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   BSG, 11.06.1980 - 12 RK 30/79   

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https://dejure.org/1980,2523
BSG, 11.06.1980 - 12 RK 30/79 (https://dejure.org/1980,2523)
BSG, Entscheidung vom 11.06.1980 - 12 RK 30/79 (https://dejure.org/1980,2523)
BSG, Entscheidung vom 11. Juni 1980 - 12 RK 30/79 (https://dejure.org/1980,2523)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 1051
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.04.1971 - 3 RK 84/70
    Auszug aus BSG, 11.06.1980 - 12 RK 30/79
    In Fällen dieser Art hat deshalb das Bundessozialgericht (BSG) das Maß der zeitlichen Inanspruchnahme durch eine Beschäftigung (Zahl der wöchentlichen Arbeitsstunden), das als wesentliches Indiz für ihre Berufsmäßigkeit gelten kam (vgl. das schon genannte Urteil des Senats in SozR RVO § 1228 Nr. 11), auf einen längeren Zeitraum als die eigentliche Dauer der Beschäftigung bezogen und bei wiederholten befristeten Beschäftigungen einen Zeitraum von etwa einem Jahr zugrunde gelegt (BSGE 32, 268).

    Im vorliegenden Fall haben zu der Zeit, die für die Beurteilung der Versicherungspflicht einer Beschäftigung maßgebend ist, d.h. im Zeitpunkt ihrer Aufnahme (vgl. BSGE 32, 268, 270), keine Anhaltspunkte für die Annahme vorgelegen, daß die Klägerin nach Beendigung ihrer bis zum 23. September 1977 befristeten Beschäftigung vor Beginn ihres Studiums noch eine weitere Beschäftigung ausüben würde.

  • BSG, 27.09.1961 - 3 RK 74/59
    Auszug aus BSG, 11.06.1980 - 12 RK 30/79
    Das SG hat zutreffend - wenn auch ohne nähere Begründung - das Rechtsschutzinteresse für die von der Klägerin erhobene Klage bejaht, weil auch der als Versicherter in Anspruch Genommene zur Anfechtung eines seine Versicherungspflicht feststellenden Bescheides befugt ist (vgl. BSGE 15, 118, 122).
  • BSG, 24.11.2020 - B 12 KR 34/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - gelegentlich ausgeübte Beschäftigung -

    Nur kurzfristige, die Zeit zwischen Schulende und Studienbeginn überbrückende Tätigkeiten werden in der Regel nicht berufsmäßig ausgeübt (vgl BSG Urteil vom 11.6.1980 - 12 RK 30/79 - SozR 2200 § 168 Nr. 5 S 8) .
  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.04.2007 - L 1 KR 36/05

    Sozialversicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Berufsmäßigkeit der

    Dabei sind die gesamten Lebensverhältnisse des Beschäftigten zu berücksichtigen, die nicht allein durch die Verhältnisse während der Dauer dieser Beschäftigung geprägt werden (BSG, Urteil vom 30.11.1978 - 12 RK 32/77 -, SozR 2200 § 168 Nr. 3; Urteil vom 11.06.1980 - 12 RK 30/79 -, SozR 2200 § 168 Nr. 5).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2022 - L 11 BA 3083/20

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - rumänische Saisonarbeitskraft in einem

    Bei der Beurteilung der Berufsmäßigkeit seien die gesamten Lebensverhältnisse des Beschäftigten zu berücksichtigen, die nicht allein durch die Verhältnisse während der Dauer dieser Beschäftigung geprägt würden (Hinweis auf BSG 30.11.1978, 12 RK 32/77, SozR 2200 § 168 Nr. 3 und BSG 11.06.1980, 12 RK 30/79, SozR 2200 § 168 Nr. 5).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2020 - L 8 BA 118/19
    Berufsmäßigkeit einer erstmals ausgeübten befristeten Beschäftigung liegt dann vor, wenn der ersten Beschäftigung innerhalb absehbarer Zeit eine weitere folgen wird, wenn also die erste Beschäftigung keine vereinzelte Ausnahme bleibt (vgl. BSG Urt. v. 11.6.1980 - 12 RK 30/79 - juris Rn. 25; LSG Baden-Württemberg Urt. v. 28.11.1986 - L 4 Kr 1599/86 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.04.2012 - L 5 KR 4166/11
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 11.6.1980, - 12 RK 30/79 -) sei eine zeitlich befristete Beschäftigung als berufsmäßig anzusehen, wenn der Betreffende durch die Beschäftigung seinen Lebensunterhalt überwiegend oder doch in einem solchen Umfang erwerbe, dass seine wirtschaftliche Stellung zu einem erheblichen Teil auf der Beschäftigung beruhe.
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