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   LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 12 Sa 1832/10   

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LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 12 Sa 1832/10 (https://dejure.org/2011,4505)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.05.2011 - 12 Sa 1832/10 (https://dejure.org/2011,4505)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - 12 Sa 1832/10 (https://dejure.org/2011,4505)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Urlaubsanspruch

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 7 BUrlG, § 195, § 199 BGB, Art. 7 EGRL 2003/88, Art. 9 ILO-Convention 132, Art. 31 Abs. 2 EU-Grundrechte-Charta
    Urlaubsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urlaubsanspruch ist nicht auf das Ende des Kalenderjahres oder des dreimonatigen Übertragungszeitraums "befristet"; Befristung des Urlaubsanspruchs auf das Ende des Kalenderjahres oder des dreimontaigen Übertragungszeitraums; Verjährung des Anspruchs auf bezahlten Urlaub ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 7 BUrlG, § 195, § 199 BGB, Art. 7 EGRL 2003/88, Art. 9 ILO-Convention 132, Art. 31 Abs. 2 EU-Grundrechte-Charta
    Urlaubsanspruch

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltung bei längerer Erkrankung; unbefristeter Urlaubsanspruch über das Ende des Kalenderjahres oder des dreimonatigen Übertragungszeitraums hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (51)

  • LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06

    Anwendung von EU-Recht auf das Bundesurlaubsgesetz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 12 Sa 1832/10
    a)Schon bei schlichter Wortlautauslegung ist nicht vermittelbar, dass der Gesetzgeber mit der Formulierung, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr/in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden müsse, den Untergang des Urlaubsanspruchs zum Fristablauf statuiert (LAG Düsseldorf 02.02.2009 -12 Sa 486/06 - Rn. 33).

    Die Interpretation, dass der Urlaubsanspruch gemäß § 7 Abs. 3 BUrlG erlösche, pervertiert tendenziell diesen Schutzzweck, indem sie den Arbeitgeber vor der Erfüllung von berechtigten Urlaubsansprüchen in Schutz nimmt (LAG Düsseldorf 02.02.2009 - 12 Sa 486/06 - Rn. 70).

    Sie konzediert vielmehr den Befund, dass es keinen rechtssicheren Weg gibt, den Einheitsanspruch auf bezahlten Urlaub durchzusetzen, durch den sog. "Ersatzurlaub" (dazu LAG Düsseldorf 02.02.2009 -12 Sa 486/06 - Juris Rn. 74).

    (55)Schließlich kommt gut an, rechtspolitische Bedenken gegen die Gutschrift von Krankheitszeiten (dazu LAG Düsseldorf 02.02.2009 - 12 Sa 486/06 - Juris Rn. 108 ff.) nicht mit der Einsicht zu verwursteln, dass die - im Regelfall erarbeiteten - Urlaubsansprüche auch nach dem 31.12.KJ/31.03.FJ erfüllbar sind.

    Damit zeitigt die mit der Befristungsthese typischerweise verbundene Ungleichbehandlung von arbeitsfähigen und arbeitsunfähigen Arbeitnehmern mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbare Ergebnisse und führt zu unerträglichen Wertungswidersprüchen (LAG Düsseldorf 02.02.2009 - 12 Sa 486/06 - Rn. 81 ff., LAG Düsseldorf 18.08.2010 - 12 Sa 650/10 - Rn. 37; vgl. Rummel NZA 986, 384, AnwK-ArbR/Düwell, 2. Aufl., § 7 BUrlG Rn. 134).

    Auf die von der Kammer im Vorlagebeschluss vom 02.08.2006 - 12 Sa 486/06 - aufgeworfene dritte Frage, ob der Arbeitnehmer Urlaubsansprüche auch durch auf seinem Willen beruhende Fehlzeiten erwirbt, ist der Gerichtshof - auf Empfehlung der Generalanwältin Trstenjak (Schlussanträge vom 24.01.2008 - C-350/06 - Rn. 84) - nicht eingegangen.

