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   LAG Düsseldorf, 12.11.2008 - 12 Sa 1102/08   

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LAG Düsseldorf, 12.11.2008 - 12 Sa 1102/08 (https://dejure.org/2008,1182)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.11.2008 - 12 Sa 1102/08 (https://dejure.org/2008,1182)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. November 2008 - 12 Sa 1102/08 (https://dejure.org/2008,1182)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Diskriminierung von Männern durch einen frauenfördernden Hinweis in der Stellenausschreibung?

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 33 GG, §§ 5, 11, 15, 22 AGG, § 8 LGG NRW
    Diskriminierung von Männern durch einen frauenfördernden Hinweis in der Stellenausschreibung?

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Benachteiligung von Männern durch geschlechtsneutral gehaltene Ausschreibung mit besonderem Interesse an Bewerbung von Frauen bei deren Unterrepräsentation

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Diskriminierung bei frauenfördernden Hinweis in Stellenausschreibung

  • LAG Düsseldorf PDF

    Art. 33 GG, §§ 5, 11, 15, 22 AGG, § 8 LGG NRW
    Diskriminierung von Männern durch einen frauenfördernden Hinweis in der Stellenausschreibung?

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benachteiligung von Männern durch geschlechtsneutral gehaltene Ausschreibung mit besonderem Interesse an Bewerbung von Frauen bei deren Unterrepräsentation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)

    Diskriminierung von Männern durch einen frauenfördernden Hinweis in der Stellenausschreibung ?

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung von Männern durch einen frauenfördernden Hinweis in der Stellenausschreibung?

  • IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    AGG - Keine Diskriminierung von Bewerbern durch frauenfördernde Hinweise in Ausschreibungen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausschreibung mit Hinweis auf Frauenförderung - kein Verstoß gegen das AGG

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Männer werden durch frauenfördernden Hinweis in Stellenausschreibungen nicht diskriminiert

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Diskriminierung von männlichen Bewerbern

  • dbb.de PDF, S. 27 (Leitsatz)

    Diskriminierung von Männern bei Ausschreibung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Bevorzugung von Frauen ist keine Diskriminierung

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Formulierung einer Stellenausschreibung - Frauenförderung - Benachteiligung von Männern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Diskriminierung von Männern durch einen frauenfördernden Hinweis in der Stellenausschreibung - Landesarbeitsgericht Düsseldorf verneint Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    AGG - Keine Diskriminierung von Bewerbern durch frauenfördernde Hinweise in Ausschreibungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03

    Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.11.2008 - 12 Sa 1102/08
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Arbeitgeber bei seiner wertenden Entscheidung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe beachtet hat und ein fehlerfreies Verfahren eingehalten hat, ob insbesondere auch die selbstgesetzten Kriterien, namentlich in einer Ausschreibung, willkürfrei angewendet oder ob sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BAG, Urteil vom 21.01.2003, 9 AZR 307/02, Juris Rz. 32 = ZTR 2003, 572 ff., Urteil vom 21.01.2003, 9 AZR 72/02, Juris Rz. 32 ff. = ZTR 2003, 463 ff., Urteil vom 07.09.2004, 9 AZR 537/03, Juris Rs. 28 = ZTR 2005, 205 ff., Urteil vom 19.02.2008, 9 AZR 70/07, Juris Rz. 35 = NZA 2008, 1016, vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.05.2002, 2 BvR 723/99, Juris Rz. 13).

    Der öffentliche Arbeitgeber darf sein Eignungsurteil auch auf den persönlichen Eindruck stützen, den der Gesprächsführer (i.c. die Personalauswahlkommission) aus den Vorstellungsgesprächen und dem Auftreten der einzelnen Bewerbern gewonnen hat (BVerwG, Urteil vom 30.01.2003, 2 A 1/02, Juris Rz. 11-14, BAG vom 07.09.2004, a.a.O., Juris Rz. 42 f.).

  • BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 308/03

    Nicht geschlechtsneutrale Ausschreibung einer Ausbildungsstelle und Garantie der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.11.2008 - 12 Sa 1102/08
    Wohl wird durch § 22 AGG der Nachweis einer z.B. geschlechtsspezifischen Diskriminierung erleichtert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.09.2006 1 BvR 308/03, Juris Rz. 14).

