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   VGH Hessen, 21.10.1992 - 12 TH 1499/92   

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VGH Hessen, 21.10.1992 - 12 TH 1499/92 (https://dejure.org/1992,5470)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.10.1992 - 12 TH 1499/92 (https://dejure.org/1992,5470)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. Oktober 1992 - 12 TH 1499/92 (https://dejure.org/1992,5470)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 Abs 1 AuslG, § 69 Abs 3 AuslG
    Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Eintritt der Erlaubnisfiktion bei fehlerhaft erteiltem Visum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung mangels Zustimmung zu einem Visumsantrag; Einreisevoraussetzungen und Visumspflicht; Erlaubnisfikion bei Verfahrensfehlern der Ausländerbehörde im Visumserteilungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens; Beendigung eines fiktiven ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84

    Sichtvermerk - Aufenthalt - Verstoß - Ausländer - Einreise - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VGH Hessen, 21.10.1992 - 12 TH 1499/92
    Die Anwesenheit eines ohne erforderlichen Sichtvermerk eingereisten Ausländers beeinträchtigte bereits nach dem alten Ausländergesetz regelmäßig Belange der Bundesrepublik Deutschland im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG 1965 mit der Folge, daß die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis nicht erteilen durfte und der Ausländer auf das Sichtvermerksverfahren verwiesen wurde (BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84 -, EZAR 101 Nr. 2).

    Ausnahmen hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch dann zugelassen, wenn die Ablehnung der Erlaubnis überwiegenden öffentlichen Interessen zuwiderlief oder für den Ausländer eine mit den Gesetzeszwecken nicht zu vereinbarende Härte darstellte (31.08.1984, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1992 - 1 S 241/92

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltsgenehmigung bei formell

    Auszug aus VGH Hessen, 21.10.1992 - 12 TH 1499/92
    Wenn der Auslandsvertretung oder wie hier der Ausländerbehörde im Verfahren der Visumserteilung ein Versehen unterlaufen ist, das erst im Rahmen der sachlichen Antragsprüfung aufgedeckt wird, so rechtfertigt dies nicht den Ausschluß der Fiktion des erlaubten Aufenthalts bis zur Entscheidung der Behörde (so Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991, S. 26; Kanein/Renner, AuslR, 5. Aufl., 1992, § 69 AuslG Rdnr. 8; VGH Baden-Württemberg, 04.03.1992 - 1 S 241/92 -, InfAuslR 1992, 168 = EZAR 622 Nr. 15).

    Sie können sich dabei auf den VGH Baden-Württemberg stützen (04.03.1992, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung nach

    Auszug aus VGH Hessen, 21.10.1992 - 12 TH 1499/92
    Richtet sich ein Antragsteller im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen die Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung, so ist dieses Begehren nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (14.02.1991 - 12 TH 1568/90 -, NVwZ-RR 1991, 426) nach § 80 Abs. 5 VwGO zu beurteilen, wenn die Versagung der Aufenthaltsgenehmigung zugleich ein kraft Gesetzes eingetretenes fiktives Bleiberecht beendet, dessen Fortbestand im Falle des Erfolgs des Eilantrags erreicht werden könnte.
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 21.10.1992 - 12 TH 1499/92
    Im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange, welche die persönlichen Interessen der Antragstellerin überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, das Rechtsschutzbegehren der Antragstellerin einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (vgl. BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1).
  • VGH Hessen, 30.09.1992 - 12 TG 947/92

    Unerlaubte Einreise eines Negativstaaters mit unzureichendem Visum;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.10.1992 - 12 TH 1499/92
    Denn das beschriebene Regelwerk dient lediglich der vom Gesetzgeber beabsichtigten strikten Durchsetzung des Visumszwangs und der grundsätzlichen Notwendigkeit der Einholung der Aufenthaltsgenehmigung vom Ausland aus (Hess. VGH, 30.09.1992 - 12 TG 947/92 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.03.1992 - 4 M 25/92
    Auszug aus VGH Hessen, 21.10.1992 - 12 TH 1499/92
    Liegt der Versagungsgrund des § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 AuslG aber wie hier vor, so hat der Ausländer zunächst die Bundesrepublik zu verlassen und die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vom Heimatland aus zu beantragen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, 12.03.1992, - 4 M 25/92 -, InfAuslR 1992, 125).
  • VGH Hessen, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88

    Aufenthaltserlaubnis: vorläufiger Rechtsschutz; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.10.1992 - 12 TH 1499/92
    Für die rechtliche Beurteilung ist die gegenwärtige Sach- und Rechtslage maßgebend, zumal ein Widerspruchsbescheid noch nicht ergangen ist (Hess. VGH, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88 -, EZAR 622 Nr. 7 m.w.V.).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.1992 - 13 S 385/91

