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   LAG Köln, 16.09.2005 - 12 Sa 1558/04   

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https://dejure.org/2005,24258
LAG Köln, 16.09.2005 - 12 Sa 1558/04 (https://dejure.org/2005,24258)
LAG Köln, Entscheidung vom 16.09.2005 - 12 Sa 1558/04 (https://dejure.org/2005,24258)
LAG Köln, Entscheidung vom 16. September 2005 - 12 Sa 1558/04 (https://dejure.org/2005,24258)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anpassung einer Versorgungszusagen bei Störung der Geschäftsgrundlage durch grundlegende Änderungen im Sozialversicherungsrecht; Streit um die Höhe einer betrieblichen Altersversorgung; Voraussetzungen für die Annahme einer Störung der Geschäftsgrundlage im Sinne des § ...

  • RA Hensche
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 23.09.1997 - 3 ABR 85/96

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Spruch der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Köln, 16.09.2005 - 12 Sa 1558/04
    Die Rechtsprechung wendet diese Grundsätze auch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an, insbesondere wenn sich die Rechtslage wesentlich und in unvorhersehbarer Weise geändert hat (BAG, Urteil vom 22.04.1986 - 3 AZR 496/83 - AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskasse; Beschluss vom 23.09.1997 - 3 ABR 85/96 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Das Bundesarbeitsgericht hat eine Mehrbelastung von 61, 3 % als grundlegende und krasse Überschreitung des ursprünglichen Dotierungsrahmens eingestuft (BAG, Beschluss vom 23.09.1997 - 3 ABR 85/96 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    In der Literatur wird teilweise eine Mehrbelastung von rund 20 %, teilweise aber auch von 30 bis 40 % als ausreichend angesehen, um zur Anpassung der Versorgungszusage zu berechtigen (vgl. dazu Höfer/Lerner, Anmerkung zu BAG AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Andres-Förster-Rößler-Rühmann, Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung, Randnummer 573 führen aus, dass bei einer Ausdehnung des Dotierungsrahmens um mehr als 50 % für den Arbeitgeber die Grenze des Zumutbaren überschritten ist, errechnet aus einem Vergleich der Barwerte mit und ohne die eingetretenen Änderungen im Sozialversicherungsrecht (vgl. zu diesem Ansatz auch BAG, Beschluss vom 23.09.1997 - 3 ABR 85/96 - a. a. O.).

  • BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83

    Kürzung der Renten durch DGB-Unterstützungskasse

    Auszug aus LAG Köln, 16.09.2005 - 12 Sa 1558/04
    Die Rechtsprechung wendet diese Grundsätze auch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an, insbesondere wenn sich die Rechtslage wesentlich und in unvorhersehbarer Weise geändert hat (BAG, Urteil vom 22.04.1986 - 3 AZR 496/83 - AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskasse; Beschluss vom 23.09.1997 - 3 ABR 85/96 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    b) Nach in der Rechtsprechung vertretener Ansicht kommt allerdings eine zur Anpassung der Versorgungszusage führende Störung der Geschäftsgrundlage in Betracht, wenn sich durch Änderungen des Sozialversicherungsrechtes "die Rechtslage in grundlegender Weise geändert hat und die dadurch verursachte Mehrbelastung sehr erheblich ist" (BAG, Urteil vom 22.04.1986 - 3 AZR 496/83 - AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskasse).

  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86

    Konkurs - Versorgungsanspruch - Versorgungszusage - GemeinschuldnerBetriebsrente

    Auszug aus LAG Köln, 16.09.2005 - 12 Sa 1558/04
    Die Rechtsprechung wendet diese Grundsätze auch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an, insbesondere wenn sich die Rechtslage wesentlich und in unvorhersehbarer Weise geändert hat (BAG, Urteil vom 22.04.1986 - 3 AZR 496/83 - AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskasse; Beschluss vom 23.09.1997 - 3 ABR 85/96 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    b) Nach in der Rechtsprechung vertretener Ansicht kommt allerdings eine zur Anpassung der Versorgungszusage führende Störung der Geschäftsgrundlage in Betracht, wenn sich durch Änderungen des Sozialversicherungsrechtes "die Rechtslage in grundlegender Weise geändert hat und die dadurch verursachte Mehrbelastung sehr erheblich ist" (BAG, Urteil vom 22.04.1986 - 3 AZR 496/83 - AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskasse).

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

    Auszug aus LAG Köln, 16.09.2005 - 12 Sa 1558/04
    a) Gesamtversorgungssysteme können dazu dienen, die Erhaltung eines bestimmten Lebensstandards zu sichern (vgl. BAG, Urteil vom 28.07.1998 - 3 AZR 100/98 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Überversorgung).
  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 743/05

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16. September 2005 - 12 Sa 1558/04 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 20.01.2006 - 12 Sa 915/05

    Anpassung der Versorgungszusage wegen Störung der Geschäftsgrundlage kommt in

    Die Kammer hält deshalb an ihrer im Urteil vom 16.09.2005 - 12 Sa 1558/04 - vertretenen Ansicht fest, dass eine Steigerung von mindestens 50 % vorliegen muss.
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