch nicht angezeigt ist, an den Beteiligten selbst gerichtet werden-(BSGE ?, 58, 60), Das ist aber nicht nur der Fall, wenn der Prozeßbevollmächtigte erst nach Empfang der Ladung das Mandat niederlegt, Wie dies bereits der M., Senat in seinem Urteil vom"12, März 4958 (BSGE?, 58) entschieden hat, "Es gilt vielmehr auch dann,- wenn die Mitteilung der Niederlegung des Mandate beim LSG erst nach Absendung der Terminsladung eingehto Die Terminsn ladung Berufungsgericht bereits 4974.
  • OVG Hamburg, 11.11.2014 - 4 Bf 270/13

    Ladung zum Verhandlungstermin bei Anwaltswechsel

    Denn die Beendigung der Prozessvollmacht hat weder zur Konsequenz, dass die Terminsladung an den früheren Bevollmächtigten eines Beteiligten ihre Wirkung für und gegen diesen verliert, noch zur Folge, dass das Verwaltungsgericht allein ihretwegen gehalten ist, einen ordnungsgemäß anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung aufzuheben oder zu vertagen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.1982, 9 C 894.80, NJW 1983, 2155, juris Rn. 10; vgl. ferner BSG, Beschl. v. 12.3.1975, 12 RJ 330/74, NJW 1975, 1384, juris Rn. 5; Urt. v. 12.3.1958, 11/9 RV 976/56, BSGE 7, 58, juris Rn. 6; BFH, Beschl. v. 15.4.2003, X B 20/03, BFH/NV 2003, 1085, juris Rn. 9).
  • BFH, 21.07.2011 - IV B 99/10

    Wirksambleiben einer Ladung nach Widerruf einer Prozessbevollmächtigung - Keine

    Sollte in dem Schreiben hingegen bereits der Widerruf selbst zu sehen sein, wie die Prozessbevollmächtigte angenommen hat, stünde der Widerruf der Wirksamkeit der Ladung gegenüber dem Kläger nicht entgegen, weil ein nach Absendung der Ladung dem Gericht mitgeteilter Wegfall der Vertretungsbefugnis die Ladung nicht gegenstandslos macht (vgl. Beschluss des Bundessozialgerichts vom 12. März 1975  12 RJ 330/74, Neue Juristische Wochenschrift 1975, 1384; anderer Ansicht Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 62 Rz 14).
  • BFH, 15.04.2003 - X B 20/03

    NZB: Beweiskraft des Protokolls über die mündliche Verhandlung; Verfahrensfehler

    Diese ordnungsgemäße Ladung des Prozessbevollmächtigten X verlor ihre Wirkung für und gegen den Kläger nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht dadurch, dass Rechtsanwalt X nach der am 6. November 2002 vollzogenen Zustellung dem FG am 4. Dezember 2002 die Niederlegung des Mandats anzeigte (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 22. März 1994 X R 66/93, BFH/NV 1994, 499, unter II. 1. b der Gründe; Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 12. März 1958 11/9 RV 976/56, BSGE 7, 58; BSG-Beschluss vom 12. März 1975 12 RJ 330/74, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1975, 582; Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 24. November 1976 IV ZB 20/76, HFR 1977, 455; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 13. Dezember 1982 9 C 894/80, HFR 1983, 344).
  • BFH, 22.03.1994 - X R 66/93

    Rechtswidrige Besetzung des Spruchkörpers als Revisionsgrund

    Das FG war nicht verpflichtet, die Kläger persönlich zu laden oder zu prüfen, ob der Prozeßbevollmächtigte die Kläger von der Ladung verständigt hatte (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 12. März 1958 11/9 RV 976/56, BSGE 7, 58; Beschluß des BSG vom 12. März 1975 12 RJ 330/74, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1975, 582; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1982 9 C 894/80, HFR 1983, 344).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - L 1 AL 88/07

    Höhe des Insolvenzgeldes - Arbeitsentgeltanspruch - Anspruchsübergang auf BA -

    Diese Ladung verlor ihre Wirkung für und gegen den Kläger nicht dadurch, dass der Prozessbevollmächtigte - wie hier - nach Empfang der Ladung das Mandat niederlegte (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 12.03.1958 - 11/9 RV 976/56 -, BSGE 7, 58; Urteil vom 12.03.1975 - 12 RJ 330/74 -, SozR 1500 § 73 Nr. 1).
  • FG Hessen, 11.12.2007 - 3 K 10/02

    Mitteilung der Mandatsniederlegung des Prozessbevollmächtigten nach Erhalt der

    Es kann vielmehr davon ausgehen, dass auf Seiten des Klägers in jedem Falle ein schuldhaftes Verhalten vorliegt, entweder in der Person des Klägers selbst oder in der Person des (bisherigen) Prozessbevollmächtigten, wobei Letzteres gemäß § 155 FGO i. V. m. § 85 Abs. 2 ZPO dem Kläger wie eigenes Verschulden zuzurechnen ist (vgl. Beschluss des Bundessozialgerichts - BSG - vom 12.03.1975 12 RJ 330/74, NJW 1975, 1384).
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