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   VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 12 S 773/18   

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https://dejure.org/2018,36621
VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 12 S 773/18 (https://dejure.org/2018,36621)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.10.2018 - 12 S 773/18 (https://dejure.org/2018,36621)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Oktober 2018 - 12 S 773/18 (https://dejure.org/2018,36621)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) bei mangelnder Kooperation der Kindesmutter bei der Ermittlung des Kindesvaters

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 3 UhVorschG, § 1 Abs 2a UhVorschG, § 2 Abs 2 Nr 1 FreizügG/EU
    Unterhaltsvorschussleistungen bei fehlender Mitwirkung der Kindesmutter an der Ermittlung des Kindesvaters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterhaltsvorschuss; Streitgegenständlicher Zeitraum; Mitwirkungspflicht; Weigerung der Kindesmutter, bei der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ( UVG ) bei mangelnder Kooperation der Kindesmutter bei der Ermittlung des Kindesvaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterhaltsvorschussleistungen bei fehlender Mitwirkung der Kindesmutter an der Ermittlung ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bewilligung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fehlende Mitwirkung der Kindesmutter zur Ermittlung des Kindesvaters begründet Ausschluss von Unterhaltsvorschussleistungen - Fehlende Mitwirkung aufgrund detailarmer und pauschaler Angaben zum Verlauf der Zeugung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 869
  • FamRZ 2019, 930
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 28.12

    Anonyme heterologe Insemination; anonyme Samenspende; Samen; Sperma; künstliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 12 S 773/18
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 28/12 - die analoge Anwendung des § 1 Abs. 3 UVG für den Fall einer durch heterologe Insemination mittels einer anonymen Samenspende herbeigeführten Schwangerschaft bejaht hat, ist diese Rechtsprechung auf die Konstellation eines ungeschützten Geschlechtsverkehrs mit einem unbekannten Mann mit der Folge der Geburt eines Kindes nicht anwendbar.

    Mit Urteil vom 16. Januar 2018 - dem Kläger am 5. März 2018 zugestellt - hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Klage abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, für die Beurteilung des vorliegenden Falles werde die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur anonymen Samenspende - Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 28.12 - herangezogen, die auch das OVG Lüneburg mit Beschluss vom 16. Januar 2014 - 4 LA 3/14 - auf die Situation eines "One-Night-Stands" angewendet habe.

    Der Anspruch des Klägers scheitert auch nicht an einer analogen Anwendung des § 1 Abs. 3 UVG, weil die Situation eines "One-Night-Stands" mit der Folge der Geburt eines Kindes nicht mit der Konstellation einer anonymen Samenspende (BVerwG, Urteil vom 16.05.2013 - 5 C 28.12 - juris) vergleichbar ist (3.).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 28.12 - die analoge Anwendung des § 1 Abs. 3 UVG für den Fall einer durch heterologe Insemination mittels einer anonymen Samenspende herbeigeführten Schwangerschaft bejaht hat, ist diese Rechtsprechung auf die Konstellation eines "One-Night-Stands" mit der Folge der Geburt eines Kindes nicht anwendbar.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 28.12 - (juris, Rn. 23 bis 27) ausgeführt:.

  • OVG Sachsen, 02.02.2016 - 3 B 267/15

    Feststellung des Verlusts der Freizügigkeit; Arbeitnehmer; Arbeitssuche;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 12 S 773/18
    Dieser ist unionsrechtlich und losgelöst von dem jeweils nationalen Verständnis anhand objektiver Kriterien zu definieren, die das Arbeitsverhältnis im Hinblick auf die Rechte und Pflichten der betroffenen Personen kennzeichnen (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 02.02.2016 - 3 B 267/15 - juris Rn. 4).

    Ob der Betreffende Arbeitnehmer ist, bedarf einer Gesamtbeurteilung, die anhand aller sein Arbeitsverhältnis kennzeichnenden Aspekte zu treffen ist (EuGH, Urteil vom 04.02.2010 - C-14/09 - Genc - Rn. 26 - 27; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.07.2018 - L 21 AS 2387/17 B ER - juris Rn. 36 mwN), u.a. der Arbeitszeit, der Höhe der Vergütung, der Ansprüche auf bezahlten Urlaub, der Geltung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der Anwendung des Tarifvertrages in der jeweils gültigen Fassung auf den Arbeitsvertrag, der Zahlung von Beiträgen und gegebenenfalls der Art dieser Beiträge (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 02.02.2016 - 3 B 267/15 - juris Rn. 5).