    Allerdings lässt ein Verstoß gegen § 11 AGG die Benachteiligung des Arbeitnehmers wegen des verpönten Merkmals vermuten (BVerfG vom 21.09.2006, 1 BvR 308/03, Juris Rz. 15, BAG, Urteil vom 24.04.2008, 8 AZR 257/07, Juris Rz. 34, vgl. Adomeit/Mohr, AGG, § 22 Rz. 53).

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.11.2008 - 12 Sa 1102/08
    Zu der gesetzlichen Ausschlussfrist des § 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB IX a.F. ("Ein Anspruch auf Entschädigung nach den Nummern 2 und 3 muss innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Ablehnung der Bewerbung schriftlich geltend gemacht werden.") hat die höchstrichterliche Rechtsprechung aus der Verwendung des unbestimmten Artikels "ein Anspruch" gefolgert, dass es genüge, einen Anspruch wegen Benachteiligung auf Grund einer Behinderung geltend zu machen (BAG, Urteil vom 15.02.2005, 9 AZR 635/03, Juris Rz. 26, Urteil vom 12.09.2006, 9 AZR 807/05, Juris Rz. 16, Urteil vom 03.04.2007, 9 AZR 823/06, Juris Rz. 31).

    Auch wenn in § 15 Abs. 2 AGG die anerkannten Regeln über die Entschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen nicht aufgegeben werden, muss daher das Erfordernis einer - eine Entschädigung in Geld gebietende - Erheblichkeit der Verletzung des Persönlichkeitsrechts im Fall der Benachteiligung eines Stellenbewerbers wegen des Geschlechts als durchweg erfüllt angesehen werden (vgl. BAG, Urteil vom 14.03.1989, 8 AZR 447/87, Juris Rz. 28, Urteil vom 15.02.2005, 9 AZR 635/03, Juris Rz. 24, Wendeling-Schröder/Stein, § 15 AGG, Rz. 38 ff., Adomeit/Mohr, § 15 AGG Rz. 39, vgl. Schiek/Kocher, § 15 AGG Rz. 31 ff.).

  • ArbG Lingen, 19.01.2006 - 1 Ca 419/05

    Anspruch; Arbeitgeber; Arbeitnehmer; Arbeitsverhältnis; Begründung; Behandlung;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.11.2008 - 12 Sa 1102/08
    Das Gericht hat weiterhin der Beklagten zwar zugestanden, in der Ausschreibung auf die landesgesetzliche Frauenförderung hinweisen zu dürfen (vgl. auch ArbG Lingen, Urteil vom 19.01.2006, 1 Ca 419/05, Juris Rz. 19).
  • BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 447/87

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Begründung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.11.2008 - 12 Sa 1102/08
    Auch wenn in § 15 Abs. 2 AGG die anerkannten Regeln über die Entschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen nicht aufgegeben werden, muss daher das Erfordernis einer - eine Entschädigung in Geld gebietende - Erheblichkeit der Verletzung des Persönlichkeitsrechts im Fall der Benachteiligung eines Stellenbewerbers wegen des Geschlechts als durchweg erfüllt angesehen werden (vgl. BAG, Urteil vom 14.03.1989, 8 AZR 447/87, Juris Rz. 28, Urteil vom 15.02.2005, 9 AZR 635/03, Juris Rz. 24, Wendeling-Schröder/Stein, § 15 AGG, Rz. 38 ff., Adomeit/Mohr, § 15 AGG Rz. 39, vgl. Schiek/Kocher, § 15 AGG Rz. 31 ff.).
  • BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 41/06

