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   LAG Köln, 27.03.2012 - 12 Sa 987/11   

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LAG Köln, 27.03.2012 - 12 Sa 987/11 (https://dejure.org/2012,11037)
LAG Köln, Entscheidung vom 27.03.2012 - 12 Sa 987/11 (https://dejure.org/2012,11037)
LAG Köln, Entscheidung vom 27. März 2012 - 12 Sa 987/11 (https://dejure.org/2012,11037)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Direktionsrecht - Lage der Arbeitszeit - Kinderbetreuung - billiges Ermessen - keine Ermessensreduzierung "auf Null

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 106 S. 1 GewO, § 315 Abs. 1 BGB
    Direktionsrecht - Lage der Arbeitszeit - Kinderbetreuung - billiges Ermessen - keine Ermessensreduzierung "auf Null

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Direktionsrecht des Arbeitgebers; Ermessensentscheidung; Arbeitszeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitszeit; Direktionsrecht des Arbeitgebers; Ermessensentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2008 - 2 Sa 217/08

    Festlegung der Arbeitszeit für eine Alleinerziehende mit Kleinkind -

    Auszug aus LAG Köln, 27.03.2012 - 12 Sa 987/11
    Bei der Bestimmung der Lage der Arbeitszeit muss der Arbeitgeber nach Möglichkeit auch auf die Personensorgepflichten des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen, sofern betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Arbeitnehmer nicht entgegenstehen (Anschluss an LAG, Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26.11.2008,2 Sa 217/08).

    Diesbezüglich stützt die Klägerin sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 26.11.2008, 2 Sa 217/08, juris), wonach den Arbeitgeber im Falle einer alleinerziehenden Mutter eines Kleinkindes verstärkte Fürsorgepflichten treffen, die zu einer Verdichtung des Arbeitgeberermessens auf Null führen können.

    Die Kammer teilt die Auffassung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, dass bei der Bestimmung der Lage der Arbeitszeit der Arbeitgeber nach Möglichkeit auch auf die Personensorgepflichten des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen muss, sofern betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Arbeitnehmer nicht entgegenstehen (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26.11.2008, 2 Sa 217/08, juris).

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Auszug aus LAG Köln, 27.03.2012 - 12 Sa 987/11
    Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (ständige Rechtsprechung vgl. BAG, Urteil vom 23.09.2004, 6 AZR 567/03, NZA 2005, 359 m.w.N.).

    Bei der vorzunehmenden Abwägung ist auf die Interessenlage der Parteien im Zeitpunkt der Ausübung des Direktionsrechts abzustellen (BAG, Urteil vom 23.09.2004, 6 AZR 567/03, NZA 2005, 359 m.w.N.).

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

    Auszug aus LAG Köln, 27.03.2012 - 12 Sa 987/11
    Sie kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. BAG, Urteil 15.09.2009, 9 AZR 757/08, DB 2009, 2551 m. w. N.).

    Nur beim Hinzutreten besonderer Umstände, aufgrund derer der Arbeitnehmer darauf vertrauen darf, dass er nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll, kann es durch konkludentes Verhalten zu einer vertraglichen Beschränkung der Ausübung des Direktionsrechts kommen (BAG, Urteil vom 17.08.2011, 10 AZR 202/10, NZA 2012, 265; BAG, Urteil vom 13.03.2007, 9 AZR 433/06, AP Nr. 26 zu § 307 BGB; vgl. auch BAG, Urteil vom 15.09.2009, 9 AZR 757/08, DB 2009, 2551).

