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   VGH Hessen, 14.11.1995 - 12 TG 1358/95   

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VGH Hessen, 14.11.1995 - 12 TG 1358/95 (https://dejure.org/1995,2516)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.11.1995 - 12 TG 1358/95 (https://dejure.org/1995,2516)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. November 1995 - 12 TG 1358/95 (https://dejure.org/1995,2516)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 AuslG, § 55 AuslG, § 58 AuslG, § 69 AuslG, § 1 AuslG1990DV
    Unerlaubte Einreise eines Ausländers bei Einreise mit bloßem Besuchsvisum trotz beabsichtigtem Daueraufenthalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (32)

  • VGH Hessen, 30.09.1992 - 12 TG 947/92

    Unerlaubte Einreise eines Negativstaaters mit unzureichendem Visum;

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.1995 - 12 TG 1358/95
    Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches ist hinsichtlich der Versagung der Aufenthaltserlaubnis entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht statthaft, weil die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis nicht zugleich ein kraft Gesetzes eingetretenes fiktives Bleiberecht beendet hat, dessen Fortbestand im Falle des Erfolges des Eilantrages erreicht werden könnte (Hess. VGH, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90 -, NVwZ-RR 1991, 426; Hess. VGH, 30.09.1992 - 12 TG 947/92 -, EZAR 622 Nr. 17 = InfAuslR 1993, 67).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats ist in einem solchen Fall die Einreise als unerlaubt nach §§ 58 Abs. 1 Nr. 1, 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 AuslG anzusehen (Hess. VGH, 30.09.1992 - 12 TG 947/92 -, EZAR 622 Nr. 17 und 29.06.1994 - 12 TH 1290/94 -, InfAuslR 1994, 349).

    Der Senat hat des weiteren dahin entschieden, daß ein Negativstaater anders als der Angehörige eines der in Anlage I zur DVAuslG aufgeführten Staaten, sog. Positivstaater, schon für die Einreise die für den in Wahrheit bezweckten Aufenthalt erforderliche Aufenthaltsgenehmigung benötigt und seine Einreise unerlaubt im Sinne des § 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 i. V. m. § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG ist, wenn trotz eines von Anfang an beabsichtigten Daueraufenthaltes nur ein ohne Zustimmung der Ausländerbehörde erteiltes Besuchsvisum vorliegt oder ein noch nicht sechzehnjähriger Negativstaater in der vorgefaßten Absicht, länger als drei Monate zu bleiben, in das Bundesgebiet einreist, wo weder Vater noch Mutter eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen (Hess. VGH, 30.09.1992, a. a. O., 29.06.1994, a. a. O.).

    Für diesen Personenkreis nimmt auch der erkennende Senat in den genannten Konstellationen eine erlaubte Einreise an, da der Befreiungstatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 2 DVAuslG ausschließlich objektive, von der konkreten Aufenthaltsabsicht des Ausländers bei der Einreise unabhängige Kriterien enthält (Hess. VGH, 30.09.1992, a. a. O.).

    Dies entspricht jedoch der Rechtsprechung auch des erkennenden Senats, der eine unerlaubte Einreise in das Bundesgebiet zugrundelegt, wenn bei der im Eilverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung alle Anhaltspunkte dafür sprechen, daß der Ausländer schon bei seiner Einreise in die Bundesrepublik beabsichtigte, sich länger als drei Monate im Geltungsbereich des Ausländergesetzes aufzuhalten, und er insbesondere nicht schlüssig dargelegt hat, daß er erst nach seiner Einreise den Entschluß für einen Daueraufenthalt gefaßt hat (Hess. VGH, 04.04.1991 - 12 TH 2694/90 -, EZAR 622 Nr. 10 = NVwZ-RR 1991, 667; 30.09.1992, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 29.06.1994 - 12 TH 1290/94

    Unerlaubte Einreise eines sogenannten "Negativstaaters" bei von vornherein

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.1995 - 12 TG 1358/95
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats ist in einem solchen Fall die Einreise als unerlaubt nach §§ 58 Abs. 1 Nr. 1, 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 AuslG anzusehen (Hess. VGH, 30.09.1992 - 12 TG 947/92 -, EZAR 622 Nr. 17 und 29.06.1994 - 12 TH 1290/94 -, InfAuslR 1994, 349).