    Dass die Mutter des Klägers ergänzend Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen hat, schließt ihre Arbeitnehmereigenschaft i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU nicht aus (vgl. dazu Sächsisches OVG, Beschluss vom 02.02.2016 - 3 B 267/15 - juris Rn. 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2017 - 12 A 1945/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Mitwirkungspflichten der Mutter bzgl.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 12 S 773/18
    Eine Weigerung der Kindesmutter i.S.v. § 1 Abs. 3, 2. Alt. UVG , bei der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken, liegt auch dann vor, wenn eine Kindesmutter den angeblichen Verlauf der Zeugung des Kindes detailarm und pauschal schildert sowie widersprüchliche Angaben macht, so dass ihre Aussage, zum Kindesvater keine weiteren Angaben machen zu können, unglaubhaft ist (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.06.2017 - 12 A 1945/16 - juris Rn. 3).

    Ihrer Mitwirkungspflicht aus § 1 Abs. 3 UVG kommt eine Kindesmutter aber auch dann nicht nach, wenn sie die Umstände der Zeugung des Kindes detailarm und pauschal schildert und sich in diesem Zusammenhang in Widersprüche verwickelt, so dass das Vorbringen in seiner Gesamtheit zu der Überzeugung führt, dass der Vortrag der Kindesmutter, zu der Identität des Kindesvaters keine weiteren Angaben machen zu können, unglaubhaft ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.06.2017 - 12 A 1945/16 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 21.11.1991 - 5 C 13.87

    Sozialhilfe - Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen - Durchsetzung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 12 S 773/18
    Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung eines Anspruches auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ist der Zeitraum zwischen dem Ersten des Monats der Antragstellung, sofern nicht ein ausdrücklicher Antrag nach § 4, 1. Halbsatz UVG vorliegt, und dem Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, i.d.R. dem Erlass des Widerspruchsbescheides (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 21.11.1991 - 5 C 13/87 - juris Rn. 17).

    21 Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung ist der Zeitraum zwischen dem Ersten des Monats der Antragstellung (vgl. Conradis in Rancke, Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit, Betreuungsgeld, 5. Aufl., § 4 UVG Rn. 1), hier dem 1. April 2016, und dem Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, vorliegend dem Erlass des Widerspruchsbescheides vom 11. August 2016 (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.11.1991 - 5 C 13.87 - juris Rn. 17; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.02.2008 - 16 E 1118/06 - juris Rn. 16.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2018 - L 21 AS 2387/17

    Vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich Kosten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 12 S 773/18
    Ob der Betreffende Arbeitnehmer ist, bedarf einer Gesamtbeurteilung, die anhand aller sein Arbeitsverhältnis kennzeichnenden Aspekte zu treffen ist (EuGH, Urteil vom 04.02.2010 - C-14/09 - Genc - Rn. 26 - 27; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.07.2018 - L 21 AS 2387/17 B ER - juris Rn. 36 mwN), u.a. der Arbeitszeit, der Höhe der Vergütung, der Ansprüche auf bezahlten Urlaub, der Geltung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der Anwendung des Tarifvertrages in der jeweils gültigen Fassung auf den Arbeitsvertrag, der Zahlung von Beiträgen und gegebenenfalls der Art dieser Beiträge (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 02.02.2016 - 3 B 267/15 - juris Rn. 5).
  • VG Düsseldorf, 12.08.2016 - 21 K 6480/15

    Unterhaltsvorschuss; unbekannter Vater; One-Night-Stand

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 12 S 773/18
    Sie hat nur unbewusst eine Situation geschaffen, in der ein Rückgriff auf den zum Barunterhalt verpflichteten Elternteil tatsächlich unmöglich ist (vgl. zu alldem VG Düsseldorf, Urteil vom 12.08.2016 - 21 K 6480/15 - juris Rn. 44 - 51).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.1993 - 8 A 3347/91