    Hingegen lässt sich eine Verantwortungsbeziehung des Arbeitgebers, für vom Arbeitnehmer selbstbestimmte Fehlzeiten (zB. Arbeitsverweigerung oder erwünschten Sonderurlaub) bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren, nicht ausmachen (LAG Düsseldorf 02.02.2009 - 12 Sa 486/06 - Juris Rn. 93/95; a.A ErfK/Dörner/Gallner, 11. Aufl., § 1 BUrlG Rn. 6, HzA/Schütz, Gruppe 4 "Urlaub", Rn. 94, Schaub/Linck, Arbeitsrechts-Handbuch, 12. Aufl., § 102, Rn. 26).

  • LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10

    Verjährung von Urlaubsanprüchen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 12 Sa 1832/10
    Die Kammer sieht dies anders (LAG Düsseldorf 20.09.1989 - 12 Sa 945/89 - LAGE Nr. 2 zu § 7 BUrlG Übertragung, seither ständig, zuletzt 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09 - Juris Rn. 25 ff. = ZInsO 2010, 1107 und 18.08.2010 - 12 Sa 650/10 - Juris Rn. 45 ff. = ZMV 2011, 56; zur Kontroverse allgemein Abele, EuZW 2009, 152).

    Deshalb würde die EuGH-Rechtsprechung eludiert, wollte man die Entfristung des Urlaubsanspruchs auf die Konstellation des fortdauernd arbeitsunfähigen Arbeitnehmers verengen (Kammer 18.08.2010 - 12 Sa 650/10 - Rn. 48).

    Damit zeitigt die mit der Befristungsthese typischerweise verbundene Ungleichbehandlung von arbeitsfähigen und arbeitsunfähigen Arbeitnehmern mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbare Ergebnisse und führt zu unerträglichen Wertungswidersprüchen (LAG Düsseldorf 02.02.2009 - 12 Sa 486/06 - Rn. 81 ff., LAG Düsseldorf 18.08.2010 - 12 Sa 650/10 - Rn. 37; vgl. Rummel NZA 986, 384, AnwK-ArbR/Düwell, 2. Aufl., § 7 BUrlG Rn. 134).

    b) Die Verjährung des Urlaubsabgeltungsanspruchs richtet sich nach dem ihm zugrunde liegenden Urlaubsanspruch (Kammer 18.08.2010 - 12 Sa 650/10 - Juris Rn. 26, LAG Düsseldorf 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09 - Juris Rn. 109/115).

    Denn der Umstand, dass die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers den Arbeitgeber daran hindert, Urlaub zu erteilen, ist nach § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB für den Verjährungsbeginn unmaßgeblich: Die fortdauernde Arbeitsunfähigkeit hindert nicht die Entstehung des Urlaubsanspruchs, sondern dessen Erfüllung (LAG Düsseldorf 18.08.2010 - 12 Sa 650/10 - Juris Rn. 34, 35.) und begründet als in der Person des Arbeitnehmers liegendes und vom Arbeitgeber nicht zu vertretendes Leistungshindernis lediglich den Einwand aus § 286 Abs. 4 BGB.

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 12 Sa 1832/10
    Das gilt auch für Art. 7 Abs. 1 EGRL 2003/88, hier allerdings unter der zwingenden Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit hatte, den ihm mit der Richtlinie verliehenen Anspruch auszuüben (EuGH 20.01.2009 - C-350/06 Schultz-Hoff - Rn. 43).

    Auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 20.01.2009 - C-350/06 Schultz-Hoff - Rn. 41 [38/61] verhält sich lediglich dazu, dass der in Art. 7 EGRL 2003/88 verliehene Urlaubsanspruch auch bei unabhängig vom Willen des Arbeitnehmers eingetretenen Arbeitsversäumnissen, namentlich Zeiten ordnungsgemäßer Krankschreibung entsteht.

    Auf die von der Kammer im Vorlagebeschluss vom 02.08.2006 - 12 Sa 486/06 - aufgeworfene dritte Frage, ob der Arbeitnehmer Urlaubsansprüche auch durch auf seinem Willen beruhende Fehlzeiten erwirbt, ist der Gerichtshof - auf Empfehlung der Generalanwältin Trstenjak (Schlussanträge vom 24.01.2008 - C-350/06 - Rn. 84) - nicht eingegangen.

