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   LAG Hamm, 20.01.2009 - 12 Sa 1109/08   

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LAG Hamm, 20.01.2009 - 12 Sa 1109/08 (https://dejure.org/2009,12634)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20.01.2009 - 12 Sa 1109/08 (https://dejure.org/2009,12634)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - 12 Sa 1109/08 (https://dejure.org/2009,12634)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Stufenzuordnung nach dem TV-L; unschädliche Unterbrechung zwischen zwei befristeten Arbeitsverträgen im Lehrerbereich

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 TVÜ-Länder; § 16 TV-L
    Stufenzuordnung nach dem TV-L; unschädliche Unterbrechung zwischen zwei befristeten Arbeitsverträgen im Lehrerbereich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stufenzuordnung einer Lehrerin bei schädlicher Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses

  • Judicialis

    TVÜ-Länder § 1; ; TV-L § 16

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVÜ-Länder § 1; TV-L § 16; TVÜ-L § 6
    Stufenzuordnung einer Lehrerin bei schädliche Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 856/07

    Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

    Auszug aus LAG Hamm, 20.01.2009 - 12 Sa 1109/08
    Die Protokollerklärung definiert darüber hinaus, für einen bestimmten Zeitraum bis zum 31.10.2008, wann Unterbrechungen dennoch unschädlich sind, so dass von einem ununterbrochen fortbestehenden Arbeitsverhältnis auszugehen ist (vgl. zur in soweit wortgleichen Protokollerklärung zu § 1 Abs. 1 S. 1 TVÜ-VKA: BAG Urteile vom 27.11.2008 6 AZR 632/08 und 6 AZR 856/07).

    Dies hat das BAG auch bei der im Wesentlichen wortgleichen Protokollerklärung zu § 1 Abs. 1 S. 1 TVÜ-VKA angenommen (BAG Urteile vom 27.11.2008 6 AZR 632/08 und 6 AZR 856/07).

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z. B. BAG Urt. v. 19.01.2000 4 AZR 814/98 NZA 2000, 1300; BAG Urt. v. 23.05.2007 10 AZR 323/06 NZA 2007 1016 ff.; BAG Urt. vom 27.11.2008 6 AZR 632/08 und 6 AZR 856/07).

    Das Bundesarbeitsgericht hat für den Fall, einer Kommune, die beschlossen hat, zur Einsparung von Personalkosten neue Arbeitsverträge mit befristet beschäftigten Mitarbeitern erst nach einem Unterbrechungszeitraum von mehr als einem Monat und damit nur zu den Bedingungen des TVöD abzuschließen, als sachlich begründet und als keine unzulässige Umgehung des TVÜ-VKA angesehen (vgl. BAG Urteile v. 27.11.2008 6 AZR 632/08 und 6 AZR 856/07).

  • BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 632/08

    Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

    Auszug aus LAG Hamm, 20.01.2009 - 12 Sa 1109/08
    Die Protokollerklärung definiert darüber hinaus, für einen bestimmten Zeitraum bis zum 31.10.2008, wann Unterbrechungen dennoch unschädlich sind, so dass von einem ununterbrochen fortbestehenden Arbeitsverhältnis auszugehen ist (vgl. zur in soweit wortgleichen Protokollerklärung zu § 1 Abs. 1 S. 1 TVÜ-VKA: BAG Urteile vom 27.11.2008 6 AZR 632/08 und 6 AZR 856/07).

    Dies hat das BAG auch bei der im Wesentlichen wortgleichen Protokollerklärung zu § 1 Abs. 1 S. 1 TVÜ-VKA angenommen (BAG Urteile vom 27.11.2008 6 AZR 632/08 und 6 AZR 856/07).

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z. B. BAG Urt. v. 19.01.2000 4 AZR 814/98 NZA 2000, 1300; BAG Urt. v. 23.05.2007 10 AZR 323/06 NZA 2007 1016 ff.; BAG Urt. vom 27.11.2008 6 AZR 632/08 und 6 AZR 856/07).

    Das Bundesarbeitsgericht hat für den Fall, einer Kommune, die beschlossen hat, zur Einsparung von Personalkosten neue Arbeitsverträge mit befristet beschäftigten Mitarbeitern erst nach einem Unterbrechungszeitraum von mehr als einem Monat und damit nur zu den Bedingungen des TVöD abzuschließen, als sachlich begründet und als keine unzulässige Umgehung des TVÜ-VKA angesehen (vgl. BAG Urteile v. 27.11.2008 6 AZR 632/08 und 6 AZR 856/07).

  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 736/00

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten

    Auszug aus LAG Hamm, 20.01.2009 - 12 Sa 1109/08
    Es handelt sich vorliegend um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (vgl. z.B. BAG Urt. v. 10.12.1997 4 AZR 291/96 AP Nr. 237 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urt. v. 29.11.2001 4 AZR 736/00 NZA 2002 1288; BAG Urt. v. 31.07.2002 4 AZR 163/01 NZA 2003 445).
  • BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 260/07

    Vergütungsansprüche befristet beschäftigter Lehrer

    Auszug aus LAG Hamm, 20.01.2009 - 12 Sa 1109/08
    Denn nicht selten werden deren Arbeitsverhältnisse nicht kalendergenau befristet, sondern auf das Schuljahresende (vgl. z.B. BAG Urt. v. 19.12.2007 5 AZR 260/07 AP TzBfG § 4 Nr. 16).
  • BAG, 26.06.2008 - 6 AZR 498/07