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

    Auszug aus LAG Köln, 27.03.2012 - 12 Sa 987/11
    Nur beim Hinzutreten besonderer Umstände, aufgrund derer der Arbeitnehmer darauf vertrauen darf, dass er nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll, kann es durch konkludentes Verhalten zu einer vertraglichen Beschränkung der Ausübung des Direktionsrechts kommen (BAG, Urteil vom 17.08.2011, 10 AZR 202/10, NZA 2012, 265; BAG, Urteil vom 13.03.2007, 9 AZR 433/06, AP Nr. 26 zu § 307 BGB; vgl. auch BAG, Urteil vom 15.09.2009, 9 AZR 757/08, DB 2009, 2551).
  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 202/10

    Versetzung - billiges Ermessen - Zumutbarkeit von Fahrzeiten

    Auszug aus LAG Köln, 27.03.2012 - 12 Sa 987/11
    Nur beim Hinzutreten besonderer Umstände, aufgrund derer der Arbeitnehmer darauf vertrauen darf, dass er nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll, kann es durch konkludentes Verhalten zu einer vertraglichen Beschränkung der Ausübung des Direktionsrechts kommen (BAG, Urteil vom 17.08.2011, 10 AZR 202/10, NZA 2012, 265; BAG, Urteil vom 13.03.2007, 9 AZR 433/06, AP Nr. 26 zu § 307 BGB; vgl. auch BAG, Urteil vom 15.09.2009, 9 AZR 757/08, DB 2009, 2551).
  • ArbG Berlin, 05.10.2012 - 28 Ca 10243/12

    Sind kurzfristige Dienstplanänderungen erlaubt?

    Schriftsatz vom 18.9.2012 S. 5 [2.]: "Unabhängig davon, dass das Erfordernis einer Umdekoration binnen 24 Stunden bestritten wird und dies auch der Klägerin bis zur Güteverhandlung vollkommen unbekannt war, kann jedoch Folgendes ausgeführt werden: Selbst wenn es so wäre, stellt sich zunächst die Frage, ob nicht möglicherweise Versäumnisse bei der Leitung dazu geführt haben können, eine Schaufensterdekoration innerhalb von 24 Stunden ändern zu müssen".S. Schriftsatz vom 18.9.2012 S. 5 [2.]: "Unabhängig davon, dass das Erfordernis einer Umdekoration binnen 24 Stunden bestritten wird und dies auch der Klägerin bis zur Güteverhandlung vollkommen unbekannt war, kann jedoch Folgendes ausgeführt werden: Selbst wenn es so wäre, stellt sich zunächst die Frage, ob nicht möglicherweise Versäumnisse bei der Leitung dazu geführt haben können, eine Schaufensterdekoration innerhalb von 24 Stunden ändern zu müssen".: Dass beim Geschehen am 31. Mai 2012 handfeste Organisationsdefizite im Spiel gewesen sind, deren Folgekomplikationen dann aber nicht kurzerhand zu vermeintlich individueller Unzulänglichkeit des Verkaufspersonals (hier: "mangelnde Flexibilität" der Klägerin 75In diesem Zusammenhang darf vorsorglich angemerkt werden, dass Arbeitgeber und betriebliches Umfeld rechtlich verpflichtet sind, gebührende Rücksicht auf die multiplen Belastungen namentlich alleinerziehender Elternteile zu nehmen; s. insofern statt vieler anschaulich LAG Mecklenburg-Vorpommern26.11.2008 - 2 Sa 217/08 - Streit 2009, 21 [Orientierungssatz 1.]: "Bei der Bestimmung der Lage der Arbeitszeit muss der Arbeitgeber nach Möglichkeit auch auf die Personensorgepflichten des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen, sofern betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Arbeitnehmer nicht entgegen stehen"; im Anschluss LAG Köln27.3.2012 - 12 Sa 987/11 - n.v. ("Juris") [Leitsatz 2.]; s. zu den sich dann vielfach ergebenden "Verteilungskonflikten" namentlich Katja Nebe, Anm. LAG Mecklenburg-Vorpommern 26.11.2008 [a.a.O.], jurisPR-ArbR 36/2009 Anm. 1 [A.]: "Gerade aber die Lage der Arbeitszeit führt regelmäßig zu innerbetrieblichen Verteilungskonflikten ... (...).

