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   LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10   

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LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10 (https://dejure.org/2010,2454)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.08.2010 - 12 Sa 650/10 (https://dejure.org/2010,2454)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. August 2010 - 12 Sa 650/10 (https://dejure.org/2010,2454)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Urlaubsansprüchen; Wirksamkeit der Aufrechnung "Brutto gegen Brutto"

  • LAG Düsseldorf PDF

    Gesetz: § 1, § 7 BUrlG, § 199, § 204, § 394 BGB, Art. 7 EGRL 2003/88
    Verjährung von Urlaubsansprüchen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Urlaubsansprüche - Verjährungsfrist

  • Betriebs-Berater

    Verjährung von Urlaubsanprüchen

  • Betriebs-Berater

    Verjährung von Urlaubsansprüchen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Urlaubsansprüchen; Unwirksamkeit der Aufrechnung "Brutto gegen Brutto"

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Urlaubsansprüche: Unterbrechung der Verjährung durch Feststellungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 2564
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (35)

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10
    Denn einerseits sieht die höchstrichterliche Judikatur sich veranlasst, einen Schadensersatzanspruch auf Ersatzurlaub (§ 280 Abs. 1, § 283 Satz 1 BGB) mittels einer - die Fälligkeit des Anspruchs voraussetzenden - Mahnung (§ 286 Abs. 1 BGB (§ 284 BGB a.F.) zu begründen; um die Anmahnbarkeit des Urlaubsanspruchs im laufenden Urlaubsjahr zu ermöglichen, muss sie den rechtlichen Ausgangspunkt einnehmen, dass der Urlaubsanspruch nach erfüllter Wartezeit jeweils mit Beginn des Urlaubsjahres entstehe (BAG 11.07.2006 - 9 AZR 535/05 - Juris Rn. 21, 24.06.2003 - 9 AZR 563/02 Juris Rn. 25) und gleichzeitig entsprechend der Regel des § 271 Abs. 1 BGB fällig werde (AnwK-ArbR/Düwell, BUrlG § 1 Rn. 31 f., § 7 Rn. 13, Düwell, dbr 2009, 11, ErfK/Dörner, 10. Aufl., § 1 BUrlG Rn. 21; vgl. Leinemann/Linck, Urlaubsrecht, 2. Aufl., § 7 Rn. 160, Kamanbrou, SAE 2009, 238).

    Der Urlaubsanspruch ist kein verhaltener Anspruch (vgl. BAG 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - Juris Rn. 23).

    Insoweit mag er reklamieren wollen, dass vor der EuGH-Entscheidung, dem Umsetzungsurteil der Kammer vom 02.02.2009 - 12 Sa 486/06 - und insbesondere dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - die neue Urlaubsrecht-sprechung für ihn nicht vorhersehbar gewesen sei.

    Dem folgend hat sich das Bundesarbeitsgericht von der Surrogatstheorie verabschiedet (BAG 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - Juris Rn. 47, 59, 62, AnwK-ArbR/Düwell, § 7 Rn. 127).

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 523/05

    Geltendmachung von Urlaub - Urlaubserteilung - Urlaubsübertragung.

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10
    Urlaubsansprüche verjähren in drei Jahren (entgegen BAG 11.04.2006 - 9 AZR 523/05 - Juris Rn. 37, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94 - Juris Rn. 41).

    a)Die höchstrichterliche Rechtsprechung (BAG 11.04.2006 - 9 AZR 523/05 - Juris Rn. 37, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94 - Juris Rn. 41) und ein Teil der Literatur (AnwK-ArbR/Düwell, 2. Aufl., § 7 BUrlG Rn. 91, 131, Leinemann/Linck, BUrlG, § 7 Rz 205) sehen den Urlaubsanspruch - in Abgrenzung zu dem "unbefristeten" Schadensersatzanspruch auf Ersatzurlaubsgewährung und dem Abgeltungsanspruch - als unverjährbar an.

    Sollte im Einzelfall der Arbeitnehmer außerstande gewesen sein, seine Urlaubswünsche vorher anzumelden, wird er jedenfalls dann die Freistellungserklärung des Arbeitgebers als Urlaubserteilung gelten lassen müssen, wenn er auf die Erklärung hin keinen abweichenden Urlaubswunsch äußert (vgl. BAG 11.04.2006 - 9 AZR 523/05 - Juris Rn. 32).