    Dies folgt nach der Auffassung des Senats nach der Entstehungsgeschichte der Neuregelung des Ausländerrechts aus dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers (Hess. VGH, 29.06.1994, a. a. O.).

    Der Senat hat des weiteren dahin entschieden, daß ein Negativstaater anders als der Angehörige eines der in Anlage I zur DVAuslG aufgeführten Staaten, sog. Positivstaater, schon für die Einreise die für den in Wahrheit bezweckten Aufenthalt erforderliche Aufenthaltsgenehmigung benötigt und seine Einreise unerlaubt im Sinne des § 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 i. V. m. § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG ist, wenn trotz eines von Anfang an beabsichtigten Daueraufenthaltes nur ein ohne Zustimmung der Ausländerbehörde erteiltes Besuchsvisum vorliegt oder ein noch nicht sechzehnjähriger Negativstaater in der vorgefaßten Absicht, länger als drei Monate zu bleiben, in das Bundesgebiet einreist, wo weder Vater noch Mutter eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen (Hess. VGH, 30.09.1992, a. a. O., 29.06.1994, a. a. O.).

    Diese Auffassung findet weder im Ausländergesetz (vgl. insoweit Hess. VGH, 29.06.1994, a. a. O.) noch in der zu dieser Problematik ergangenen, dem erkennenden Senat vorliegenden oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ihre Bestätigung.

  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.1995 - 12 TG 1358/95
    Gleiches gelte in den Fällen, in denen das nichteheliche Kind des ausreisepflichtigen Ausländers die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitze (11.06.1975 - 1 C 8.71 -, BVerwGE 48, 299).

    Ebensowenig wie Art. 6 GG vermag Art. 8 EMRK ein von einem anderen Familienangehörigen abgeleitetes Aufenthaltsrecht und einen uneingeschränkten Schutz vor aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zu begründen (BVerwG, 11.06.1975, a. a. O.).

  • BezG Schwerin, 28.11.1991 - T 93/91
    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.1995 - 12 TG 1358/95
    Sowohl OVG Schleswig- Holstein (12.03.1992 - 4 M 25/92 -, InfAuslR 1992, 125) als auch OVG Hamburg (04.06.1991 - BsV 93/91 -, EZAR 622 Nr. 12) und OVG Nordrhein-Westfalen (12.03.1991 - 18 B 333/91 -, NVwZ 1991, 910, zuletzt 14.12.1993 - 18 B 628/93 -, EZAR 622 Nr. 21) vertreten wie der erkennende Senat die Auffassung, daß ein Negativstaater, der von vornherein einen Daueraufenthalt beabsichtigt, aber nur über ein Visum für einen vorübergehenden Aufenthalt verfügt, unerlaubt im Sinne des § 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 i. V. m. § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG einreist.

    Dabei kann das Begehren allein dahin gehen, die Ausländerbehörde zu verpflichten, im Hinblick auf einen Anspruch auf Aufenthaltsgenehmigung oder auf Duldung die Abschiebung zeitweise bis zur Entscheidung über den Genehmigungs- oder Duldungsantrag auszusetzen (OVG Hamburg, 04.06.1991, a. a. O.; Hess. VGH, 14.02.1991, 30.09.1992, 27.10.1992, jeweils a. a. O.).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.1995 - 12 TG 1358/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verleiht aber die in Art. 6 Abs. 1 und 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach der der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, dem ausländischen Träger des Grundrechts aus Art. 6 Abs. 1 und 2 GG einen Anspruch darauf, daß die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen seine familiäre Bindung an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (BVerfG - Kammer -, 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94 -, EZAR 020 Nr. 4 = NJW 1994, 3155 = AuAS 1994, 218; BVerfG - Kammer -, 01.10.1992 - BvR 1365/92 -, InfAuslR 1993, 10; 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84 -, BVerfGE 80, 81, 93 = EZAR 105 Nr. 24; 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83, 101, 313/84 -, BVerfGE 76, 1, 49 = EZAR 105 Nr. 20).
  • VGH Hessen, 19.11.1993 - 12 TG 2539/93