    Weigerung zur Auskunftserteilung; Mitteilung des erforderlichen Wissens;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 12 S 773/18
    35 Eine Weigerung der Kindesmutter, bei der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken, ist gegeben, wenn die Kindesmutter es ablehnt, bei ihr vorhandenes, zur Durchführung des Gesetzes als Entscheidungsgrundlage erforderliches Wissen der zuständigen Stelle auf deren Anforderung hin mitzuteilen, wenn sie es also an der Bereitschaft fehlen lässt, im Zusammenwirken mit der Behörde das ihr Mögliche und Zumutbare zu tun, um zur Feststellung der Vaterschaft und des Aufenthalts des Kindesvaters nach ihren Kräften beizutragen, indem sie etwa Einzelheiten verschweigt, die bei rechtzeitiger Mitteilung möglicherweise zu einer Ermittlung des Kindesvaters hätten führen können (vgl. etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.10.1993 - 8 A 3347/91 - juris Rn. 31).
  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 12 S 773/18
    Ob der Betreffende Arbeitnehmer ist, bedarf einer Gesamtbeurteilung, die anhand aller sein Arbeitsverhältnis kennzeichnenden Aspekte zu treffen ist (EuGH, Urteil vom 04.02.2010 - C-14/09 - Genc - Rn. 26 - 27; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.07.2018 - L 21 AS 2387/17 B ER - juris Rn. 36 mwN), u.a. der Arbeitszeit, der Höhe der Vergütung, der Ansprüche auf bezahlten Urlaub, der Geltung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der Anwendung des Tarifvertrages in der jeweils gültigen Fassung auf den Arbeitsvertrag, der Zahlung von Beiträgen und gegebenenfalls der Art dieser Beiträge (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 02.02.2016 - 3 B 267/15 - juris Rn. 5).
  • EuGH, 14.12.1995 - C-444/93

    Megner und Scheffel / Innungskrankenkasse Vorderpfalz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 12 S 773/18
    Allein von einer bestimmten geringen Wochen- oder Monatsarbeitszeit oder einem nicht existenzsichernden Lohn kann noch nicht auf eine völlig untergeordnete oder unwesentliche Tätigkeit geschlossen werden (EuGH, Urteil vom 23.03.1982 - C-53/81 - Rn. 12; EuGH, Urteil vom 14.12.1995 - C-444/93 - Rn. 21).
  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 12 S 773/18
    Allein von einer bestimmten geringen Wochen- oder Monatsarbeitszeit oder einem nicht existenzsichernden Lohn kann noch nicht auf eine völlig untergeordnete oder unwesentliche Tätigkeit geschlossen werden (EuGH, Urteil vom 23.03.1982 - C-53/81 - Rn. 12; EuGH, Urteil vom 14.12.1995 - C-444/93 - Rn. 21).
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

  • OVG Niedersachsen, 16.01.2014 - 4 LA 3/14

    Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bei Verhinderung der Feststellung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - 16 E 1118/06

    Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz; Bewilligung von

  • OVG Sachsen, 24.05.2023 - 5 A 350/22

    Unterhaltsvorschuss; Mitwirkungspflicht ; Glaubhaftigkeit ; Identitätsermittlung

    Wenn die Angaben der Mutter zum Verlauf der Zeugung und der Zeit danach detailarm und pauschal sind, kann darin eine Weigerung gesehen werden, an der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken (SächsOVG, Beschl. v. 17. Dezember 2019 - 3 D 41/19 -, juris Rn. 11 m. w. N.), wohingegen eine detaillierte Schilderung ein Indiz dafür ist, dass das Geschilderte auch das Erlebte ist (vgl. VGH BW, Urt. v. 17. Oktober 2018 - 12 S 773/18 -, NJW 2019, 869).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 16. Mai 2013 (- 5 C 28.12 -, juris Rn. 26 ff.) die analoge Anwendung des § 1 Abs. 3 UVG für den Fall einer durch heterologe Insemination mittels einer anonymen Samenspende herbeigeführten Schwangerschaft bejaht hat, ist diese Rechtsprechung auf die Konstellation eines One-Night- Stands mit der Folge der Geburt eines Kindes nicht anwendbar (SächsOVG, Beschl. v. 18. Juli 2019 - 3 D 41/19 -, juris Rn. 11; VGH BW, Urt. v. 17. Oktober 2018 - 12 S 773/18 -, juris Rn. 29; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 24. September 2018 - 7 A 10300/18 -, juris Rn. 29; a. A. NdsOVG, Beschl. v. 16. Januar 2014 - 4 LA 3/14 -, juris Rn. 5 f.).

