Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 11.11.2016 - 12 Sa 22/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer medizinischen Fachangestellten wegen Weitergabe von Patientendaten an eine nicht berechtigte Person
- arbeitsrecht-hessen.de
"Mal sehen, was die schon wieder hat ..."
- Justiz Baden-Württemberg
§ 626 Abs 1 BGB, § 203 Abs 1 StGB, § 203 Abs 3 S 2 StGB
Außerordentliche Kündigung - medizinische Fachangestellte - Weitergabe von Patientendaten - Entbehrlichkeit einer Abmahnung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer medizinischen Fachangestellten wegen Weitergabe von Patientendaten an eine nicht berechtigte Person
- rechtsportal.de
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer medizinischen Fachangestellten wegen Weitergabe von Patientendaten an eine nicht berechtigte Person
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (15)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Weitergabe von Patientendaten per WhatsApp durch Mitarbeiterin einer Arztpraxis rechtfertigt fristlose Kündigung
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Patientendaten - Schweigen ist Pflicht!
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Weitergabe von Patientendaten - und die außerordentliche Kündigung der Arzthelferin
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Arzthelferin sendet Patientenakte an ihre Tochter - Die Weitergabe von Patientendaten an unbefugte Dritte rechtfertigt eine fristlose Kündigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht?
- hartmannbund.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung bei Verletzung der Verschwiegenheitspflicht rechtens
- anwalt.de (Kurzinformation)
Reden ist Silber - Schweigen erhält den Arbeitsplatz
- deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)
Patientendaten per WhatsApp verschickt - Patientengeheimisse müssen in der Apotheke bleiben
- medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)
Kein Pardon bei Weitergabe von Patientendaten - Kündigung
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 100 (Leitsatz und Kurzinformation)
Weitergabe von Patientendaten durch Arzthelferin: Außerordentliche Kündigung
- medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)
Kein Pardon bei Weitergabe von Patientendaten - Kündigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Weitergabe von Patientendaten über WhatsApp - Fristlose Kündigung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Weitergabe von Patientendaten an unbefugte Dritte rechtfertigt fristlose Kündigung einer Arzthelferin - Schwerwiegender Verstoß gegen arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 16.02.2016 - 1 Ca 437/15
- LAG Baden-Württemberg, 11.11.2016 - 12 Sa 22/16
- BAG, 16.01.2017 - 6 AZN 1154/16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96
Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.11.2016 - 12 Sa 22/16
Das gilt auch dann, wenn die Vertragsverletzung des Arbeitnehmers das Vertrauen des Arbeitgebers in seine Person beeinträchtigt, soweit mit einer Wiederherstellung des Vertrauens gerechnet werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 04. Juni 1997, 2 AZR 526/96, DB 1997, 2386 (2387)). - BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.11.2016 - 12 Sa 22/16
Kann dies bejaht werden, ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob dem Kündigenden bei Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls und der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zugemutet werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 10. Juni 2010, 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227, Rn. 16;… Urteil vom 25. Oktober 2012, 2 AZR 495/11, NZA 2013, 319, Rn. 14). - BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.11.2016 - 12 Sa 22/16
Einer Abmahnung bedarf es demnach nicht, wenn eine Verhaltensänderung in der Zukunft selbst nach einer Abmahnung nicht zu erwarten ist oder wenn es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass der Arbeitnehmer erkennen konnte, der Arbeitgeber werde diese nicht hinnehmen und das Arbeitsverhältnis beenden (vgl. BAG, Urteil vom 09. Juni 2011, 2 AZR 381/10, NZA 2011, 1027, Rn. 18). - BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.11.2016 - 12 Sa 22/16
Kann dies bejaht werden, ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob dem Kündigenden bei Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls und der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zugemutet werden kann (vgl. BAG…, Urteil vom 10. Juni 2010, 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227, Rn. 16; Urteil vom 25. Oktober 2012, 2 AZR 495/11, NZA 2013, 319, Rn. 14).
- ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19
Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine …
Entbehrlich ist eine Abmahnung lediglich, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten ist, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber objektiv unzumutbar und damit auch für den Arbeitnehmer erkennbar offensichtlich ausgeschlossen ist (…BAG vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13, juris Rn. 22;… BAG vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13, juris Rn. 47;… BAG vom 09. Juni 2011 - 2 AZR 381/10, juris Rn. 18; LAG Baden-Württemberg vom 11. November 2016 - 12 Sa 22/16, juris Rn. 36). - ArbG Freiburg, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19
Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine …
Entbehrlich ist eine Abmahnung lediglich, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten ist, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber objektiv unzumutbar und damit auch für den Arbeitnehmer erkennbar offensichtlich ausgeschlossen ist (…BAG vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13, juris Rn. 22;… BAG vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13, juris Rn. 47;… BAG vom 09. Juni 2011 - 2 AZR 381/10, juris Rn. 18; LAG Baden-Württemberg vom 11. November 2016 - 12 Sa 22/16, juris Rn. 36).