    Die nach II 2.1.4 Abs. 1 Satz 1 u. 4 der Betriebsvereinbarung vorgesehene Verrechnung der Urlaubsansprüche musste der Kläger so verstehen, dass er die Freistellungszeit uneingeschränkt als Urlaub nutzen durfte (vgl. BAG 11.04.2006 - 9 AZR 523/05 - Juris Rn. 35).

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10
    b) Für den Verjährungsbeginn ist unmaßgeblich, ob ein fortdauernd arbeitsunfähiger Arbeitnehmer bis zum EuGH-Urteil vom 20.01.2009 - C 350/06 Schultz-Hoff - aufgrund der ständigen Rechtsprechung des BAG meinte, dass der jährlich erworbene Urlaubsanspruch infolge Befristung gemäß § 7 Abs. 3 BUrlG untergehe.

    Der Kläger hat seine Abgeltungsforderung erstmals nach dem EuGH-Urteil vom 20.01.2009 - C-350/06 Schultz-Hoff - erhoben.

    Wie das Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, hat der Gerichtshof der Europäischen Union im Urteil vom 20.01.2009 (- C-350/06 Schultz-Hoff - Rn. 23) zu dem nach Art. 7 Abs. 2 EGRL 2003/88 unionsrechtlich geschützten Urlaubsanspruch judiziert, dass nur für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird, der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub durch eine finanzielle Vergütung ersetzt werde.

    (bb)Im Urteil vom 20.01.2009 (- C-350/06 Schultz-Hoff - Rn. 54-56) hat der Europäische Gerichtshof erkannt, dass nach Art. 7 Abs. 2 EGRL 2003/88 dem Arbeitnehmer unabhängig von seinem Gesundheitszustand mit der Urlaubsabgeltung eine finanzielle Vergütung als Ausgleich dafür zustehe, dass ihm bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich sei, tatsächlich bezahlten Jahresurlaub zu nehmen.

  • LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09

    Tariflicher Ausschluss von Urlaubsabgeltungsansprüchen; Ausschluss des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10
    Weil die dreijährige gesetzliche Verjährungsfrist das Effektivitäts- und Äquivalenzprinzip wahrt, ist die nach nationalem Recht vorgesehen Verjährung des Urlaubsanspruchs aus unionsrechtlicher Sicht unbedenklich (dazu LAG Düsseldorf 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09 - z. V.v., zu III 2 der Gründe).

    Insoweit ist dem Arbeitnehmer ebenso wenig verjährungsrechtlich "Vertrauensschutz" zu gewähren wie dem Arbeitgeber Vertrauensschutz zugestanden wird, wenn dieser sich in der Vergangenheit auf die Urlaubsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verlassen und seine Befreiuung von der Urlaubsschuld mit Ablauf der Fristen des § 7 Abs. 3 BUrlG angenommen hatte (LAG Düsseldorf 05.05.2010, a.a.O., zu II 1 c).

  • LAG Düsseldorf, 20.02.2002 - 12 (8) Sa 56/02

    Urlaubsgewährung nach Freistellung von der Arbeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10
    § 271 Abs. 1 BGB ist auf eine einmalige Leistungshandlung zugeschnitten und fängt nicht die Konstellation ein, dass in einem Dauerschuldverhältnis Leistungspflichten entstehen und diese mit einem längeren Erfüllungszeitraum und Konsenssystem verbunden werden (Kammer 02.02.2008 - 12 Sa 486/06 - Juris Rn. 44, 20.02.2002 - 12 (8) Sa 56/02 - Juris Rn. 31).

    Davor kann (und muss) er sich dadurch schützen, dass er von sich aus rechtzeitig vorher seine Urlaubswünsche anmeldet (Kammer 20.02.2002 - 12 (8) Sa 56/02 - Juris Rn. 35).