  • EuGH, 22.04.2010 - C-486/08

    Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Sozialpolitik -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 12 Sa 1832/10
    Der Europäische Gerichtshof hat mit dem Urteil "Schultz-Hoff" nicht nur den Mindesturlaubsanspruch des arbeitsunfähigen Arbeitnehmers vor dem Erlöschen gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG gesichert, sondern ist ebenso in den Fällen der Wiedergenesung des Arbeitnehmers im Laufe des Urlaubsjahrs (EuGH 10.09.2009 - C-277/08 Vicente Pereda - Rn. 13, 20) oder der fortdauernden Arbeitsfähigkeit (EuGH 22.04.2010 - C-486/08 Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Rn. 34 ) von dem unbefristeten Fortbestand des Urlaubsanspruchs ausgegangen.

    Tatsächlich legt die im Urteil vom 22.04.2010 (- C-486/08 Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Rn. 33) getroffene Feststellung des Gerichtshofs, dass eine vereinbarte Reduzierung der Arbeitszeit den Urlaubsanspruch mindere, den Schluss nahe, dass nach Art. 7 Abs. 1 EGRL 2003788 der Arbeitnehmer für Zeiten selbst gewünschter Arbeitsbefreiung keinen Urlaubsanspruch erwirbt, und stellt den bezahlten Urlaub nach Art. 7 Abs. 1 EGRL 2003/88 in ein Äquivalenzverhältnis zu der im Urlaubsjahr zur Verfügung gestellten Arbeitsleistung (einschl. vom Arbeitnehmer ungewollter Krankheitszeiten).

    Unabhängig hiervon ist die "Anwachsung von Urlaubsansprüchen" nicht mehr vertretbar, weil sich der Urlaubsanspruch mit Ablauf des Urlaubsjahrs verselbständigt und nach dem Beschäftigungsausmaß im Urlaubsjahr zu berechnen ist (EuGH -22.04.2010 C-486/08 Tirol - Tenor zu 1) .

  • LAG Düsseldorf, 25.07.2007 - 12 Sa 944/07

    Befristung des Urlaubs- und des Urlaubsabgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 3 BUrlG

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 12 Sa 1832/10
    Eine grammatikalische Auslegung des § 7 Abs. 3 BUrlG, wonach mit Ablauf der Leistungszeiträume der Urlaubsanspruch erlösche, scheitert deshalb an den Anforderungen der Normenbestimmtheit und Normenklarheit (LAG Düsseldorf 25.07.2007 - 12 Sa 944/07 - Juris Rn. 41).

    Der mit der Normenkette §§ 275, 280 Abs. 1, 286 Abs. 1, 287 Satz 2, 249 BGB gekrönte Ersatzurlaub stellt dabei eine "rechtsdogmatische Merkwürdigkeit" dar (Staudinger/Richardi/ Fischinger, BGB [2011], § 611 Rn. 1154 a.E.) und ist aus dem gesetzlichen Leistungsstörungsrecht nicht seriös begründbar (LAG Düsseldorf 25.07.2007 - 12 Sa 944/07 - Juris Rn. 49 ff.).

    Bleibt die Nachgewährung des Urlaubs also möglich, sind die Fristen des § 7 Abs. 3 BUrlG nicht mehr als "best before-Daten" (LAG Düsseldorf 25.07.2007 - 12 Sa 944/07 - Rn. 40).

  • EuGH, 18.03.2004 - C-342/01

    Merino Gómez

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 12 Sa 1832/10
    Erst die Beendigung des Arbeitsverhältnisses lässt den (Natural)Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub erlöschen und in den Anspruch auf finanzielle Vergütung übergehen (EuGH 18.03.2004 - C-342/01 Merino Gomez - Rn. 30).

    Tatsächlich war nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 7 EGRL 93/104 (= Art. 7 EGRL 2003/88) vom 26.06.2001 - C-173/99 The Queen/BECTU - und vom 18.03.2004 - C-342/01 Merino Gomez - vorhersehbar, dass die Urlaubsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keinen Bestand haben würde (zutr. BAG 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 115 ff.).

