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   VGH Hessen, 05.07.2002 - 12 TG 959/02   

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VGH Hessen, 05.07.2002 - 12 TG 959/02 (https://dejure.org/2002,2198)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.07.2002 - 12 TG 959/02 (https://dejure.org/2002,2198)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. Juli 2002 - 12 TG 959/02 (https://dejure.org/2002,2198)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 146 Abs 4 S 6 VwGO
    Streitgegenstand des Beschwerdeverfahrens durch fristgerecht vorgebrachte Gründe begrenzt

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 146; ARB Nr. 1/80 Art. 7; ARB Nr. 1/80 Art. 13; ARB Nr. 1/80 Art. 14; AuslG § 47
    D (A), Verfahrensrecht, Türken, Ausweisung, Straftäter, Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Ist-Ausweisung, Besonderer Ausweisungsschutz, Regelausweisung, Atypischer Ausnahmefall, Spezialprävention, Wiederholungsgefahr, Sozialprognose, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), ...

  • Judicialis

    VwGO § 146; ; ARB 1/80 Art. 7; ; ARB 1/80 Art. 13; ; ARB 1/80 Art. 14; ; AuslG § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländer- und Auslieferungsrecht - Ausweisung - Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 256 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02

    Erschwerung des Zugangs zu einer Beschwerdeentscheidung durch § 146 Abs. 4 Satz 6

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2002 - 12 TG 959/02
    Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, ist die Beschwerde ohne irgendeine Sachprüfung als unzulässig zu verwerfen (§ 146 Abs. 4 Satz 4 VwGO; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 1 S 705/02 - VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02 - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02 -).

    Die vom Gesetzgeber erkennbar gewünschte Beschleunigung der Beschwerdeverfahren aufgrund einer Beschränkung der Sachprüfung wäre nicht zu erreichen, wenn das Beschwerdegericht zu einer umfassenden Prüfung schon dann verpflichtet wäre, wenn die erstinstanzliche Entscheidung fristgerecht mit zutreffenden Erwägungen in Frage gestellt wird (so aber OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02 -), und wenn allein die Gesichtspunkte beschränkt werden sollten, aus denen sich die Entscheidung nach Ansicht des Beschwerdeführers als unrichtig erweist, nicht dagegen die Gründe, aus denen sie tatsächlich richtig ist, und wenn das Beschwerdegericht die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes anhand der allgemeinen Maßstäbe zu überprüfen hätte, falls die von dem Beschwerdeführer vorgebrachten Bedenken gegen die Entscheidung durchgreifen (so OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2002 - 1 B 241/02 - ähnlich differenzierend und außerdem für die Zulässigkeit neuen Vorbringens und neuer Aspekte zu Lasten des Beschwerdeführers Eyermann, VwGO, Nachtrag zur 11. Aufl., 2002, § 146 Rdnr. N 4).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02

    Inhalt der Beschwerdebegründung - bestimmter Antrag

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2002 - 12 TG 959/02
    Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, ist die Beschwerde ohne irgendeine Sachprüfung als unzulässig zu verwerfen (§ 146 Abs. 4 Satz 4 VwGO; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 1 S 705/02 - VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02 - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02 -).
  • VGH Hessen, 04.03.2002 - 12 UE 203/02

    "Verbrauchter Ausweisungsgrund" bei unterlassener Ausweisung trotz Kenntnis des

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2002 - 12 TG 959/02
    Danach ist der Senat im vorliegenden Verfahren an einer Prüfung und an einer Entscheidung darüber gehindert, dass die Ausländerbehörde die Ausweisung erst im Februar 2002 verfügt hat, obwohl ihr das im Mai 2000 rechtskräftig gewordene Strafurteil vom 8. Oktober 1999 jedenfalls im Juli 2000 vorlag (zur Notwendigkeit einer unverzüglichen Entscheidung über die Ausweisung nach strafgerichtlicher Verurteilung vgl. im Einzelnen Nr. 45.0.6.1 bis 45.0.6.4.1 AuslG-VwV und Hess. VGH, 04.03.2002 - 12 UE 203/02 -, EZAR 030 Nr. 7) und ob die von der Ausländerbehörde im Zusammenhang mit den Erwägungen über eine Ausnahme von der Regel-Ausweisung, über den Eingriff in den Schutzbereich von Art. 6 GG und Art. 8 EMRK und über die Notwendigkeit des Sofortvollzugs mitgeteilten tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen die Annahme rechtfertigen, von dem Antragsteller gehe künftig eine Gefahr für die Allgemeinheit aus, der durch seine Ausweisung begegnet werden müsse (vgl. dazu Nr. 45.0.3.1.1 bis 45.0.3.1.3.6 AuslG-VwV).
  • VGH Hessen, 05.07.2000 - 12 TG 1554/00

    Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers aus

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2002 - 12 TG 959/02
    Infolge dessen kann und braucht der Senat auch nicht darüber zu entscheiden, dass eine Ausweisung des Antragstellers nach Maßgabe von Art. 7 und 14 ARB 1/80 nur dann in Betracht gezogen werden kann, wenn die besonderen Voraussetzungen erfüllt sind, die das Gemeinschaftsrecht allgemein für aufenthaltsbeendende Maßnahmen aufstellt (vgl. dazu auch Nr. 6 AAH-ARB in der Fassung vom 02.05.2002; Hess. VGH, 15.03.2002 - 12 TG 148/02 - 05.07.2000 - 12 TG 1554/00 -, EZAR 029 Nr. 12 = InfAuslR 2000, 428).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2002 - 12 TG 959/02
    Die Ausweisung und die Abschiebungsandrohung sind nämlich offenbar rechtswidrig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse nicht, den Rechtsschutzanspruch des Antragsteller einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2002 - 12 TG 959/02
    Die Ausweisung und die Abschiebungsandrohung sind nämlich offenbar rechtswidrig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse nicht, den Rechtsschutzanspruch des Antragsteller einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Bayern, 23.01.2002 - 25 CS 02.172

    Beschränkung der Amtsermittlungspflicht durch Neufassung des § 146 Abs. 4 S. 6

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2002 - 12 TG 959/02
    Schließlich vermag der Senat auch nicht der Ansicht beizupflichten, dass die Neufassung von § 146 Abs. 4 Satz 6 lediglich die Amtsermittlungspflicht des Beschwerdegerichts beschränkt, seine Befugnis zur umfassenden Interessenabwägung und zur vollständigen Prüfung entscheidungserheblicher Tatsachen und Rechtsfragen aber unberührt lässt (so Bay. VGH, 23.01.2002 - 25 CS 02.172 -, BayVBl. 2002, 306).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2002 - 1 B 241/02

    Beschränkung des Prüfungsumfangs des Beschwerdegerichts; Überprüfung der

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2002 - 12 TG 959/02
    Die vom Gesetzgeber erkennbar gewünschte Beschleunigung der Beschwerdeverfahren aufgrund einer Beschränkung der Sachprüfung wäre nicht zu erreichen, wenn das Beschwerdegericht zu einer umfassenden Prüfung schon dann verpflichtet wäre, wenn die erstinstanzliche Entscheidung fristgerecht mit zutreffenden Erwägungen in Frage gestellt wird (so aber OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02 -), und wenn allein die Gesichtspunkte beschränkt werden sollten, aus denen sich die Entscheidung nach Ansicht des Beschwerdeführers als unrichtig erweist, nicht dagegen die Gründe, aus denen sie tatsächlich richtig ist, und wenn das Beschwerdegericht die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes anhand der allgemeinen Maßstäbe zu überprüfen hätte, falls die von dem Beschwerdeführer vorgebrachten Bedenken gegen die Entscheidung durchgreifen (so OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2002 - 1 B 241/02 - ähnlich differenzierend und außerdem für die Zulässigkeit neuen Vorbringens und neuer Aspekte zu Lasten des Beschwerdeführers Eyermann, VwGO, Nachtrag zur 11. Aufl., 2002, § 146 Rdnr. N 4).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2002 - 12 TG 959/02
    Die Ausweisung und die Abschiebungsandrohung sind nämlich offenbar rechtswidrig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse nicht, den Rechtsschutzanspruch des Antragsteller einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 1 S 705/02

    Auseinandersetzung mit erstinstanzlicher Entscheidung in der

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2002 - 12 TG 959/02
    Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, ist die Beschwerde ohne irgendeine Sachprüfung als unzulässig zu verwerfen (§ 146 Abs. 4 Satz 4 VwGO; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 1 S 705/02 - VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02 - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02 -).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95

    Sofortvollzug einer Ausweisung eines Straftäters - Gefahrenprognose;

