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   BSG, 25.08.1982 - 12 RK 62/81   

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BSG, 25.08.1982 - 12 RK 62/81 (https://dejure.org/1982,7879)
BSG, Entscheidung vom 25.08.1982 - 12 RK 62/81 (https://dejure.org/1982,7879)
BSG, Entscheidung vom 25. August 1982 - 12 RK 62/81 (https://dejure.org/1982,7879)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 08.10.1980 - 810/79

    Überschär

    Auszug aus BSG, 25.08.1982 - 12 RK 62/81
    In diesem Urteil hatte der Senat in Bindung an die auf seinen Vorlagebeschluß vom 12° Oktober 1979 ergangene Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 8° Oktober 1980 - Rs 810/79 - entschieden, daß die vom Kläger beantragte Nachentrichtung von Bei- trägen nach Art. 2 5 498 Abs. 2 des-Angestelltenversicherungs- Neuregelungsgesetzes (AnVNG) für unbelegte Zeiten der Jahre 1956 und 1964 bis 1967 davon abhängig ist, daß erst für die zwar.mit belgischen, nicht aber mit deutschen Beiträgen belegten späteren Zeiten Beiträge nachzuentrichten sind.

    Die vom Kläger als Wiederaufnahmegrund geltend gemachten Oktober 1980 810/79.

  • BSG, 14.11.1968 - 10 RV 471/65

    Beweiswürdigung - Beweiswert einer Urkunde - Einführung neuer Beweismittel -

    Auszug aus BSG, 25.08.1982 - 12 RK 62/81
    Fehlt aber einer Urkunde die in der Vorschrift geforderte Eigenschaft, allein durch ihren urkundlichen Beweiswert eine günstigere Entscheidung herbeizuführen, ist der Rechtsbehelf der Restitutionsklage nicht statthaft (BSGE 29, 10).
  • BVerfG, 18.08.2013 - 2 BvR 1380/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung von PKH für auf § 580 Nr 7 Buchst b

    Es entsprach im Jahr 2006 der einhelligen Auffassung in der Rechtsprechung, dass der Restitutionsgrund des § 580 Nr. 7 Buchstabe b ZPO auf nach Rechtskraft eines Urteils ergangene weitere Gerichtsurteile nicht unmittelbar anwendbar war (vgl. zu Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte OLG Brandenburg, Urteil vom 9. Juni 2004 - 4 U 34/04 -, VIZ 2004, S. 525 , LG Bautzen, Urteil vom 8. Oktober 2004 - 4 O 151/04 -, juris, Rn. 30 ff.; zu Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union BSG, Urteil vom 25. August 1982 - 12 RK 62/81 -, juris, Rn. 14; BFH, Beschluss vom 27. September 1977 - VII K 1/76 -, NJW 1978, S. 511 ; BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 1999 - 8 B 66-99 -, NVwZ 1999, S. 1335 ).
  • AG Brandenburg, 01.06.2004 - 31 (32) C 79/04

    Statthaftigkeit einer Restitutionsklage; Verstoß der Übereignung eines

    Die von der Klägerin als Wiederaufnahmegrund geltend gemachte Veröffentlichung des Urteils des EGMR vom 22. Januar 2004 ( NJW 2004, Seiten 923 ff. = NJ 2004, Seiten 167 ff.) ist zudem auch keine "Urkunde" im Sinne des § 580 Nr. 7b ZPO , weil sie nicht geeignet ist, zum Beweis von Tatsachen zu dienen, die in dem vorherigen, durch rechtskräftiges Endurteil abgeschlossenen Zivilverfahrens des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel festzustellen gewesen wären und zu einer für die Klägerin günstigeren Entscheidung geführt hätten (vgl. hierzu u.a.: Bundessozialgericht, Entscheidung vom 25. August 1982, Aktenzeichen: 12 RK 62/81; RegNr. 9917; VGH München, NVwZ 1993, Seiten 92 f.).Das Urteil des EGMR ist dementsprechend nicht als eine Urkunde im Sinne dieser Bestimmung anzusehen, da hierunter nur zu Beweiszwecken geeignete Urkunden fallen (VGH München, NVwZ 1993, Seiten 92 f.).Außerdem kann das spätere Ergehen einer Entscheidung des EGMR in der gleichen Rechtsfrage nicht unter dem Begriff "Auffinden einer anderen Urkunde" im Sinne der genannten Bestimmung subsumiert werden (Bundesfinanzhof, NJW 1978, Seiten 511 f.; VGH München, NVwZ 1993, Seiten 92 f.).

    Fehlt aber somit dem Urteil des EGMR eine der in § 580 Nr. 7b ZPO geforderten Eigenschaften, ist der Rechtsbehelf der Restitutionsklage nicht statthaft (Bundessozialgericht, BSGE 29, Seite 10; Bundessozialgericht, Entscheidung vom 25. August 1982, Aktenzeichen: 12 RK 62/81; VGH München, NVwZ 1993, Seiten 92 f.).

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