    Erstreckung des in AsylVfG § 80 geregelten Beschwerdeausschlusses auf eine

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.1995 - 12 TG 1358/95
    Dies setzt jedoch voraus, daß alle notwendigen Vorbereitungen zur Eheschließung getroffen, insbesondere die erforderlichen Dokumente beschafft sind und das Aufgebot bestellt ist (OVG Bremen, 26.01.1994 - 1 B 171/93 -, EZAR 045 Nr. 4; Hess. VGH, 19.11.1993 - 12 TG 2539/93 -, EZAR 632 Nr. 19 = DVBl. 1994, 538 = InfAuslR 1994, 102; Kanein/Renner, a. a. O., § 55 AuslG Rdnr. 7).
  • EGMR, 21.06.1988 - 10730/84

    BERREHAB v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.1995 - 12 TG 1358/95
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (26.03.1992 - 55/1990/246/317 -, InfAuslR 93, 86, 18.02.1991 - 31/1989/191/291 - InfAuslR 1991, 149, 21.06.1988 - 3/1987/126/177 -, InfAuslR 1993, 84) verleiht der in Art. 8 Abs. 1 normierte Schutz des Privat- und Familienlebens letztendlich ebenso wie Art. 6 GG dem Träger dieses Rechts einen Anspruch darauf, daß die Behörden bei Eingriffen in die Ausübung dieses Rechts die geschützten Belange in ihre Entscheidung einbeziehen und insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren.
  • EGMR, 26.03.1992 - 12083/86

    BELDJOUDI v. FRANCE

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.1995 - 12 TG 1358/95
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (26.03.1992 - 55/1990/246/317 -, InfAuslR 93, 86, 18.02.1991 - 31/1989/191/291 - InfAuslR 1991, 149, 21.06.1988 - 3/1987/126/177 -, InfAuslR 1993, 84) verleiht der in Art. 8 Abs. 1 normierte Schutz des Privat- und Familienlebens letztendlich ebenso wie Art. 6 GG dem Träger dieses Rechts einen Anspruch darauf, daß die Behörden bei Eingriffen in die Ausübung dieses Rechts die geschützten Belange in ihre Entscheidung einbeziehen und insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.1995 - 4 M 55/95

    Begegnungsgemeinschaft; Eltern; Kinder; Nichteheliches Kind; Familenleben;

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.1995 - 12 TG 1358/95
    Diese Frage ist im oben dargelegten Sinne zu beantworten, so daß es keiner Entscheidung bedarf, ob Art. 8 Abs. 1 EMRK auch die Begegnungsgemeinschaft zwischen Eltern und ihren nicht mit ihnen zusammenlebenden Kindern schützt und die Verbindung eines nichtehelichen Kindes zu seinem Vater "Familienleben" im Sinne des Art. 8 Abs. 1 EMRK darstellt (OVG Schleswig-Holstein, 29.06.1995 - 4 M 55/95 -, AuAS 1995, 242, die erste Frage bejahend, die letztere offenlassend).
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.1995 - 12 TG 1358/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verleiht aber die in Art. 6 Abs. 1 und 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach der der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, dem ausländischen Träger des Grundrechts aus Art. 6 Abs. 1 und 2 GG einen Anspruch darauf, daß die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen seine familiäre Bindung an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (BVerfG - Kammer -, 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94 -, EZAR 020 Nr. 4 = NJW 1994, 3155 = AuAS 1994, 218; BVerfG - Kammer -, 01.10.1992 - BvR 1365/92 -, InfAuslR 1993, 10; 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84 -, BVerfGE 80, 81, 93 = EZAR 105 Nr. 24; 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83, 101, 313/84 -, BVerfGE 76, 1, 49 = EZAR 105 Nr. 20).
  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

  • BVerfG, 01.10.1992 - 2 BvR 1365/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes

  • OVG Bremen, 26.01.1994 - 1 B 171/93

    Ausreisepflichtiger Ausländer; Zeitlich beschränkte Duldung ; Eheschließung;

  • BVerfG, 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94

    Verfassungsbeschwerde eines türkischen Staatsangehörigen unter Berufung auf Art.