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 12 Sa 1832/10
    Tatsächlich war nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 7 EGRL 93/104 (= Art. 7 EGRL 2003/88) vom 26.06.2001 - C-173/99 The Queen/BECTU - und vom 18.03.2004 - C-342/01 Merino Gomez - vorhersehbar, dass die Urlaubsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keinen Bestand haben würde (zutr. BAG 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 115 ff.).

    Mit dem Kriterium der Erfüllbarkeit verkennt die Gegenauffassung (BAG 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 43) eisern die unionsrechtliche Obliegenheit des Arbeitgebers, für die tatsächliche Verwirklichung des Urlaubsanspruchs zu sorgen.

  • EuGH, 10.09.2009 - C-277/08

    Vicente Pereda - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Anspruch auf

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 12 Sa 1832/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs "entfaltet sich die positive Wirkung des bezahlten Jahresurlaubs für die Sicherheit und die Gesundheit des Arbeitnehmers zwar dann vollständig, wenn der Urlaub in dem hierfür vorgesehenen, also dem laufenden Jahr genommen wird, doch verliert diese Ruhezeit ihre Bedeutung insoweit nicht, wenn sie zu einer späteren Zeit genommen wird" (EuGH 10.09.2009 - C-277/08 Vicente Pereda - Rn. 24).

    Der Europäische Gerichtshof hat mit dem Urteil "Schultz-Hoff" nicht nur den Mindesturlaubsanspruch des arbeitsunfähigen Arbeitnehmers vor dem Erlöschen gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG gesichert, sondern ist ebenso in den Fällen der Wiedergenesung des Arbeitnehmers im Laufe des Urlaubsjahrs (EuGH 10.09.2009 - C-277/08 Vicente Pereda - Rn. 13, 20) oder der fortdauernden Arbeitsfähigkeit (EuGH 22.04.2010 - C-486/08 Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Rn. 34 ) von dem unbefristeten Fortbestand des Urlaubsanspruchs ausgegangen.

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 795/08

    Freizeitanspruch im Heuerverhältnis - Freizeitkonto

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 12 Sa 1832/10
    Demnach ist die generelle Annahme, dass der Mindesturlaubsanspruch iSv. Art. 7 Abs. 1 EGRL 2003/88 auch dann entstehe, wenn der Arbeitnehmer nicht arbeite (so BAG 15.12.2009 - 9 AZR 795/08 - Rn. 29), voreilig und von der EuGH-Rechtsprechung nicht gedeckt.

    Zum Bundesurlaubsgesetz vertritt das Bundesarbeitsgericht freilich die Auffassung, dass es für den Urlaubsanspruch lediglich auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses ankomme (BAG 15.12.2009 - 9 AZR 795/08 - Rn. 29, AnwK-ArbR/Düwell, 2. Aufl., § 1 Rn. 26).

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 12 Sa 1832/10
    (33)Wenn § 7 Abs. 3 BurlG die Auslegung zulässt, dass der Urlaubsanspruch nicht befristet ist (offen gelassen in BAG 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 60-63), und mit diesem Auslegungsergebnis dem krankgeschriebenen Arbeitnehmer ein unbefristeter Anspruch zugebilligt wird, kann prinzipiell nichts anders für den arbeitsfähigen Arbeitnehmer gelten.

    Der Urlaubsanspruch ist auch kein sog. verhaltener Anspruch (BAG 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 23).

  • LAG München, 30.11.2010 - 6 Sa 684/10

    Urlaub

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 313/99

    "Hotelvideoanlagen"; Annahmeverzug bei Gebrauchmachen von einem Bestimmungsrecht;

  • LAG Düsseldorf, 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09

    Urlaubsübertragung bei Arbeitsfähigkeit

  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 287/98

    Musikproduktionsvertrag

  • EuGH, 06.04.2006 - C-124/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ENTGEGEN, DASS BEZAHLTER MINDESTJAHRESURLAUB IM

  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2005 - C-131/04

    Robinson-Steele - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer -

  • LAG Hamm, 15.04.2010 - 16 Sa 1176/09

    Vorlagebeschluss zur Urlaubsabgeltung bei Ansammlung von Urlaubsansprüchen

  • EuGH, 07.09.2006 - C-484/04

    DER BRITISCHE LEITFADEN ÜBER DIE ARBEITSZEIT VERSTÖSST GEGEN DAS

  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

  • EuGH, 24.03.2009 - C-445/06

    Danske Slagterier - Maßnahmen gleicher Wirkung - Gesundheitspolizei -

  • EuGH, 15.09.2011 - C-155/10

    Das Entgelt, das den Linienpiloten während ihres Jahresurlaubs gezahlt wird, muss

  • EuGH, 26.06.2001 - C-173/99

    BECTU

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 523/05

    Geltendmachung von Urlaub - Urlaubserteilung - Urlaubsübertragung.