  • VG Berlin, 21.05.2019 - 21 K 982.18

    Mitwirkung der Kindesmutter zur Feststellung der Vaterschaft bzw. Ermittlung des

    Wie die Kammer mit dem o.g. Urteil vom 23. Januar 2018 bereits ausgeführt hat (a.a.O., Rn. 29 f.; vgl. nunmehr auch der 12. Senat des VGH Mannheim, Urteil vom 17. Oktober 2018 - 12 S 773/18 - juris Rn. 29 ff.), sind die obergerichtliche Rechtsprechung sowie die Kommentarliteratur zwar bislang davon ausgegangen, das Unterhaltsvorschussgesetz setze nach seinem Wortlaut wie auch nach seiner gesamten Konzeption voraus, dass Unterhaltsleistungen "planwidrig" ausbleiben (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 4 LA 94/07 - juris Rn. 4; VGH Kassel, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 10 UZ 1802/03 - juris Rn. 4; 6. Senat des VGH Mannheim, Urteil vom 8. November 1995 - 6 S 1945/95 - juris Rn. 14; Grube, UVG, 2009, § 1 Rn. 3, 99), was in der Praxis (u.a. des Beklagten) etwa bei einem One-night-stand angenommen wurde.

    So liegt ein Fall fehlender Mitwirkung etwa dann vor, wenn die Kindesmutter nicht alle in Betracht kommenden Sexualpartner benennt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. August 2013 - 6 S 41.13 - BA S. 3), wenn sie keine detaillierte Angaben dazu macht, wie sie den Sexualpartner kennengelernt hat (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 24. September 2018, a.a.O., Rn. 24), bzw. den Ablauf des Abends, an dem es zur Zeugung des Kindes gekommen ist, detailarm und pauschal schildert und sich in diesem Zusammenhang in Widersprüche verwickelt (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 17. Oktober 2018, a.a.O., Rn. 35; OVG Münster, Beschluss vom 9. Juni 2017 - 12 A 1945/16 - juris Rn. 3), oder wenn sie nicht unverzüglich die erforderlichen Schritte zur Ermittlung des Kindesvaters eingeleitet oder veranlasst hat, insbesondere nicht versucht hat, diesen am (unschwer aufzusuchenden) Ort des Kennenlernens erneut anzutreffen oder dort Informationen über ihn zu beschaffen (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 24. September 2018, a.a.O., Rn. 25).

  • VGH Bayern, 18.04.2019 - 12 C 18.1893

    Erstattung unberechtigt geleisteter Unterhaltsvorschussleistungen;

    Denn von einer Weigerung der Kindsmutter, im Sinne von § 1 Abs. 3 UVG bei der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken, ist dann auszugehen, wenn sie es ablehnt, bei ihr vorhandenes, zur Durchführung des Gesetzes als Entscheidungsgrundlage erforderliches Wissen der zuständigen Stelle auf Anforderung hin mitzuteilen, wenn sie es mithin an der Bereitschaft fehlen lässt, im Zusammenwirken mit der Behörde das ihr Mögliche und Zumutbare zu tun, um zur Feststellung der Vaterschaft und des Aufenthalts des Kindsvaters nach ihren Kräften beizutragen, indem sie etwa Einzelheiten verschweigt, die bei rechtzeitiger Mitteilung möglicherweise zu einer Ermittlung des Kindsvaters hätten führen können (so VGH Mannheim, U.v. 17.10.2018 - 12 S 773/18 - NJW 2019, 869 [871]).

    Ihrer Mitwirkungspflicht nach § 1 Abs. 3 UVG kommt die Kindsmutter dabei insbesondere dann nicht nach, wenn sie bei der Schilderung der Umstände der Zeugung des Kindes keine glaubhaften Angaben macht, sie beispielsweise detailarm und pauschal schildert und sich in diesem Zusammenhang in Widersprüche verwickelt, sodass das Vorbringen in seiner Gesamtheit zu der Überzeugung führt, dass ihr Vortrag, zur Identität des Kindsvaters keine weiteren Angaben machen zu können, unglaubhaft ist (vgl. VGH Mannheim, U.v. 17.10.2018 - 12 S 773/18 - NJW 2019, 869 [871]; zu den Anforderungen an die Glaubhaftigkeit der Angaben vgl. auch OVG Koblenz, U.v. 24.9.2018 - 7 A 10300/18.OVG - BeckRS 2018, 23708 Rn. 21).

    Diese Konstellation ist jedoch derjenigen eines "one-night-stand" mit einem unbekannten Partner ohne die Absicht eine Schwangerschaft herbeizuführen nicht vergleichbar (vgl. hierzu und zum Folgenden VGH Mannheim, U.v. 17.10.2018 - 12 S 773/18 - NJW 2019, 869 [871]; VG Düsseldorf, U.v. 12.8.2016 - 21 K 6480/15 - juris Rn. 39 ff.).