    17-22.In diesem Zusammenhang darf vorsorglich angemerkt werden, dass Arbeitgeber und betriebliches Umfeld rechtlich verpflichtet sind, gebührende Rücksicht auf die multiplen Belastungen namentlich alleinerziehender Elternteile zu nehmen; s. insofern statt vieler anschaulich LAG Mecklenburg-Vorpommern26.11.2008 - 2 Sa 217/08 - Streit 2009, 21 [Orientierungssatz 1.]: "Bei der Bestimmung der Lage der Arbeitszeit muss der Arbeitgeber nach Möglichkeit auch auf die Personensorgepflichten des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen, sofern betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Arbeitnehmer nicht entgegen stehen"; im Anschluss LAG Köln27.3.2012 - 12 Sa 987/11 - n.v. ("Juris") [Leitsatz 2.]; s. zu den sich dann vielfach ergebenden "Verteilungskonflikten" namentlich Katja Nebe, Anm. LAG Mecklenburg-Vorpommern 26.11.2008 [a.a.O.], jurisPR-ArbR 36/2009 Anm. 1 [A.]: "Gerade aber die Lage der Arbeitszeit führt regelmäßig zu innerbetrieblichen Verteilungskonflikten ... (...).

    75) In diesem Zusammenhang darf vorsorglich angemerkt werden, dass Arbeitgeber und betriebliches Umfeld rechtlich verpflichtet sind, gebührende Rücksicht auf die multiplen Belastungen namentlich alleinerziehender Elternteile zu nehmen; s. insofern statt vieler anschaulich LAG Mecklenburg-Vorpommern26.11.2008 - 2 Sa 217/08 - Streit 2009, 21 [Orientierungssatz 1.]: "Bei der Bestimmung der Lage der Arbeitszeit muss der Arbeitgeber nach Möglichkeit auch auf die Personensorgepflichten des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen, sofern betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Arbeitnehmer nicht entgegen stehen"; im Anschluss LAG Köln27.3.2012 - 12 Sa 987/11 - n.v. ("Juris") [Leitsatz 2.]; s. zu den sich dann vielfach ergebenden "Verteilungskonflikten" namentlich Katja Nebe, Anm. LAG Mecklenburg-Vorpommern 26.11.2008 [a.a.O.], jurisPR-ArbR 36/2009 Anm. 1 [A.]: "Gerade aber die Lage der Arbeitszeit führt regelmäßig zu innerbetrieblichen Verteilungskonflikten ... (...).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2023 - 5 Sa 139/22

    Weisungsrecht - generelle Freistellung von Früh- und Spätschichten sowie

    Bei der Bestimmung der Lage der Arbeitszeit muss der Arbeitgeber nach Möglichkeit auch auf die Personensorgepflichten des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen, sofern betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Arbeitnehmer nicht entgegenstehen (LAG Köln, Urteil vom 27. März 2012 - 12 Sa 987/11 - Rn. 45, juris = EzTöD 100 § 3 TVöD-AT Direktionsrecht Nr. 7; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26. November 2008 - 2 Sa 217/08 - Rn. 28, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.10.2020 - 1 SaGa 4/20

    Erledigungserklärung, übereinstimmende, Berufungsverfahren, Kostenentscheidung,

    Geht es um die Personensorge für ein Kind, hat der Arbeitnehmer eine durch Art. 6 GG geschützte Rechtsposition, was seine Rechtsposition in der Abwägung verstärkt (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 26.11.2008 - 2 Sa 217/08 - juris; LAG Köln, Urt. v. 27.03.2012 - 12 SA 987/11 - juris).
  • ArbG Magdeburg, 15.07.2013 - 3 Ga 13/13

    Einstweilige Verfügung - Teilzeitarbeit - Arbeitszeitverteilung - Kinderbetreuung

    Das Ermessen muss quasi bei Null liegen (vgl. LAG Köln 27.03.2012 - 12 Sa 987/11 und 03.08.2012 - 5 Sa 67/12; LAG Mecklenburg-Vorpommern 26.11.2008 - 2 Sa 217/08 jeweils zitiert über Juris).
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