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 164/08

    Urlaub - Kurzarbeit - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10
    b)(11)Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (20.05.2009 - 4 AZR 230/08 - Juris Rn. 61, BAG 16.12.2008 - 9 AZR 164/08 - Juris Rn. 37) kann allerdings für den Urlaubsanspruch, der am Ende des Kalenderjahres bzw. Übertragungszeitraums untergehe, unter den Voraussetzungen der §§ 280 Abs. 1, 286 Abs. 1, 287 Satz 2, 275 BGB Schadensersatz geschuldet werden.

    b)Der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 16.12.2008 - 9 AZR 164/08 - Juris Rn. 35) ist zu entnehmen, dass die Betriebspartien festlegen können, dass der Jahresurlaubsanspruch durch Zeiten, in denen der Arbeitnehmer unwiderruflich unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeitspflicht befreit ist, erfüllt wird.

  • EuGH, 22.04.2010 - C-486/08

    Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Sozialpolitik -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10
    Dies gilt umso mehr in der Erkenntnis, dass der Urlaubsanspruch ein auf die vereinbarte Arbeitszeit im Urlaubsjahr bezogener Anspruch ist (EuGH 22.04.2010 C-486/08 Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Rn. 32) und über das Urlaubsjahr und den Übertragungszeitraum hinaus fortbesteht, wenn der Arbeitnehmer vorher nicht die tatsächliche Möglichkeit hatte, den Anspruch auszuüben (EuGH Rn. 34).

    Diese Vorgabe hat der Gerichtshof in nachfolgenden Entscheidungen bekräftigt (EuGH 10.09.2009 - C-277/08 Vicente Pereda - Rn. 20, EuGH 22.04.2010 - C-486/08 Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Rn. 31).

  • LAG Düsseldorf, 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09

    Urlaubsübertragung bei Arbeitsfähigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10
    Der Hinweis auf das "Fristenregime" des § 7 Abs. 3 BUrlG (regimekritisch: Kammer 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09 - Juris Rn. 26 ff.) gibt nichts her, weil die Vorschrift lediglich Erfüllungsmodalitäten regelt und in keiner Weise die Anwendung des gesetzlichen Verjährungsrechts einschränkt.

    Die Kammer hält an der Auffassung fest, dass der Urlaubsanspruch nicht befristet ist (LAG Düsseldorf 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09 - Juris Rn. 25).

  • LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06

    Anwendung von EU-Recht auf das Bundesurlaubsgesetz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10
    § 271 Abs. 1 BGB ist auf eine einmalige Leistungshandlung zugeschnitten und fängt nicht die Konstellation ein, dass in einem Dauerschuldverhältnis Leistungspflichten entstehen und diese mit einem längeren Erfüllungszeitraum und Konsenssystem verbunden werden (Kammer 02.02.2008 - 12 Sa 486/06 - Juris Rn. 44, 20.02.2002 - 12 (8) Sa 56/02 - Juris Rn. 31).

    Insoweit mag er reklamieren wollen, dass vor der EuGH-Entscheidung, dem Umsetzungsurteil der Kammer vom 02.02.2009 - 12 Sa 486/06 - und insbesondere dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - die neue Urlaubsrecht-sprechung für ihn nicht vorhersehbar gewesen sei.

  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94

    Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - Bildungsveranstaltung "Nordsee

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10
    Urlaubsansprüche verjähren in drei Jahren (entgegen BAG 11.04.2006 - 9 AZR 523/05 - Juris Rn. 37, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94 - Juris Rn. 41).

    a)Die höchstrichterliche Rechtsprechung (BAG 11.04.2006 - 9 AZR 523/05 - Juris Rn. 37, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94 - Juris Rn. 41) und ein Teil der Literatur (AnwK-ArbR/Düwell, 2. Aufl., § 7 BUrlG Rn. 91, 131, Leinemann/Linck, BUrlG, § 7 Rz 205) sehen den Urlaubsanspruch - in Abgrenzung zu dem "unbefristeten" Schadensersatzanspruch auf Ersatzurlaubsgewährung und dem Abgeltungsanspruch - als unverjährbar an.