  • VG Regensburg, 18.04.2019 - 12 C 18.1893

    Erstattung unberechtigt geleisteter Unterhaltsvorschussleistungen

    Denn von einer Weigerung der Kindsmutter, im Sinne von § 1 Abs. 3 UVG bei der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken, ist dann auszugehen, wenn sie es ablehnt, bei ihr vorhandenes, zur Durchführung des Gesetzes als Entscheidungsgrundlage erforderliches Wissen der zuständigen Stelle auf Anforderung hin mitzuteilen, wenn sie es mithin an der Bereitschaft fehlen lässt, im Zusammenwirken mit der Behörde das ihr Mögliche und Zumutbare zu tun, um zur Feststellung der Vaterschaft und des Aufenthalts des Kindsvaters nach ihren Kräften beizutragen, indem sie etwa Einzelheiten verschweigt, die bei rechtzeitiger Mitteilung möglicherweise zu einer Ermittlung des Kindsvaters hätten führen können (so VGH Mannheim, U.v. 17.10.2018 - 12 S 773/18 - NJW 2019, 869 [871]).

    Ihrer Mitwirkungspflicht nach § 1 Abs. 3 UVG kommt die Kindsmutter dabei insbesondere dann nicht nach, wenn sie bei der Schilderung der Umstände der Zeugung des Kindes keine glaubhaften Angaben macht, sie beispielsweise detailarm und pauschal schildert und sich in diesem Zusammenhang in Widersprüche verwickelt, sodass das Vorbringen in seiner Gesamtheit zu der Überzeugung führt, dass ihr Vortrag, zur Identität des Kindsvaters keine weiteren Angaben machen zu können, unglaubhaft ist (vgl. VGH Mannheim, U.v. 17.10.2018 - 12 S 773/18 - NJW 2019, 869 [871]; zu den Anforderungen an die Glaubhaftigkeit der Angaben vgl. auch OVG Koblenz, U.v. 24.9.2018 - 7 A 10300/18.OVG - BeckRS 2018, 23708 Rn. 21).

    Diese Konstellation ist jedoch derjenigen eines "one-night-stand" mit einem unbekannten Partner ohne die Absicht eine Schwangerschaft herbeizuführen nicht vergleichbar (vgl. hierzu und zum Folgenden VGH Mannheim, U.v. 17.10.2018 - 12 S 773/18 - NJW 2019, 869 [871]; VG Düsseldorf, U.v. 12.8.2016 - 21 K 6480/15 - juris Rn. 39 ff.).

  • OVG Sachsen, 18.07.2019 - 3 D 41/19

    One-Night-Stand; Mitwirkungspflicht; Unterhaltsvorschuss

    Daher ist die Feststellung des Verwaltungsgerichts nicht von der Hand zu weisen, dass der Vortrag der Klägerin insgesamt unglaubhaft erscheint (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17. Oktober 2018 - 12 S 773/18 -, juris Rn. 29 ff. m. w. N. zur Mitwirkungslast bei einem One-Night-Stand).12 Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO.
  • OVG Sachsen, 28.10.2020 - 3 D 42/20

    Anordnungsgrund; Verhältnis Unterhaltsvorschuss zu Leistungen nach SGB II;

    Eine Weigerung der Kindsmutter, bei der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken, ist gegeben, wenn sie es ablehnt, bei ihr vorhandenes, zur Durchführung des Gesetzes als Entscheidungsgrundlage erforderliches Wissen der zuständigen Stelle auf deren Anforderung hin mitzuteilen, wenn sie es also an der Bereitschaft fehlen lässt, im Zusammenwirken mit der Behörde das ihr Mögliche und Zumutbare zu tun, um zur Feststellung der Vaterschaft und des Aufenthalts des Kindsvaters nach ihren Kräften beizutragen, indem sie etwa Einzelheiten verschweigt, die bei rechtzeitiger Mitteilung möglicherweise zu einer Ermittlung des Kindsvaters hätten führen können (VGH BW, Urt. v. 17. Oktober 2018 - 12 S 773/18 -, juris Rn. 35; OVG NRW, Urt. v. 29.Oktober 1993 - 8 A 3347/91 -, juris Rn. 31 ff.).
  • VG Hamburg, 05.01.2023 - 13 K 2619/21

    Zur Mitwirkungsobliegenheit der Mutter gemäß § 1 Abs. 3 Unterhaltsvorschussgesetz