    Übertarifliche und außertarifliche Zulage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.11.2008 - 12 Sa 1102/08
    Ob diese Wortlautauslegung, die sich von der herkömmlichen Auslegung tariflicher Verfallklauseln abhebt (vgl. BAG, Urteil vom 09.04.2008, 4 AZR 104/07, Juris Rz. 51, Urteil vom 07.02.2007, 5 AZR 41/06, Juris Rz. 29 m.w.N., Urteil vom 17.05.2001, 8 AZR 366/00, Juris Rz. 28, Urteil vom 26.06.1985, 7 AZR 150/83, Juris Rz. 50 ) für § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG angängig ist und der Intention des Gesetzgebers gerecht wird, durch eine kurze Geltendmachungsfrist Rechtssicherheit für den Arbeitgeber zu schaffen, bedarf hier keiner Klärung.
  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.11.2008 - 12 Sa 1102/08
    Wird bewiesen, dass andere Bewerber unter Zugrundelegung der maßgebenden sachlichen Auswahlkriterien als besser geeignet erscheinen, scheidet ein Schadensersatzanspruch des auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht angestellten Bewerber nach § 15 Abs. 1 AGG aus, allerdings nicht auch ein Anspruch auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG (vgl. BAG, Urteil vom 05.02.2004, 8 AZR 112/03, Juris Rz. 68 ff. = ZTR 2004, 435 ff.).
  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.11.2008 - 12 Sa 1102/08
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Arbeitgeber bei seiner wertenden Entscheidung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe beachtet hat und ein fehlerfreies Verfahren eingehalten hat, ob insbesondere auch die selbstgesetzten Kriterien, namentlich in einer Ausschreibung, willkürfrei angewendet oder ob sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BAG, Urteil vom 21.01.2003, 9 AZR 307/02, Juris Rz. 32 = ZTR 2003, 572 ff., Urteil vom 21.01.2003, 9 AZR 72/02, Juris Rz. 32 ff. = ZTR 2003, 463 ff., Urteil vom 07.09.2004, 9 AZR 537/03, Juris Rs. 28 = ZTR 2005, 205 ff., Urteil vom 19.02.2008, 9 AZR 70/07, Juris Rz. 35 = NZA 2008, 1016, vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.05.2002, 2 BvR 723/99, Juris Rz. 13).
  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.11.2008 - 12 Sa 1102/08
    Zu der gesetzlichen Ausschlussfrist des § 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB IX a.F. ("Ein Anspruch auf Entschädigung nach den Nummern 2 und 3 muss innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Ablehnung der Bewerbung schriftlich geltend gemacht werden.") hat die höchstrichterliche Rechtsprechung aus der Verwendung des unbestimmten Artikels "ein Anspruch" gefolgert, dass es genüge, einen Anspruch wegen Benachteiligung auf Grund einer Behinderung geltend zu machen (BAG, Urteil vom 15.02.2005, 9 AZR 635/03, Juris Rz. 26, Urteil vom 12.09.2006, 9 AZR 807/05, Juris Rz. 16, Urteil vom 03.04.2007, 9 AZR 823/06, Juris Rz. 31).
  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 70/07

    Konkurrentenklage - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.11.2008 - 12 Sa 1102/08
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Arbeitgeber bei seiner wertenden Entscheidung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe beachtet hat und ein fehlerfreies Verfahren eingehalten hat, ob insbesondere auch die selbstgesetzten Kriterien, namentlich in einer Ausschreibung, willkürfrei angewendet oder ob sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BAG, Urteil vom 21.01.2003, 9 AZR 307/02, Juris Rz. 32 = ZTR 2003, 572 ff., Urteil vom 21.01.2003, 9 AZR 72/02, Juris Rz. 32 ff. = ZTR 2003, 463 ff., Urteil vom 07.09.2004, 9 AZR 537/03, Juris Rs. 28 = ZTR 2005, 205 ff., Urteil vom 19.02.2008, 9 AZR 70/07, Juris Rz. 35 = NZA 2008, 1016, vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.05.2002, 2 BvR 723/99, Juris Rz. 13).
  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 823/06

    Benachteiligung wegen Behinderung

  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07

    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 104/07

    Klage auf künftige Leistung - Tariflicher Bewährungsaufstieg

  • BAG, 26.06.1985 - 7 AZR 150/83
  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 366/00

    Ausschlußfrist - Geltendmachung des Anspruchs

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 307/02

    Konkurrentenklage - Vorrang unterrepräsentierter Frauen - Härtefallregelung für

  • BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99

    Keine Verletzung des Gebots des effektiven Rechtsschutzes gemäß GG Art 19 Abs 4

  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10

    Keine Geschlechts- und Altersdiskriminierung - vorrangige Berücksichtigung von

    Dass der Wortlaut nicht den genauen Gesetzestext aufnimmt, steht der korrekten Ausschreibung nicht entgegen, weil sie inhaltlich genau dies ausdrückt (vgl. zur Unerheblichkeit der Abweichung vom Gesetzeswortlaut: LAG Düsseldorf vom 08.01.2009 - 12 Sa 1102/08 - LAGE § 15 AGG Nr. 6a).