  • BGH, 19.03.2008 - III ZR 220/07

    Verjährungsbeginn - Kenntnis vom Schaden setzt generell keine zutreffende

  • BAG, 13.11.1980 - 5 AZR 572/78
  • BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzprozeß

  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 563/02

    Urlaubsgeld im Gebäudereiniger-Handwerk im Jahre 2000

  • BGH, 17.02.2006 - V ZR 236/03

    Pflichten des Erben nach Veräußerung eines Grundstücks aus der Bodenreform

  • EuGH, 06.04.2006 - C-124/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ENTGEGEN, DASS BEZAHLTER MINDESTJAHRESURLAUB IM

  • BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05

    Beginn der Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05

    Urlaub - Erfüllung - AZV-Tag

  • BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05

    Freistellung von der Arbeit

  • LAG Düsseldorf, 20.03.2007 - 12 Sa 306/07

    Kindergeldbezogener Anteil im Ortszuschlag, rückwirkende Änderung der

  • LAG Düsseldorf, 25.07.2007 - 12 Sa 944/07

    Befristung des Urlaubs- und des Urlaubsabgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 3 BUrlG

  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 164/07

    Fachlicher Geltungsbereich Manteltarifvertrag Hotel- und Gaststättengewerbe

  • BAG, 06.12.1961 - 4 AZR 297/60

    Verjährungsfrist - Rechtliches Hindernis - Verweigerung der Leistung - Ablehnende

  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 230/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - "Andere

  • EuGH, 10.09.2009 - C-277/08

    Vicente Pereda - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Anspruch auf

  • BAG, 09.07.1992 - 6 AZR 623/90

    Rückzahlung überzahlten Ortszuschlags

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2010 - 9 Sa 599/09

    Aufrechnung überzahlter Bruttovergütung

  • EuGH, 15.04.2010 - C-542/08

    Ein Mitgliedstaat kann für die Geltendmachung von Ansprüchen auf besondere

  • BGH, 05.05.2010 - III ZR 209/09

    Befreiungsanspruchs des Treuhänder: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist

  • LAG Düsseldorf, 03.05.2010 - 14 Sa 71/10

    Widerruflichkeit der Anpassung einer Betriebsrente als eine nach § 315 BGB

  • EuGH, 26.06.2001 - C-173/99

    BECTU

  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 158/01

    Formularmäßige Auferlegung der Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlich

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1926/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung der Rückforderung von

  • BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 62/08

    Möglichkeit zur einer erneuten Eigenbedarfskündigung trotz Rechtskraft eines

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 881/16

    Urlaubsabgeltung - Neubeginn der Verjährung

    b) Der Streitfall gibt dem Senat keine Veranlassung, darüber zu befinden, ob Urlaubsansprüche der Verjährung unterliegen (ablehnend BAG 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - zu II 4 der Gründe, BAGE 81, 328; so auch Leinemann/Linck Urlaubsrecht 2. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 229; anders LAG Düsseldorf 18. August 2010 - 12 Sa 650/10 - Rn. 27; Neumann in Neumann/Fenski/Kühn BUrlG 11. Aufl. § 13 Rn. 78) .
  • LAG Düsseldorf, 21.02.2020 - 10 Sa 180/19

    Urlaubsabgeltung; Verjährung

    (3)Die damit streitentscheidende Frage, ob Urlaubsansprüche der Verjährung unterliegen, ist schon länger umstritten (ablehnend: BAG 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - zu II 4 der Gründe, juris; Leinemann/Linck Urlaubsrecht 2. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 229; bejahend: LAG Düsseldorf 18. August 2010 - 12 Sa 650/10 - Rn. 27; Neumann in Neumann/Fenski/Kühn BUrlG 11. Aufl. § 13 Rn. 78).
  • LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09

    Urlaubsansprüche und Abgeltungsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis

    Der Urlaubsanspruch ist ein auf die vereinbarte Arbeitszeit (oder Beschäftigungsausmaß) im Urlaubsjahr bezogener Anspruch (vgl. LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10).

    Der Urlaubsanspruch ist ein auf die vereinbarte Arbeitszeit (oder Beschäftigungsausmaß) im Urlaubsjahr bezogener Anspruch (LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10).

    Die nach nationalem Recht vorgesehene dreijährige gesetzliche Verjährungsfrist für Urlaubsansprüche ist auch aus unionsrechtlicher Sicht unbedenklich, da sie das Effektivitäts- und Äquivalenzprinzip wahrt (LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10).