  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

  • BAG, 05.02.1970 - 5 AZR 470/69

    Mindesturlaubsanspruch - Fernbleiben - Urlaubsentgelt

  • BAG, 23.06.1988 - 8 AZR 459/86

    Abgeltung und Übertragbarkeit des im Veranlagungszeitraum nicht in Anspruch

  • EuGH, 08.07.2010 - C-246/09

    Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur

  • LAG Hessen, 07.12.2010 - 19 Sa 939/10

    Urlaubsanspruch bei mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit

  • EuGH, 15.04.2010 - C-542/08

    Ein Mitgliedstaat kann für die Geltendmachung von Ansprüchen auf besondere

  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92

    Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132

  • BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05

    Beginn der Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

  • KG, 01.07.2004 - 12 U 51/02

    Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Unmöglichkeit oder Verzug, wenn

  • EuGH, 25.11.2010 - C-429/09

    Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer -

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

  • LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09

    Urlaubsansprüche und Abgeltungsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis

  • BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08

    "Geräteabgabe" nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des

  • LAG Düsseldorf, 17.06.1998 - 12 Sa 520/98

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 117/09

    Tarifliche Differenzierungsklausel

  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 242/09

    Aufhebungsvertrag - Gleichbehandlung

  • BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 552/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - Abschluss

  • EuGH, 21.10.2010 - C-227/09

    Accardo u.a. - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der

  • BGH, 19.11.1982 - V ZR 295/81

    Auslegung einer Befristungsabsprache bei der Abtretung einer Grundschuld zur

  • LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09

    Tariflicher Ausschluss von Urlaubsabgeltungsansprüchen; Ausschluss des

  • BGH, 28.01.2003 - X ZR 151/00

    Schadensersatzpflicht des Unternehmers bei Nichteinhaltung eines vertraglich

  • BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 2485/07

    Verfassungsrechtlicher Anspruch auf ein faires Verfahren (Belehrung über das

  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 231/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - "Andere

  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 894/04

    Einreichung einer nicht unterschriebenen Klageschrift zur Wahrung der Klagefrist

  • LAG Düsseldorf, 20.09.1989 - 12 Sa 945/89

    Urlaubsanpruch des Arbeitnehmers; Urlaub; Gesetzliche Frist; Verzug; Abmahnung

  • LAG Hessen, 17.08.2016 - 6 Sa 12/16

    Eine vertragliche Vereinbarung auf Übertragung von Urlaub ist nicht begrenzt auf

    Dies werde auch durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zur Gewährung von Ersatzurlaub als Schadensersatz von unmöglich gewordenen Urlaubsansprüchen bestätigt (vgl. BAG vom 11. April 2006 -9 AZR 523/05 - BAG vom 07. November 1985-6 AZR 169/84 - LAG Düsseldorf vom 04. Mai 2011 - 12 Sa 1832/10 -).
  • ArbG Herne, 01.02.2012 - 1 Ca 1751/10

    Urlaubsabgeltung bei langjähriger Erkrankung des Arbeitnehmers.

    Nach Allem kommt eine Verjährung des Urlaubsanspruches nicht in Betracht (ebenso LAG Niedersachsen v.16.09.2011, 6 Sa 348/11, juris; Hessisches LAG v.07.12.2010; vgl. auch LAG München v.30.11.2010, 6 Sa 684/10, juris; a.A. LAG Düsseldorf v.04.05.2011, 12 Sa 1832/10, juris u.v.25.02.2011, 9 Sa 258/10, juris; vgl. allerdings auch LAG Köln v.07.02.2011, 5 Sa 891/10, juris, welches eine Gewährung von Urlaub während der Arbeitsunfähigkeit für möglich hält).
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