  • EGMR, 18.02.1991 - 12313/86

    MOUSTAQUIM c. BELGIQUE

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1993 - 18 B 628/93

    Rechtsfolge; Unerlaubte Einreise

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.1991 - 18 B 333/91

    Aussetzungsantrag; Zulässigkeit; Unerlaubte Einreise; Versagung der

  • BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvR 586/63

    Verfassungswidrige Überbesetzung eines gerichtlichen Spruchkörpers

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1992 - 1 S 15/92

    Unerlaubte Einreise eines Ausländers gem AuslG § 58 Abs 1

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.03.1992 - 4 M 25/92
  • VGH Hessen, 12.03.1993 - 13 TH 2742/92

    Erlöschen fiktiver Duldung bei Ausreise des Ausländers; Einreise eines sog

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1992 - 13 S 2608/91

    Zum Versagungsgrund des AuslG 1990 § 8 Abs 1 Nr 2 bei Aufenthaltsentschluß erst

  • VGH Hessen, 04.04.1991 - 12 TH 2694/90

    Keine Weitergeltung der Fiktion nach AuslG § 21 Abs 3 bei unerlaubt eingereistem

  • VGH Hessen, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88

    Aufenthaltserlaubnis: vorläufiger Rechtsschutz; maßgeblicher Zeitpunkt;

  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 402/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • VGH Hessen, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung nach

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - keine Fiktionswirkung bei

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1992 - 1 S 241/92

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltsgenehmigung bei formell

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1992 - 1 S 881/92

    Zur illegalen Einreise - Visum ohne Zustimmung der Ausländerbehörde

  • VGH Hessen, 02.05.1994 - 13 UE 1629/92

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen vorgenommene Zurückweisung der

  • VG Düsseldorf, 02.09.1993 - 24 L 3732/92
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2022 - 3 A 10615/21

    Aberkennung des Ruhegehalts einer pensionierten Lehrerin wegen Vertretens von

    Namentlich ist dies der Fall, wenn das rechtliche Gehör im Rechtsmittelzug gewährt wird und das Rechtsmittelgericht in der Lage ist, das Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. bereits BVerfG, Beschluss vom 25. Mai 1956 - 1 BvR 128/56 -, NJW 1956, 1026 [Ls. 2]; HessVGH, Beschluss vom 14. November 1995 - 12 TG 1358/95 -, juris Rn. 3).
  • VGH Hessen, 22.05.1996 - 10 TG 4207/95

    Kein Eintritt der Fiktionswirkung des AuslG 1990 § 69 Abs 2 S 1 bei verspätet

    Dabei kann das Begehren allein dahin gehen, die Ausländerbehörde zu verpflichten, im Hinblick auf einen Anspruch auf Aufenthaltsgenehmigung oder auf Duldung die Abschiebung zeitweise bis zur Entscheidung über den Genehmigungs- oder Duldungsantrag auszusetzen (OVG Hamburg, Beschluß vom 4. Juni 1991 - BsV 93/91 - EZAR 622 Nr. 12; Hess. VGH, Beschluß vom 14. November 1995 - 12 TG 1358/95 -, m. w. N.).

    In der Ausreise des Ausländers ist nach dieser gesetzgeberischen Wertung grundsätzlich keine wesentliche Erschwerung der Verwirklichung des Rechts auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung zu sehen, die zu einer Bejahung des Anordnungsgrundes im Hinblick auf den sicherungsfähigen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung führen könnte (Hess. VGH, Beschluß vom 14. November 1995 - 12 TG 1358/95 -, m. w. N.).