    Aufenthaltsrecht des adoptierten Ausländers - Beistandsgemeinschaft

    Auszug aus VGH Hessen, 21.10.1992 - 12 TH 1499/92
    Bei dieser konsequenten Anwendung des § 71 Abs. 2 Satz 1 AuslG ist auch kein unauflösbarer Wertungswiderspruch zwischen dieser Vorschrift und § 9 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 AuslG erkennbar (so aber VGH Baden-Württemberg, 01.04.1992 - 13 S 395/91 -, ZAR 1992, 129 (Ls) = EZAR 020 Nr. 1).
  • BVerfG, 17.02.1992 - 2 BvR 1587/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer festen politischen

    Auszug aus VGH Hessen, 21.10.1992 - 12 TH 1499/92
    Da die Antragstellerin bereits volljährig ist, kann hier dahingestellt bleiben, ob Art. 6 Abs. 1 GG oder andere höherrangige Vorschriften gegebenenfalls eine verfassungskonforme Auslegung des § 71 Abs. 2 Satz 1 AuslG gegen den Wortlaut des Gesetzes gebieten (vgl. auch die Ehegatten von Deutschen oder Ausländern mit Aufenthaltsberechtigung betreffende Weisung der Behörde für Inneres der Freien und Hansestadt Hamburg Nr. 6/91 vom 25. Juli 1991 (InfAuslR 1991, 295), verlängert durch Weisung Nr. 2/92 vom 26. Februar 1992 (InfAuslR 1992, 142)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1993 - 18 B 628/93

    Rechtsfolge; Unerlaubte Einreise

    Die Ast. hätte ein Visum zu dem in Wahrheit beabsichtigten Aufenthaltszweck Ehegattennachzug benötigt, zu dem gemäß § 11 I Nr. 1 DVAusIG die förmliche Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich gewesen wäre (zum Vorstehenden: OVG Münster, Beschl. v. 12.03.1991 - 18 B 333/91 = NVwZ 1991, 910; v. 15.03.1991 - 18 B 3239/90 = InfAusIR 1991, 232; v. 15.10.1991 - 17 B 2633/91 = NVwZ 1992, 704; v. 12.09.1991 - 17 B 1067/91; v. 19.02.1992 - 17 B 576/92; ebenso OVG Hamburg, Beschl. v. 4.6.1991 - Bs V 93/91 = EZAR 622 Nr. 12; OVG Schleswig, Beschl. v. 12.03.1992 - 4 M 25/92 = InfAusIR 1992, 125; VGH Kassel, Beschl. v. 14.02.1991 - 13 TH 2288/90 = InfAusIR 1991, 272, 275, v. 21.10.1992 - 12 TH 1499/92 = InfAusIR 1993, 71, und v. 16.03.1993 - 12TH 2542/92 = DVBI.
  • VGH Hessen, 29.06.1994 - 12 TH 1290/94

    Unerlaubte Einreise eines sogenannten "Negativstaaters" bei von vornherein

    Angesichts dessen kann in der Erklärung des Antragsgegners vom 9. Dezember 1992 - im Gegensatz zu dem vom beschließenden Senat am 21. Oktober 1992 entschiedenen Fall (- 12 TH 1499/92 -, EZAR 017 Nr. 5 = InfAuslR 1993, 71 = AuAS 1993, 32) - keine Zustimmung im Sinne des § 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AuslG gesehen werden.
  • VGH Hessen, 25.01.1996 - 13 TH 2860/94

    Zur Zustimmung iSd AuslG 1990 § 69 Abs 3 S 1 Nr 1 - Fiktionswirkung des erlaubten

    Daß die Erlaubnisfiktion des § 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AuslG nicht von jeder, wie auch immer gearteten, zustimmenden Erklärung der Ausländerbehörde ausgelöst wird, die diese in bezug auf einen Antrag auf Ausstellung eines Visums abgegeben hatte, läßt sich allerdings nicht ohne weiteres dem Wortlaut des § 69 Abs. 3 AuslG entnehmen, da unter dem Begriff der "Zustimmung" bei Anlegung einer formalen Betrachtungsweise jede Erklärung eingeordnet werden könnte, die ausdrücklich als "Zustimmung" bezeichnet wird, möglicherweise sogar andere Erklärungen, die zwar diesen Begriff nicht ausdrücklich verwenden, aber eine billigende Haltung der Ausländerbehörde hinsichtlich des im konkreten Falle angestrebten Aufenthalts erkennen lassen (in diesem Sinne Kanein/ Renner, Kommentar zum Ausländerrecht, 6. Aufl. 1993, Rdnr. 8 zu § 69 AuslG; Hess. VGH, Beschluß vom 21. Oktober 1992 - 12 TH 1499/92 -, EZAR 017 Nr. 5 und die bisherige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluß vom 14. März 1994 - 13 TH 1612/93 -, die insoweit aufgegeben wird).
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