  • VGH Hessen, 23.10.2002 - 9 TG 2712/02

    Gerichtlicher Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren; ausländerrechtliche

    Anderenfalls liefe der in erster Instanz obsiegende - und deshalb zur Wiederholung und Vertiefung seines Vorbringens nicht gehaltene - Antragsteller und Beschwerdegegner Gefahr, mit seinem bereits vom Verwaltungsgericht zu Unrecht nicht berücksichtigten, möglicherweise aber relevanten Vorbringen auch vor dem Beschwerdegericht unbeachtet zu bleiben (vgl. auch OVG Berlin, Beschluss vom 12. April 2002 - 8 S 41/02 -, NVwZ-Beilage I 9/2002, S. 98 f.; anders wohl Hess. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 12 TG 959/02 -, ZAR 2002, S. 291).

    § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO, mit dem das Antrags- und Begründungserfordernis des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO und die Befugnis des Gerichts zur Verwerfung der Beschwerde als unzulässig nach § 146 Abs. 4 Satz 4 VwGO korrespondiert, trägt insoweit den Bemühungen des Gesetzgebers Rechnung, einerseits die Restriktionen und Schwierigkeiten aufgrund des letztlich als untauglich erwiesenen Beschwerdezulassungsverfahrens zu beseitigen und andererseits nicht wieder zu der unbeschränkten Prüfungszuständigkeit des Beschwerdegerichts nach der ursprünglich geltenden Fassung des § 146 VwGO über die zulassungsfreie Beschwerde zurückzukehren (vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 12 TG 959/02 -, ZAR 2002, S. 291).

    Denn die zur Begründung des Eilrechtsschutzgesuchs vorgetragenen und möglicherweise entscheidungserheblichen Tatsachen blieben von der Vorinstanz ungeprüft und dürften im Beschwerdeverfahren nicht berücksichtigt werden, was im Ergebnis - eine Relevanz des nicht erörterten Vortrags unterstellt - auf eine Verweigerung vorbeugenden gerichtlichen Rechtsschutzes hinausliefe (vgl. dazu auch OVG Berlin, Beschluss vom 12. April 2002 - 8 S 41/02 -, NVwZ-Beilage I 9/2002, S. 98 f.; anderer Ansicht - wenn auch in abweichender Fallkonstellation - aber offenbar Hess. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 12 TG 959/02 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 12.05.2009 - 10 B 1911/08

    Zulassung zum Studium der Medizin

    Er darf daher weder zu ihren Gunsten noch zu ihren Lasten andere tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte prüfen, ermitteln oder verwerten (so auch Hess. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 12 TG 959/02 -, ESVGH 52, 256 - nur Leitsatz -).
  • VGH Hessen, 05.02.2004 - 9 TG 2664/03

    Keine Erstreckung von EU-Recht auf US-Amerikaner; Prüfungsumfang im

    Sähe man dies anders, liefe der in erster Instanz obsiegende Antragsteller und Beschwerdegegner Gefahr, mit seinem evtl. schon vom Verwaltungsgericht - im Hinblick auf dessen fehlerhafte Sicht der Dinge - nicht berücksichtigten, möglicherweise entscheidungsrelevanten Vorbringen auch vor dem Beschwerdegericht unbeachtet zu bleiben (so schon Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2002 - 9 TG 2712/02 -, ESVGH 53, 184 = NVwZ-RR 2003, 458 = InfAuslR 2003, 84 = EZAR 012 Nr. 7; vgl. allerdings auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 12 TG 959/02 -, ESVGH 52, 256 = EZAR 037 Nr. 7 = AuAS 2002, 234).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 23. Oktober 2002 - 9 TG 2712/02 -, ESVGH 53, 184 = NVwZ-RR 2003, 458 = InfAuslR 2003, 84 = EZAR 012 Nr. 7; vgl. allerdings auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 12 TG 959/02 -, ESVGH 52, 256 = EZAR 037 Nr. 7 = AuAS 2002, 234) ist das Beschwerdegericht durch die vorgenannte Rechtsvorschrift nicht gehindert, die Erfolgsaussicht eines Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes umfassend und über die Darlegungen in der Beschwerdebegründung hinausgehend zu überprüfen, wenn das Verwaltungsgericht - wie im vorliegenden Fall - dem Rechtsschutzantrag aus einem zu Unrecht als entscheidungserheblich angesehenen Gesichtspunkt stattgegeben hat und der Antragsgegner und Beschwerdeführer sich daher in seiner Beschwerdebegründung nur mit dieser Erwägung des Gerichts auseinandergesetzt hat.