    Festzuhalten ist, dass Urlaubsansprüche im bestehenden Arbeitsverhältnis der Verjährung unterliegen (ebenso LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10; offen gelassen LAG Baden-Würrtemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 - BB 2010, 1724; so auch Bauer/Arnold NJW 2009, 631, 635; Geyer ZTR 2009, 346, 354; Genenger Anm. zu LAGE Nr. 22 zu § 7 BurlG Abgeltung).

    (2) Demgegenüber vertritt die 12. Kammer des LAG Düsseldorf (18.08.2010 - 12 Sa 650/10) die Meinung, die Fälligkeit des Urlaubsanspruchs werde nicht durch das Urlaubsverlangen des Arbeitnehmers ausgelöst.

  • LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 12 Sa 1832/10

    Urlaubsabgeltung bei längerer Erkrankung; unbefristeter Urlaubsanspruch über das

    Die Kammer sieht dies anders (LAG Düsseldorf 20.09.1989 - 12 Sa 945/89 - LAGE Nr. 2 zu § 7 BUrlG Übertragung, seither ständig, zuletzt 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09 - Juris Rn. 25 ff. = ZInsO 2010, 1107 und 18.08.2010 - 12 Sa 650/10 - Juris Rn. 45 ff. = ZMV 2011, 56; zur Kontroverse allgemein Abele, EuZW 2009, 152).

    Deshalb würde die EuGH-Rechtsprechung eludiert, wollte man die Entfristung des Urlaubsanspruchs auf die Konstellation des fortdauernd arbeitsunfähigen Arbeitnehmers verengen (Kammer 18.08.2010 - 12 Sa 650/10 - Rn. 48).

    Damit zeitigt die mit der Befristungsthese typischerweise verbundene Ungleichbehandlung von arbeitsfähigen und arbeitsunfähigen Arbeitnehmern mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbare Ergebnisse und führt zu unerträglichen Wertungswidersprüchen (LAG Düsseldorf 02.02.2009 - 12 Sa 486/06 - Rn. 81 ff., LAG Düsseldorf 18.08.2010 - 12 Sa 650/10 - Rn. 37; vgl. Rummel NZA 986, 384, AnwK-ArbR/Düwell, 2. Aufl., § 7 BUrlG Rn. 134).

    b) Die Verjährung des Urlaubsabgeltungsanspruchs richtet sich nach dem ihm zugrunde liegenden Urlaubsanspruch (Kammer 18.08.2010 - 12 Sa 650/10 - Juris Rn. 26, LAG Düsseldorf 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09 - Juris Rn. 109/115).

    Denn der Umstand, dass die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers den Arbeitgeber daran hindert, Urlaub zu erteilen, ist nach § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB für den Verjährungsbeginn unmaßgeblich: Die fortdauernde Arbeitsunfähigkeit hindert nicht die Entstehung des Urlaubsanspruchs, sondern dessen Erfüllung (LAG Düsseldorf 18.08.2010 - 12 Sa 650/10 - Juris Rn. 34, 35.) und begründet als in der Person des Arbeitnehmers liegendes und vom Arbeitgeber nicht zu vertretendes Leistungshindernis lediglich den Einwand aus § 286 Abs. 4 BGB.

  • LAG München, 30.11.2010 - 6 Sa 684/10

    Urlaub

    Doch selbst wenn man den Urlaubsanspruch der regelmäßigen Verjährungsfrist der §§ 195, 199 BGB unterwerfen wollte (so z.B. LAG Düsseldorf v. 18.8. 2010 - 12 Sa 650/10, unter Rz. 41 ff. m.w.N., vgl. BB 2010, 2564 Ls.), wäre der Lauf der Verjährungsfrist infolge andauernder Erkrankung des Arbeitnehmers - wie im vorliegenden Fall - nach § 206 BGB gehemmt.

    Wenn demgegenüber zumindest nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 20.1.2010 (a.a.O.) teilweise eine Verjährung auch des Urlaubsanspruches nach §§ 195, 199 BGB angenommen wird (LAG Düsseldorf v. 18.8. 2010, a.a.O. unter Rz. 30 ff.; Genenger , a.a.O.; ebenso Hohmeister in: Hohmeister/Goretzki/Oppermann, BUrlG, 2. Aufl., § 1 Rz. 21; § 13 Rz. 70, jeweils aber unter unzutreffender Berufung auf BAG v. 11.4. 2006 - 9 AZR 523/05, das in dieser Entscheidung allein den Urlaubsersatzanspruch (Schadenersatz) der Verjährung unterworfen hatte), ist dem nicht zuzustimmen.

