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   LAG Köln, 07.02.2017 - 12 Sa 745/16   

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LAG Köln, 07.02.2017 - 12 Sa 745/16 (https://dejure.org/2017,2077)
LAG Köln, Entscheidung vom 07.02.2017 - 12 Sa 745/16 (https://dejure.org/2017,2077)
LAG Köln, Entscheidung vom 07. Februar 2017 - 12 Sa 745/16 (https://dejure.org/2017,2077)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 626 BGB, § ... 60 HGB Vorschriften§ 64 Abs. 1, Abs. 2 ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 626 BGB, § 60 HGB, § 626 Abs. 1 BGB, §§ 74 ff. HGB, § 74 HGB, § 314Abs. 2 Satz 1 BGB, § 314 Abs. 2 Satz 3 BGB, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; HGB § 60
    XING-Profil; außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 ; HGB § 60
    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers einer Steuerberatungsgesellschaft wegen Werbung für eine Konkurrenztätigkeit durch Angaben im XING-Profil

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (30)

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)

    Keine fristlose Kündigung wegen Änderung des XING-Profils

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine fristlose Kündigung wegen Änderung des XING-Profils

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer nicht wegen XING-Status Freiberufler kündbar

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Änderung des XING-Profil-Status eines Arbeitnehmers in Freiberufler rechtfertigt keinen fristlose Kündigung wegen unerlaubter Konkurrenztätigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konkurrenztätigkeit als Kündigungsgrund

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Änderung des beruflichen Status im XING-Profil?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine fristlose Kündigung wegen Änderung des XING-Profils

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Änderung des Status auf XING in "Freiberufler" rechtfertigt nicht ohne weiteres eine fristlose Kündigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine fristlose Kündigung wegen Änderung des XING-Profils

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Xing-Profil befördert keinen Treuebruch

  • mein-arbeitszeugnis.com (Kurzinformation)

    Freiberufler-Status bei XING bereits unerlaubte Konkurrenztätigkeit?

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung aufgrund von Angaben im XING-Profil ist unwirksam

  • dresdner-fachanwaelte.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen fehlerhafter Berufsangabe in sozialen Netzwerken?

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Falsche Bezeichnung eines Arbeitnehmers auf XING als Freiberufler rechtfertigt keine fristlose Kündigung

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Xing-Profil: Konkurrenz zum Chef durch falsche Statusangabe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlerhaftes XING-Profil - fristlose Kündigung rechtmäßig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: unwirksame Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Änderung des XING-Profils?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Angestellter, doch laut Social-Media-Profil Freiberufler. Fristlose Kündigung rechtens?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen fehlerhafter Berufsangabe in sozialen Netzwerken?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zu früh angepasstes XING-Profil kein fristloser Kündigungsgrund

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Änderung des XING-Profils kurz vor Ende des Arbeitsverhältnisses: Wettbewerbsverstoß oder zulässige Vorbereitungshandlung?

  • esche.de (Kurzinformation)

    Xing, LinkedIn und Co. als Jobkiller?

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Konkurrenz via Social-Media - Änderung des Xing Profils als Kündigungsgrund?

  • efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)

    Ist eine vorzeitige Profiländerung bei XING kündigungsrelevant?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine fristlose Kündigung wegen Änderung des XING-Profils

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Angabe "Freiberufler" rechtfertigt keine fristlose Kündigung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Kündigung wegen unzutreffender Angabe in XING-Profil

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Keine fristlose Kündigung wegen Änderung des XING-Profils

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Staus als "Freiberufler" in XING-Profil rechtfertigt keine fristlose Kündigung wegen unerlaubter Konkurrenztätigkeit - Fehlerhafte Angabe des aktuellen beruflichen Status ist nicht als Werbung für Konkurrenztätigkeit zu werten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2017, 569
  • K&R 2017, 357
  • NZA-RR 2017, 353
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Köln, 07.02.2017 - 12 Sa 745/16
    Weil die Abgrenzung zwischen erlaubter Vorbereitung einer späteren Selbständigkeit und unerlaubter Konkurrenztätigkeit während des Arbeitsverhältnisses häufig fließend ist, kann bei Sachverhalten in diesem Grenzbereich regelmäßig auch nicht von der Entbehrlichkeit einer Abmahnung ausgegangen werden (insoweit Anschluss an BAG, Urteil vom 26.06.2008, 2 AZR 190/07).

    Zwar ist ein Verstoß gegen das auch bereits ohne ausdrückliche vertragliche Regelung gemäß § 60 HGB gesetzlich bestehende Verbot, während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses eine Konkurrenztätigkeit zu entfalten, "an sich" geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB zu begründen (z. B. BAG, Urteil vom 23.10.2014, 2 AZR 644/13, juris, Rn. 27 ff m.w.N.; BAG, Urteil vom 26.06.2008, 2 AZR 190/07, juris).