    Ein Anordnungsgrund liegt insoweit vor, wenn durch die Abschiebung die Gefahr eintritt, daß die Verwirklichung des Rechts des Ausländers auf Erteilung einer Duldung vereitelt wird (VGH Baden- Württemberg, Beschluß vom 12. Dezember 1991 - 13 S 1890/89 - EZAR 622 Nr. 13 = NVwZ-RR 1992, 509; Hess. VGH, Beschluß vom 14. November 1995 - 12 TG 1358/95 -).

  • VG Frankfurt/Main, 22.10.2003 - 1 G 3914/03

    Abschiebung eines Kindes

    II Der gestellte Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen ist bereits unstatthaft, da die Ablehnung der begehrten Aufenthaltserlaubnis nicht zugleich ein Kraft Gesetzes eingetretenes fiktives Bleiberecht beendet hat, dessen Fortbestand im Falle des Erfolges des Eilantrages erreicht werden könnte (vgl. Hess VGH, Beschluss vom 14.11.1995, Aktenzeichen 12 TG 1358/95).

    Dabei kann allerdings das Begehren allein dahin gehen, die Ausländerbehörde zu verpflichten, im Hinblick auf einen Anspruch auf Aufenthaltsgenehmigung oder auf Duldung die Abschiebung zeitweise bis zur Entscheidung über den Genehmigungs- oder Duldungsantrag auszusetzen (vgl. Hess VGH, Beschluss vom 14.11.1995, 12 TG 1358/95, EZAR 011, Nummer 7).

  • VG Kassel, 22.04.2003 - 4 G 504/03
    In der Ausreise des Ausländers ist nach der gesetzgeberischen Wertung grundsätzlich keine wesentliche Erschwerung der Verwirklichung des Rechts auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung zu sehen, die zur Bejahung eines Anordnungsgrundes im Hinblick auf den sicherungsfähigen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung führen könnte (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 14.11.1995 - 12 TG 1358/95 -).

    Vielmehr verleiht der in Art. 8 EMRK normierte Schutz des Privat- und Familienlebens letztendlich ebenso wie Art. 6 GG dem Träger dieses Rechts einen Anspruch darauf, dass die Behörden bei Eingriffen in die Ausübung dieses Rechts die geschützten Belange in ihrer Entscheidung einbeziehen und insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 15.11.1994 - 12 TG 1358/95 - m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 18 B 2025/99

    Entstehung einer Duldungsfiktion nach Beantragung der Erteilung einer

    An dieser vom Senat und dem ebenfalls mit dem Ausländerrecht befassten 17. Senats des Gerichts in ständiger Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassung, - vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 1993 - 18 B 628/93 -, InfAuslR 1994, 138 = DVBl. 1994, 539 = EZAR 622 Nr. 21, vom 11. November 1996 - 18 B 567/96 - und vom 23. Oktober 2000 - 17 B 1038/00 - die - soweit ersichtlich - einheitlich von der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung geteilt wird, - vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 4. Juni 1991 - BsV 93/91 -, EZAR 622 Nr. 12; Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 12. März 1992 - 4 M 25/92 -, InfAuslR 1992, 125; VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 6. Juli 1992 - 1 S 881/92 -, InfAuslR 1993, 14; Hess. VGH, Beschluss vom 29. Juni 1994 - 12 TH 1290/94 -, InfAuslR 1994, 349, und Beschluss vom 14. November 1995 - 12 TG 1358/95 -, InfAuslR 1996, 142 - der aber das Verwaltungsgericht durch den mit dem angefochtenen Beschluss abgeänderten Beschluss vom 26. Juli 1999 - 24 L 157/99 - und der Bundesgerichtshof - vgl. Urteil vom 11. Februar 2000 - 3 StR 308/99 -, InfAuslR 2000, 342; ebenso Hailbronner, Ausländerrecht § 58 Rn. 17 ff., und zuletzt Strieder, Neues zur Problematik der unerlaubten Einreise, InfAuslR 2001, 6 - entgegen getreten sind, wird nach erneuter Überprüfung festgehalten.
  • VG Trier, 04.07.2012 - 1 L 671/12