    Insbesondere das LAG Düsseldorf (Urt. v. 18.8. 2010, a.a.O.) hält die Unverjährbarkeit des Urlaubsanspruches als contra legem aufgestellt.

    Die auf die Auslegungsmaxime des § 271 Abs. 1 BGB bezogene grundsätzliche Gleichsetzung von Entstehung und Fälligkeit eines Anspruches ist auf einmalige Leistungshandlungen zugeschnitten und passt nicht auf wiederkehrend entstehende Leistungspflichten im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses (LAG Düsseldorf v. 18.8. 2010, a.a.O.; LAG Düsseldorf v. 2.2. 2008 - 12 Sa 486/06, LAGE BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 22).

    Zwar hätte der Kläger durch Erhebung auch einer Feststellungsklage die - unterstellte - Verjährungsfrist hinsichtlich seiner Urlaubsansprüche nach § 204 Nr. 1 BGB hemmen können (vgl. nur BGH v. 20.1. 1982, a.a.O.; LAG Düsseldorf v. 18.8. 2010, a.a.O. unter Rz. 37; Erman/Schmidt- Räntsch , a.a.O., Rz. 3; MünchKomm/ Grothe , a.a.O., Rz. 3; PWW/ Kesseler , a.a.O., Rz. 3; Staudinger/ Peters/Jacobs , a.a.O., Rz. 3).

  • ArbG Wuppertal, 06.06.2019 - 5 Ca 3087/18

    Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen unter Berücksichtigung der Vorgaben des

    Die dreijährige gesetzliche Verjährung ist auch nach ihrem Zweck anzuwenden, weil nach den Zeitabläufen des § 195, 199 Abs. 4 BGB Rechtssicherheit und Rechtsfrieden geschaffen und dem Bedürfnis des Schuldners Rechnung getragen werden soll, aus lange zurückliegenden Sachverhalten nicht mehr in Anspruch genommen zu werden, (LAG Düsseldorf 8. August 2010 - 12 Sa 650/10 - juris, mwN.).

    Ein solcher Schutz ist nicht Anliegen des gesetzlichen Verjährungsrechts (LAG Düsseldorf - 8. August 2010 - 12 Sa 650/10 - juris).

    Dass eine entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der Urlaubsansprüche spätestens zum Ende des Übertragungszeitraums erlöschen, sofern sie vom Arbeitnehmer nicht geltend gemacht wurden, bestand, reicht nicht aus, um nach § 206 BGB (dazu BAG 06.12.1961 - 4 AZR 297/60 - Juris Rn. 16) oder nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB die Verjährung zu hemmen (vgl LAG Düsseldorf 8. August 2010, 12 Sa 650/10 juris).

    Was die Beurteilung der Rechtslage anbelangt, verbleibt es dabei, dass namentlich die 'Unvorhersehbarkeit einer Rechtsprechungsänderung' nicht die Anspruchsverjährung hemmt (ebenso LAG Düsseldorf 8. August 2010 - 12 Sa 650/10 - juris).

  • LAG München, 03.09.2019 - 9 Sa 177/19

    Zur Höhe der Vergütung von Urlaubstagen

    Z.T. wird, wie auch in der Instanzrechtsprechung (vgl. LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10, Rn. 27 ff., mit ausführlicher Begründung) die Anwendbarkeit der Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB (Neumann in Neumann/Fenski/Kühn, BUrlG, 11. Aufl., § 13, Rn. 78) vertreten.
  • LAG Baden-Württemberg, 20.09.2022 - 11 Sa 12/22

    Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach der zweiten

    Anders als das Landesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 15. November 2019 annehme, beginne die Verjährung dieser Ansprüche dabei nicht erst mit dem Ende der Erziehungszeit, sondern - wie insbesondere das Landesarbeitsgerichts Düsseldorf am 18. August 2010 (12 Sa 650/10) festgestellt habe - mit dem Schluss des Urlaubsjahres.