    Hinzu kommt, dass die in der Ausschreibung zu Tage tretende (nur möglicherweise) unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen von § 5 AGG abgedeckt ist, denn durch sie werden bestehende Nachteile wegen eines in § 1 genannten Grundes verhindert oder ausgeglichen (vgl. dazu LAG Düsseldorf vom 08.01.2009 - 12 Sa 1102/08 - a.a.O.).

  • LAG Bremen, 29.06.2010 - 1 Sa 29/10

    Entschädigung wegen diskriminierender Kündigung

    Bei der Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG geht es um die Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers (vgl. LAG Düsseldorf, Urt. v. 12.11.2008 - 12 Sa 1102/08 - LAGE Nr. 6 a zu § 15 AGG ).
  • LAG Düsseldorf, 26.11.2008 - 12 Sa 193/07

    Schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts wegen Nichtzulassung zu einem

    Es ist jedoch - unabhängig davon, dass zur Erfüllung der formalen Einstellungsvoraussetzungen nichts vorgetragen ist - nicht erkennbar, dass das beklagte Land bei fehlerfreier Auswahl nach den Grundsätzen des Art. 33 Abs. 2 GG den Kläger hätte einstellen müssen, also seine zugunsten anderer Bewerber getroffene Einstellungsentscheidung sich nicht im Rahmen des Beurteilungsspielraums und Auswahlermessens, das dem Staat nach Art. 33 Abs. 2 GG zusteht, gehalten hätte (vgl. BAG, Urteil vom 19.02.2008, 9 AZR 74/07, Juris Rz. 43, Urteil vom 11.12.1990, 7 AZR 186/89, Juris Rz. 25, Kammerurteil vom 12.11.2008, 12 Sa 1102/08, n.v., ErfK/Preis, 7. Aufl., § 611 BGB Rz. 392).
  • VG Freiburg, 23.02.2016 - 5 K 774/14

    Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung bei Bewerbung um einen höheren

    Es kann daher offenbleiben, ob der Kläger, der unter dem 06.11.2013 von dem Beklagten "Schadensersatz" gefordert hat, damit auch sein Entschädigungsbegehren nach § 15 Abs. 4, Abs. 2 AGG rechtzeitig geltend gemacht hat, wozu die Kammer jedoch neigt (a.A. LAG Düsseldorf, Urt. v. 12.11.2008 - 12 Sa 1102/08 - DVP 2010, 349).
  • AG Frankfurt/Oder, 23.10.2013 - 3 IN 385/13

    Insolvenzverfahren: Stärkere Beteiligung von Frauen in Insolvenzsachen

    Ein geringerer Frauenanteil in einer Vergleichsgruppe indiziert eine Benachteiligung von Frauen gegenüber Männern, die durch positive Maßnahmen ausgeglichen werden darf (vgl. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.11.2008, 12 Sa 1102/08, zitiert nach juris, Randnummern 63, 64, beruhend auf der Feststellung, dass Frauen gegenüber Männern in der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes, 241 Frauen : 253 Männer, bzw. in der Entgeltgruppe 10 TVöD mit Entsprechung in der Besoldungsgruppe A 11, 54 Frauen : 62 Männer, unterrepräsentiert waren).
  • LAG Köln, 26.11.2009 - 13 Sa 794/09

    Unbegründete Entschädigungsklage eines männlichen Solo-Bratschisten wegen

    Dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn in der für die Stelle maßgeblichen Laufbahngruppe Frauen insgesamt unterrepräsentiert sind (vgl. dazu LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.01.2009 - 12 Sa 1102/08).
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