    Da es dem Arbeitnehmer insofern regelmäßig ohne finanzielle Gegenleistung auch nicht zuzumuten ist, erst mit dem Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses die neue Tätigkeit vorzubereiten und dann gegebenenfalls einen gewissen Zeitraum ohne Entgeltansprüche überbrücken zu müssen, ist es dem Arbeitnehmer regelmäßig bereits innerhalb des Arbeitsverhältnisses ohne Verstoß gegen das gesetzliche Wettbewerbsverbot des § 60 HGB erlaubt, sogenannte Vorbereitungshandlungen vorzunehmen, um gegebenenfalls unmittelbar nach seinem Ausscheiden zu einem Konkurrenzunternehmen zu wechseln oder die Tätigkeit in einem Konkurrenzunternehmen aufzunehmen (BAG, Urteil vom 23.10.2014, 2 AZR 644/13, juris, Rn. 28; BAG, Urteil vom 26.06.2008, 2 AZR 190/07, juris, Rn. 15).

    Bloße Vorbereitungshandlungen erfüllen diese Voraussetzungen regelmäßig nicht (BAG 23.10.2014, a. a. O.; BAG 26.06.2008, a. a. O.).

    Gerade weil die Abgrenzung zwischen erlaubter Vorbereitung einer späteren Selbständigkeit und unerlaubter Konkurrenztätigkeit während des Arbeitsverhältnisses fließend ist, kann bei derartigen Sachverhalten, in denen die Abgrenzung zwischen noch erlaubter Vorbereitung und unerlaubter Konkurrenztätigkeit unklar ist, regelmäßig nicht von der Entbehrlichkeit einer Abmahnung ausgegangen werden (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 26.06.2008, 2 AZR 190/07, juris, Rn. 19).

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 644/13

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Konkurrenztätigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 07.02.2017 - 12 Sa 745/16
    Zwar ist ein Verstoß gegen das auch bereits ohne ausdrückliche vertragliche Regelung gemäß § 60 HGB gesetzlich bestehende Verbot, während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses eine Konkurrenztätigkeit zu entfalten, "an sich" geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB zu begründen (z. B. BAG, Urteil vom 23.10.2014, 2 AZR 644/13, juris, Rn. 27 ff m.w.N.; BAG, Urteil vom 26.06.2008, 2 AZR 190/07, juris).

    Dem Arbeitgeber soll dieser Bereich uneingeschränkt und ohne die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch den Arbeitnehmer offen stehen (BAG, Urteil vom 13.04.2014, 2 AZR 644/13, juris, Rn. 28; BAG, Urteil vom 28.01.2010, 2 AZR 1008/08, juris, Rn. 22).

    Da es dem Arbeitnehmer insofern regelmäßig ohne finanzielle Gegenleistung auch nicht zuzumuten ist, erst mit dem Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses die neue Tätigkeit vorzubereiten und dann gegebenenfalls einen gewissen Zeitraum ohne Entgeltansprüche überbrücken zu müssen, ist es dem Arbeitnehmer regelmäßig bereits innerhalb des Arbeitsverhältnisses ohne Verstoß gegen das gesetzliche Wettbewerbsverbot des § 60 HGB erlaubt, sogenannte Vorbereitungshandlungen vorzunehmen, um gegebenenfalls unmittelbar nach seinem Ausscheiden zu einem Konkurrenzunternehmen zu wechseln oder die Tätigkeit in einem Konkurrenzunternehmen aufzunehmen (BAG, Urteil vom 23.10.2014, 2 AZR 644/13, juris, Rn. 28; BAG, Urteil vom 26.06.2008, 2 AZR 190/07, juris, Rn. 15).

    Bloße Vorbereitungshandlungen erfüllen diese Voraussetzungen regelmäßig nicht (BAG 23.10.2014, a. a. O.; BAG 26.06.2008, a. a. O.).

  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08

    Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Köln, 07.02.2017 - 12 Sa 745/16
    Dem Arbeitgeber soll dieser Bereich uneingeschränkt und ohne die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch den Arbeitnehmer offen stehen (BAG, Urteil vom 13.04.2014, 2 AZR 644/13, juris, Rn. 28; BAG, Urteil vom 28.01.2010, 2 AZR 1008/08, juris, Rn. 22).
  • LG Kassel, 24.08.2011 - 9 O 983/11

    Das Jobgesuch eines Handelsvertreters auf Xing ist mit einem im

    Auszug aus LAG Köln, 07.02.2017 - 12 Sa 745/16
    Eine aktive Akquise freiberuflicher Mandate über die XING-Rubrik "Ich suche", die ggf. als hinzutretender weiterer Umstand bei der gebotenen Gesamtschau geeignet sein könnte, im noch bestehenden Arbeitsverhältnis eine unzulässige Konkurrenztätigkeit und damit einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu begründen, war insofern vorliegend gerade nicht gegeben (vgl. hierzu LG Kassel, Urteil vom 24.08.2011, 9 O 983/11, juris; im dortigen Sachverhalt wurde bei erfolgten Angaben unter der Rubrik "Ich suche" im XING-Profil eines freien Handelsvertreters ein zur Begründung eines Unterlassungsanspruchs geeigneter Verstoß gegen § 60 HGB angenommen).
  • ArbG Aachen, 07.07.2016 - 6 Ca 995/16

    XING Profil, außerordentliche fristlose Kündigung wegen Wettbewerbstätigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 07.02.2017 - 12 Sa 745/16
    Die Beklagte und Berufungsklägerin beantragt, 1. auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 07.07.2016, Az. 6 Ca 995/16, teilweise abzuändern und.
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