    Überleitung von Arbeitsverhältnissen aus dem BMT-G in den TVöD - Bestimmung des

    Auszug aus LAG Hamm, 20.01.2009 - 12 Sa 1109/08
    Dies gilt auch, wenn nicht die Entgeltgruppe im Streit steht, sondern die Stufenzuordnung (vgl. BAG Urt. v. 26.06.2008 6 AZR 498/07 BeckRS 2008 55721).
  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 28/06

    Rückgruppierung eines Kraftfahrers

    Auszug aus LAG Hamm, 20.01.2009 - 12 Sa 1109/08
    Nach dem Grundsatz des Verbots widersprüchlichen Verhaltens ist ein Verhalten dann als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. nur BAG Urteil v. 24.01.2007, 4 AZR 28/06, NZA-RR S. 495, 498).
  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 323/06

    Sonderzahlung - Bezugnahme in einem Tarifvertrag auf einen anderen Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 20.01.2009 - 12 Sa 1109/08
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z. B. BAG Urt. v. 19.01.2000 4 AZR 814/98 NZA 2000, 1300; BAG Urt. v. 23.05.2007 10 AZR 323/06 NZA 2007 1016 ff.; BAG Urt. vom 27.11.2008 6 AZR 632/08 und 6 AZR 856/07).
  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 814/98

    Sicherung eines monatlichen "Fixums

    Auszug aus LAG Hamm, 20.01.2009 - 12 Sa 1109/08
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z. B. BAG Urt. v. 19.01.2000 4 AZR 814/98 NZA 2000, 1300; BAG Urt. v. 23.05.2007 10 AZR 323/06 NZA 2007 1016 ff.; BAG Urt. vom 27.11.2008 6 AZR 632/08 und 6 AZR 856/07).
  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 164/04

    Aufhebungsklage - Anspruch auf Gagenerhöhung

    Auszug aus LAG Hamm, 20.01.2009 - 12 Sa 1109/08
    Zum einen erfolgte dies erst nach Vertragsschluss, zum anderen konnte die Klägerin als Arbeitnehmerin des öffentlichen Dienstes nicht davon ausgehen, dass ihr Leistungen gewährt werden sollen, die über den Tarifvertrag hinausgehen (ständige Rspr. des BAG vgl. nur Urteil vom 09.02.2005, 5 AZR 164/04, NJOZ 2005 S. 4770, 4774).
  • BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 163/01

    Eingruppierung: Restaurateurin im Museum

    Auszug aus LAG Hamm, 20.01.2009 - 12 Sa 1109/08
    Es handelt sich vorliegend um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (vgl. z.B. BAG Urt. v. 10.12.1997 4 AZR 291/96 AP Nr. 237 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urt. v. 29.11.2001 4 AZR 736/00 NZA 2002 1288; BAG Urt. v. 31.07.2002 4 AZR 163/01 NZA 2003 445).
  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 496/10

    Stufenzuordnung - Anwendbarkeit des TVÜ-Länder

    Die Parteien streiten ausschließlich darüber, ob die Worte "darüber hinaus" in der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 1 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Länder aF so auszulegen sind, dass bei Lehrkräften der sich für alle Beschäftigten unschädliche Unterbrechungszeitraum von einem Monat um die Dauer der Sommerferien verlängert (so LAG Düsseldorf 9. Dezember 2008 - 6 Sa 1138/08 -) , oder so zu verstehen sind, dass bei Lehrkräften bei Unterbrechungen während der Sommerferien an die Stelle des Zeitraums von einem Monat die Dauer der Sommerferien tritt (so LAG Hamm 20. Januar 2009 - 12 Sa 1109/08 -) , wie dies die Protokollerklärung Nr. 1 zu § 1 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Länder nF jetzt ausdrücklich festlegt.

    Dies zeigt, dass sie die Lehrkräfte bezüglich der Dauer der Unterbrechung gegenüber den anderen Beschäftigten nicht allgemein besserstellen, sondern angesichts der nicht seltenen Praxis der Länder, die Arbeitsverhältnisse mit Lehrkräften auf das Schuljahresende zu befristen und die Lehrkräfte nach den Sommerferien neu einzustellen (vgl. zu dieser Praxis BAG 19. Dezember 2007 - 5 AZR 260/07 - AP TzBfG § 4 Nr. 15 = EzA TzBfG § 4 Nr. 14; LAG Hamm 20. Januar 2009 - 12 Sa 1109/08 -; LAG Düsseldorf 9. Dezember 2008 - 6 Sa 1138/08 -) , nur sicherstellen wollten, dass die tariflichen Überleitungsbestimmungen bei einer Unterbrechung während der Sommerferien noch Anwendung finden.

  • LAG Niedersachsen, 21.06.2010 - 12 Sa 1580/09

    Bestandsschutz für Höhe der Vergütung bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

    Schließlich besteht auch dort die Gefahr, dass der Unschädlichkeitszeitraum von einem Monat überschritten wird, wenn die zuständige Personalabteilung die Neueinstellungen nicht zügig durchführt (so im Ergebnis auch LAG Hamm, 20.01.2009, 12 Sa 1109/08, zitiert nach Juris).
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