  • VGH Hessen, 09.02.2004 - 12 TG 3548/03

    Erlöschen eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts

    Aufgrund der gegen den verwaltungsgerichtlichen Beschluss vom 12. Dezember 2003 vorgebrachten Beschwerdegründe kann nicht festgestellt werden, dass das Verwaltungsgericht den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den ausländerbehördlichen Bescheid vom 29. September 2003 zu Unrecht abgelehnt hat, wobei eine über das Beschwerdevorbringen hinausgehende Überprüfung dem beschließenden Senat verwehrt ist (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO; zur Beschränkung der Prüfung im Beschwerdeverfahren vgl. Hess.VGH, 05.07.2002 - 12 TG 959/02 -, EZAR 037 Nr. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 8 S 1870/04

    Keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 S 6

    6 a) Die bislang vorliegende obergerichtliche Rechtsprechung geht überwiegend davon aus, dass die Vorschrift des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO das Beschwerdegericht nicht daran hindert, zugunsten des in erster Instanz obsiegenden Beschwerdegegners zu prüfen, ob die fehlerhaft begründete Entscheidung des Verwaltungsgerichts aus anderen Gründen im Ergebnis richtig ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.3.2002 - 7 B 315/02 -, NVwZ 2002, 1390; OVG Berlin, Beschl. v. 12.4.2002 - 8 S 41.02 -, NVwZ 2002, Beilage Nr. 1 9, 98; Hess.VGH, Beschl. v. 23.10.2002 - 9 TG 271.2/02 -, NVwZ-RR 2003, 458 und Beschl. v. 27.1.2003 - 9 TG 6/03 -, DVBl. 2003, 1284; OVG Thüringen, Beschl. v. 11.2.2003 - 3 EO 387/02 -, EzAR 040 Nr. 6; BayVGH, Beschl. v. 21.5.2003 - 1 CS 03.60 -, NVwZ 2004, 251; anderer Auffassung Hess.VGH, Beschl. v. 5.7.2002 - 12 TG 959/02 -, EzAR 037 Nr. 7).
  • OVG Thüringen, 17.11.2003 - 2 EO 349/03

    Abfallbeseitigungsrecht; Umfang der Begründetheitsprüfung im Beschwerdeverfahren

    Auch unter Berücksichtigung der beschriebenen Motive des Gesetzgebers kann der Senat jedenfalls in Fallgestaltungen der vorliegenden Art, also in Beschwerdeverfahren gegen antragsstattgebende Beschlüsse des Verwaltungsgerichts, nicht einer allein dem Wortlaut des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO verpflichteten Auffassung folgen, wonach das Beschwerdegericht weder zu Gunsten noch zu Lasten des Beschwerdeführers andere tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte prüfen, ermitteln oder verwerten kann (so der Hessische VGH, Beschluss vom 05.07.2002 - 12 TG 959/02 - Au AS 2002, 234; vgl. im übrigen zur generellen Einschränkung der Vorschrift bzw. restriktiven Auslegung in weiteren Fallgestaltungen: ThürOVG, Beschluss vom 11.02.2003 - 3 EO 387/02 -, a. a. O; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.06.2003 - 1 B 442/03 -, VGH Bayern, Beschluss vom 21.05.2003 - 1 ZS 03.60 - HessVGH, Beschluss vom 27.01.2003 - 9 TG 6/03 -, DVBl. 2003, 1284, und vom 23.10.2002 - 9 TG 2712/02 -, NVwZ-RR 2003, 458; OVG Berlin, Beschluss vom 12.04.2002 - 8 S 41.02 -, NVwZ 2002, Beilage Nr. 1 9, 98).