    Wolle man den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs entsprechen, sei es unausweichlich, an das allgemeine Fristenregime des Verjährungsrechts anzuknüpfen, wie dies beispielsweise das Landesarbeitsgericht Düsseldorf noch im Jahr 2010 - zugegebenermaßen recht apodiktisch - getan habe (LAG Düsseldorf 18. August 2010 - 12 Sa 650/10) .

  • LAG Düsseldorf, 25.02.2011 - 9 Sa 258/10

    Urlaubsabgeltung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Erwerbsunfähigkeitsrente,

    Die nach nationalem Recht vorgesehene dreijährige gesetzliche Verjährungsfrist für Urlaubsansprüche ist auch aus unionsrechtlicher Sicht unbedenklich, da sie das Effektivitäts- und Äquivalenzprinzip wahrt (LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10).

    Festzuhalten ist, dass Urlaubsansprüche im bestehenden Arbeitsverhältnis der Verjährung unterliegen (ebenso LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10; offen gelassen LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 - BB 2010, 1724; so auch Bauer/Arnold NJW 2009, 631, 635; Geyer ZTR 2009, 346, 354; Genenger Anm. zu LAGE Nr. 22 zu § 7 BurlG Abgeltung).

    (2) Demgegenüber vertritt die 12. Kammer des LAG Düsseldorf (18.08.2010 - 12 Sa 650/10) die Meinung, die Fälligkeit des Urlaubsanspruchs werde nicht durch das Urlaubsverlangen des Arbeitnehmers ausgelöst.

  • ArbG Essen, 28.09.2011 - 6 Ca 1516/11

    Urlaubsabgeltungsanspruch des Arbeitnehmers bei Beendigung des

    Die nach nationalem Recht vorgesehene dreijährige gesetzliche Verjährungsfrist für Urlaubsansprüche ist auch aus unionsrechtlicher Sicht unbedenklich, da sie das Effektivitäts- und Äquivalenzprinzip wahrt (LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10).

    Festzuhalten ist, dass Urlaubsansprüche im bestehenden Arbeitsverhältnis der Verjährung unterliegen (ebenso LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10; offen gelassen LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 - BB 2010, 1724; so auch Bauer/Arnold NJW 2009, 631, 635; Geyer ZTR 2009, 346, 354; Genenger Anm. zu LAGE Nr. 22 zu § 7 BurlG Abgeltung).

    (2) Demgegenüber vertritt die 12. Kammer des LAG Düsseldorf (18.08.2010 - 12 Sa 650/10) die Meinung, die Fälligkeit des Urlaubsanspruchs werde nicht durch das Urlaubsverlangen des Arbeitnehmers ausgelöst.

  • OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 119/15

    Hinausschieben des Beginns der Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen eines

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 21 Sa 866/13

    Widerspruch gegen Betriebsübergang - faktisches Arbeitsverhältnis - Aufrechnung

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2020 - 5 Sa 463/19

    Dreijährige Verjährungsfrist für Urlaubsabgeltungsanspruch bei fehlender

  • LAG Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 22 Sa 59/10

    Entstehen des Urlaubsanspruchs während des Bezugs von Erwerbsminderungsrente -

  • LAG Hessen, 25.03.2013 - 7 Sa 1167/12

    Aufrechnung gegen Bruttoabfindung unzulässig - Unpfändbarkeit nach § 850e ZPO);

  • OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 159/15

    Hinausschieben des Beginns der Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen eines

  • LAG Hessen, 07.12.2010 - 19 Sa 939/10

    Urlaubsanspruch bei mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit

  • VGH Bayern, 08.07.2016 - 3 ZB 13.630

    Verjährung unionsrechtlicher Urlaubsabgeltungsansprüche

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 21 Sa 960/13

    Ansprüche gegen den Betriebserwerber nach Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den

  • ArbG Wuppertal, 18.11.2010 - 6 Ca 2753/10
  • LAG Hamm, 25.11.2010 - 17 Sa 1185/10

    Unwirksamkeit einer vom Arbeitgeber formularmäßig gestellten Vertragsbedingung,

  • VG Trier, 17.04.2012 - 1 K 1600/11

    Europarechtliches Effektivitätsgebot und Verjährungsbeginn; Verjährungshemmung

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