    Ihrer Mitwirkungsobliegenheit genügt die Kindesmutter aber zumindest dann nicht, wenn sie die Umstände der Zeugung des Kindes detailarm und pauschal schildert und sich in diesem Zusammenhang in Widersprüche verwickelt, sodass sich ihr Vortrag, zur Identität des Kindesvaters keine weiteren Angaben machen zu können, insgesamt als unglaubhaft darstellt (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 17.10.2018, 12 S 773/18, juris Rn. 35; OVG Bautzen, Beschl. v. 28.10.2020, 3 D 42/20, juris Rn. 19; OVG Bremen, Beschl. v. 12.7.2022, 2 LA 362/21, juris Rn. 17; VG Hamburg, Urt. v. 14.6.2022, 13 K 3392/20, n.v.).

    Hierzu hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Folgendes ausgeführt (siehe Urt. v. 17.10.2018, 12 S 773/18, juris Rn. 32 f.):.

  • VG Minden, 14.04.2021 - 6 K 2395/20
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 29. Oktober 1993 - 8 A 3347/91 -, juris Rn. 31 (zur Auskunftsverweigerung); VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17. Oktober 2018 - 12 S 773/18 -, juris Rn. 35; Bay. VGH, Beschluss vom 18. April 2019 - 12 C 18.1893 -, juris Rn. 28, jeweils m. w. N.

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 18. April 2019 - 12 C 18.1893 -, juris Rn. 29, m. w. H. u. a. auf VGH Mannheim, Urteil vom 17. Oktober 2018 - 12 S 773/18 -, juris Rn. 35; OVG NRW, Beschluss vom 9. Juni 2017 - 12 A 1945/16 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 5. März 2019 - 12 E 904/18 -, juris Rn. 5; Sächs. OVG, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 3 D 42/20 -, juris Rn. 19; VG Köln, Urteil vom 17. Dezember 2019 - 26 K 6135/18 -, juris Rn. 58, jeweils m. w. N., s. a. Knittel, JAmt 2019, 183 (189).

  • VG Köln, 17.12.2019 - 26 K 6135/18
    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 18. April 2019 - 12 C 18.1893 -, juris, Rn. 21, 28 m.w.H. u.a. auf VGH Mannheim, Urteil vom 17. Oktober 2018 - 12 S 773/18 -, juris, Rn. 34ff.; OVG Koblenz, Urteil vom 24. September 2018 - 7 A 10300/18 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 9. Juni 2017 - 12 A 1945/16 -, juris, Rn. 3; dass., Urteil vom 29. Oktober 1993 8 A 3347/91 -, juris, Rn. 31.
  • VG Bayreuth, 19.12.2022 - B 8 K 20.879

    Fehlende Mitwirkung bei der Feststellung der Vaterschaft

    Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung ist dabei der Zeitraum zwischen dem Ersten des Monats der Antragstellung, hier dem 01.05.2019 und dem Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, vorliegend dem Erlass des Widerspruchsbescheids vom 13.08.2020 (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 17.10.2018 - 12 S 773/18 - juris Rn. 21; BVerwG, U.v. 21.11.1991 - 5 C 13.87 - juris Rn. 17).

    Ihrer Mitwirkungspflicht aus § 1 Abs. 3 UVG kommt eine Kindesmutter auch dann nicht nach, wenn sie bei der Schilderung der Umstände der Zeugung des Kindes keine glaubhaften Angaben macht, sie beispielsweise detailarm und pauschal schildert und sich in diesem Zusammenhang in Widersprüche verwickelt, sodass das Vorbringen in seiner Gesamtheit zu der Überzeugung führt, dass der Vortrag der Kindesmutter, zu der Identität des Kindesvaters keine weiteren Angaben machen zu können, unglaubhaft ist (vgl. VGH Mannheim, U.v. 17.10.2018 - 12 S 773/18 - a.a.O. Rn. 35).

  • VG Berlin, 27.09.2023 - 38 K 678.21

    Visumserteilung zum Familiennachzug: Feststellung des Bestehens einer Ehe durch

  • OVG Bremen, 12.07.2022 - 2 LA 362/21

    Feststellung Vaterschaft; Glaubhaftigkeit; Kindsmutter; Mitwirkungspflichten;

  • VG Berlin, 26.10.2020 - 6 K 1469.16

    Anerkennung als Flüchtling

  • VG Berlin, 25.10.2022 - 21 K 14.22

    Unterhaltsvorschussanspruch: zur Frage, ob bei im Wege einer anonymen Samenspende

  • VG Berlin, 25.10.2022 - 21 K 1271.21
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