    Familiäre Bindungen; rechtliches Abschiebungshindernis; Herstellung im Inland

    Teilen dagegen der Ehegatte und ein etwaiges minderjähriges Kind die Staatsangehörigkeit des ausreisepflichtigen Ausländers, ohne zugleich deutsche Staatsangehörige zu sein, so kann die Berücksichtigung des Schutzes von Ehe und Familie nur geringeres Gewicht beanspruchen; eine Rückkehr in das Land gemeinsamer Staatsangehörigkeit ist, wenn nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen, dem anderen Ehegatten und dem minderjährigen Kind grundsätzlich im Interesse der Fortsetzung der ehelichen und familiären Lebensgemeinschaft zuzumuten (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 -, BVerwGE 48, 299, 303; Hessischer VGH, Beschluss vom 14. November 1995 - 12 TG 1358/95 -, InfAuslR 1996, 142 f.).
  • VGH Hessen, 24.06.1996 - 10 TG 2557/95

    Zum Anspruch auf Familienzusammenführung - hier: geduldete

    Im Wege der einstweiligen Anordnung kann eine Behörde nach § 123 Abs. 1 AuslG nicht verpflichtet werden, einem Ausländer vorläufig eine Duldung zu erteilen, sondern allein dazu, im Hinblick auf den Anspruch auf Erteilung einer Duldung die Abschiebung zeitweise bis zur Entscheidung über den Duldungsantrag auszusetzen (Hess. VGH, Beschluß vom 14.11.1995 - 12 TG 1358/95 -).
  • VGH Hessen, 19.06.1997 - 12 TG 4151/96

    Entstehen der Duldungsfiktion des AuslG 1990 § 69 Abs 2 S 1 - abgelehnt bei

    Dabei kann das Begehren allein dahin gehen, die Ausländerbehörde zu verpflichten, im Hinblick auf einen Anspruch auf Aufenthaltsgenehmigung (§§ 5 f. AuslG) oder auf Duldung die Abschiebung zeitweise bis zur Entscheidung über den Genehmigungs- oder Duldungsantrag auszusetzen (Hess. VGH, 14.11.1995 - 12 TG 1358/95 -, EZAR 011 Nr. 7 = InfAuslR 1996, 142 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 29.01.1997 - 12 TG 996/96

    Duldungsfiktion nach AuslG 1990 § 69 Abs 2 S 1 - Entstehungstatbestände; kein

    Dabei kann das Begehren allein dahin gehen, die Ausländerbehörde zu verpflichten, im Hinblick auf einen Anspruch auf Aufenthaltsgenehmigung oder auf Duldung die Abschiebung zeitweise bis zur Entscheidung über den Genehmigungs- oder Duldungsantrag auszusetzen (Hess. VGH, 14.11.1995 - 12 TG 1358/95 -, EZAR 011 Nr. 7 = InfAuslR 1996, 142 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 21.07.1997 - 7 TG 3873/96

    Zuständigkeit des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge für

    Soweit der Antragsteller beantragt hat, er begehre einstweiligen Rechtsschutz wegen Versagung einer Duldung, liegt darin ein über den Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die Abschiebungsandrohung hinausgehender Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO mit dem Ziel, seine Abschiebung vorläufig bis zur Entscheidung über den Duldungsantrag auszusetzen (Hess. VGH, B. v. 14.11.1995 - 12 TG 1358/95 -, InfAuslR 1996, 142).
  • VG Darmstadt, 12.11.2003 - 5 G 497/03

    Einreise mit Schengen Visum C zu Daueraufenthalt; Wirkungen des Zusatzprotokolls

  • VG Frankfurt/Main, 11.01.2002 - 1 G 4977/01

    Differenzierung zwischen "Unerlaubte Einreise" und "ohne erforderliches Visum"

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