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   BSG, 09.12.1981 - 12 RK 4/81   

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https://dejure.org/1981,5438
BSG, 09.12.1981 - 12 RK 4/81 (https://dejure.org/1981,5438)
BSG, Entscheidung vom 09.12.1981 - 12 RK 4/81 (https://dejure.org/1981,5438)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 1981 - 12 RK 4/81 (https://dejure.org/1981,5438)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsarzt - Weisungsfreie Aufgabe - Abhaltung bestimmter Sprechstunden im Betrieb - Fortbildungsveranstaltung

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Wird zitiert von ... (119)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 09.12.1981 - 12 RK 34/81
    Auszug aus BSG, 09.12.1981 - 12 RK 4/81
    HVBG HVBG-Info 05/1983 vom 26.05.1983, S. 0008 - 0011, DOK 311.01:344/017 UV-Schutz für Betriebsärzte - BSG-Urteile vom 09.12.1981 - 12 RK 4/81 - und - 12 RK 34/81 UV-Schutz für Betriebsärzte; hier: BSG-Urteile vom 09.12.1981 - 12 RK 4/81 und 12 RK 34/81 Das BSG hat mit Urteilen vom 09.12.1981 - 12 RK 4/81 - und 12 RK 34/81 zur Frage, ob eine betriebsärztliche Tätigkeit in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis oder als selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, Stellung genommen.

    ---------- Versicherungsrechtliche Beurteilung von Beriebsärzten (BSG, Urteile vom 09.12.1981 - 12 RK 4/81 und 12 RK 34/81 -) Sofern einem Betriebsarzt neben den ihm gesetzlich obliegenden weisungsfrei zu erfüllenden Aufgaben (§§ 3 und 8 des Arbeitssicherheitsgesetzes) andere weisungsgebundene Aufgaben nicht übertragen sind und wenn sich ferner seine Arbeitszeitbindung auf die Abhaltung bestimmter Sprechstunden im Betrieb beschränkt und es ihm freisteht, Zeit und Dauer seines Urlaubs selbst zu bestimmen sowie an Forbildungsveranstaltungen teilzunehmen, ist er regelmäßig nicht abhängig beschäftigt und deshalb nicht versicherungspflichtig.

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbstständigkeit im Rechtssinne (stRspr, vgl schon BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17 S 37; BSG SozR 2400 § 2 Nr. 19; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36 mwN; BSG Urteil vom 25.1.2001 - B 12 KR 17/00 R - SozVers 2001, 329, 332) .

    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft (vgl schon BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17 S 37; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36 mwN; BSG Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris RdNr 27; BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - USK 2011-125, Juris RdNr 25 f) oder größere Verdienstchancen gegenüberstehen (vgl zB BSG SozR 2400 § 2 Nr. 19 S 30; BSG Urteil vom 25.1.2001 - B 12 KR 17/00 R - SozVers 2001, 329, 332; zuletzt BSG Urteil vom 31.3.2015 - B 12 KR 17/13 R - Juris RdNr 27) .

  • BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 11/17 R

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nebst

    Entscheidend ist daher, inwieweit tatsächlich Einschränkungen bei der Inanspruchnahme von Räumen, Geräten und Personal aufgrund Weisungen bestehen ( BSG Urteil vom 9.12.1981 - 12 RK 4/81 - SozR 2400 § 2 Nr. 19 S 30, Juris RdNr 76) .
  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

    Dies läßt Rechtsfehler nicht erkennen, denn nach ständiger Rechtsprechung kann das Weisungsrecht des Arbeitgebers vornehmlich bei Diensten höherer Art auch eingeschränkt und "zur dienenden Teilhabe am Arbeitsprozeß" verfeinert sein, wenn der Versicherte nur in den Betrieb eingegliedert ist (BSG SozR 2400 § 2 Nr. 19 mwN).
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