    Denn die zur Begründung des Eilrechtsschutzgesuchs vorgetragenen und möglicherweise entscheidungserheblichen Tatsachen blieben von der Vorinstanz ungeprüft und dürften im Beschwerdeverfahren nicht berücksichtigt werden, was im Ergebnis - eine Relevanz des nicht erörterten Vortrags unterstellt - auf eine Verweigerung vorbeugenden gerichtlichen Rechtsschutzes hinausliefe (vgl. dazu auch OVG Berlin, Beschluss vom 12. April 2002 - 8 S 41/02 -, NVwZ-Beilage I 9/2002, S. 98 f.; anderer Ansicht - wenn auch in abweichender Fallkonstellation - aber offenbar Hess. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 12 TG 959/02 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 20.01.2004 - 12 TG 3204/03

    Ausländer; Ausweisung; vorläufiger Rechtsschutz; Rechtsschutzbedürfnis;

    Gegen die Zulässigkeit der Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz bestehen nach dem Beschwerdevorbringen keine durchgreifenden Bedenken (zur grundsätzlichen Beschränkung der Überprüfung im Beschwerdeverfahren vgl. § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO; Hess. VGH, 5.7.2002 - 12 TG 959/02 -, EZAR 037 Nr. 7; Hess. VGH, 23.10.2002 - 9 TG 2712/02 -, EZAR 012 Nr. 7 = InfAuslR 2003, 84).
  • OVG Thüringen, 11.02.2003 - 3 EO 387/02

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Darlegungsgebot; Prüfungsumfang;

    Nach der einen Auffassung soll § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO etwa dazu zwingen, dass das Beschwerdegericht weder zu Gunsten noch zu Lasten des Beschwerdeführers andere tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte prüfen, ermitteln und verwerten kann (so der Hessische VGH, Beschluss vom 5. Juli 2002 -12 TG 959/02-AuAS 2002, 234).
  • VGH Hessen, 08.06.2004 - 12 TG 1525/04

    Eilrechtsschutz vom Inland aus bei Versagung der rechtzeitig beantragten

    Aufgrund der gegen den verwaltungsgerichtlichen Beschluss vom 23. April 2004 vorgebrachten Beschwerdegründe kann nicht festgestellt werden, dass das Verwaltungsgericht den Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den ausländerbehördlichen Bescheid vom 18. September 2003 im Ergebnis zu Unrecht abgelehnt hat, wobei eine über das Beschwerdevorbringen hinausgehende Überprüfung dem beschließenden Senat verwehrt ist (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO; zur Beschränkung der Prüfung im Beschwerdeverfahren vgl. Hess.VGH, 05.07.2002 - 12 TG 959/02 -, EZAR 037 Nr. 7).
  • VGH Hessen, 09.01.2004 - 12 TG 3002/03

    EG-Ausweisung; örtliche Zuständigkeit; Freiheitsstrafe wegen Schleusens

    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Wiederherstellung und Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die ausländerbehördliche Verfügung vom 22. Januar 2002 in der Fassung des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Gießen vom 23. Oktober 2002 und der ausländerbehördlichen Verfügung vom 17. Dezember 2002, wie die Beschwerde zu Recht geltend macht (zur Beschränkung der Überprüfung im Beschwerdeverfahren vgl. § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO; Hess. VGH, 05.07.2002 - 12 TG 959/02 -, EZAR 037 Nr. 7), zu Unrecht abgelehnt.
  • VGH Hessen, 07.02.2003 - 12 TG 212/03

    Ausnahmen von Visumspflicht

  • OVG Sachsen, 29.03.2007 - 5 BS 295/06

    Vorläufiger Rechsschutz; Eilverfahren; Prüfung; dargelegte Gründe

  • VGH Hessen, 11.06.2003 - 12 TG 1238/03

    Ausländerehe - zumutbare Lebensführung in einem der beiden Herkunftsstaaten

  • VGH Hessen, 25.09.2002 - 12 TG 2216/02

    Beschwerde: bestimmter Antrag erforderlich

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.11.2003 - 10 B 11535/03

    Aufenthaltserlaubnis, unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung,

  • OVG Brandenburg, 01.07.2003 - 2 B 13/03

    Beschwerde gegen Ablehnung des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden

  • VGH Hessen, 12.01.2004 - 12 TG 3028/03

    Kindernachzug; unerlaubte Einreise der Mutter

  • VGH Hessen, 27.08.2013 - 10 B 1540/13
  • VGH Hessen, 15.04.2013 - 10 B 238/13GMW2
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2003 - 21 B 2476/02

    Verstoß eines Genehmigungsbescheids gegen nachbarschützende öffentlich-rechtliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2004 - 4 B 1942/03

    Ausgestaltung der gesonderten Erlaubnisfähigkeit von benachbarten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - 4 B 2314/02

    Rückforderungsanspruch der Investitionsbank gegen die Hausbank ; Antrag auf

  • VGH Hessen, 07.04.2004 - 12 TG 649/04
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